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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 13/09/2015 - Quelle: NJ-Autoren

FAZ: Aufruf zum Sturz von Merkel?

Das hat es wohl in der Geschichte der BRD noch nicht gegeben. Die renommierteste Tageszeitung der Republik, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ruft de facto zum Sturz der Regierung Merkel auf. Wenn die Zeitung schreibt, dass das, was Merkel gerade gegen die Deutschen unternimmt, nur mit einem Notstandsregime zu erreichen ist, dann stellt die FAZ Merkel und ihre Handlanger auf die Stufe von Despoten ohne Legitimation durch das Volk. Die FAZ nimmt die kriminellen Zwangseinweisungen der Flut in das Eigentum der Deutschen bereits vorweg, was allein ein Grund zum Sturz von Merkel wäre. Zudem wird gemäß FAZ der staatliche Bestand der BRD durch Merkels kriminelle Handlungen, nämlich die ganze Welt in die BRD einzuladen, zwingend zerstört. Die Zeitung schreibt, "wenn Merkel erwartet, dass irgendwann eine Grenze erreicht ist, wird es zu spät sein." D. h., dass dann der sogenannte Staat BRD nicht mehr existiert, weil er von Merkel zerstört wurde. Und dann kommt der fast direkte Aufruf zum Sturz von Merkel: "Wenn jetzt Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirkungen nicht beherrschbar sind, so stellt sich deshalb die Frage, ob eine Regierung dazu legitimiert ist. Keine Bundesregierung ist dazu befugt, die staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben."
Wenn die FAZ das schreibt, dann kann man das so verstehen, dass die Deutschen berechtigt seien, diese illegal handelnde Regierung zu stürzen, da sie nicht das Recht habe, "die Ordnung aus den Angeln zu heben." Nach internationalem Recht wäre das wohl ein Akt bürgerlicher Notwehr.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.09.2015, S. 1:

Deutschland muss Deutschland bleiben

Es gibt keine Obergrenze für das Grundrecht auf Asyl.
Aber es gibt eine Grenze des Staates.

Von Reinhard Müller

Seehofer: Merkel ist kriminell

Wenn der ungarische Ministerpräsident meint, niemand könne verlangen, dass sein Land sich ändere, so hat er einen Schuss nicht gehört: den der Europäischen Einigung. Alle Mitglieder der EU haben sich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Alle EU-Staaten sind auch dazu angehalten, Entscheidungen europäischer Gerichte und Gremien zu befolgen. Das haben sie nämlich alle so vereinbart.

Sie können freilich auch darauf pochen, dass die Europäische Union nur das beschließen darf, was die Staaten ihr dazu übertragen haben. Und die freiwillige Einbindung heißt eben nicht, dass es für die Staaten überhaupt nichts mehr zu entscheiden gäbe, oder gar, dass es keine nationalen Interessen mehr gäbe, sondern nur noch europäische, wie deutsche Politiker bisweilen hervorheben. Gerade die Flüchtlingskrise lässt die gemeinsame Sache wieder hervortreten, sie zeigt aber auch: Jedes Land hat eigene Bedürfnisse.

Das ist auch normal. Denn Europa ist kein Staat. Es ist ein immer enger werdender Verbund von Nationalstaaten. Solange den Europäern der Wille fehlt, ein Volk zu sein, gibt es nicht nur ein Recht zur Durchsetzung nationaler Interessen, sondern eine Pflicht dazu. Natürlich im Rahmen der europäischen Verträge - deren Herren freilich die Mitgliedstaaten bleiben. Und auch die europäischen Regeln etwa zu den Grundfreiheiten oder zu Schengen sehen ja Ausnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor. Nicht nur Deutschland nimmt für sich einen nationalen Souveränitätsvorbehalt in Anspruch, wenn es hart auf hart kommt.

Gerade in der Krise kann und muss der Staat handeln. Das klingt technisch und kalt. Ist der Staat nicht nur eine Organisationseinheit? Ja, aber nicht nur. Außerdem: Organisation und Ordnung, die vorwiegend denen zugutekommen, die sich nicht selbst helfen und schützen können, sind nichts Schlechtes. Der Staat ist kein Selbstzweck, darf es nicht sein. Die demokratische Grundordnung soll schließlich Freiheit möglich machen.

Würde und Freiheit sind Menschenrechte. Jeder hat das Recht, woanders sein Glück zu suchen - ganz egal ob er aus Darmstadt oder Damaskus kommt, ob sein Leben bedroht ist oder er in der Fremde mehr verdienen will. Niemand, kein Land dieser Erde hat das Recht, ihn aufzuhalten - das sollten gerade wir Deutsche 25 Jahre nach dem von den eigenen Bürgern erzwungenen Ende des DDR-Gefängnisses beherzigen. Jeder hat auch einen Anspruch darauf, überall menschlich behandelt zu werden - und nicht dorthin zurückgeschickt zu werden, wo ihm Verfolgung droht. Er hat aber keinen Anspruch auf Bleiberecht in einem bestimmten Land.

Auch das hat humanitäre Gründe. Deshalb ist der Satz der Bundeskanzlerin, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Obergrenze, so fatal. Sie fügte hinzu, das gelte auch für "die Flüchtlinge, die aus der Hölle eines Bürgerkriegs zu uns kommen". Doch abgesehen davon, dass kein Grundrecht eine "Obergrenze" kennt: Das ist - zusammen mit dem berüchtigten Signal der Kanzlerin „Wir schaffen das" - eine Einladung an alle Beladenen dieser Erde, in Deutschland Aufnahme zu finden.

Es gibt hier nur eine völkerrechtliche Pflicht: Verfolgte nicht dorthin zurückzuschicken, wo ihnen Verfolgung droht. Schon die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen ist eine freiwillige Maßnahme. Das Zeichen an die Welt muss lauten: Deutschland hilft in der Not - dazu muss es aber Deutschland bleiben. Dieser Staat kann nur seine humanitären Pflichten erfüllen, solange er funktioniert. Wenn ihm die Herrschaft über Volk und Gebiet entgleitet, ist es vorbei. Diese Lage mag zurzeit noch weit entfernt erscheinen. Doch wer jetzt in Deutschland ankommt, der wird in der Regel bleiben - und er wird weitere Angehörige nachholen dürfen. Es wird dann geradezu inhuman erscheinen, die Familien, die man mühsam zu integrieren begonnen hat, wieder zurückzuschicken.

Doch diese Integration wird, wie sich jetzt schon abzeichnet, nur mit einem Notstandsregime zu erreichen sein. Da geht es nicht um Brandschutz und Baurecht. Nur zur Erinnerung: Das Recht auf Freizügigkeit kann auch in Deutschland eingeschränkt werden - wenn etwa "eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden". Man erkennt, aus welcher Zeit das stammt. Ist es bald wieder so weit? Wann kommt es zu den ersten Zwangseinweisungen von Flüchtlingen? Häuser und Wohnungen können schließlich auch enteignet werden.

Verständlich, dass sich die Kanzlerin nicht auf eine Maximalzahl von Einwanderern festlegen lassen will. Dahinter steht die Erwartung, irgendwann sei eben eine Grenze erreicht. Doch dann wird es zu spät sein. Wenn jetzt Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirkungen nicht beherrschbar sind, so stellt sich deshalb die Frage, ob eine Regierung dazu legitimiert ist. Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht im Zuge der europäischen Einigung hervorgehoben, dass Deutschland sich unter diesem Grundgesetz nicht als Staat auflösen darf. Keine Bundesregierung ist dazu befugt, die staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben.

Söder: Merkel ist kriminell

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