Multikultur 2005

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Die Lüge vom Minderheiten-Schutz
In der BRD herrscht die "Diktatur der Minderheitenvertreter"

BRD-"Demokraten" verweisen mit ganz besonderem Stolz darauf, daß sie anderen Volksgruppen "Minderheiten-Schutz" gewähren. Vor soviel Dreistigkeit kann man sich nur an Kopf greifen und fragen, was dieses saublöde Geschwätz und die Lüge vom "Minderheiten-Schutz" außer Unterdrückung der Deutschen sonst noch bewirken soll? Es handelt sich bei dem sogenannten "Minderheiten-Schutz" in Wirklichkeit um die rassistische Diskriminierung der Mehrheitsdeutschen durch eine gesetzliche Bevorrechtigung von Ausländern.

Ein sogenanntes Minderheiten-Schutz-Gesetz verbietet sich doch von selbst, da nach dem deutschen Gesetz, insbesondere gemäß Grundgesetz (Artikel 3), alle Menschen gleich sind, egal welchem Geschlecht, welcher Rasse sie angehören und welcher Abstammung sie sind. Mit der Lüge vom Minderheiten-Schutz werden also, wie immer, die Deutschen gegenüber Ausländern, bei willentlicher Verletzung des Grundgesetzes, benachteiligt und schwerstens diskriminiert.

Es vergeht kaum eine Minute im Fernsehen, wo nicht ein BRD-Systempolitiker das Wort Demokratie bis zum geht-nicht-mehr strapaziert. Aber Demokratie bedeutet Mehrheitsentscheid; was die Mehrheit will, wird gemacht, und nicht was die Minderheit verlangt. Aber in der Multikulti-Republik BRD wird die Demokratie von den selbsternannten Demokraten aufs schlimmste geschändet, indem die Mehrheitsbevölkerung, die Deutschen, gegenüber den Minderheiten diskriminiert werden. Und bei politischen Grundsatzentscheidungen (z.B. Aufgabe der DM bzw. EU-Verfassung, also Abschaffung des deutschen Staates) wird das Staatsvolk, die Mehrheit, von den Demokratie-Diktatoren erst gar nicht gefragt.

Beispiel multikulturelle Rechtsbeugung: Vor Gericht wird das deutsche Recht oftmals auf den Kopf gestellt, wenn Ausländer die Betroffenen sind. Beispielsweise wird durch höchsten Richterspruch der Straftatbestand der Bigamie im Zusammenhang mit Ausländern weder verfolgt noch bestraft und bei ausländischen Mordtaten wird auf Totschlag erkannt, der meistens mit einer Bewährungsstrafe geahndet wird. "'Begriff Ehrenmord' ... Er suggeriert, die Tat habe einen kulturellen Hintergrund. Und so gewährt denn auch mancher deutsche Richter 'für kulturbedingte Taten' schon mal einen Strafnachlaß, wie es vor einiger Zeit in Bremen geschah, als die kurdischen Henker eines jungen Paares nur wegen Totschlags bestraft wurden." (Die Welt, 26.2.2005, S. 9)

In der BRD sind Kinderehen verboten, darauf stehen schwerste Strafen, weil es sich dabei um die Straftatbestände Kinderschändung, Vergewaltigung von Minderjährigen, Entführung, Freiheitsberaubung usw. handelt. Doch wenn Ausländer diese Verbrechen begehen, geht auch die Kinderehe, sprich die Kinderschändung, straflos durch: "Mindestens jede zweite türkische Frau wird auf die geschilderte Weise [Zwangsehe] verheiratet. ... Die jüngste Importbraut ist elf Jahre alt. Jetzt wird vom Staatsanwalt geprüft, ob die Kinderehe auch bei uns gültig ist, denn sie wurde rechtsgültig nach islamischem Recht von 1914 in Thrakien geschlossen." (Die Welt, 26.2.2005, S. 9)

Deutsche werden vollständig jeglichen Rechtes beraubt, wenn Ausländer Deutsche ermorden. Erst recht, wenn das Mordopfer z.B. als NPD-Mitglied bekannt ist. In einem solchen Fall wird niemals auf Mord erkannt, sondern immer nur auf Körperverletzung mit Todesfolge - also Bewährungsstrafe. In Frankfurt wurde vor mehr als zehn Jahren ein Eriträer über hundert Mal zu Bewährungsstrafen wegen schwerer Körperverletzungen (schlimmste Stichverletzungen) an Deutschen bestraft. Wenn hingegen ein Deutscher in Notwehr einen ausländischen Verbrecher abwehrt und diesen dabei tödlich verletzt, wird er nicht gemäß Gesetz freigesprochen, sondern in der Regel wegen Mordes lebenslänglich hinter Gitter gebracht. So sieht die Demokratie in der Multikulti-Republik aus.

In der Politik treibt der Minderheiten-Schutz folgende Sumpfblüte heraus. Bei der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landesparlament zieht die dänische "Minderheit" mit ihrer eigenen Partei, dem SSW (Südschleswigscher Wählerveband) mit etwas um die zwei Prozent in den Landtag ein und bestimmt so die schleswig-holsteinische Politik im Sinne Dänemarks - als Zünglein an der Koalitions-Waage. Im Gegensatz zu jeder deutschen Partei wird der SSW von der Fünf-Prozenthürde befreit, wegen des "Minderheiten-Schutzes". Dieses Vorrecht der Dänen gegenüber den Deutschen auf deutschem Boden ist Teil des nach wie vor vorhandenen Besatzungszustandes. Die Dänen verlangten 1955 die Bevorrechtigung ihrer Landsleute auf deutschem Boden, oder aber Dänemark hätte gegen die Mitgliedschaft der BRD in der Nato gestimmt.

Dieses Minderheiten-Vorrecht und die zwangsläufige Diskriminierung der deutschen Mehrheit kam also obendrein unter erpresserischen Umständen zustande: "Letztlich verdankt Deutschland seine NATO-Mitgliedschaft auch dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Dänemark hatte die Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel für den SSW als Bedingung gestellt, um der Aufnahme Deutschlands in die Nato zuzustimmen. 'Das war regelrechte Erpressung', erklärt der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen (CDU)." (Die Welt, 24.2.2005, S. 5)

Der Bonner Staatsrechtler Professor Josef Isensee brachte die Sache auf den Punkt und sprach von einer "Diktatur der Minderheitenvertreter", weil der SSW seine Privilegierung nutze, um dem gesamten Land in der Schulpolitik seinen dänischen Kurs aufzuzwingen.

Die SPD verlor die Wahl in Schleswig-Holstein, wird aber mit den dänischen Stimmen regieren. Die Wahlverliererin, Heide Somonis (SPD) besteht darauf, daß es sich bei den Dänen des SSW um Deutsche handele, da sie ja einen deutschen Pass hätten. Nun, wenn dem so ist, warum brauchen diese Deutschen dann eine eigene Partei die exklusiv dänisch ausgerichtet ist und warum werden diesen Deutschen Minderheiten-Rechte gewährt, obwohl es sich doch um ganz normale Deutsche handeln soll?

Die Lügen der BRD-Systemlinge sind so dreist, daß es einem den Atem verschlägt. Die Dänen mit deutschem Zweitpass denken und handeln dänisch, sind zuerst gegenüber der dänischen Regierung loyal, erst danach, wenn überhaupt, gegenüber der deutschen. Das ist brachialste Diskriminierung der wirklichen Deutschen, die "noch" das Mehrheitsvolk der BRD stellen.

Also, entweder es sind Deutsche, dann gehört ihnen kein Minderheiten-Status, oder aber es sind Dänen, dann dürfen sie ohnehin nicht wählen, so einfach ist das. Dieses Beispiel zeigt doch einmal mehr, daß ein deutscher Pass noch keinen Deutschen macht, so wenig wie ein Kätzchen ein Kälbchen sein kann, nur weil es im Kuhstall zur Welt kam.

Trotzdem können wir Deutschen sehr gut damit leben, wenn eine dänische Minderheit in Deutschland dänische Politik macht. Dies kann nur eine Bereicherung für uns sein in anbetracht der Qualität der deutschen Politiker und ihres Neveaus. Mehr noch müssten wir von ganzem Herzen Dankbar sein, ganz von Dänen regiert zu werden, denn Dänemark betreibt eine straffe Anti-Einwanderungspolitik. Es wäre also in jedem Fall vorzuziehen, von Dänen vor dem multikulturellen Untergang gerettet, anstatt von deutschen Multikulti-Wahnsinnigen in den Untergang getrieben zu werden.

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Allerdings wird es nicht bei den für uns Deutschen segensreichen "Minderheits"-Dänen und ihren Vorrechten uns gegenüber bleiben. Glaubt denn wirklich jemand, die Türken seien so dumm und würden nicht erkennen, wie die Multi-Kulti-Republik zu knacken ist? Sie werden in Zukunft ebenfalls einen Minderheiten-Status verlangen, eine eigene Partei gründen und diese von der Fünf-Prozent-Hürde befreien lassen und so Deutschland vollends in ein islamistisches Scharia-Land verwandeln. "Unterdessen wird auch in den Reihen anderer nationaler Minderheiten über Volksgruppenrechte diskutiert. ...Der türkischstämmige FDP-Politiker Mehmet Daimagüler warnte vor den Folgen des SSW-Verhaltens. 'Man kann die Uhr danach stellen, daß türkische Organisationen auf die Idee kommen werden, ihre Volksgruppe ebenfalls als nationale Minderheit anerkennen zu lassen und ähnliche Sonderrechte einzufordern', sagte Daimagüler, der dem FDP-Bundesvorstand angehört, im Gespräch mit dieser Zeitung." (Die Welt, 24.2.2005, S. 5)

Die BRD wird aufgrund der schleswig-holsteinischen Vorkommnisse noch viel schneller türkisch-islamistisch werden, als bislang kalkuliert wurde. Die Bevorrechtigung des SSW wird bei den Türken und anderen fremdrassischen Volksgruppen wie ein Erlösungssignal des Himmels aufgefasst werden. Mit diesen dann eingeforderten Vorrechten gegenüber den Deutschen verschwindet die Urbevölkerung im Handumdrehen, der islamistische Staat wird in Kürze Wirklichkeit geworden sein.

Wenn es sich um multikulturelle Täter handelt, schützen und fördern deutsche Gerichte schwere Verbrechen