Politische Verfolgungen 2011

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 06/06/2011 - Quelle: NJ-Autoren

"Der Tag, an dem in Madrid die Europäische Revolution für die Menschenrechte in Gang gesetzt wurde"

Das Schaufenster der KALKI-Buchandlung in Barcelona. Jetzt legal.

Das Schaufenster der Kalki-Buchhandlung. Jetzt legal.

Am 3. Juni 2011 entschied der Oberste Spanische Gerichtshof in Madrid, dass das Verbreiten der NS-Ideologie und das Bestreiten des sogenannten Holocaust, keine Straftaten mehr darstellen. Selbst wenn das Bestreiten des "Holocaust" im direkten Zusammenhang mit der Propagierung der NS-Ideologie steht, darf nicht mehr verfolgt werden. Der Vorsitzende Richter, Dr. Adolfo Prego, definierte die Strafverfolgung klipp und klar: "Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche Ideologie es sich handelt."

Um der willkürlichen Verfolgung nach BRD-Muster einen Riegel vorzuschieben, sind selbst geschmacklose Äußerungen wie "die Deutschen hatten allen Grund, die Juden zu verbrennen," oder "warum hat man die Juden nicht lebendig verbrannt zusammen mit den Toten?," oder: "die reinen Schwarzen befinden sich kulturell und sozial auf der untersten Sprosse der Menschheit" nicht mehr strafrelevant. Richter Dr. Adolfo Prego verabscheut solche Aussagen, aber er bewertet sie nicht als strafwürdig, weil sonst einer willkürlichen Verfolgung anderer Meinungen Tür und Tor geöffnet wäre. Natürlich sind solche Aussagen nur dann straffrei, wenn nicht zu Gewalt aufgerufen wird. Diese Entscheidung des Obersten Gerichts in Madrid könnte einmal in den Geschichtsanalen als der Beginn der europäischen Menschenrechts-Revolution bezeichnet werden.

Mit diesem Richterspruch wurden Urteile des Landgerichts Barcelona gegen Ramón Bau, Óscar Panadero, Carlos García und Juan Antonio Llopart aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Ramón Bau war der Präsident des CEI (Circulo de Estudios Indoeuropeos), Óscar Panadero Regionachef und Inhaber des Buchladens Kalki, Carlos García war Angestellter des Buchladens "Kalki", sie wurden damals zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Juan Antonio Llopart war Vorsitzender der Gruppierung MSR (Movimiento Social Republicano - Sozialrepublikanische Bewegung), er arbeitete im Verlag "Ediciones Nueva República" (Verlag Neue Republik) und wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Grund der Verurteilung: Sie hatten Beweise gegen die Holocaust-Story veröffentlicht, Hitler und das NS-Reich gegen Lügen verteidigt und als Mitglieder des "Indo-Europäischen-Studienkreises" das Lebensrecht der arischen Völker verteidigt.

Mit diesem Richterspruch vom 3. Juni 2011 in Madrid müssten sich auch die Tore für Pedro Varela öffnen, der von demselben Bezirksgericht zu mehr als drei Jahren Gefängnishaft verurteilt wurde, weil ihm einfach unterstellt wurde, er hätte den Holocaust durch das Vertreten der NS-Ideologie gutgeheißen.

Der spanische Humanist und Intellektuelle Pedro Varela klärte mit Büchern und Schriften seit seiner Jugend über die großen Weltlügen auf. Seine Buchhandlung "Librería Europa" in Barcelona in der Calle Seneca wurde weltbekannt.

Pedro Varela wurde von den jüdischen Machtzentren sozusagen zum "Erzfeind" erklärt, als er mit Hilfe der Anwohner in der "Seneca-Straße" den Vorstoß der jüdischen Organisationen abwehrte, die Straße umzubenennen. Warum die Straße umbenannt werden sollte? Der Große Seneca beschrieb bereits vor 2000 Jahren, wie die Gesetze eines Landes die "Kriminalität" von Juden schützten und die eigenen Völker unterdrückten: "Die Sitten dieses äußerst kriminellen Volkes haben sich überall durchgesetzt, so dass sie jetzt in allen Landen die Oberhand gewonnen haben. Die Eroberten machen jetzt Gesetze für die Eroberer." ("Aberglaube"). Lucius Annaeus Seneca war römischer Philosoph, Dramatiker, Naturforscher, Staatsmann und einer der meistgelesenen Schriftsteller seiner Zeit

Schließlich verurteilte der Richter Santiago Vidal den spanischen Publizisten 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnishaft wegen "Holocaust-Leugnung" und "Rassenhass". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000 beschlagnahmten Büchern an. Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf Grundlage des 1996 durchgesetzten Holocaust-Leugnungsgesetzes nach BRD-Muster (articulo 607.2, Código Penal).

Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, dass der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.

Pedro Varela wurde der Reisepass entzogen und zehn Jahre lang unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er musste nicht nur wiederholte Razzien über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute Konfiszierungen von Tausenden von Büchern hinnehmen.

Pedro Varela auf dem Weg in den Kerker wegen einer falscher Meinung

Der Freiheitskämpfer Pedro Varela auf dem Weg in den Kerker (Weihnachten 2010).

Finanzielle Unterstützung für Pedro:
Bank
"La Caixa"
Campagana Libertad Pedro Varela
2100-3003-56-2109609958

Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des verfolgten Dissidenten Pedro Varela. Das "Holocaust-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar. Die Richter ließen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, dass durch freie Meinungsäußerung meistens irgend jemand bzw. irgendeine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter.

Der damalige Entscheid der spanischen Oberrichter versetzte die Menschenverachter in der BRD in helle Aufregung. Die damalige Verfolgungsministerin Brigitte Zypries (SPD) bastelte in aller Eile eine juristische Krücke zusammen, die sie einigen Anklägern in Barcelona unterbreitete, um doch noch zu Verurteilungen zu gelangen.

Und so kam es auch. Pedro Varela wurde trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Spanien nur wenige Wochen nach dem Urteil erneut angeklagt. Im Urteil der Oberrichter stand nämlich geschrieben, dass der "Holocaust" wohl bestritten, aber nicht gutgeheißen werden darf. Damit war eigentlich nur gemeint, dass niemand zu einem Massenmord aufrufen dürfe. Da das Urteil nicht explizit darauf einging, ob man sich der Ideologie des Nationalsozialismus verbunden fühlen dürfe, blieb es weiterhin verboten, MEIN KAMPF und andere NS-Werke zu vertreiben.

Pedro Varela wurde letztendlich in mehreren Verfahren zu insgesamt über drei Jahre Haft verurteilt, weil man ihn als Propagandisten der NS-Ideologie für schuldig befand. Das Gericht in Barcelona urteilte jedes Mal, dass er als NS-Ideologe "automatisch den Holocaust gutheißen" würde, da "dieser ja stattgefunden" hätte.

Selbstverständlich schließt die Bestreitung des sogenannten Holocaust die Gutheißung desselben aus. Aber das störte die Richter nicht. Pedro argumentierte darüber hinaus, dass er auch deshalb der NS-Ideologie nahestehe, weil er wisse, dass eben die Holocaust-Anschuldigung gegen Adolf Hitler und gegen den Nationalsozialismus erfunden sei. Wenn das dennoch ein Straftatbestand wäre, so Pedro Varela, dann dürfe man auch nicht der Christenkirche angehören, die mit der Indianerausrottung wirkliche Holocaust-Verbrechen begangen hatte. Da aber die Evangelien Ausrottungen nicht vorschreiben bzw. nicht dazu anhalten, gelte das Christentum nach wie vor als Gotteskirche. Und die Grundlage der NS-Ideologie, das NSDAP-Parteiprogramm sowie sämtliche Schriften der NS-Zeit, lehnen ebenfalls jede Ausrottungsideologie ab und vertreten offen die humanistische Idee der Völkergemeinschaft. Deshalb sehe er keinen Grund, der NS-Ideologie nicht nahe zu stehen, sagte Varela.

Der jüdische Historiker Jehuda Bauer ist in diesem Zusammenhang zum Kronzeugen für Adolf Hitler geworden. Die Tatsache, dass Adolf Hitler und seine Nationalsozialisten die physische Ausrottung eines anderen Volkes zutiefst als ungermanisch ablehnten, wurde von niemandem geringeren dokumentiert als von Jehuda Bauer, dem ehemaligen Leiter des Instituts zur Erforschung des Holocaust in Yad Vashem (Jerusalem): "In seiner Niederschrift für Hitler vom Mai 1940 findet sich die Überlegung, daß ‘die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich’ abzulehnen sei. Hitler vermerkt dazu am Rand: 'Sehr richtig'." (Y. Bauer, Freikauf von Juden, Jüdischer Verlag, Frankfurt 1996, S. 95.)

Das Ideologie-Schlupfloch der Verfolgungsjustiz wurde jetzt vom Obersten Gericht Spaniens dicht gemacht. Die Richter entschieden: NS-Verherrlichung ist kein Straftatbestand mehr und kann nicht als Gutheißung des Holocaust herangezogen werden, solange man nicht zu Völkermord aufruft. Selbstverständlich würde kein Nationalsozialist und Revisionist jemals einen Völkermord gutheißen, da derartiges außerhalb jeglicher zivilisatorischen Norm liegt (siehe Hitler und Himmler, "ein Volk auszurotten ist nicht germanisch, mit dem NS nicht zu vereinbaren").

Jetzt gibt es in Spanien laut Urteil nur noch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, was richtig ist - man darf nicht zu Gewalt aufrufen. "Spaniens Oberster Gerichtshof hat ein Urteil gegen vier Neonazis aufgehoben, die wegen Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts mehrjährige Haftstrafen erhalten hatten. 'Ideologien könnten nicht bestraft werden', begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung. Die spanische Verfassung verbiete extremistische Ideen nicht und betrachte sie stattdessen als Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts sei nur dann strafbar, wenn gleichzeitig zu Gewalt aufgerufen oder dazu angestachelt werde." (derstandard.at, 03.06.2011)

Das stolze Spanien, das Land von Ortega y Gasset und Cervantes, gewährte lange Zeit dem österreichischen Freiheitsdichter Gerd Honsik sowie dem deutschen Wehrmachtshelden Otto Ernst Remer Zuflucht vor der Orwell-Gedankenpolizei ihrer Heimatländer.

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Die jüdischen Organisationen ließen über Staatsanwalt Miguel Angel Aguilar (Barcelona) verkünden, dass dieses Urteil den internationalen Verträgen widerspräche, die Spanien eingegangen sei. Verträge mit wem? Mit der BRD und Israel zur Menschenverfolgung? Der israelische Botschafter in Madrid ließ am 4. Juni 2011 erklären: "Die Entscheidung der Oberrichter behindert die Verfolgung von hassmotivierten Verbrechen."

Bleibt abzuwarten, ob als Antwort auf den Madrider-Richterspruch alsbald der Ehec-Erreger Spanien heimsuchen wird. Es wurde quasi schon angedeutet mit der Gurken-Beschuldigung. Ein Madrider Prozessbeobachter erklärte nach dem Richterspruch vor der Presse: "Das ist der Tag, an dem in Madrid die Europäische Revolution für die Menschenrechte in Gang gesetzt wurde. Wir fürchten jetzt die Rache jener, die ihre Macht aus der Lüge beziehen."