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Seehofer nennt Voßkuhle "SPRACHPOLIZEI", Opfer Ursula Haverbeck
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Zwei Verfassungsgerichts-Urteile vom 22. Juni stehen für Justizwillkür und "Sprachpolizei"
Am 22. Juni 2018 ergingen zwei Urteile des Bundesverfas-sungsgerichts in Sachen Holocaust-Leugnung, §130 StGB.
Einmal wurde ein Urteil gegen den/die Betreiber von Netzradio Germania (Hans P.) aufgehoben und gleichzeitig
bestätigte das Gericht eine Verurteilung der 90-jährigen Ursula Haverbeck. Diese beiden neuerlichen Entscheidungen
machen deutlich, dass das System keine objektiven Richtersprüche zulässt, sondern auswählt, wer verurteilt werden soll.
Im Übrigen gab es diese sich widersprechenden Para-130-Urteile schon mehrmals. Ausgerechnet Horst DREHHOFER Seehofer
brachte den Irrsinn des UNRECHTS anlässlich eines Interviews der Süddeutschen mit dem
Präsidenten des BVerfG, Andreas Voßkuhle, auf den Punkt. Voßkuhle verteidigte am 25.07.2018 im
Interview Willkür-Entscheidungen seiner Justiz-Institution zynisch damit, dass die von Unrecht Betroffenen die
Entscheidungen "oft als gefühltes Recht" aufnähmen. Hauptsächlich
ging es Voßkuhle jedoch darum, Innenminister Seehofer wegen dessen Aussage,
"Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. ES IST EINE HERRSCHAFT DES UNRECHTS", zurechtzuweisen.
Voßkuhle: "Eine solche Rhetorik halte ich für inakzeptabel, selbst wenn die
Regierung rechtswidrig gehandelt haben sollte." Damit sagt der oberste Richter der BRD: Wenn eine Regierung
rechtswidrig handelt, ist das kein UNRECHT. Nun verstehen wir die rechtswidrigen Verfolgungen von freien
Holocaust-Forschern etwas besser! Seehofer schlug zurück, nahm seine Aussage über die BRD-UNRECHTSHERRSCHAFT nicht zurück,
sondern beschuldigte Voßkuhle, sich für das System als SPRACHPOLIZEI zu
betätigen. Seehofer:
"Der Präsident eines solchen Gerichts sollte nicht SPRACHPOLIZEI sein." (Quelle: SZ) Natürlich gehört Seehofer
auch dazu, aber in einer zu Ende gehenden Unrechts-Ära gehen sie sich gegenseitig an die Gurgel.
Zur Erinnerung: Ursula Haverbeck hatte über Jahre hinweg die BRD-Justiz (sämtliche Institutionen), die BRD-Politik, fast
alle Landes- und Bundesminister, und natürlich den ZENTRALRAT DER JUDEN um Auskunft gebeten,
"wo die 6 Millionen Juden
ermordet wurden, nachdem die
Auschwitz-Toten um mind. 3,5 Millionen reduziert
wurden." Ihre Frage wurde von
niemandem beantwortet und so folgerte sie öffentlich:
"Der Holocaust
ist die größte Lüge der Geschichte!" Viele Jahre Gefängnishaft wurden seither über Ursula Haverbeck verhängt,
sie befindet sich als 90-jährige in Haft und soll dort für
ihre gewaltfreien, nachprüfbaren Aussagen sterben. Das
BVerfG
urteilte (1 BvR 673/18, 22.06.2018), dass ihre Aussagen "Verbreitung erwiesener, unwahrer Tatsachenbehauptungen"
seien, die normalerweise von der Meinungsfreiheit gedeckt wären, hier aber nicht, weil
Frau Haverbeck mit dem "Leugnen und der
öffentlichen Billigung der nationalsozialistischen Verbrechen die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung
überschreitet und eine Störung des öffentlichen Friedens indiziert." Zynismus dessen,
was Broder
HOLO-WAHN
nennt. Frau Haverbeck hat stets für die friedliche Aufklärung gestritten. Sie
sagte immer "die Wahrheit braucht keine Gewalt". Ihre Forschungen, dass es den 6-Millionen-Mord nicht gegeben habe, dass also dieses nationalsoz.
Verbrechen nicht geschehen sei, machte sie so zuversichtlich zufrieden. Und
wie soll sie denn ein ungeschehenes Verbrechen billigen? Da hätte sie sagen müssen,
der Holocaust ist eine Lüge, aber ich wünschte, er wäre wahr. Das Gegenteil
tat sie, wie
alle Revisionisten, sie freute sich darüber, dass so viele Millionen ermordet geglaubter Juden eben nicht umgekommen sind. Freude, dass sie
lebten, nicht Enttäuschung, dass sie nicht ermordet wurden. So ist Seehofers Wort also nie wahrer
gewesen, dass die obersten Richter sich als
Sprachpolizei für die Herrschaft des Unrechts betätigen.
Beweis der obersten Willkürjustiz, die erfreuliche Entscheidung für Netzradio Germania (1 BvR 2083/15 – 22. Juni 2018),
wo es heißt. "Die Verbreitung von gefährlichen, verfassungsfeindlichen Ansichten ist kein Grund, diese Meinungen zu beschränken, auch wenn sie
in ihrer gedanklichen Konsequenz auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind. Der Schutz
vor einer 'Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres
Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des
Nationalsozialismus als Ideologie oder anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit
nicht." Es kommt also darauf an, gegen wen es geht. Die 90-jährige Ursula Haverbeck, diese liebenswerte und hochgebildete Grand
Dame des gewaltfreien Widerstands gegen die UNRECHTSHERRSCHAFT ist für das
System gefährlich, weil man ihr glaubt und weil sie weltweit unglaublichen Zuspruch erfährt.
Das ist die Gefahr für das System.
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