Zeitgeschichte 2006

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Holympiade anstatt "Olympiade des Leidens"

Mit einer Satire am Ende des Artikels über den Glaubenszwang, das Denkverbot und die nach der UN-Menschenrechts-Charta kriminelle Meinungsverfolgung in der BRD

Die FAZ veröffentlichte am 6. Januar 1999 eine Einmaligkeits-Definition des "jüdischen Holocausts". Unter dem Titel "Olympiade des Leidens" wurden viele Holocauste aufgelistet und die Leiden der jeweiligen Nationalitäten kurz erwähnt. Aber am Ende machte das holocausttreue Blatt deutlich, dass es nur ein einziges Holocaust-Leid gegeben habe, das jüdische. Somit war die Überschrift "Olympiade des Leidens" irreführend, da die Leiden anderer Völker nicht mit dem jüdischen Leid in einen fairen Wettkampf treten dürfen (das wäre Holocaust-Verharmlosung und wird in Deutschland mit fünf Jahren Gefängnis bestraft, bei Mehrfach-Verharmlosung gibt es Mehrfachverurteilungen). Demzufolge wäre der Begriff HOLYMPIADE zutreffender gewesen, wo die jüdischen Holympioniken die abgeschirmten Profis sind, während die Leidenswettkämpfer der nichtjüdischen Nationen die armen Amateure verkörpern. An die jüdischen Profileistungen können die nichtjüdischen Konkurrenten niemals herankommen, da sie nicht mit "empfundener Geschichte" (FAZ) (gedopt) in der Arena des Leidens antreten dürfen, sondern faktisch nüchtern ihre Leidensrunden drehen müssen.

Was darf man heutzutage in der HRD (Holocaust Republik Deutschland) zum Thema Holocaust sagen? Wir dürfen eigentlich nur ein einziges rituelles Bekenntnis ablegen: "Wir Deutschen haben das schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen. Wir haben sechs Millionen Juden vergast!" Jedes weitere Wort kann nämlich gefährlich werden, da es als Verharmlosung des Holocaust ausgelegt werden könnte. "Verharmlosung" des Holocaust ist in der BRD von der Verfolgungsmaschinerie nach Bedarf auslegbar und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis, auch mit lebenslänglich bei Wiederholung, bestraft. Wohlgemerkt, es gibt für die in Deutschland praktizierten Verfolgungs-Orgien keinen definierten Gesetzestext. Der willkürlicherweise zur Verurteilung von Menschen herangezogene Paragraph 130 StGB schreibt weder vor, wie viele Juden man mindestens als ermordet nennen muss, um nicht straffällig zu werden, noch gibt dieser Gesetzestext vor, welche "Tötungsmethode" man im öffentlichen Gespräch erwähnen muss, um nicht den Holocaust zu "leugnen". Aber jeder, der nicht glauben kann, dass 6 Millionen Juden vergast wurden, wandert bis zu fünf Jahren, oder sogar lebenslänglich hinter Gitter.

Das Judentum benötigt 6 Millionen verschwundene Juden, um gemäß Thora-Prophezeiung berechtigt zu sein, den Staat Israel sein eigen zu nennen. Die interpretierte Thora-Prophezeiung lautet: "Ihr werdet zurückkehren mit sechs Millionen weniger". (1) Deshalb bezeichnen israelische Historiker wie Tom Segev die "6 Millionen" als Staatsreligion. Diese 6 Millionen mussten gemäß Prophezeiung in "brennenden Öfen" verschwunden sein. Ein Vorgang, dessen Wahrheitsgehalt durch die juristische Holocaust-Version abgesichert wurde. Tatsächlich schreibt Robert B. Goldmann: "... ohne Holocaust gäbe es keinen jüdischen Staat." (2) Eine klare Sache also: 6 Millionen Juden wurden vergast und anschließend in die "brennenden Öfen" (Holocaust heißt Brandopfer) gesteckt. Damit hatte sich die Prophezeiung tatsächlich erfüllt, Israel durfte gegründet werden.

Es ist heute so, dass jedermann die "erkennbare Tendenz, aus dem Holocaust eine 'staatsbürgerliche Religion zu machen'" (FAZ), nicht sehen darf und daraus resultierende Zweifel im Zusammenhang mit der "gefühlten Geschichte" (FAZ) der Opfer aus seinem Gehirn verbannen muss. Wer die amtliche Holocaust-Version nicht glauben kann, landet im Gefängnis.

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH liest in der Zeitung, "Die Vernichtung durch Gas war ein Teil der im Januar 1942 auf der Wannsee-Konferenz beschlossenen 'Endlösung' der Judenfrage." (3) und erfährt später aus dem Munde des ehemaligen Direktors des israelischen Yad Vashem Holocaust-Museums, Prof. Yehuda Bauer, dass "die Öffentlichkeit immer und immer wieder die alberne Geschichte wiederholt, dass in Wannsee die Vernichtung der Juden beschlossen wurde." (4) Trotzdem, dieser brave Holocaust-Bundesbürger darf in diesem Fall nicht dem israelischen Professor für Holocaust-Studien glauben schenken, sondern muss gebetsmühlenhaft das rituelle Bekenntnis herunterrasseln: "Sechs Millionen Juden wurden von den Deutschen vergast und das ist das größte Verbrechen seit Anbeginn der Welt".

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH, dessen Gehirn von rituellen Beschwörungsformeln überläuft und der obendrein das Auschwitz-Urteil (LG Frankfurt 50/4 Ks 2/63) kennt, wonach in Auschwitz selbst massenhaft Juden vergast wurden, liest in der Zeitung die Mitteilung der jüdischen Holocaust-Expertin Linda Grant, dass "Auschwitz selbst keine derartige Einrichtung hatte". (5) Nehmen wir weiter an, der HOLOCAUST-GUTMENSCH liest in der Londoner TIMES das Interview mit der jüdischen Holocaust-Forscherin und Weltautorin Gitta Sereny, in dem erklärt: "Auschwitz war doch kein Vernichtungslager", (6) der weiß doch nicht mehr, was hinten und vorne ist. Doch darf er sich auf keinen Fall auf die beiden jüdischen Holocaust-Forscherinnen berufen, sondern er muss gebetsmühlenhaft das rituelle Bekenntnis herunterleiern: "Sechs Millionen Juden wurden von den Deutschen vergast und das ist das größte Verbrechen seit Anbeginn der Welt".

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH bekommt durch Zufall zwei Urteile des Rechtsstaates BRD gegen sogenannte deutsche Holocaust-NS-Täter in die Hände. Da kommt das eine Urteil zu dem Beweisergebnis, dass "Maidanek, keine Vergasungsanlage besaß" (7), während das andere Urteil in Maidanek "Massenvergasungen" manifestierte. (8) Obwohl beide Urteile rechtskräftig sind, darf dieser Holocaust-Bundesbürger weder nachfragen, welches der beiden Urteile, wir wollen es möglichst politisch korrekt ausdrücken, "richtiger" ist als das andere, weil ihn das fünf Jahre bis lebenslänglich hinter Gitter bringen könnte.

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH studiert den Nürnberger Prozess gegen die deutschen "Hauptkriegsverbrecher" (die Menschenmörder auf alliierter Seite wurden für ihren Völkermord am deutschen Volk mit den höchsten Orden überschüttet) und möchte seinen Holocaust-Glauben mit Dokument 3311-PS rückversichert wissen, wonach in Treblinka Hunderttausende von Juden "verdampft" wurden. Doch Jahrzehnte später fällt ihm das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (K I Ks 2/64) in die Hände, indem festgeschrieben steht, dass in Treblinka nicht verdampft, sondern "vergast" wurde. Auch dieser Holocaust-Bundesbürger darf in Deutschland nicht die Frage stellen: Vergasungen oder Verdampfungen, da er sonst fünf Jahre, bis zu lebenslänglich hinter Gitter kommen würde.

Nehmen wir einmal an, ein standfester HOLOCAUST-GUTMENSCH arbeitet sich tiefer in den Nürnberger Prozess gegen die deutschen "Hauptkriegsverbrecher" ein, um sich seinen Holocaust-Glauben z.B. mit Dokument 3249-PS erneut bestätigen zu lassen, weil dort die eidesstattliche Versicherung des "Augenzeugen" Franz Blaha niedergeschrieben   steht. Dieser Blaha schwörte vor dem IMT, er habe im Konzentrationslager Dachau "Massenvergasungen" selbst "miterlebt". Später, seit 1961, so erfährt unser Holocaust-Bürger, gilt die eidesstattliche Aussage Blahas nicht mehr, denn: "In Dachau wurde niemand vergast", verkündet die Dachauer Museumsdirektion und eine entsprechende Tafel in dem zur Schau gestellten "Gaskammer-Raum" verkündet in mehreren Sprachen: "Gaskammer, war nie in Betrieb". Die Frage, warum die Zeugenaussagen in Verbindung mit den "Vergasungen" von Dachau falsch und andere Zeugenaussagen im Zusammenhang mit Auschwitz richtig sein müssen, würde unserem Holocaust-Bundesbürger mit fünf Jahren bis lebenslänglich Gefängnis einbringen.

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH würde das Bundesgerichtshof-Urteil (1 StR 179/94) gegen Günter Deckert lesen, in dem das höchste deutsche Gericht für alle Bundesbürger festschreibt, dass die 6 Millionen Juden "vor allem in Gaskammern" ermordet wurden, er aber später von dem jüdischen Holocaust-Professor Daniel J. Goldhagen erfährt, "dass Vergasen eine Nebenerscheinung des Abschlachtens der Juden durch die Deutschen war". (9) Auch in diesem Fall muss der Holocaust-Bundesbürger das sagen, was der Bundesgerichtshof festgeschrieben hat, will er nicht für viele, viele Jahre ins Gefängnis gehen. Ungeachtet dessen, dass Goldhagen von der Regierung Kohl am 10. März 1997 für seine "Vergasungs-Nebenerscheinungs-Sensation" mit dem Demokratiepreis, dotiert mit 10.000 Mark, ausgezeichnet wurde.

Nehmen wir einmal an, ein HOLOCAUST-GUTMENSCH liest in der Zeitung die Mitteilung des polnischen Großrabbiners Joskowicz, dass in Auschwitz 6 Millionen (10) Juden umgebracht worden seien, wobei er vorher von Ex-Judenführer †Galinski erfuhr, dass es 4 Millionen (11) waren, um wiederum zwei Jahre später von demselben Galinski zu vernehmen, dass die "richtige" Zahl 1,5 Millionen (12) lauten müsse. Außerdem las unser braver Holocaust-Bundesbürger nach beim Gutachter der jüdischen Beate Klarsfeld Stiftung, J. C. Pressac, der ihm versicherte, in Auschwitz seien etwa 470.000 (13) Juden vergast worden. Der Internationale Suchdienst des Roten Kreuzes (Abteilung Konzentrationslager) hingegen ermittelte für Auschwitz 66.206 (14) Todesfälle (alle Nationalitäten zusammen genommen). Trotzdem darf unser Holocaust-Gutmensch öffentlich nicht die Frage aufwerfen, welche Zahl denn richtig sei und warum, weil er sonst bis zu fünf Jahren hinter Gittern verschwinden würde. (Amtlich festgestellte Todeszahlen von Auschwitz).

Der Holocaust-Gutmensch ist am Ende seiner Kraft angelangt. Er weiß nicht mehr ein noch aus. Wie soll er bloß mit diesen neuen Fundstücken angesichts der darauf stehenden Kerkerhaft umgehen?

So vertraute sich der deutsche Holocaust-Gutmensch Männern in weißen Kitteln an, um sein Seelenleid zu lindern. Ohne großen Erfolg. Er war völlig verzweifelt, litt unter großen seelischen Schmerzen und war total verwirrt, als ihn eines Tages sein trauriges Holocaust-Irrweg-Schicksal an die Pforte der Frankfurter Universitäts-Klinik führte. Ein junger Medizinstudent, der instinktiv die Zerrissenheit des unglücklichen Holocausters begriff, nahm ihn an die Hand und geleitete ihn in das psychiatrische Schwerpunkt-Zentrum von Professor Isaak Rosenstein. Dr. Rosenstein leitet das Zentrum als die führende Kapazität der Welt-Holocaust-Psychiatrie. Er analysierte blitzschnell die Symptome und erkannte das Leidensphänomen, das mittlerweile die Massen befallen hat. Er leitete sofort eine Notfallbehandlung ein. Dr. Rosenstein legte den guten deutschen Holocauster auf seine weiche Leder-Couch, um ihn entspannen zu lassen. Die Behandlung begann mit den sanften Worten Dr. Rosensteins und seinem tiefen Blick in die Augen des guten Holocausters: "Lieber guter Holocauster, ich möchte, dass du mir in die Augen schaust. Entspanne dich. Du hörst außer meiner Stimme nichts mehr um dich herum. Du hörst nur, was ich dir sage. Du schläfst gleich sanft ein. Und wenn ich dir sage, glaube, dann glaubst du. Entspanne dich jetzt, schlafe, und lausche meinen Worten." Dr. Rosenstein zog aus seiner Kitteltasche ein goldenes Medaillon an einer langen, goldenen Kette. In das runde, blinkende Gold war ein David-Stern eingraviert. Dr. Rosenstein ließ das Medaillon an der Kette ebenso sanft wie professionell hin- und herschwingen, während er dem guten Holocauster leise zuflüstert: "Entspanne dich, sei zufrieden, widerstrebe nicht, glaube ganz einfach. Du musst nichts anderes tun, als zu glauben. Wenn du aus deinem tiefen Schlaf erwachst, dann wirst du dich wieder wunderbar fühlen. Du wirst vollkommen überzeugt sein. Du wirst  wieder am schönen Holocaust-Leben teilnehmen können. So wie die vielen Millionen neugeborener Holocaust-Gläubigen auch." Dr. Rosenstein fing an zu zählen. Bei sechs erwachte der gute deutsche Holocauster und, oh Wunder, ein zufriedenes Lächeln erhellte sein Gesicht. Das erste frohe Lachen seit vielen Jahren. Er rief laut aus: "Halleluja, ich glaube, ich glaube, ja, ich glaube wirklich." Dr. Rosenstein, ein sensibles Geschöpf, zog ein Taschentuch aus seiner Hosentasche und wischte sich die Tränen aus den Augenwinkeln: "Gott sei gepriesen, Gott sei Dank, ich habe wieder eine verlorene Holocaust-Seele gerettet."

Warum immer mehr Deutsche die Hilfe von Dr. Rosenstein in Anspruch nehmen müssen, ist also ziemlich offensichtlich. "Deutschland im Holo-Wahn"! Jeden Holocaust darf man bezweifeln und bestreiten. Ob es sich um die etwa 15 Millionen ermordeten Deutschen während und nach dem Krieg geht, oder um die 54 Millionen durch meistens jüdische Mord-Kommissare vernichteten Menschen in der Ex-Sowjetunion. Egal, um welchen Holocaust es sich auch immer handelt, ob Armenier-Holocaust, Indianer-Holocaust, Neger-Holocaust durch jüdische Sklavenhändler, Kambodschaner-Holocaust, Kosaken-Holocaust, Chinesen-Holocaust - alle Holocauste dürfen bestritten und hinterfragt werden. Nur dem Juden-Holocaust darf man nicht mit kritischen Fakten und Fragen begegnen. Da schreit der Zentralrat der Juden sofort lauthals nach Verfolgung und seine "willigen Staatsanwälte" entfesseln stehenden Fußes jede gewünschte Verfolgungs-Orgie. In Anbetracht der vielen ungesühnten Holocauste sagte Horst Mahler am Anfang seiner Holocaust-Studien im Focus 53/1998 "Der Holocaust ist weder unbegreiflich noch einmalig". Darauf reagierte der Zentralrat der Juden in Deutschland damals schon mit einer klaren Anweisung an die deutsche Verfolgungsjustiz: "Die Verneinung der Einmaligkeit der Schoa ist historisch falsch, möglicherweise strafrechtlich relevant." (14) Der Rest ist bekannt.

1) Ben Weintraub, The Holocaut-Dogma, Cosmo Publishing, Washington 1995, S. 3
2) Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.1997, S. 9
3) WELT am SONNTAG, 22.1.1995, S. 21
4) The Canadian Jewish News, 30.1.1992, Seite 8
5) The Guardian (London), 5. 4. 1997
6) The Times, London, Mittwoch, 29. AUGUST 2001, Gitta Sereny: "Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht ... Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein Vernichtungslager."
7) Urteil Landgericht Berling (8.5.1950, PKs 3/50)
8) Urteil Landgericht Düsseldorf, 30.6.1981, XVII-1/75 (S)
9) Der Spiegel 21/1996, S. 77
10) Süddeutsche Zeitung, 19.8.1998, S. 6
11) Judenführer †Galinski, Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 26.7.1990, S. 1
12) Judenführer †Galinski, Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 11.6.1992, S. 1
13) J. C. Pressacs Gutachten im Auftrag der jüdischen Klarsfeld-Stiftung: "Die Krematorien von Auschwitz", Piper Verlag, München-Zürich 1994, S. 202
14) Internationaler Suchdienst des Roten Kreuzes Arolsen, Sach Nr. 10824, 17.8.1994
15) Allgemeine Jüdische Wochenzeitung (Bonn) Anfang Januar 1999