Politische Verfolgungen 2005

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Der Geistesmensch und Großintellektuelle Horst Mahler wurde wegen geäußerten Gedanken zu neun Monaten Kerker verurteilt

Horst Mahler, einer der großen Helden der
deutschen Freiheitsbewegung!

Horst Mahler wurde am 12. Januar 2005 vom Berliner Landgericht unter Vorsitz von Richter Faust zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hauptsächlich lagen dem Urteil zwei inkriminierte Sätze eines seiner Schriftsätze im NPD-Verbotsverfahren zugrunde, die lauteten: "Der Haß auf Juden stellt sich als etwas 'ganz Normales' heraus. Ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit - eine Gesundheit, die Juden zu recht fürchten."

Horst Mahler reduzierte in seinem Verweis den im übertragenen Sinne zitierten "Judenhaß", der in der Welt vorherrsche, ausdrücklich auf den "spirituellen" Bereich, eindeutig gewaltfreies Gedankengut also. Dennoch wurde diese geistige Auseinandersetzung in den Bereich des Materiellen verfrachtet, wo sie nichts zu suchen hat, und führte zu dieser schändlichen Verurteilung.

Wenn eine geistige Auseinandersetzung mit dem Judentum zu Gefängnis führt, dann müßte die Bibel, sowohl das Neue- als auch das Alte Testament, verboten und Jesus Christus als der größte Antisemit aller Zeiten gebrandmarkt werden. Immerhin wird im Neuen Testament schriftlich abgedruckt, daß Jesus die Juden "die Kinder des Teufels" nennt (Johannes 8:43)

Und im Alten Testament kann man lesen, daß die Juden zum Haß, gar zum Völkermord an Nichtjuden durch ihren Gott Jahwe aufgerufen werden.

Das sind geistige Auseinandersetzungen, die nichts mit materiellen Straftatbeständen zu tun haben. Wer dies tut, der verfolgt aus Angst, die eigene Vorherrschaft über die Menschen zu verlieren, die Meinungen und Weltanschauungen anderer.

Horst Mahler hat analysiert, warum es eine mehrtausendjährige Abneigung, bis hin zum Haß, gegen Juden gibt. Gleichzeitig hat er geistige Auswege aus dem Dilemma angeboten und Vorschläge zur nachhaltigen Aussöhnung zwischen Juden und Nichtjuden gemacht. Aber alle seine Beweisanträge zum Thema wurden von Richter Faust abgelehnt und mit Haßattacken auf Mahler beantwortet.

Heute wird bei politischen Prozessen gegen nationaldenkende Menschen noch nicht einmal versucht, den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Beweisanträge werden grundsätzlich abgelehnt. Anwälte, die Beweisanträge zur Dokumentation der Unschuld ihrer Mandanten stellen, machen sich damit strafbar und landen selbst im Gefängnis. Eine wirkliche Verteidigung bei politischen Prozessen gegen nationaldenkende Menschen ist vor BRD-Gerichten nicht mehr möglich, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Holocaust-Prozesse handelt.

Alleine Fragen zu stellen in Sachen Holocaust ist in der BRD verboten. Wer z.B. eigene Forschungen anstellt und bei der Sichtung der KZ-Urteile feststellt, daß es über Maidanek zwei verschiedene gerichtliche Wahrheiten gibt, befindet sich in einem Dilemma. So urteilte das Landgericht Berlin am 8.5.1950 (Az: PKs 3/50) über den Zeitraum "Anfang 1942 bis November 1943", daß es in Maidanek keine Gaskammern gab, weshalb die Juden zur Vergasung nach Sobibor verbracht worden seien: "Einmal kam ein Transport jüdischer Häftlinge in einer Stärke von ungefähr 15.000 Mann aus dem Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besaß..." Genau das Gegenteil über Maidanek befand das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 30.6.1981, (Az: XVII-1/75 - S): "Die furchtbarste Belastung für die Häftlinge, insbesondere für die jüdischen Menschen, stellten die im Spätherbst des Jahres 1942 eingeleiteten und vor allem im Frühjahr und im Sommer 1943 durchgeführten Selektionen zur Tötung durch Vergasungen in Maidanek dar."

Beide Urteile sind rechtskräftig, kommen aber zu vollkommen gegensätzlichen Ermittlungsergebnissen. Einmal hatte Maidanek überhaupt keine Gaskammern und dann wieder hatte es Gaskammern im Überfluß, um Massenvergasungen durchzuführen. Doch wer die Frage stellen würde, welches von beiden Urteilen richtig ist und warum, hätte in der BRD mit fünf Jahren Gefängnis zu rechnen. Fragen in Sachen Holocaust zu stellen ist verboten, wenn die Fragen außerhalb des strafrechtlich definierten Holocaust-Geschichtsbildes liegen.

Horst Mahler wurde im Verlauf der Urteilsbegründung erschwerend zur Last gelegt, daß er neben seiner "antisemitischen" Textpassage auch noch den Holocaust leugnen würde. Dieser Spruch hat es in sich, denn Mahler erhielt von der Staatsanwaltschaft Stuttgart bescheinigt, daß seine Gaskammerbestreitungen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Mahler erstattete nämlich bei Generalstaatsanwalt Dieter Neumann (Berlin) und drei weiteren Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen sich selbst und gegen den leitenden Spiegel Redakteur Fritjof Meyer wegen Holocaust-Leugnung. Tatbestand: Der Spiegel-Redakteur schrieb in dem renommierten Polit-Magazin "Osteuropa" (Heft 5/2002), daß die gezeigten Gaskammern von Auschwitz-Birkenau (I und II) nicht in Betrieb gewesen seien. Die Vergasungen hätten in zwei nicht mehr existenten Bauernhäusern stattgefunden. Meyer führte aus, die Krematorien I und II seien als Vergasungsorte von der Offizialgeschichtsschreibung deshalb herangezogen worden, weil dort eine größere Verbrennungskapazität zugrunde gelegt werden konnte, die notwendig gewesen wäre, weil die Opferzahl um das 10-fache übertrieben worden sei.

Das Frankfurter Auschwitz-Urteil (50/4 Ks 2/63) und sämtlich Offizialaussagen kommen allerdings zu dem Schluß, die Masse der Vergasungen hätten in den Kremas I und II von Auschwitz und Birkenau stattgefunden und nicht in den von Meyer genannten Bauernhäusern. Fritjof Meyer hat sich also gemäß BRD-Leugnungsdefinition klar der "Volksverhetzung" schuldig gemacht. Horst Mahler beschuldigte sich in seiner Anzeige bei den Staatsanwaltschaften dahingehend selbst, daß auch er täglich das sage und schreibe, was Mayer in seinem Artikel behauptete. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es abgelehnt, Meyer, Süßmuth, Mahler u.a. wegen Verstoßes gegen §130 Abs. 3 und 4 StGB anzuklagen. Der entsprechende Einstellungsbescheid ist am 28.5.2003 (Aktenzeichen 4 Js 75185/02) ergangen.

Meyer nennt darüber hinaus die ursprünglich genannten Auschwitzzahlen von vier Millionen Tote eine "Propagandalüge", denn es seien nur etwa 400.000 umgekommen, also 90 Prozent weniger als im Nürnberger Prozeß angeklagt wurden. Eine solche Aussage würde gemäß gängiger Holocaust-Verfolgungs-Justiz den Tatbestand der "Volksverhetzung" erfüllen. Aber nichts da, die Anklagebehörden sehen in dem Wort "Propagandalüge" und den um 90 Prozent reduzierten Todeszahlen keinen Anhaltspunkt, Fritjof Meyer anzuklagen.

Horst Mahler wird dennoch zur Last gelegt, er leugne den Holocaust, weil er das aufrecht erhalte, was ihm von Seiten der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausdrücklich als "Nichtleugnung" attestiert wurde. In der Tat sind neue Anklagen gegen Mahler unterwegs, die ihn genau deswegen ins Gefängnis bringen sollen, was ihm von der Staatsanwaltschaft Stuttgart als gesetzeskonform bescheinigt wurde.

Die Masse soll das hinnehmen, was die Mächtigen ihnen als Gut und als Böse präsentieren. Jede Frage dazu, jedes selbständige Denken wird mit Gefängnis bestraft. Wer Erkenntnis darüber erlangen möchte wie die Welt funktioniert, der lese das Buch der Bücher, die Bibel. Dort steht geschrieben, daß derjenige, der wirkliche Erkenntnis über Gut und Böse erlangt hat, sterben muß: "Von allen Bäumen des Gartens [Eden] darfst du essen, nur vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse darfst du nicht essen; denn am Tage, da du davon issest, mußt du sterben." (Genesis 2:16-17)

Orwell-Sprech: Zynischer geht es nicht mehr

 

"Die Verbreitung von Demo-kratie und Freiheit nannte Rice als zentrale Aufgabe der US-Außenpolitik: 'Wir kön-nen nicht ruhen, bis jede Per-son, die in einer Gesellschaft der Furcht lebt, schließlich ihre Freiheit gewonnen hat'.

(Die Welt, 18.01.2005)

Und in Zukunft wird alles noch viel schlimmer werden. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern und selbst Blinde können es sehen, das internationale Finanzsystem sehr, sehr angeschlagen in eine ungewisse Zukunft geht. Die Konten der arbeitenden Massen wurden ebenso geplündert wie die Volksvermögen der Staaten. In einer solchen Krise geht es darum, Vorkehrungen zu treffen, daß die Verantwortlichen der Katastrophe nach dem Zusammenbruch weiterhin an der Macht bleiben können. Und dies geht nur mit brachialer Gewalt.

Ganz heimlich, ohne daß die Medien auch nur ein Wort darüber verloren hätten, wurden im Jahre 2004 weitere Notstandsgesetze beschlossen. Im Bundesgesetzblatt 2004, Teil I, Nr. 43 (2159) wird eine Verordnung definiert, die die Sicherstellung von wirtschaftlichen Leistungen (WiSiV) zum Inhalt hat. Darin wird der Euro als Zahlungsmittel schon nicht mehr erwähnt, es soll nur noch Bezugsscheine für Lebensmittel und andere notwendigen Gebrauchsgüter geben.

Die gefälschten "Protokolle" haben diese Entwicklung seltsamerweise als Methode zur Weltbeherrschung auch schon beschrieben - rein zufällig!

Von uns geht das Schreckgespenst, der allumfassende Terror aus. In unserem Dienste stehen Leute aller Anschauungen und Richtungen: Monarchisten, Freisinnige, Demokraten, Sozialisten, Kommunisten und allerhand Utopisten. Wir haben sie alle für uns in das Joch gespannt. Jeder von ihnen untergräbt an seiner Stelle die letzten Stützen der Staatsgewalt und sucht die bestehende Rechtsordnung umzustoßen. Dadurch geraten alle Staaten in Verwirrung; jeder sehnt sich nach Ruhe und ist bereit, um des lieben Friedens willen alles zu opfern. Wir aber lassen sie nicht zur Ruhe kommen, bis sie unsere Welt-Oberherrschaft offen und bedingungslos anerkannt haben.

Stephen Eric Bronner, "Ein Gerücht über die Juden. Die »Protokolle der Weisen von Zion« und der alltägliche Antisemitismus." 1999 Ullstein Buchverlage, Berlin, Propyläen Verlag, ISBN 3 549 05780 6, S. 198 (9. Sitzung, 9B).

Man rechnet also damit, daß in Bälde das gesamte europäische Finanzsystem zusammenbrechen und ein Neubeginn nötig werden wird. Wie die Worte von Alan Greenspan, Präsident der US-Notenbank vor diesem Hintergrund noch einmal aktuell werden: "Der Euro wird kommen, aber er wird keinen Bestand haben." Der Coup ist, daß es mit der Einführung des Euro möglich wurde, mit dem Zusammenbruch der Einheitswährung ganz Europa währungslos zu machen, wodurch ein neues Finanzsystem nötig wird und eingeführt werden muß.

Die Verantwortlichen haben natürlich Angst, daß es dagegen Widerstand geben könnte. Also mußten Vorkehrungen getroffen werden, alle denkfähigen Menschen beizeiten auszuschalten. Nichts darf während des Chaos hinterfragt werden.

Die Gesetzesregelung des sogenannten Europäischen Haftbefehls soll einen Neubeginn ohne Widerstand ermöglichen. In Brüssel wurde eine Art Gulag für Denkfähige beschlossen. Jeder kann bei bloßer Beschuldigung, ein nachgewiesener Rechtsbruch ist nicht mehr nötig, festgenommen und in ein Konzentrationslager eines anderen EU-Mitgliedslandes ausgeliefert werden. Litauen erhielt z.B. von der EU annähernd eine Milliarde Euro zum Ausbau seiner Gefängniskapazitäten. Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob das dem Delinquenten zur Last gelegte Delikt tatsächlich begangen wurde oder ob das Delikt in der Bundesrepublik eine Straftat darstellt oder nicht. Wenn z.B. Frankreich jemand für seine künftigen Konzentrationslager auf der Übersee-Insel Martinique haben will, obwohl das dem Beschuldigten zur Last gelegte Vergehen in der BRD keine Straftat darstellt, wird der Unglückliche dennoch an Frankreich ausgeliefert und von dort nach Martinique deportiert. Die Regelung des EU-Haftbefehls sieht vor, keine Fallprüfung vorzunehmen, sondern nur noch auszuliefern. Mit dieser Regelung kann sich die BRD die Gefahr bei ihren Richtern vom Halse schaffen, vielleicht hin- und wieder von Skrupeln geplagt zu werden. Andere Staaten verrichten die Verfolgungsarbeit also.

Wir benötigen Ihre Hilfe, um finanziell durchzuhalten und danken unseren treuen Unterstützern, dass wir wirkungsvoll aufklären können
Wir nennen Hintergründe und Täter beim Namen. Wir kämpfen für Volk und Heimat.

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Sobald die Währungen zusammenbrechen, der Notstand eintritt, dürften alle Nationaldenkenden zusammengetrieben und in Konzentrationslager verschiedenster EU-Staaten verbracht werden. Sämtliche bürgerliche Freiheiten sind de facto abgeschafft; die EU wird zur brutalen Diktatur. Jedermann kann für immer durch neue Beschuldigungen aus irgendeinem anderen Mitgliedsland der EU jederzeit wieder neu eingekerkert werden, wenn jemand aus irgendwelchen Gründen (vielleicht aus politischen, religiösen oder geschäftlichen Gründen) jemandem nicht wohlgesonnen ist und über die richtigen Beziehungen verfügt. Diesen Leuten ist jedermann seit Einführung des EU-Haftbefehls total ausgeliefert, denn der macht für die Mächtigen so gut wie alles möglich.

"Völlig unabhängig von Dr. Agnoli und dem Europäischen Haftbefehl zeigt 'Schmid-Verlag'-Autor Frank Hills in seinem brandneuen Buch über den schon Mitte der 1960er Jahre ausgearbeiteten geheimen Plan von 'Iron Mountain' zur Weltbeherrschung auf, wie boshafte 'Experten' bereits damals vorschlugen, einen möglichst großen Teil der Weltbevölkerung zu 'potentiellen Verbrechern' und eben dadurch absolut gefügig zu machen! Offenbar folgen die EU-Beherrscher diesem Plan." (Schmid-Verlag, Passage aus Werbebrochüre "EU-Haftbefehl")

Lesen Sie dazu die Broschüre "Der europäische Haftbefehl" des italienischen Ex-Oberrichters Carlo Alberto Agnoli, zu beziehen bei:

Verlag A. Schmid
Postfach 22
D-87467 Durach
3,00 Euro pro Stück, bei größeren Mengen gibt es Rabatte

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
89.998 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19