Politische Verfolgungen 2014

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 31/01/2014 - Quelle: NJ-Autoren

RAF, Oktoberfest, NSU – Beispiele der Funktionalität der BRD-Demokratie

Die Akten über die politischen Morde in der Bundesrepublik werden weitere 75 Jahre unter Verschluss gehalten. Niemand darf wissen, wer die Täter wirklich waren.

NSU-Richter Götzl muss für das System urteilen

NSU-Richter Götzl führt den Prozess nach System-Vorgaben. Er lässt ein selbstgebautes, 40-Sekunden Alibi des Agenten Temme durchgehen.

Bitte stellen Sie sich folgende Ermittlungsvorgänge in einem Mordfall vor: Eine Leiche wurde in einem Büro entdeckt. Die Video-Überwachung zeichnete alles auf, den Tathergang und die Täter-Identifizierung. Der Täter wird verhört, an seiner Kleidung befinden sich auch Schmauchspuren der benutzten Waffe. Dennoch bleibt der Verdächtige zunächst auf freiem Fuß. Nach einer gewissen Zeit kommt es zum Prozess, indem ganz andere Täter genannt werden. Täter, die nie am Tatort waren, von denen es im Gegensatz zu dem Erstverdächtigen keine DNA-Spuren gibt. Plötzlich sind die Video-Aufnahmen verschwunden, die den Erst-Verdächtigen gezeigt haben. Immerhin wird nicht bestritten, dass der Erstverdächtige mit den Schmauchspuren der Tatwaffe an seiner Kleidung am Tatort war. Aber dann erklärt dieser, er wäre schon weg gewesen, als der Mord geschah. Für dieses sich selbst gegebene Alibi, das niemand bestätigen, das durch nichts untermauert werden kann, wo er angeblich nicht am Tatort war, können theoretisch höchstens 40 Sekunden im Rahmen der Rekonstruktion der Tat durch die Ermittlungsbehörden veranschlagt werden. Doch der Richter glaubt ihm.

Jeder Normalbürger würde bei einem normalen Mordfall fordern, den Richter in eine Irrenanstalt einzuweisen. Noch dazu, wo die Ermittlungsbeamten vor Gereicht klar aussagten, dass niemand außer dem Mann mit dem selbstgestrickten, 40-Sekunden-Alibi, den Mord hätte verüben können.

Im Prozess gegen Beate Zschäpe vor dem Oberlandesgericht München trug sich dieses Beispiel aber in der Wirklichkeit zu. Der Geheimdienstagent Andreas Temme, der nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern als "Zeuge" seine Schau vor Gericht abziehen durfte, war "pünktlich" an sechs sogenannten NSU-Tatorten zugegen. Temme war damals Beamter des BRD-Geheimdienstes "Verfassungsschutz", und also solcher befand er sich am 6. April 2006 zur Tatzeit im Internetcafé des Mordopfers Halit Yozgat. Temme gibt an, er sei zur Tatzeit nicht in den Räumen des Mordopfers gewesen, wobei sein sich selbst gegebenes Tatzeit-Alibi nur aus maximal 40 Sekunden besteht. Er behauptet, der Mord müsse in diesen 40 Sekunden, wo man ihm den Aufenthalt am Tatort nicht lückenlos nachweisen kann, geschehen sein. Allerdings kann Temme auch nicht nachweisen, dass er nicht dort wart. Er behauptet es einfach.

Temme sagte vor Gericht aus, als er den Tatort verließ, also in den 40 Sekunden seines selbstgezimmerten Alibis, hätte er den Ermordeten nirgendwo gesehen. Nochmals, es ist nach menschlichen Ermessen nicht möglich, dass das Opfer innerhalb von 40 Sekunden von irgendwo draußen nach drinnen kommt, danach die Täter erscheinen, den Mord ausführen und immer noch innerhalb der 40 Sekunden wieder unerkannt flüchten können. Dazu sagte am 30. September 2013 ein mit dem Mordfall betrauter Beamter der Kriminalpolizei Kassel vor Gericht wie folgt aus:

"Um 17.01 Uhr wurde Temmes Sitzung am Computer beendet, gegen 17.05 wurde Halit Yozgat von seinem Vater gefunden. Sollte er noch gelebt und nur nicht am Schreibtisch gesessen haben, dann hätten die Mörder ungefähr 40 Sekunden gehabt, ihn zu töten, da um 17.05 Uhr oder kurz davor sein Vater ihn gefunden hatte. 'Vierzig Sekunden, das ist ziemlich knapp', sagte der Beamte. 'Demnach besteht noch die Möglichkeit, dass Halit Yozgat schon tot hinter seinem Schreibtisch lag, als T. das Geld daraufgelegt haben will. Allerdings hätte er dann, zumal mit seiner Größe von 1,90 Meter, das Opfer auf dem Boden liegen sehen müssen. Ich bin der Meinung, dass er ihn gesehen haben muss, wenn er dort schon gelegen hat'." [1] Und die Tagesschau vom 1. Oktober 2013 bemerkt dazu: "Rekonstruiert man die zeitlichen Abläufe, müsste Andreas T. geradezu über den Sterbenden gestolpert sein. Doch er will nichts bemerkt haben." Aber Richter Götzl glaubt ihm.

Die beschuldigten Phantom-Täter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, waren nicht am Tatort, von ihnen gibt es keine DNA-Spuren und die Video-Aufzeichnungen vom Tathergang sind verschwunden.

Diese Art von rechtsstaatlicher BRD-Prozessführung ist nicht neu. In allen NS-Prozessen wurde ebenso verfahren. Im Großen Auschwitz-Prozess von Frankfurt steht im Urteil, dass es für den sogenannten Massenmord weder Leichen, noch glaubwürdige Zeugen gab, aber dennoch wurde in der Zusammenfassung der behauptete Massenmord an den Juden im Auschwitz-Urteil festgeschrieben.

Als es 1980 so aussah, als könne die NPD zur Bundestagswahl die 1-Prozentmarke überspringen, sahen einige System-Demokraten offenbar Handlungsbedarf, diese Entwicklung hin zur Aufklärung zu stoppen. Das Oktoberfest-Attentat vor der Wahl änderte die Stimmung zu Ungunsten der NPD. Auf dem Münchner Oktoberfest starben am 26. September 1980 durch die Explosion einer Bombe 13 Menschen, 211 wurden zum Teil schwer verletzt. Die offizielle Lesart dazu lautet: "Das Oktoberfestattentat war ein rechtsterroristischer Anschlag in München. Der Anschlag gilt als schwerster Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte." [2]

Aber es handelte sich um einen Anschlag des BND (Bundesnachrichtendienst), der Teil des Systems ist. Es war ein Anschlag gegen die eigene Bevölkerung, und das nicht in Syrien, sondern in Deutschland. Andreas Kramer, Sohn des damaligen BND-Agenten und Täters des "Wiesen-Attentats", sagte dies unter Eid vor einem Luxemburger Gericht aus (wir berichteten darüber).

Offiziell wurde eines der Oktoberfest-Opfer, der Geologiestudent Gundolf Köhler aus Donaueschingen, beschuldigt, das Attentat ausgeführt und dabei selbst ums Leben gekommen zu sein. Dem Opfer wurde unterstellt, der rechtsradikalen "Wehrsportgruppe Hoffmann" angehört zu haben. Diese Verdächtigung allein war für das System Beweis genug, dass es sich bei dem Anschlag auf dem Oktoberfest um "einen rechtsterroristischen Anschlag" gehandelt habe. Aber diese Anschludigung war vom System erfunden worden, um von sich selbst abzulenken. Außerdem wurde das Attentats-Ziel erreicht, die NPD blieb weit unter einem Prozent Wählerstimmen, nämlich bei 0,4 Prozent stecken.

"Das Gundolf Köhler, schwer entstellt, die Arme abgerissen, als Mittäter infrage komme, stellte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann auf einer ersten Pressekonferenz schon am 28. September 1980 fest. Er bezweifelte aber ausdrücklich, dass Köhler als Alleintäter gehandelt haben könnte und verwies auf die Verbindungen des Studenten zur rechtsradikalen 'Wehrsportgruppe Hoffmann'. Drei Jahre später vertrat Rebmann in seinem Abschlussbericht das genaue Gegenteil: Gundolf Köhler habe allein, aus persönlichen Motiven, aus sexueller Frustration und Perspektivlosigkeit gehandelt. Es gebe keine Hinweise auf ein politisches Motiv oder auf weitere Tatbeteiligte." [3]

Diese Kehrtwende musste der oberste Verfolger des BRD-Systems machen, da die Lüge von einer sogenannten rechtsextremistischen Terror-Organisation nicht aufrecht zu erhalten war und bei Beibehaltung der Behauptung, dass mehrere Täter beteiligt gewesen sein mussten, der Blick auf eine Systemorganisation gelenkt worden wäre.

Der Sohn des wirklichen Täters, Andreas Kramer, wurde von seinem Vater vor dessen Tod eingeweiht. Kramer wörtlich: "Die offizielle Darstellung, an der es ohnehin genügend Zweifel gibt, ist ein Märchen. Der Terrorakt war eine gezielte und lange vorbereitete Aktion des Bundesnachrichtendienstes, für den mein Vater gearbeitet hat und in dessen Auftrag er auch gehandelt hat. Die Vorbereitungen für den Anschlag haben eineinhalb Jahre gedauert. Genau genommen wurden in einer Garage in Donaueschingen sogar drei Bomben gebaut. Eine wurde bei einem Test gezündet, eine andere in München verwendet. Was mit der dritten Bombe geschah, weiß ich nicht." [4]

Und wie schon bei dem Geheimdienstmord an dem türkischen Internet-Café-Betreiber Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel, wo die Video-Aufnahmen plötzlich verschwunden sind, wurden auch die Beweismittel zum Oktoberfest-Attentat vernichtet: "Ende der Neunzigerjahre wurden Beweismittel vernichtet, um Platz zu schaffen in der Aservatenkammer der Bundesanwaltschaft, unter anderem eine Hand, die am Tatort gefunden, aber keinem Toten zugeordnet werden konnte, ein Hinweis also auf einen möglichen Mittäter. Man muss sich einmal vorstellen, welche Aufschlüsse diese Hand bei den heute bestehenden Möglichkeiten der DNA-Analyse geben könnte." [5]

Ähnlich verhält es sich im Zusammenhang mit den sogenannten NSU-Morden. "Jahrelang blieb die Arbeit der Fahnder erfolglos, dann ließ die Staatsanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen sämtliche Asservate vernichten. Jetzt fehlen sie zum Spurenabgleich mit den NSU-Terroristen." [6]

Der rote Faden, der sich durch alle wichtigen politischen Morde in der Bundesrepublik zieht, zog sich natürlich auch durch die sogenannten RAF-Morde.

"Knut Folkerts wurde 1980 wegen Mordes zu lebenslang verurteilt, weil er an der Erschießung von Buback [Generalbundesanwalt Siegfried Buback] und dessen Begleitern in Karlsruhe beteiligt gewesen sei. 2007 hat er im SPIEGEL erklärt, er sei am Tattag in Köln und Amsterdam gewesen." Der ehemalige Bundesanwalt und RAF-Ankläger Klaus Pflieger bestreitet das Alibi von Folkerts noch nicht einmal: "Auch wenn Folkerts am Tattag in Köln war, so war er doch im Rahmen der Tatvorbereitungen mit den Tatfahrzeugen unterwegs." [7]

Aber Folkerts wurde verurteilt, weil er angeblich geschossen hatte, obwohl er nicht geschossen haben konnte, da er nicht am Tatort war. Gemäß der sonderbaren BRD-Rechtsauffassung war aber das Urteil richtig, weil Folkerts eben geistig mitschuldig war. Auf diese Weise kann man jedermann für Mord verurteilen, wenn man von eigenen Taten ablenken muss. Der "Rechtsstaat wie er leibt und lebt.

Nicht anders verhielt es sich bei der Verurteilung von Sieglinde Hoffmann, die angeblich den Vorstandssprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, ermordet haben soll. Der Spiegel fragte den ehemaligen RAF-Ankläger Pflieger: "Erklären Sie uns bitte den Fall von Sieglinde Hoffmann: Sie wurde wegen der Ermordung von Jürgen Ponto verurteilt, obwohl sie nicht am Tatort war." Daraufhin erklärte Pflieger: "Von Hoffmann hatten wir Spuren in der konspirativen Wohnung in Frankfurt gefunden, von der aus die Ponto-Mörder gestartet waren." [8] Dass Hofmann in der Wohnung vorher war, wird nicht bestritten, sie wohnte ja dort. Aber sie hat nichts mit dem Mord zu tun, sie war zur Tatzeit nachweislich in einer anderen Stadt. Aber das ficht die Damen und Herren der BRD-Justiz nicht an. Verurteilt wird der, der sich am besten eignet, um von sich selbst abzulenken.

Und immer wieder verschwinden bei den großen politischen Morden die Beweise, immer wieder wird von ganz oben vertuscht. So war es bei den sogenannten RAF-Morden, und so ist es heute bei den sogenannten NSU-Morden. Im Fall des ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback trat diese Manipulationen überdeutlich zutage. Dazu Bubacks Sohn: "Zu viele Ungereimtheiten bei den Ermittlungen hat er mit seinen Recherchen aufgedeckt, zu groß ist die Enttäuschung darüber, dass wichtige Akten für den Prozess unter Verschluss blieben. Warum sind das Dienstfahrzeug seines Vaters, das Motorrad und das vermutlich DNA-Spuren enthaltende Fluchtfahrzeug der Täter als Asservate nicht mehr auffindbar? Weshalb wurde die vom Verfassungsschutz angelegte Akte über den 'operativen Vorgang' Verena Becker vernichtet? Warum ist ein Teil der Beckerschen Begnadigungsakte, die der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker verfassen ließ, weiterhin gesperrt?" [9]

Auch der Mord an dem damaligen Vorstandsprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, weist dieselben Manipulationen auf. Die Beweise sind verschwunden: "Am 30. November 1989 starb der Deutsche-Bank-Chef, als eine Sprengfalle seinen gepanzerten Mercedes zerriss. Jetzt soll die zerstörte S-Klasse-Limousine nicht mehr auffindbar sein." [10]

Es ist klar, dass die RAF-Aktivisten nichts anderes waren, als Instrumente der Geheimdienste. Mit Hilfe dieser Taten wurden die ersten volksfeindlichen Überwachungsgesetze begründet und lobbyunbequeme Menschen in einflussreichen Stellungen bei Bedarf liquidiert.

Unter dem Etikett "RAF" mordeten seinerzeit die Geheimdienste unliebsame Politiker und Wirtschaftsführer wie z.B. Detlev Karsten Rohwedder und Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen. Rohwedder wollte die kostenlose Übergabe der Mitteldeutschen Volksbetriebe mit Dreingaben von Hunderten von Milliarden Mark für sogenannte Anstoßfinanzierungen an das amerikanische Finanzsystem verhindern. Und Herrhausen plante, mit der Finanzkraft der Deutschen Bank das amerikanische Bankensystem, und somit die Hegemonie Amerikas, ins Wanken zu bringen. Herrhausen wollte so Deutschland von der kolonialen Bevormundung durch Amerika befreien und die US-Besatzungskräfte aus Deutschland verbannen. (s. "Das RAF-Phantom", Knaur)

Warum die RAF-Akten verschlossen bleiben, warum die im Auftrag des Verfassungsschutzes damals mordende Verena Becker heute nicht auspacken darf (sie wurde vorher festgenommen), erklärt sogar die Systempresse in eindeutig offener Art: "Offenbar gibt es Bedenken, dass bei einer Veröffentlichung der Akten Details über die Arbeit deutscher oder ausländischer Geheimdienste bekannt würden, die auch nach einem Vierteljahrhundert vertraulich bleiben müssten." [11] Die Geheimhaltung der Akten über die politischen Morde in der BRD wurde, welch ein Zufall, mit dem Zeitpunkt der Propagierung der sogenannten NSU-Morde 2011 verlängert. Die Geheimhaltungszeit wurde von 25 Jahren auf 75 Jahre erhöht. Der Verschluss dieser Akten wird heute pikanterweise mit der NSA-Ausspähung begründet, was eine vermutete Verbindung der politischen Morde zu Auslandsgeheimdiensten nur noch wahrscheinlicher werden lässt. "Die NSA-Aktionen aus dieser Zeit, so belegen die Papiere, sind mit besonders langen Geheimhaltungsfristen belegt, weil ansonsten erhebliche negative Folgen zu befürchten seien. Statt wie üblich 25 Jahre sind Informationen darüber, wie die NSA Deutschland und andere europäische Länder wie Belgien, Frankreich, Italien ausforschte, 75 Jahre lang geheim zu halten." [12]

Entlarvend aber ist die offizielle Begründung, dass die Vertuschung der politischen Morde deshalb notwendig sei, weil sonst die Interessen ausländischer Geheimdienste gefährdet würden. Na, um welche ausländischen Geheimdienste handelt es sich da wohl? Bestimmt nicht um die Geheimdienste von Italien, Österreich oder Luxemburg. Es dürfte sich zweifelsfrei um den lieben israelischen Geheimdienst Mossad handeln. Es soll offenbar verborgen bleiben, dass der Mossad in der BRD nach belieben mordet bzw. Morde nach belieben in Auftrag gibt? Denn "der Mossad spioniert und mordet in den Vereinigten Staaten ebenso ungeniert wie in Großbritannien, Frankreich oder Deutschland." [13]

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Wahrscheinlich wurde die RAF sogar von Mossad-Leuten gegründet, und die BRD-Dienste mussten mitmachen. Schließlich war Verena Becker von Anfang an als Staatsbedienstete bei der RAF tätig: "Im Fall Verena Becker sorgen die angeblichen Kontakte der früheren RAF-Terroristin zum Verfassungsschutz immer mehr für politischen Zündstoff. Die wegen Verdachts der Beteiligung am Buback-Attentat von 1977 verhaftete Becker soll schon fünf Jahre vor der Tat Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz gehabt haben." [14]

Die Motive hinter diesen Morden sind immer dieselben: Entweder werden unliebsame Personen liquidiert, die den Finanzinteressen der Lobby im Wege stehen, oder die Bevölkerung muss wieder auf einen antinationalen Kurs gebracht werden, damit sie nicht aufwacht. Es werden sogenannte Nazi-Verbrechen produziert, um jedes Nachdenken über die geschichtliche Wahrheit schon im Keim zu ersticken!


1) FAZ, 02.10.2013, S. 4
2) Wikipedia
3) Die Welt, 23.01.2014, S. 22
4) AZ-Interview vom 5. Mai 2013
5) Die Welt, 23.01.2014, S. 22
6) spiegel.de, 17.04.2012
7) Der Spiegel, 4/2014, S. 38
8) Der Spiegel, 4/2014, S. 38
9) FAZ.net, 14.04.2012
10) Welt.de, 15.01.2013
11) Die Welt, 21.08.2009, S. 4
12) Der Spiegel, 4/2014, S. 20
13) So der ehemalige FAZ Redakteur Udo Ulfkotte in seinem Buch Verschlußsache BND, Koehler & Amelang, FAZ-Verlag, München 1997, S. 70/71.
14) Die Welt, 01.09.2009, S. 4