NATIONAL JOURNAL

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Ausgabe 055: 25. Februar 2018

Jodl-Grabschänder Kastner, ein Bakterium

Das "Bakterium" Wolfram Kastner bei der Schändung des Jodl-Gedenkkreuzes der Familiengrabstätte auf der Fraueninsel

 

Wenn das Unrecht herrscht, verrichten menschliche Bakterien ihr Zerstörungswerk im Volkskörper

Innenminister in spe, Horst Seehofer, hatte natürlich recht, als er sein mit Merkel geführtes BRD-System "die Herrschaft des Unrechts" bezeichnete. Dazu passt, dass die Parasitenkriminalität auf Anweisung von ganz oben kaum noch verfolgt wird, denn die Verbrechen-Tsunamis sind so gewaltig, dass die indolente Masse der Krankdeutschen bei der Nennung der wirklichen Zahlen doch noch schmerzempfindsam werden könnte. Ein Beispiel von Tausenden: "Elf Kilo Marihuana haben die Traunsteiner Schleierfahnder am Donnerstag in einem Abteil des Nachtzugs Rom-München auf der Höhe Prien am Chiemsee sichergestellt. Bei der Durchsuchung tauchten darin eine Vielzahl an Päckchen auf, in denen sich Marihuana befand – insgesamt elf Kilogramm. Die Vier wurden nach der vorläufigen Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt." Das Wichtigste dabei ist: "Gegen eine 33-jährige Nigerianerin, die zu der Reisegruppe gehörte, ermittelt die Polizei wegen illegaler Einreise sowie Missbrauchs von Ausweispapieren. Die Frau hatte sich bei der Passkontrolle mit falschen Personalien ausgewiesen."
Selbstverständlich dürfen Neger-Rauschgifthändler, es handelt sich um gewaltige Organisationen, ihre Millionenmassen von Aktivverbrechern weiterhin als "Flüchtlinge" zu uns zum sozialen Abkassieren schicken, neben ihrem erklecklichen Rauschgifthandel. Warum will der kranke Deutschdepp das so? Ganz einfach: Die Lügenverbrecher fälschen die Geschichte in grauenhaftester Weise gegen uns, womit sie in unserem Volkskörper wie tödliche Bakterien wüten. Gleichzeitig verlangen sie als Wiedergutmachung für unsere "Verbrechen" die Selbstvernichtung durch Migration. Eine dieser Todes-Bazillen, die in unserem Restvolkskörper wüten, trägt den Namen Wolfram Kastner. Dieses wütende "Lügenbakterium" tritt als sog. "Aktionskünstler" überall im deutschsprachigen Raum auf, wo noch Reste von Gedenken an unsere Heldenwehrmacht zu finden sind, um diese zu beschmutzen und die Denkmäler zu schleifen.
Während in Prien gerade Neger-Rauschgifthändler bei frischer Tat ertappt, aber sofort wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, hat die "Bazille" Kastner durchgesetzt, dass das Gedenkkreuz des von den Siegerverbrechern in Nürnberg ermordeten Generaloberst Alfred Jodl vom Familiengrab der Jodls auf der Fraueninsel des Chiemsees (Prien) entfernt wird. Die Lügenpresse jubelte gestern: "Kreuz für Kriegsverbrecher kommt weg. Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner bepinselte es mit blutroter Farbe und brachte ein Schild mit der Aufschrift 'Keine Ehre dem Kriegsverbrecher' an. Wolfram Kastner: 'Mir und meinen Mitstreitern ging es darum, dass der Name des Massenmörders Alfred Jodl von der Insel verschwindet. Wenn das passiert, haben wir unser Ziel erreicht'." Der Gemeinderat der Fraueninsel hatte sich schon vor vier Jahren dem Druck der Seehofer-Landtagspetition gebeugt und der Familie Jodl das Grabmal gekündigt. Gleichwohl wurde der Vollzug der Kündigung immer wieder ausgesetzt, da sowohl Insel-Bürgermeister Huber wie auch seine Gemeinderäte sich über das Verbrechen der Kastnerschen Grabschändung bewusst waren.
Der Grabschänder Kastner und die Lügenpresse diffamieren den tadellosen Soldaten Alfred Jodl als "Massenmörder". Sie verschweigen aber, dass Alfred Jodl vom gegen ihn ergangenen Terror-Todesurteil vom 1. Oktober 1946 (seine Ermordung erfolgte am 16. Oktober 1946 grauenhaft am Galgen) sogar von einem BRD-Zivilgericht (Spruchkammer München, Az: 31/6244 - J 109) voll rehabilitiert wurde. Der Freispruch von Jodl erfolgte gar nach dem "Entnazifizierungs- bzw. Befreiungsgesetz" gem. Art. 37. Unter Vorsitz von Dr. Becker entschied die Spruchkammer München: "Der Betroffene wäre zu Lebzeiten weder in die Gruppe I (Kriegsverbrecher) noch in die Gruppe II (Belastete) eingestuft worden ...." Das Urteil wurde am 2. März 1953 rechtskräftig, wurde dann aber von der US-Besatzungsmacht rechtsstaatswidrig per Besatzungsdekret aufgehoben.
Übrigens wurde Alfred Jodl vom alliierten Terrorgericht in Nürnberg (IMT) wegen "Teilnahme an der Vorbereitung eines Angriffskrieges" verurteilt, nicht wegen "Kriegsverbrechen", denn einen solchen Straftatbestand gab es im internationalen Recht überhaupt nicht. Zudem erklärten Groß Britannien und Frankreich am 3. September 1939 dem Deutschen Reich den Krieg, nicht umgekehrt. Sir David Maxwell Fyfe, Englischer Chef-Ankläger von Nürnberg, stellte fest (DER SPIEGEL 21/1953, S. 13): "Folgern Sie nicht, dass die Leute, die tatsächlich persönlich für den Beginn des Krieges verantwortlich waren, ein Verbrechen begangen haben?" Prof. Dr. Alfred de Zayas, amerikanischer Völkerrechtler und Historiker, Ex-Chef im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der UNO und Sekretär des UNO-Menschenrechtsausschusses überführt die Lügenverbrecher so: "In der Tat liefern diese Kriegsverbrecherprozesse auch den Beweis für die Einhaltung Menschenrechtskonventionen sowie auch den Beweis des ehrenvollen Kriegsdienstes bei der Masse der Angehörigen des Deutschen Heeres, der Marine und der Luftwaffe."