Politische Verfolgungen 2015

NJ Logo
site search by freefind Detailsuche

Erstveröffentlichung dieses Artikels: 18/03/2015 - Quelle: NJ-Autoren

Sylvia Stolz erneut zu Gefängnis verurteilt, weil sie Gerichtsurteil zitierte

Eine völlig unschuldige Frau wurde erneut zu weiteren 20 Monaten Gefängnis verurteilt, nur weil sie das Auschwitz-Urteil zitierte.

Sylvia Stolz während ihres Vortrages in Chur 2012

Sylvia Stolz während ihres Vortrages in Chur 2012

Am 24. November 2012 hielt Sylvia Stolz in Chur in der Schweiz im Rahmen der 8. Internationalen Konferenz der Anti-Zensur-Koalition ein Vortrag über das BRD-Verfolgungssystem.

Gleich zu Beginn ihres Vortrags erklärte Frau Stolz, dass sie sich nicht über das Thema Holocaust selbst auslassen werde, sondern sich auf die Analyse der vor allem in der BRD gepflegten Rechtspraxis im Zusammenhang mit der Abwehr von Sachbeweisen und der willkürlichen Verurteilung von völlig unschuldigen Menschen beschränken wolle.

Dass Sylvia Stolz nunmehr am 25. Februar 2015 vom Landgericht München II zu weiteren 20 Monaten Kerker verurteilt wurde, verdankt sie mehr oder weniger einem Satz, den sie im Rahmen ihres Vortrags im Zusammenhang mit dem Holocaust-Komplex ausgesprochen hatte. Eine der schlimmsten Anti-Menschenrechts-Institutionen der Bundesrepublik, die BILD-Zeitung, hetzte entsprechend. BILD bejubelte das Urteil weil "Sylvia Stolz im November 2012 wirre Sätze sagte wie: 'Es fehlen die Festlegungen über Tatorte, Tötungsmethoden, Anzahl der Toten, Tatzeiträume, Täter, Leichen oder Spuren eines Morde'." [1]

Aber das Zitat entstammt dem offiziellen Frankfurter Auschwitz-Urteil als Teil der zusammenfassenden Urteilsbegründung des Gerichts. Im Auschwitz-Urteil heißt es nämlich: "Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß die Zeugen – verständlicherweise – nur selten genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt bestimmter Vorfälle machen konnten. … Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich." [2]

Erinnerungen an den Remer-Prozess in Schweinfurt kommen einem ins Gedächtnis.

Rechtsanwalt Hajo Herrmann, einer der Verteidiger von General Remer, stellte am 20. Oktober 1992 einen Beweisantrag, der in der Summe aus antifaschistischer Literatur und Gerichtsdokumenten beweisen sollte, dass Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei. Der Anwalt verlas, dass es für die Häftlinge im Lager Auschwitz ein Bordell gab, dass wöchentliche Fußballspiele zwischen SS-Soldaten und Lagerinsassen ausgetragen wurden, dass es eine zentrale Sauna gab, dass es für die Häftlinge Beratungen in Rechtsangelegenheiten gab, dass es Urlaub gab, dass die Lagerverwaltung unnatürliche Todesfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft mit 30 Unterschriften melden musste, dass es Entlassungen gab, dass kein SS-Mann einen Häftling schlagen durfte, dass 4800 Kranke unter ärztlicher Betreuung blieben, dass bei Aufgabe des Lagers die Häftlinge lieber von der SS evakuiert wurden, als dass sie auf die "Befreiung" durch die Sowjets warten wollten... Wie gesagt, alles aus Offizialliteratur zum Auschwitz-Komplex. Dazu der Staatsanwalt: "Dieser Beweisantrag ist eine Beleidigung der Opfer". Herrmann erwiderte: "Dann wurden ihre Opfer durch das Auschwitz-Urteil von Frankfurt beleidigt, Herr Staatsanwalt. Das meiste, was ich vorgelesen habe, sind Erkenntnisse des Gerichts aus dem Großen Frankfurter Auschwitz-Prozess. Das können Sie im Urteil nachlesen." [3]

In München rechtfertigte Richter Martin Rieder (57) sein Urteil gegen Sylvia Stolz in seiner Urteilsbegründung wie folgt: "Der Holocaust ist offenkundig. Kaum ein historisches Ereignis ist besser dokumentiert. Jede Leugnung des Holocaust ist eine Herabwürdigung der Opfer".

Wer unwissend ist, muss glauben. Helft uns aufklären, die Zeit drängt
Ein Wissender wird 100 Unzufriedene führen in der Umbruchszeit. Wir nennen die Hintergründe beim Namen. Helft uns aufklären.

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

Ohne die Sichtweise von Richter Rieder in Frage stellen zu wollen, schreibt eine der prominentesten jüdischen Holocaust-Überlebenden, die britische Schriftstellerin und Buchautorin Gitta Sereny, die weltweit hochgeschätzte Holocaust-Forscherin, Auschwitz sein kein Vernichtungslager gewesen. Sie brachte 2001 ein neues Buch heraus: The German Trauma: Experiences and Reflections 1938-2001, (Penguin Books). Im Rahmen einer Buchbesprechung wurde Frau Sereny von der Times interviewt und machte folgende in der BRD höchst strafbare Aussage: "Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht ... Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein Vernichtungslager." [4]

Und der jüdische Holocaust-Historiker, führender Auschwitz-Experte und einer der Hauptzeugen im Holocaust-Prozess gegen David Irving in London, Robert Jan van Pelt, machte vor Gericht dies Aussage: "Für 99 Prozent, was wir über Auschwitz wissen, haben wir keine physikalisch-forensischen Beweise". [5]

Je mehr diese Offizialaussagen gemacht werden, desto strenger die Urteile, so scheint es: "Wirre Holocaust-Leugnerin muss ins Gefängnis". [6]


1) BILD, 25.02.2015
2) Auschwitz-Urteil 50/Ks 2/63, S. 109
3) "Remers letzte Schlacht", Buch bei Concept-Veritas erhältlich.
4) The Times, London, Mittwoch, 29. AUGUST 2001
5) The Star, Canada, Dec 27, 2009
6) BILD, 25.02.2015