Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 04/07/2010 - Quelle: NJ-Autoren

Endspurt:
Jene oder Wir?

Ursula HaverbeckDie Tage des Holocaust sind gezählt. Das ist eine Meinung. Daneben gibt es zum Beispiel die andere Meinung: Der Holocaust ist Religion und die ist unvergänglich.

Wie dem auch sei, in Sachen Holocaust gibt es die widersprüchlichsten Meinungen, bis hin zu der Meinung, daß er gar nicht stattgefunden haben kann. Das wird unerklärlicher Weise von Juristen Holocaustleugnung genannt und gilt als strafbar. In Wirklichkeit ist es nur eine weitere Meinung, die falsch oder richtig sein kann.

Um diesem unhaltbaren Zustand abzuhelfen, hat eine größere Anzahl von denkenden Bürgern eine Anfrage an die 90 Landgerichtspräsidenten und die 24 Oberlandgerichtspräsidenten gerichtet, um endlich von kompetenter Seite zu erfahren, worauf sich nun dieses größte, einzigartige und nicht sühnbare Verbrechen - genannt Holocaust - bezieht.

Sie erhielten keinerlei Antwort. Lediglich 14 Präsidenten bestätigten den Eingang und verwiesen entweder auf die Historiker oder die Staatsanwaltschaften.

Darauf wurde die etwas abgewandelte Anfrage an die 24 Generalstaatsanwälte geschickt. Auch von diesen kam bis heute, 15. Juni, keine Antwort.

Das kann doch nichts anderes heißen als:

Es gibt keine Erklärung, jedenfalls nicht eine politisch korrekte. Eine Lüge wollte man uns wohl nicht schriftlich geben, das könnte böse Folgen haben.

So haben wir in der Bundesrepublik, die sich Rechtsstaat nennt, eine wahrscheinlich einmalige "Rechtslage".

Tausende Bürger werden wegen angeblicher Leugnung – es müßte Bestreiten heißen – einer ihnen unbekannten Tatsache zu hohen Geld- oder gar Gefängnisstrafen verurteilt, von Richtern, die auch nicht sagen können, worauf sich der Holocaust bezieht.

Staatsanwälte und Richter verbergen ihr Nichtwissen hinter einem mächtigen Schutzschild, genannt Offenkundigkeit.

Das "Offenkundige" zu leugnen, bzw. zu bestreiten ist aber strafbar. Somit werden die kritisch fragenden Bürger verurteilt, weil sie etwas offenkundig Unbekanntes geleugnet haben sollen. Da man aber nur leugnen kann, was man kennt, werden sie alle unschuldig verurteilt. Das ist nicht länger hinzunehmen und bedarf der Rehabilitation.

Ursula Haverbeck

Das Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaften hatte folgenden Wortlaut:

An den
Generalstaatsanwalt

Betrifft: Prozesse wegen Leugnen des Holocaust

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt!

In der Bundesrepublik klagen nach offiziellen Angaben die Staatsanwaltschaften jährlich Tausende friedlicher Bürger an, deren einziges Verbrechen darin besteht, daß sie die offizielle Version der Deutschen Zeitgeschichte prüfen wollen und hinterfragen. Dabei decken sie eine Vielzahl von Widersprüchen auf, die sie veröffentlichen – und werden angeklagt nach § 130, Abs. 3 Volksverhetzung wegen Leugnen des Holocaust, der nach Ansicht der Staatsanwälte keines Beweises bedarf, da er offenkundig ist. Damit geben wir uns nicht länger zufrieden.

Wir haben jahrzehntelang gehört, daß dieser planmäßig betriebene, millionenfache Völkermord in den Gaskammern von Auschwitz mit Vergasung durch Zyklon-B durchgeführt wurde. Das ist widerlegt. Vor dem Fernsehpublikum wurde die Tafel von Auschwitz mit den 4 Millionen Opfern abgehängt. Es seien vermutlich 356.000 Juden in Auschwitz umgekommen und diese nicht in den dortigen Gaskammern vergast, sondern wahrscheinlich außerhalb von Birkenau – so unangefochten der Spiegelredakteur Fritjof Meyer. Konzentrationslager als solche aber gab und gibt es vielerorts – siehe Guantánamo, diese können also nicht Holocaust sein.

Wir haben in den Prozessen nach § 130, Abs. 3 StGB vergeblich nach einer Erklärung gefragt.

Auch die Bundesministerin Zypries hüllte sich in Schweigen, obgleich in einer dpa-Meldung vom 07.02.2007 zu lesen war:
"Wenn jemand in einer Diskussion sage, er glaube nicht daran, daß Millionen Juden ermordet Worden seien, sei dies nicht zu bestrafen. Darüber könne man diskutieren."

Schließlich wurde der Zentralrat der Juden, vertreten durch Frau Knobloch, befragt. Doch auch hier erfolgte keinerlei Erklärung, worauf sich das größte, einzigartige und unsühnbare Verbrechen, genannt Holocaust, beziehen sollte. Wir wollen endlich eine Antwort haben insbesondere, da nun bereits 2 Bischöfe (Richard Williamson und Tadeusz Pieronek) den Holocaust zur Lüge erklärten neben zuvor Gilad Atzmon (siehe Anlage)

Das Ausland – und auch Juden – spottet schon über unsere Holocaustjustiz. Siehe die Anlage (Geoffrey Alderman) Eine Antwort Ihrerseits wird jetzt unerläßlich. Jeder Angeklagte hat das Recht zu erfahren, was er nicht leugnen darf, das Wort kann es doch wohl nicht sein. Erfolgt diese nicht, entsteht die schwerwiegende Frage, ob der Sachverhalt nicht Folgender sein könnte:

Das größte Verbrechen genannt "Holocaust" kann nichts anderes sein als die Vertreibung von fünfzehn oder mehr Millionen Deutscher aus ihrer angestammten uralten Heimat in Ostdeutschland – das nicht Mitteldeutschland ist. Es kamen etwa 2,5 – 3 Millionen Menschen dabei um, zumeist Alte, Frauen und Kinder.

Die Schrecken dieses Elendszuges während und nach Kriegsende gehören zum "ungeheuerlichsten Ereignis" zum "schwersten Verbrechen" des vergangenen Jahrhunderts, wie kein geringerer als der amerikanische Völkerrechtler Alfred M. de Zayas bereits 1977 feststellte. (de Zayas, Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen, S. 20)

Auch Konrad Adenauer sprach in seiner ersten auswärtigen Rede, der Berner-Rede vom 23. März 1949 von diesem gewaltigen Problem der Vertriebenen. Wobei er aufgrund von amerikanischen Angaben feststellte:
"6 Millionen Deutsche sind vom Erdboden verschwunden. Sie sind gestorben, verdorben."

Einen Gedenktag für dieses "ungeheuerliche Geschehen" gibt es nicht.
Wiedergutmachungsforderungen, z.B. an Polen, gibt es nicht.
Eine zentrale, große, würdige Gedenkstätte für die Millionen-Opfer gibt es nicht.

In diesem Zusammenhang ist unseres Wissens noch nie ein Staatsanwalt tätig geworden wegen Beleidigung oder Verharmlosung dieses Verbrechens.

Außerdem vermissen wir gerade jetzt, wo Russen und Polen gemeinsam der Ermordung der 22.000 polnischer Offiziere gedenken – ermordet von den Russen und nicht von den Deutschen!! – die Rehabilitierung der seinerzeit von den Russen wegen dieses Verbrechens hingerichteten deutschen Wehrmachtsangehörigen. Ist hier jemals eine Staatsanwaltschaft tätig geworden?

Obgleich diese Schreckenstat zu Beginn des Rußlandfeldzuges den damals lebenden Deutschen bekannt war, wurde insbesondere von den deutschen Medien lautstark und wahrheitswidrig die deutsche Schuld festgeschrieben.

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, da die Anklagen wegen Leugnung des Holocaust immer von der Staatsanwaltschaft kommen, müssen Sie uns jetzt sagen, was wir nicht leugnen dürfen.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß kein Revisionist jemals die Existenz von Konzentrationslagern, die Vertreibung und Internierung der Juden dort nach deren Kriegserklärung, noch den Tod vieler Häftlinge aus den verschiedensten Ursachen jemals bezweifelt hat. Doch das kann, wie gesagt, nicht der Holocaust sein.

Verbrechen müssen bestraft werden, nicht Meinungen oder gar Fragen.

Mit freundlichem Gruß


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