Politische Verfolgungen 2011

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 02/06/2011 - Quelle: NJ-Autoren

Der ganz normale Verfolgungs-Wahnsinn

Die Wiener Staatsanwaltschaft klagte Gerd Honsik an, weil er mit der Aussage, in Mauthausen und Dachau habe es keine Gaskammern zur Tötung von Menschen gegeben, "den Tatbestand der Leugnung erfüllt" hätte. Die Staatsanwaltschaft erwirkte vor dem Bezirksgericht Wien deshalb am 9. September 2010 gegen Honsik ein Kerker-Urteil von zwei Jahren.

Der österreichische "Pornojäger" Martin Humer schrieb einen Brief an Honsik-Richter Andreas Böhm, in dem er sich mit dem Verurteilten solidarisch erklärte. Humer zu den "Gaskammern": "Honsik bestreitet, dass es in Dachau und in Mauthausen Gaskammern gegeben hätte. Honsik hat recht!." Martin Humer zitierte auch die ehemalige Sekretärin des Holocaust-Lügners Simon Wiesenthal, Martha Kulka (1903 bis 1987). Kulka war damals bei der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Linz für Wiesenthal tätig. Sie hatte offenbar geäußert, dass es in Mauthausen keine Gaskammer gab. Die katholische Netzpublikation kreuz.net kommentierte Humers Aussagen so: "Daß es in diesen beiden Konzentrationslagern keine Gaskammern gab, wird auch in Historikerkreisen nicht bezweifelt. … In der Rechtspraxis wird das ‚Wiederbetätigungsgesetz‘ dazu verwendet, um linke Verbrechen zu decken, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und Gesinnungsdelikte zu provozieren." (09.12.2010)

Nach diesen klaren Aussagen kamen zur Freude der Journaille die Ermittlungen gegen Humer wegen "Gaskammer-Leugnung" in Gang. Humer hatte sich also nicht nur Honsiks Aussagen zu eigenen gemacht, sondern diese mit Nachdruck öffentlich unterstützt. Nach den gegen Honsik angewendeten Maßstäben war also "der Tatbestand der Leugnung" klar erfüllt.

Aber dann: Am 24. März 2011 stellte die Staatsanwaltschaft Wels unter dem Aktenzeichen 518 9 St 182/10a – 1 das Ermittlungsverfahren gegen Martin Humer ein. Begründung: "Tatbestandsmerkmal des Leugnens nicht erfüllt."

Dr. Martin Humer ist dem System im Wege, weil er Kinderschändungen aufklärt.  

Martin Humer wurde nicht angeklagt, obwohl er einen Prozess wollte. Das System wollte keine Aufsehen in Sachen Holo-Lügen von dieser Seite.

 

Honsiks Kerkerstrafe wurde am 11. April 2011 vom Berufungsgericht in Wien von zwei Jahren auf sechs Monate heruntergesetzt. Das ist zwar ein gewaltiger Schlag gegen den Erstrichter Böhm, aber das Prinzip des Verfolgungsirrsinns bleibt weiterhin gewahrt, denn Honsik hätte klar freigesprochen werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsgericht mussten im Fall Martin Humer wissen, dass es in Mauthausen und Dachau keine Gaskammern zur Menschentötung gab, sonst hätten sie das Verfahren gegen Humer nicht eingestellt. Schon gar nicht mit der Begründung, dass das "Tatbestandsmerkmal des Leugnens fehlt".

Es geht also nicht um Tatsachen, Wahrheit, Gesetz und "Rechtsstaat", sondern um die Zerstörung von politisch unliebsamen Personen. Gleichzeitig zeigen Österreich und die BRD gerne auf China. Wenn in China Menschen wegen Äußerungen zu Haftstrafen verurteilt werden, liegen Aufrufe zum Umsturz vor, was vom Westen im Fall Liu Xiaobo sogar mit dem Nobelpreis unterstützt wird, wie wir wissen. Aber im Westen erhalten gewaltfreie Aufklärer wie Horst Mahler 13 Jahre Haft für ein paar Sätze der historischen Faktensammlung. Honsik erhielt sieben Jahre für sogar öffentlich als wahr anerkannte historische Begebenheiten.

Gottfried Küssel erneut verhaftet

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

Die österreichische Staatsmacht ließ am 11. April 2011 Gottfried Küssel und einen seiner Kameraden verhaften. Ihnen wird vorgeworfen, die Netzpublikation "alpen-donau.info" betrieben zu haben. Die Publikation war schon vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft gelöscht. Die Entscheidung über die Untersuchungshaft ist nun vom Gericht zu fällen.

Martin Humer schrieb der Staatsanwaltschaft einen Protestbrief, dass er ein Holocaust-Verfahren verlange. Hier die wichtigste Passage seines Briefes vom 5. April 2011:

Grüß Gott Herr Staatsanwalt!
So geht‘s nicht. Auch ich habe ein Recht, angeklagt zu werden. Ihre Einstellung des Verfahrens 9 St. 182 / 10 a-1, wegen Wiederbetätigung, ärgert mich sehr. Die Ehrenwerten haben mir den Spaß einer Hauptverhandlung leider nicht gegönnt. gez. Martin Humer.


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