Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 21/11/2010 - Quelle: NJ-Autoren

Kevin Käthers Fragen, vor denen sich die Holocaust-Zunft und die Richter fürchteten

Kevin Kaether im Kampf um Deutschlands Freiheit  

Kevin Kaether im Holocaust-Kampf

 

Am 25. Oktober 2010 fand die Neuverhandlung vor dem Landgericht Berlin gegen Kevin Käther statt. Die Hintergründe dazu haben wir verschiedentlich auf dieser Netzpublikation veröffentlicht - und Original-Prozessberichte von Kevin Käther.

Kevin, der das Buch von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust" in Form von Daten-CDs damals an die Berliner Staatsanwaltschaft, an Lea Rosh, and Professor Wolfgang Benz sowie an Professor Ernst Nolte verschickte und sich danach gemäß Paragraph 130 StGB selbst anzeigte, um eine Wahrheitserhebung über die Holo-Erzählung vor Gericht zu erzwingen, wurde zunächst zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht Berlin hob diesen Urteilsspruch auf, da der Versand der CDs keine Öffentlichkeit dargestellt habe, somit nicht strafbar sei. So musste über den Fall am 25. Oktober 2010 neu verhandelt werden. Diesmal waren die Adressaten der CD als Zeugen geladen.

Kevin Käther, der an den offiziellen Darstellungen über den Holocaust zweifelt, sah nunmehr eine Gelegenheit, sich beispielsweise von dem Holocaust-Experten Professor Wolfgang Benz, der als Zeuge geladenen war, mit Fakten und Argumenten davon überzeugen zu lassen, dass sechs Millionen Juden unter Hitler vergast wurden und er tatsächlich falsch liege. Und von Professor Ernst Nolte erhoffte sich der Angeklagte ebenfalls Aufklärung.

Das Gericht hätte ein gesteigertes Interesse daran haben müssen, den Angeklagten von den Professoren Benz und Nolte aufklären zu lassen. Da steht ein Angeklagter, ein sogenannter Holocaust-Leugner, vor Gericht und würde sich gerne belehren lassen und bei entsprechenden Beweisen auch abschwören, doch das Gericht verhinderte die Befragung der Zeugen durch den wissensdurstigen Angeklagten. Bei der Befragung von Professor Ernst Nolte wurde dem Angeklagten nach der zweiten Frage ein Frageverbot erteilt. Und noch ehe Professor Wolfgang Benz befragt werden konnte, stellte das Gericht am 1. November 2010 das Verfahren ein. Kevin hatte seine Fragen an die Experten vorsorglich auch noch als Beweisantrag vorbereitet, was dem Gericht gefährlich erschien.

Durch den Befreiungsschlag des Gerichts, das Verfahren einzustellen, gingen die Fragen somit auch nicht als Beweisantrag in die Akte ein. Lieber stellte also das Gericht der Verfolgungs-BRD einen Holocaust-Prozess ein, als dass es die eigenen Experten den Fragen eines nach Wahrheit forschenden Revisionisten aussetzen würde. Kann irgendjemand mit einem Restgewissen diesem System auch nur noch ein Wort glauben? Holocaust-Experten wie Professor Benz, auf die sich das System so gerne beruft, solange sie nicht von Revisionisten in die Mangel genommen werden, werden vor den Fragen eines wissen wollenden Angeklagten abgeschirmt. Das ist BRD-Wirklichkeit.

Einleitung zum Beweisantrag der Fragen an die Zeugen Nolte und Benz:

Aus den oben genannten Sachverhalten muß festgestellt werden, ob das hier versandte Buch "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör" den Straftatbestand der "Leugnung des Holocaust" erfüllt oder ob es sich hierbei um ein wissenschaftliches Werk handelt, welches auf Tatsachen beruht und nicht strafbar sein kann. Weiterhin wird die Befragung der Zeugen die Unsicherheit hinsichtlich der Offenkundigkeits-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darlegen und weitere Beweiserhebungen hinsichtlich des Holocaustkomplexes zwingend notwendig machen. Um diese Umstände feststellen und erörtern zu können, müssen den Zeugen die nachfolgenden Fragen zur Beantwortung gestellt werden:

Die Fragen:

1. Haben Sie das von mir versendete Buch "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör" des Diplom-Chemikers Germar Rudolf erhalten? Ja oder Nein?

2. Haben Sie das Buch gelesen? Ja oder Nein?

3. Haben Sie dieses Buch weiterverbreitet? Ja oder Nein?

4. Haben Sie das Buch Dritten zugänglich gemacht? Ja oder Nein?

5. Haben Sie Fehler in dem Buch "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör" entdecken können? Ja oder Nein?

6. (Für den Zeugen Nolte) Ist das aus Ihrem Buch "Streitpunkte" stammende Zitat zutreffend [1]?

"Die verbreitete Meinung, daß jeder Zweifel an den herrschenden Auffassungen über den ‘Holocaust’ und die sechs Millionen Opfer von vornherein als Zeichen einer bösartigen und menschenverachtenden Gesinnung zu betrachten und möglichst zu verbieten ist, kann angesichts der fundamentalen Bedeutung der Maxime ‘De omnibus dubitandum est’ [an allem muß gezweifelt werden] für die Wissenschaft keinesfalls akzeptiert werden, ja sie ist als Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen.”

7. (Für den Zeugen Nolte) Sehen Sie mit der damaligen Verurteilung von Germar Rudolf durch das Landgericht Mannheim einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit als gegeben an?

8. (Für den Zeugen Nolte) Ist das aus Ihrem Buch "Streitpunkte" stammende nachfolgende Zitat auch zutreffend? [2]

"Obwohl ich mich also durch den 'Revisionismus' weit mehr herausgefordert fühlen mußte als die deutschen Zeithistoriker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Schule in der etablierten Literatur auf unwissenschaftliche Weise begegnet wurde, nämlich durch bloße Zurückweisung, durch Verdächtigungen der Gesinnung der Autoren und meist schlicht durch Totschweigen.”

9. (Für den Zeugen Nolte) Weiter schrieben Sie in Ihrem Werk "Streitpunkte":

"[…] die Fragen nach der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, der Beweiskraft von Dokumenten, der technischen Möglichkeit bestimmter Vorgänge, der Glaubwürdigkeit von Zahlenangaben, der Gewichtung der Umstände sind nicht nur zulässig, sondern wissenschaftlich unumgänglich, und jeder Versuch, bestimmte Argumente und Beweise durch Totschweigen oder Verbote aus der Welt zu schaffen, muß als illegitim gelten.”

Darf man bezugnehmend auf dieses Zitat schlußfolgern, daß die Überlegungen und Untersuchungen der Revisionisten als legitim und wünschenswert zu betrachten sind?

10. (Für den Zeugen Nolte) Im Jahre 1999 veröffentlichten Sie zusammen mit dem linken französischen Philosophen Francois Furet das Werk "Feindliche Nähe". Hieraus gebe ich nun ein aus Ihrer Feder stammendes Zitat wieder[3]:

"Wenn der radikale Revisionismus mit der Behauptung recht hätte, einen ‘Holocaust’ im Sinne von umfassenden und systematischen, von der obersten Staatsspitze gewollten Vernichtungsmaßnahmen […] habe es überhaupt nicht gegeben, […] dann müßte ich das folgende Geständnis machen: […] der Nationalsozialismus war keine ‘verzerrte Kopie des Bolschewismus’, sondern er führte lediglich den Überlebenskampf des in die weltpolitische Defensive gedrängten Deutschland. Kein Autor gibt gern zu, daß von seinem Werk nur Trümmer übrigbleiben, und ich habe also ein vitales Interesse daran, daß der Revisionismus – zum mindesten in seiner radikalen Spielart – nicht recht hat.”

(Für den Zeugen Nolte) Seit der Veröffentlichung dieses Buches sind nunmehr 12 Jahre ins Land gegangen. Mußten Sie im Zuge der weiteren revisionistischen Forschungsergebnisse bereits erste Eingeständnisse bezüglich Ihrer historischen Veröffentlichungen einräumen und wenn ja, welche?

11. (Für den Zeugen Nolte) In "Der kausale Nexus. Über Revisionen und Revisionismen in der Geschichtswissenschaft" gehen Sie auf das "Geständnis" des Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß, auf die Gerstein-Dokumente und auf die Zeugenaussagen zu den Geschehnissen in den Konzentrationslagern ein. Hierzu schreiben Sie [4]:

"Der Aussage des Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, die unzweifelhaft sehr wesentlich zum inneren Zusammenbruch der Angeklagten im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher beitrug, gingen Folterungen voraus; sie war also nach den Regeln des westlichen Rechtsverständnisses nicht gerichtsverwertbar. Die sogenannten Gerstein-Dokumente weisen so viele Widersprüche auf und schließen so viele objektive Unmöglichkeiten ein, daß sie als wertlos gelten müssen. Die Zeugenaussagen beruhen zum weitaus größten Teil auf Hörensagen und bloßen Vermutungen; die Berichte der wenigen Augenzeugen widersprechen einander zum Teil und erwecken Zweifel hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit. Eine sorgfältige Untersuchung durch eine internationale Expertenkommission ist, anders als im Falle Katyn nach der Entdeckung der Massengräber durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1943, nach dem Ende des Krieges nicht erfolgt, und die Verantwortung dafür kommt den sowjetischen und polnischen Kommunisten zu. Die Veröffentlichung von Fotografien der Krematorien und einiger Kannen mit der Aufschrift ‘Zyklon B. Giftgas’ hat keinerlei Beweiswert, da in größeren typhusverseuchten Lagern Krematorien vorhanden sein müssen und da Zyklon B ein bekanntes ‘Entwesungsmittel’ ist, das nirgendwo entbehrt werden kann, wo Massen von Menschen unter schlechten sanitären Bedingungen zusammenleben. […] eine Infragestellung der überlieferten Auffassung, daß die Massenvernichtung in Gaskammern durch zahllose Aussagen und Tatsachen zwingend bewiesen sei und außerhalb jeden Zweifels stehe, muß zulässig sein, oder Wissenschaft ist als solche in diesem Bereich überhaupt nicht zulässig und möglich.”

(Für den Zeugen Nolte) Ist die von mir zitierte Passage korrekt wiedergegeben worden und wenn ja, welche Erkenntnisse kann man denn nun noch als offenkundig und gerichtsverwertbar betrachten?

12. (Für den Zeugen Nolte) Weiterhin schreiben Sie in Ihrem Buch "Der kausale Nexus"[5]:

"Es handelt sich um die Behauptung, aufgrund naturwissenschaftlicher Befunde bzw. technischer Tatbestände habe es Massentötungen durch Vergasung entweder nicht gegeben oder überhaupt nicht geben können, zumindest nicht in dem bisher angenommenen Umfang. Ich spreche hier von den chemischen Untersuchungen bzw. Gutachten zu den Cyanid-Restbeständen in den Entwesungskammern einerseits und in den zunächst als 'Leichenhallen' vorgesehenen Räumen der Krematorien andererseits durch Leuchter, Rudolf und Lüftl sowie nicht zuletzt von den ungemein detaillierten Studien Carlo Mattognos zu scheinbaren Detailfragen wie Verbrennungsdauer, Koksverbrauch und ähnlichem. Gegen die immer wieder vorgebrachte These, daß das naturwissenschaftlich oder technisch Unmögliche nicht stattgefunden haben könne, selbst wenn Hunderte von Geständnissen und Zeugenberichten das Gegenteil sagten, läßt sich im Prinzip nicht argumentieren; […]. Das Eingeständnis ist unumgänglich, daß Geisteswissenschaftler und Ideologiekritiker in dieser Frage nicht mitreden können.”

Bitte sagen Sie mir konkret, ob und wo Rudolf irrt und warum. Immerhin konnten oder wollten 300 Professoren für Anorganische Chemie (1993) nichts Fehlerhaftes in seinem Gutachten entdecken. Der Schweizer Gerichtsgutachter Prof. Dr. Henri Ramuz attestierte Rudolfs Gutachten am 18. Mai 1997 vor dem Gericht in Chatel-St.Denis (Schweiz) Korrektheit.

13. Der von den Offizialhistorikern immer wieder gern zitierte Holocaustspezialist Raul Hilberg mußte kurz vor seinem Tod, im Juni 2006, zugeben, daß im Hinblick auf die Holocaustgeschichtsschreibung noch erheblicher Forschungsbedarf bestehe. Hilberg, Verfasser der drei Bände umfassenden Dokumentation "Die Vernichtung der europäischen Juden" konstatierte: "Wir wissen erst etwa zwanzig Prozent über den Holocaust." (Der Standard, Wien, 10.6.2006, S. 42) Dem pflichtete auch Jürgen Heynsel vom Jüdischen Historischen Institut Warschau bei: "Die entscheidende Etappe beim Schreiben der Geschichte des Holocaust haben wir noch vor uns." ("Neues Deutschland" vom 13.10.2009: "Kein Schindler"). Halten Sie den Holocaust hinsichtlich der Ausführungen von Hilberg und Heynsel für eine offenkundige Tatsache, die keines Beweises und keiner Forschung mehr bedarf?

14. Die BRD-Holocaust-Offenkundigkeit ist vom Bundesgerichtshof seit dem Deckert-Prozess auf den "Massenmord an den Juden, begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern, ist eine offenkundige geschichtliche Tatsache." (Urteil 1 StR 179/94) Warum wurde  dann Goldhagens Buch "Hitlers willige Vollstrecker" nicht auf den Index gesetzt und er selbst angeklagt, da er in diesem Buch schreibt, "Vergasungen" seien "eine Nebensache des Judenmords" gewesen?

15. Ist Ihnen bekannt, daß sowohl Rita Süßmuth als auch Fritjof Meyer die Opferzahlen von Auschwitz auf 356.000 vergaster jüdischer Opfer reduzierten und den sogenannten Tatort/Tatwaffe, nämlich die von der Offizialgeschichtsschreibung behaupteten Gaskammern in zwei "Bauernhäuser" außerhalb des Lagers verlegten?

16. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat diese Aussagen für rechtens gehalten und es abgelehnt, den leitenden Spiegelredakteur Fritjof Meyer als Verfasser und die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süßmuth als Herausgeberin des Artikels "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" (in der Zeitschrift "Osteuropa", 5/2002 S. 631 ff.) wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 und 4 StGB anzuklagen. Der entsprechende Einstellungsbescheid ist am 28.05.03 zum Aktenzeichen 4 Js 75185/02 ergangen. Besteht Ihrer Meinung die Offenkundigkeit trotzdem fort?

17. Wie ist es zu erklären, daß offenkundig die Opferzahlen nunmehr auch "offiziell" dahinschmelzen wie der Schnee in der Frühlingssonne? Ist diese Erscheinung der von Fritjof Meyer mitgeteilten Tatsache zuzuschreiben, daß der letzte Lagerkommandant von Auschwitz, Rudolf Höß,  unter Folter Phantasiezahlen gestanden hat - vermutlich in der Erwartung, daß deren Wirklichkeitsferne demnächst erkannt und damit die Aufmerksamkeit auf die Umstände gelenkt würde, unter denen belastende Zeugenaussagen zustande gekommen sind?

18. Die weltweit bekannte jüdische Holocaust-Forscherin und Erfolgsautorin Gitta Sereny sagte in der Londoner Times am 29.8.2001: "Warum in aller Welt haben diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht? Auschwitz war ein schrecklicher Ort, aber es war kein Vernichtungslager." Können Sie uns als anerkannter Historiker erklären, warum ich als freier Forscher einer weltweit so anerkannten Holocaust-Forscherin wie Gitta Sereny keinen Glauben schenken darf, vor allem vor dem Hintergrund, dass nach der Offizialgeschichtsschreibung Auschwitz das Zentrum der "Judenvernichtung" gewesen sein soll?

19. Halten Sie eine Überprüfung und Revidierung der Ereignisse in Auschwitz nach dem Artikel von Fritjof Meyer und Rita Süßmuth sowie den Aussagen von Hilberg, Sereny und Heynsel für zwingend erforderlich?

20. Was waren die Erkenntnisse der Offizialgeschichtsschreibung, daß Dachau seit 1960 urplötzlich nicht mehr als das Zentrum der NS-Massenvernichtung gelten konnte? Mehr noch, worauf stützen sich die neuen Erkenntnisse, daß dort plötzlich überhaupt nicht mehr vergast wurde?

21. Auf welchen Dokumenten und Tatsachen fußt diese neue Erkenntnis, dass in Dachau nicht vergast wurde, obwohl die Beweisaufnahme des Nürnberger Tribunals das Gegenteil als Wahrheit erkannte?

22. Wieso wird also nicht ausführlich dargetan, mit welchen Tatsachen die Massenvernichtungen in Dachau ursprünglich festgestellt und mit welchen Beweisen später das Gegenteil bewiesen wurde?

23. Sie als Experte können mir jetzt sicherlich auch sagen, welches der beiden folgenden NS-Urteile im Rechtsstaat Bundesrepublik richtig und wahr ist bzw. welches falsch ist und warum: a) "Das Lager Maidanek, das keine Vergasungsanlage besaß." (Urteil Landgericht Berlin, 8.5.1950, PKs 3/50) und b) "In Maidanek fanden Massenvergasungen statt." (Urteil Landgericht Düsseldorf, 30.6.1981, XVII-1/75 S). Um es gleich vorwegzunehmen, beide Urteile berufen sich bei ihrer Wahrheitsfindung auf denselben Zeitraum. Ich bitte um Aufklärung.

24. Darüber hinaus können Sie mir sicherlich bei meiner Suche nach der Wahrheit auch sagen, ob die ermittelte Wahrheit im Nürnberger Prozess oder die des Landgerichts Düsseldorf richtig ist. Mit Dokument 3311-PS wurde in Nürnberg nachgewiesen, dass in Treblinka Hunderttausende von Juden "verdampft" wurden. Doch Jahrzehnte später urteilte das Landgericht Düsseldorf (K I Ks 2/64), in Treblinka sei nicht verdampft, sondern "vergast" worden. Ich bitte um Aufklärung.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

25. Warum gibt es in Anbetracht der hier aus Platzmangel nur vereinzelt aufgelisteten Fundamentalwidersprüche in der Bundesrepublik eine Glaubensverordnung für Erzählungen, die selbst das System nicht einheitlich festlegen kann? Warum darf es keine freie und unabhängige Geschichtsforschung geben und warum werden all jene Historiker verteufelt, medial geächtet und eingekerkert, die zu anderen Ergebnissen in Hinblick auf die Holocaustgeschichtsschreibung gelangen, obwohl sie noch vor keinem Gericht widerlegt werden konnten.

[1] E. Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993, S. 308
[2] E. Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993, S. 9
[3] François Furet - Ernst Nolte: "Feindliche Nähe”. Kommunismus und Faschismus im 20. Jahrhundert. Ein Briefwechsel. München (Herbig) 1998, S. 74-79
[4] Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig. München 2002, S. 96f.
[5] Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig. München 2002, S. 122