Politische Verfolgungen 2007

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Der Fall Honsik und der
"Meineid für den Holocaust"

Der österreichische Dichter, Autor und Geschichtsforscher Gerd Honsik wurde am 23. August 2007 nach fünfzehn Jahren Exil in seinem Haus in der Nähe von Málaga (Spanien) festgenommen und in Auslieferungshaft nach Madrid verbracht. Am 4. Oktober 2007 wurde der Freiheitsdichter an Österreich ausgeliefert. Ein Mann verschwand in der Zelle, ohne eine Straftat nach internationalem Recht begangen zu haben. Seither wurden zwei Prozesse angestrengt, die sechs Jahre Haft zeitigten. Am 20. Juli 2010 ein weiterer Prozess. Alles nur wegen Fragen zu Holocaust-Details, weil er die Wahrheit über Katyn publizierte und die Wehrmacht gegen unberechtigte Verunglimpfungen mit Tatsachen in Schutz nahm.

Gerd Honsik wurde mehr als 25 Jahre wegen seines Buches "Freispruch für Hitler?" verfolgt. Dieses Foto zeigt ihn 1992 vor dem Schwurgericht Wien. Damals wurde er zu eineinhalb Jahren Gefängnis wegen seiner aufgeworfenen Fragen und wegen der Wahrheit über Katyn verurteilt. Dieses Urteil stützte sich auf die Aussage von Prof. Jagschitz, dem Gerichtsgutachter, der für die Anklage einen Meineid für den Holocaust leistete und kaltblütig Honsik ins Unglück stürzte.

Die Verhaftung 2007 in Spanien erfolgte im Auftrag des österreichischen Justizministeriums mit Hilfe des von der BRD initiierten Europäischen Haftbefehls. Im Rahmen des Europäischen Haftbefehls steht nicht mehr das Delikt zur Überprüfung und  Entscheidung an, sondern nur noch die formaljuristische Überprüfung des Auslieferungsbegehrens. Es wird nach dieser Regelung vorausgesetzt, dass die EU-Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich handeln, weshalb eine Fallprüfung durch das Auslieferungsland nicht mehr notwendig sein soll.

Im Auslieferungsfall Honsik ging es zunächst um seine erstinstanzliche Verurteilung vor dem Schwurgericht Wien 1992. Dort war der Dichter wegen seines Buches "Freispruch für Hitler?" angeklagt und zu eineinhalb Jahren Gefängnishaft verurteilt worden. Das Urteil war bis zu seiner Verhaftung noch nicht rechtskräftig geworden, da Gerd Honsik vor dem Ausschöpfen der Rechtsmittel sich für einen Aufenthalt im spanischen Exil entschied.

Sein Asylbegehren in Spanien wurde seinerzeit wohl abgelehnt, aber das oberste spanische Gericht erkannte in seinem Schlussurteil, dass das inkriminierte Buch in Spanien keinerlei strafbare Aussagen enthielt.

Die österreichischen Medien jubelten, als die Verhaftung des Freiheitsdichters bekannt geworden war. Die Netznachrichten von "oe24.at" brüsteten sich am 24. August 2007 mit dem damaligen Wiener-Urteil und jubelten: "Die Geschworenen hatten Honsik in sämtlichen Anklagepunkten einstimmig für schuldig befunden."

Man fragt sich angeekelt, wie Schreiberlinge über einen solchen Schuldspruch stolzgebrüstet jubeln können. Der Entscheid beinhaltete nämlich auch eine Verurteilung "wegen Leugnung des Verbrechens von Katyn". Honsik hatte in seinen Publikationen auf die Katyn-Lüge aufmerksam gemacht und angeprangert, dass dieser Massenmord der Reichsregierung vor dem Internationalen Militär Tribunal in Nürnberg (1945/46) angelastet wurde. Aber Stalins Massenmörder Berija gab den Befehl zur Ausrottung der polnischen Offiziere. Diese historisch und forensisch wahre Feststellung kostete Honsik ebenso die Freiheit wie seine Fragen zu den Gaskammern. Obwohl es schon 1992 hinreichend bekannt war, dass Stalins Völkermörder Lawrentij Berija die annähernd dreißigtausend polnischen Soldaten und Offiziere im Wald von Katyn mit Genickschuss ermorden ließ, wurde Gerd Honsik dennoch für das Aussprechen dieser offenkundigen Wahrheit mit Gefängnishaft bestraft.

Die Wahrheit über Katyn zu sagen, erfüllte für das Gericht den Straftatbestand der "Wiederbetätigung", der in Österreich mit bis zu 20 Jahren Kerkerhaft geahndet wird.

Die inkriminierten Fragen des Gerd Honsik in seinem Buch "Freispruch für Hitler?" werden in dem Werk von prominenten Zeugen kommentiert. Seine höflichen Fragen und die wissenschaftlichen Antworten dazu, wurden seinerzeit durch die Expertenmeinung von Professor Jagschitz zur Straftat der sogenannten Wiederbetätigung hochstilisiert.

Insgesamt 20 Jahre Verfolgung lasteten auf dem Autor wegen seiner publizistischen Tätigkeit. Er stellte, wie in seinem Buch "Freispruch für Hitler?", immer nur Fragen. Die Hauptfragen seines Buches wurden vom gerichtsbestellten Gutachter leider mit einer falschen Aussage (unter Eid) zugunsten der Holocaust-Lehre beantwortet.

Honsik löste mit der Veröffentlichung dieses Buches auch ein Versprechen gegenüber seinem Freund und Beichtvater, Pfarrer Viktor Knirsch, ein. Pfarrer Knirsch kannte die Berichte der katholischen Priester, die in Auschwitz die Seelsorge ausübten. Zwischen den Berichten der in Auschwitz tätigen Priester und der politischen Holocaust-Geschichtsschreibung lagen für ihn Welten. Deshalb wollte der Priester nachvollziehbare, schlüssige Antworten auf Fragen zu Massenmorden haben, was aus dem Vorwort des Buches hervorgeht, wo der Priester mahnte: "Wahrheit ist stets gelassen, nur Lüge schreit nach irdischem Gericht." Pfarrer Knirsch starb später, als das Buch verboten wurde, unter tragischen Umständen, die nie geklärt wurden - in einer geschlossenen Anstalt.

Fünf Jahre Voruntersuchung, Kontobeschlagnahmung von 50.000 DM, drei Jahre Gefängnisstrafen in Österreich und in der BRD, das war die Antwort des politischen Establishments auf Honsiks Fragen in "Freispruch für Hitler?".

Honsiks Buch schrieb nicht nur Revisionismus-Geschichte, sondern auch Justizgeschichte. Zum ersten Mal in den Jahrzehnten der Verfolgung von Holocaust-Ungläubigen in der BRD und in Österreich beauftragte eine Untersuchungsrichterin (Frau Dr. Roswitha Heinrich) in Sachen Holocaust-Leugnung zwei Gutachter, die den Inhalt von "Freispruch für Hitler?" auf seine Richtigkeit hin untersuchen sollten. Das war zum Auftakt der Ermittlungen eine wirklich rechtsstaatliche Handlung, die leider einmalig blieb.

Prof. Dr. Gerhard Jagschitz leistete einen Meineid für den Holocaust!

Es wurden ein Naturwissenschaftler und ein Professor für Geschichte mit der Untersuchung beauftragt. Der Naturwissenschaftler stellte seine Arbeit ohne weitere Angabe von Gründen schon nach einigen Monaten vorzeitig ein, ohne einen naturwissenschaftlichen Schluss zur Frage der Gaskammern vorgelegt zu haben. Der Historiker Prof. Dr. Gerhard Jagschitz forschte fünf Jahre (1987-1992) in allen Archiven der Welt. Im Jad Waschem Museum, dem Holocaust-Museum Israels, wurde ihm die Einsicht verweigert.

Prof. Jagschitz trug damals maßgeblich zur inneren Festigung der revisionistischen Wissenschaftler bei und schockierte die Holocaust-Protagonisten, als er nach fünf Jahren Forschung dem Gericht in einem Zwischenbericht mitteilte, es gäbe "keine direkten Beweismittel für die Existenz der Gaskammern." Dem muss hier gemäß § 130 StGB widersprochen werden.

Trotzdem wurde der Prozess gegen Honsik eröffnet. Als der Gutachter Jagschitz dann im Verfahren vom Richter nach seinen Gaskammerbeweisen befragt wurde, erklärte er unter Eid, dass wohl keine dokumentarischen Beweise für die Gaskammern zu finden gewesen seien, allerdings hätte es eine Tarnsprache gegeben, die indirekt die Massenvergasungen beweisen würde. "Das Wort Sonderbehandlung" war im NS-Staat das Code-Wort für Vergasungen", so Prof. Jagschitz vor Gericht.

Mit dieser Aussage unter Eid setzte sich der Holocaust-Gutachter Jagschitz aber des Verdachts der eidlichen Falschaussage aus, was dem Angeklagten damals leider noch verborgen geblieben war. Denn Professor Jagschitz hatte bereits 1977 in einem Zeitungsinterview explizit erklärt, "'Sonderbehandlung' bedeutete eine bessere Behandlung und nicht Tötung." Jagschitz definierte in seinem Interview von 1977, das in "Format" Nr. 21, 2001 erneut abgedruckt wurde, "Sonderbehandlung" wie folgt: "… jeder Häftling hatte zumindest eine eigene Wohnung. Sie durften auf Wunsch selbst die Familie bei sich haben."

Im Prozess gegen Gerd Honsik vor dem Schwurgericht Wien beeidete Jagschitz 1992 aber das Gegenteil: "Für den Fall, dass das Wort 'Sonderbehandlung' gebraucht wird, ist es immer ohne Ausnahme - die Umschreibung des Wortes 'Tötung'!" Im Verhandlungsprotokoll ist Jagschitz' Schwur für den Holocaust festgehalten. Auf Seite 13 steht seine Aussage festgeschrieben, dass es nur "indirekte Beweise" gäbe und auf Seite 28 ist sein Schwur dokumentiert: "Es gibt keine Schlüsseldokumente." Ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren könnte leicht feststellen, ob seine Aussage ein Meineid für den Holocaust war.

Die verbissene Verfolgung des Dichters ist wohl damit zu erklären, dass er seinem Buch den Frage-Titel "Freispruch für Hitler?" gab. Wäre das Buch erschienen nur mit dem Untertitel, "37 Zeugen wider die Gaskammern", wäre Honsik wahrscheinlich nichts passiert. Da aber der tote Adolf Hitler für alles und jenes in der neuen Weltpolitik seit 1945 im Westen herhalten muss, wäre ein "Freispruch für Hitler" gleichbedeutend mit der Abschaffung der Nachkriegspolitik. Ironie der Geschichte: Es war nicht der unschuldig angeklagte Honsik, der Hitler "freigesprochen" hatte, vielmehr wurde Hitler gerade von jenem Jagschitz entlastet, der gegen Honsik und für den Holocaust wohl einen Meineid geleistet hatte. Im Rahmen einer Fernsehdiskussion im Herbst 2004 widersprach Professor Jagschitz dem Regisseur Bernd Eichinger (Film "Der Untergang"), wonach Hitler für die Verbrechen von Auschwitz der Motor gewesen sei: "Für die Verbrechen in Auschwitz ist Hitler direkt kein Motor." (Magazin "News", Wien, 39/2004, S. 137)

Auch in Sachen Katyn machte sich Professor Jagschitz des Meineids verdächtig. Honsik wandte sich nämlich 1992 in der Verhandlung an den Gutachter und bat ihn, das Gericht zumindest dahingehend aufzuklären, dass der Völkermord von Katyn nicht von der Wehrmacht, sondern von den Antifaschisten, von Stalins Massenmörder Berija, durchgeführt wurde. Jagschitz erbost: "Katyn ist nicht mein Spezialgebiet." Darauf Honsik: "Aber es steht doch schon in allen Zeitungen." Jagschitz lakonisch: "Ich lese keine Zeitungen." In seiner Honorarforderung an das Gericht gab Jagschitz aber an, dass er 200 Zeitschriften und Zeitungen im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit studiert habe.

Für den interessierten Bürger stellt sich die Frage: Sind der Holocaust-Schwur des Professor Jagschitz und die falsche Katyn-Entscheidung des Gerichts wirklich überzeugende Beweise gegen die Forschungsergebnisse von Honsik?

Gerd Honsik von der Holo-Inquisition zu weiteren fünf Jahren verurteilt

Die Katyn-Lüge