NATIONAL JOURNAL

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Ausgabe 007: 07. Januar 2018

Monika Schaefer

Monika Schaefer, längere Zeit in Haft:
JVA Stadelheim, Schwarzenbergstr. 14
81549 München

Für Goldstücke-Invasionen "Verfolgungsschutz", für die eigenen Menschen Kerker und Brückenasyl

"Unser Asylrecht ist ein hohes Gut", "Das Recht auf Asyl ist ein indivi-duelles Grund- und Menschenrecht in Deutschland", "Dieses Grundrecht ist nicht begrenzt und kontingentiert", so die Systemrepräsentanten (Netzquellen). Doch das ursprüngliche politische Asylrecht sollte nur für Deutsche gelten, der Text lautete: "Jeder Deutsche, der wegen des Eintretens für Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Weltfrieden im Ausland verfolgt wird, genießt im Bundesgebiet Asylrecht". Doch im Hinblick auf das noch zu verwirklichende offizielle Kriegsziels Nr. 1 des 2. Weltkriegs, erreichten Carlo Schmid (SPD) und Hermann von Mangoldt (CDU) die Änderung des Passus' "Jeder Deutsche" durch die Formulierung "jeder Mensch".
Anfangs genügten die "Gastarbeiter", erst als die Gastarbeiterfluten abebbten, sollten die Massen aus Afrika, Asien und Arabien kommen, um das Kriegsziel "Abschaffung der völkischen Exklusivität der Deutschen ..." mit dem Asylgesetztrick zu vollenden. Die sogenannte Anerkennung eines Schmarotzers als schutzbedürftige Person war schon immer eine Farce, wie der jüdische Publizist Josef Joffe schon 1980 mitteilte: "Da die Grenzbeamten vom Bundesinnenministerium angewiesen sind, 'grundsätzlich die Richtigkeit eines solchen Begehrens zu unterstellen', reicht der Satz aus: 'Ich wollte mein Leben retten und bitte um politisches Asyl'". (ZEIT.de, 30.05.1980) Als die Fluten dann zu großen "Überschwemmungen" anzuwachsen drohten, wurde das schrankenlos gewährte "Asylrecht" 1993 und 2015 überarbeitet und eingeschränkt. Demnach hatte kein "Anrecht" mehr auf Asyl, wer aus einem "sicheren Drittland" (EU-Land), oder aus einem Land, das die "Genfer Flüchtlingskonvention" anerkannt hatte, einreiste. Damit wäre die Berechtigung aller "Asylsuchenden" in der BRD gesetzlich auf NULL gesunken. Doch die Merkelbande hat immer schon das Verbrechen der "Unerlaubten Einreise" (AufenthG § 14) aktiv per millionenfacher Straftatbegehung gefördert, was Seehofer 2016 so bekannte: "Wir haben eine Herrschaft des Unrechts".
Doch die sogenannte Anerkennung eines Schmarotzers als "schutzbedürftige Person" muss in der BRD auch aus einem anderen übergewichtigen Grund abgelehnt werden, denn moralisch hat kein Staat das Recht, echten oder unechten Verfolgten "Schutz" zu gewähren. Nirgends auf der Welt gibt es mehr politisch Verfolgte als in der BRD. Allein 2016 wurden gemäß VS-Bericht 12.476 Fälle von Meinungsäußerung strafverfolgt. Über 80- und 90-Jährige Menschen müssen wegen richtiger Aussagen in den BRD-Kerkern sterben. Beispiele sind Horst Mahler, Ursula Haverbeck, Arnold Höfs und v.m..
Ein aktuell ganz besonderer Fall von Meinungsverfolgung stellt die Verhaftung der deutschstämmigen kanadischen Musiklehrerin Monika Schaefer dar, die Schwester des Holocaust-Forschers Alfred Schäfer. Monika Schaefer veröffentlichte 2016 ein YouTube-Video mit dem Titel: "Sorry Mom, I was wrong about the Holocaust". In diesem Video (auf Englisch) entschuldigt sich Frau Schäfer, nach gründlichstem und jahrelangem Faktenstudium, bei ihren verstorbenen Eltern dafür, dass sie ihnen als Jugendliche nicht glaubte, wenn sie sagten: "Wir haben von nichts gewusst". Frau Schaefer kam nach ihrem Jahrelangen Faktenstudium zu dem Schluss, das ihre Eltern gar nichts hätten wissen können, weil es eben ihrer Meinung nach die "Judenvernichtung" gar nicht gegeben hätte. Auch wenn Frau Schaefer damit falsch liegt, kann das noch lange kein Grund sein, sie, wie all die anderen auch, wegen dieser Meinung einzukerkern.
Monika Schaefer wurde am 3. Januar 2018 im Landgericht München wegen dieses Videos festgenommen, als sie einer Gerichtsverhandlung gegen Sylvia Stolz, ebenfalls angeklagt wegen sog. "Holocaustleugnung", beiwohnte. Die Festnahme auf dem Gerichtsflur erfolgte während der eigens dafür inszenierten Pause. Monika Schaefer wurde in Handschellen in eine Arrestzelle verbracht. Der Vorwurf lautet: "Volksverhetzung".
Vollkommen unschuldige Menschen werden also sogar als Zuschauer in BRD-Gerichten verhaftet, während Millionen von Scheinasylanten von denselben Gerichten der Status "meinungsverfolgt" zugesprochen wird. Gleichzeitig hat das BRD-System das brutalste Meinungsunterdrückungsgesetz der Welt erlassen: Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (NetzDG), das private Unternehmen wie Facebook und Twitter, also nichtjuristische Körperschaften, zu Verfolgungsrichtern ernennt. Privatpersonen ohne juristische Befähigung müssen künftig sogenannte "rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden löschen. Während der Chef des Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, dieses totale Maulkorbgesetz mit den Worten "was jetzt kommt, sind faktisch private Standgerichte in sozialen Medien, die innerhalb von 24 Stunden urteilen und exekutieren", kommentierte, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, vorher Richter am Landgericht Dresden, diese Verfolgungsauswüchse der BRD mit den Worten: "Eine Anzeige wegen Volksverhetzung ist in diesen Zeiten das neue Bundesverdienstkreuz." (Der Spiegel 2/2018, S. 40)
Während also diese Dinge überall geschehen, prangert der Bayerische Landkreistagspräsident Christian Bernreiter an, dass "Wohnungen fehlen, vor allem für Einheimische, wegen der Flüchtlinge."