Politische Verfolgungen 2005

NJ Logo  
site search by freefind Detailsuche

BRDDR: "Unfreie deutsche Jugend"

Die Abteilung "Literarische Welt" der WELT rezensierte am 26.2.2005 (Seite LW2) das Buch des ehemaligen DDR-Häftlings Gerald Zschorsch. In der Buchbesprechung wird immer wieder auf den verbrecherischen Charakter des ehemaligen DDR-Regimes hingewiesen und hervorgehoben, daß sich ein junger Mensch nur wegen "einer Handvoll Gedichte vier Jahre Haft einhandelte".

Gerald Zschorsch besorgte sich Anfang der 1970er Jahre in der DDR eine Gitarre, lieh sich eine Schreibmaschine und dann faßte er das, was ihn bedrängte, in Verse.

Zschorsch konnte mit seinen Versen aus eigener Kraft kein Publikum gewinnen, so blieben seine Reime unter Stapeln von Papier liegen und verstaubten. Doch ganz unerwartet eröffnete sich dem jungen Poeten und Musiker eine Möglichkeit, sein Talent vor einem Publikum unter Beweis zu stellen. Als sich Musiker in einem Tanzlokal bei Schleiz verspäteten, greift er zur Gitarre, "springt auf die Bühne und singt vor einem Publikum."

Dieser öffentliche Auftritt sollte ihn vor ein DDR-Gericht bringen und ihm vier Jahre politische Haft einhandeln. In der Begründung des Haftrichters zum erlassenen Haftbefehl steht zu lesen, der Jungmusiker hat "seit 1971 mindestens 15 sogenannte Gedichte, deren Inhalt sich gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, dabei insbesondere gegen die führende Rolle der SED und die Wehrpolitik unseres Staates richtet, verfaßt. Diese 'Gedichte' brachte er in mindestens 3 Fällen gegenüber jeweils 10 bis 100 Personen zum Vortrag mit dem Ziel, diese Bürger gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR aufzuwiegeln."

Zschorsch war 21 Jahre alt, als ihn das Bezirksgericht von Karl-Marx-Stadt im März 1973 zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilte. Das Strafmaß wurde in der Berufungsverhandlung auf vier Jahre heruntergesetzt.

Es war ein verbrecherisches Urteil, kein Zweifel. Die BRD-Medien kotzen sich ob dieser Verfolgungsverbrechen in der ehemaligen DDR heute genüßlich aus und glorifizieren die "freie" BRD, obwohl in der DDR weniger Menschen politisch verfolgt wurden als in der freiheitlich demokratischen BRD.

Jedes Jahr werden etwa 10.000 unschuldige Menschen in der BRD wegen ihrer geäußerten Meinung verfolgt, die Gefängnisse quellen über von politischen Häftlingen. Selbst die Haft- und Urteilbegründungen des DDR-Regimes und der demokratischen BRD gleichen sich wie Brüder. In der DDR hieß es: "Die Tat war geeignet, die Bürger gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR aufzuwiegeln" (Höchststrafe fünf Jahre Haft). In der BRD lauten die Urteils- und Haftgründe so: "Die Aussagen waren geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören" (ebenfalls fünf Jahre Haft als Höchststrafe)

Günter Deckert verschwand für fünf Jahre hinter Gitter, weil er das Wort Holocaust mit "Holo" abkürzte und dabei angeblich ein Lächeln auf den Lippen hatte sowie Fragen zum offiziellen Holocaust-Geschichtsbild stellte. Nachweislich hat weder Deckerts "Holo"-Lächeln noch haben seine Fragen jemals "den öffentlichen Frieden gestört". Auch all die vielen anderen haben mit ihren Holocaut-Fragen den "öffentlichen Frieden" niemals gestört, wurden und werden aber dennoch eingekerkert - in der BRD wohlgemerkt, nicht in der DDR.

Der Gummiparagraph für die Verfolgung eines jeden Deutschen in der BRD versteckt sich im Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB. Dort heißt es, wer den Völkermord an den Juden verharmlost, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Es ist schon Völkermord, wenn nur eine einzige Person wegen ihrer ethnischen Herkunft ermordet wird. Um also den Völkermord an den Juden zu leugnen, müßte jemand sagen, kein einziger Jude ist umgekommen. Niemand behauptet derartiges. Der springende Punkt ist zudem das Wörtchen "verharmlosen": Um verharmlosen zu können, muß man wissen, was genau passiert ist. Wie soll man das in Sachen Holocaust aber wissen können, wenn die offiziellen Todeszahlen von Auschwitz zwischen 9.000.000 und 64.000 differieren und kein Richter oder Staatsanwalt sagen kann, welche Zahl wahr ist und warum. Der BRD-Volkshetzungs-Paragraph schreibt nicht vor, welche Tatwaffe man bei "Holocaust-Leugnung" in Abrede stellen und welche Todeszahl man bestreiten muß, um sich der Holocaust-Leugnung schuldig zu machen. Dennoch werden alle verfolgt und abgeurteilt, die nicht glauben können, daß sechs Millionen in Gaskammern ermordet wurden.

Wir benötigen Ihre Hilfe, um finanziell durchzuhalten und danken unseren treuen Unterstützern, dass wir wirkungsvoll aufklären können
Wir nennen Hintergründe und Täter beim Namen. Wir kämpfen für Volk und Heimat.

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

Wer in der BRD also sagt, ich bestreite nicht, daß viele Juden umgebracht wurden, aber ich glaube nicht, daß sechs Millionen in Gaskammern ermordet wurden, der geht bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. Und das, obwohl der zur Verurteilung herangezogene Gesetzestext bei der Tatbestandsdefinition weder Tatwaffe noch Mindestopferzahl vorschreibt. Wenn aber, wie es täglich geschieht, trotzdem Haftstrafen verhängt werden, nur weil jemand nicht an die Tatwaffe Gaskammern glauben kann, dann müßten logischerweise alle seinerzeit bei der Verabschiedung des "Volksverhetzungsparagraphen" im Bundestag anwesenden Abgeordneten wegen "Verharmlosung des Holocaust" verurteilt werden, weil sie die Tatwaffe Gaskammern gar nicht erwähnten und die Opferzahl vollkommen ignoriert haben.

Gerald Zschorsch war 21 Jahre alt, als er in der DDR vier Jahre Haft aufgebrummt bekam. In der BRD werden 80 und 90-jährige zu hohen Haftstrafen verurteilt, wenn sie die offizielle Holocaust-Geschichte nicht glauben können, auch wenn sie ihre Zweifel nur im engsten Bekanntenkreis, geäußert haben.

Wer also als BRD-Systemling auf die Ex-DDR als Verfolgerstaat zeigt, dem sei gesagt, daß derjenige, der im Glashaus sitzt, nicht mit Steinen werfen soll.

Z.B. der Fall Horst Mahler