Multikultur 2004

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Wenn es sich um multikulturelle Täter handelt,
schützen und fördern deutsche Gerichte
schwere Verbrechen

Zur Förderung des multikulturellen Untergangs schützen deutsche Gerichte schwere Straftaten. Die Bigamie (Ehegesetz, §§ 5, 20 und 171) stellt eine schwere Straftat dar, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet wird, wenn die Tat von Deutschen begangen wird. Begehen Ausländer das Verbrechen der Bigamie, werden sie dafür großzügig belohnt. Obwohl § 20 des Ehegesetzes klar festlegt, dass "eine Ehe  nichtig ist, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in gültiger Ehe lebt", werden Zweitfrauen (wahrscheinlich auch Dritt-, Viert und Fünftfrauen) wider das Strafrecht von deutschen Gerichten als rechtmäßige Ehefrauen anerkannt und erhalten ebenfalls Aufenthaltsrechte und entsprechende Geldleistungen aus der Sozialhilfe. Die bigamistischen Ehemänner werden auch nicht drei Jahre ins Gefängnis gesteckt, sondern mit weiteren Geldspritzen aus der Sozialhilfe für ihre Taten belohnt. Im Klartext: Anstatt ins Gefängnis zu gehen, kassieren Ausländer mit jeder zusätzlichen Ehefrau, also mit jeder zusätzlichen Straftat, zusätzlich ab. Ganz normaler BRD-Alltag!!!

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=412888
Frankfurter Rundschau, Dienstag, 30. März 2004

FLÜCHTLINGE
Irakische Zweitfrau darf Aufenthaltstitel fordern

Je mehr Bigamie, je mehr Verbrechen, desto mehr darf mit Genehmigung deut-scher Gerichte abgezockt werden!

Koblenz · 29. März · dpa · Eine Zweitfrau eines in Deutschland anerkannten irakischen Flüchtlings mit Aufenthaltsrecht hat wie die erste Ehefrau auch Anspruch auf Aufenthaltsrecht. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Zwar könne die 41-Jährige sich nicht auf das so genannte Ehegattenprivileg berufen, aber ausreisen müsse sie auch nicht. Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu.

Die Klägerin ist seit 1990 mit ihrem Landsmann verheiratet, der bereits seit 1977 eine Ehe mit einer anderen Irakerin führt. Er kam 1996 nach Deutschland, wurde anerkannt und erhielt eine Aufenthaltsbefugnis. Die beiden Frauen reisten 1999 nach, seitdem leben alle drei zusammen in Ludwigshafen. Das Standesamt hat laut Gericht beide Ehen als nach dem Recht des Heimatstaates rechtsgültig anerkannt. Die Stadtverwaltung erteilte aber nur der Erstehefrau ein Aufenthaltsrecht.

Während das Verwaltungsgericht dies in erster Instanz bestätigte, verpflichtete das OVG die Stadt, auch der Zweitfrau eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Ihre seit vielen Jahren zunächst in Irak gelebte Ehe sei mittlerweile "in Deutschland in gleicher Weise als rechtsgültig anerkannt worden wie die Erstehe ihres Ehemannes".

Aktenzeichen: 10 A 11717/03.OVG