Politische Verfolgung 2010

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 26/09/2010 - Quelle: NJ-Autoren

Der Dichter Gerd Honsik zu weiteren zwei Jahren Haft verurteilt

Honsiks Richter Böhm. Sein Opfer durfte sich nicht verteidigen

Richter Andreas Böhm ließ keine Beweise bezüglich Dachau und Mauthausen zu. Er schloß Hon-siks Verteidiger vom Prozess aus und erteilte Honsik Redeverbot.

Am 9. September 2010 wurde der Prozess gegen Gerd Honsik fortgesetzt. Bislang wurden ihm eineinhalb Jahre für das Buch "Freispruch für Hitler?" und vier Jahre für verschiede Sätze aus seiner Publikation HALT von vor über 20 Jahren aufgebrummt.

Verurteilt wurde er zu vier Jahren hauptsächlich deshalb, weil er richtigerweise feststelle, dass es im Konzentrationslager Dachau keine Judenvergasungen gab und der Völkermord von Katyn nicht von der Wehrmacht, sondern von Berijas Mörderarmee begangen wurde.

Am 9. September 2010 wurde Honsik zu weiteren zwei Jahren, also zu nunmehr insgesamt siebeneinhalb Jahren verurteilt, weil er ein Buch über Wiesenthal ("Schelm und Scheusal: Meineid, Macht und Mord auf Wizenthals Wegen") sowie über den Multikulturplan des Herrn Coudehove-Kalergi ("Rassismus legal? Der Juden drittes Reich?") publizierte. Honsik wurde in diesem Zusammenhang wegen "Holocaust-Leugnung" verurteilt, obwohl beide Bücher keinerlei signifikante Holocaust-Aussagen zum Inhalt haben.

Noch viel schlimmer: Diese beiden Bücher waren bereits Teil der Anklage im vorangegangenen Prozess (April 2009). Richter Andreas Böhm wusste 2009, dass die Geschworenen überfordert gewesen wären, Honsik unschuldig für mehr als fünf Jahre hinter Gitter zu schicken. Böhm glaubte wohl, das kleine Restgewissen seiner kooperativen Geschworenen würde sich bei einem Strafmaß von sieben bis zehn Jahren melden und eine Verurteilung bestreiken. So wurde Staatsanwalt Stefan Apostol offenbar angewiesen, die beiden inkriminierten Bücher aus der Anklage herauszunehmen, um sie später erneut anzuklagen, was tatsächlich mit diesem Prozess geschah. "Nach Ansicht der Anklagebehörde erfüllen die inkriminierten Werke 'Schelm und Scheusal' und 'Der Juden Drittes Reich' eindeutig den Tatbestand des § 3g Verbotsgesetzes. Sie waren bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden." (diepresse.at, 09.07.2010)

Dies stellt einen derart eklatanten Bruch der Menschenrechtsnormen dar, dass USrael Bombenangriffe fliegen würde, geschähe Derartiges in einem arabischen, israelkritischen Land.

Mehr noch, Richter Böhm schloss gleich zu Beginn der Verhandlung am 9. September die Verteidiger von Gerd Honsik vom Prozessgeschehen aus. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Herbert Schaller wie auch Rechtsanwalt Herbert Orlich wurden des Gerichtssaals verwiesen. Böhm wollte keinesfalls erneut Tatsachen im Gerichtssaal zur Sprache kommen lassen: "Der durch den Richter aus der Verhandlung ausgeschlossene Verteidiger Herbert Orlich sieht in seiner Verweisung die Verletzung eines Menschenrechts, da sich ein Angeklagter seinen Verteidiger frei aussuchen müssen könne. 'Das Verfahren ist jetzt schon nichtig'. Sobald sein Mandant auf kritische Stellen zu sprechen komme, würde ihm das Wort entzogen, so der Zweitverteidiger." (APA, 09.09.2010)

Honsik vor dem Ketzer-Tribunal am 20. Juli 2010

Unschuldig vor dem Ketzer-Tribunal, 9. 9.2010!

Als Honsik aus verschiedenen Gutachten vorzulesen begann, wurde ihm das Wort entzogen. Alle Gutachten, wie zum Beispiel vom Institut für Zeitgeschichte München, von der Universität Wien, vom israelischen Holocaust-Museum Yad-Vashem, von der Freien Universität Berlin sowie Aussagen aus Systemzeitungen kommen zu dem Schluss: Die Gaskammern, die die Westmächte entdeckten, hatten allesamt niemals existiert, alle Zeugen hatten falsch ausgesagt, alle diesbezüglichen Urteile waren Fehlurteile. Nur die von den Sowjets vorgefundenen Tatorte werden von der offiziellen Holocaust-Lehre bestätigt.

Aber Honsik wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er schrieb, in Dachau sei niemand vergast worden. Und jetzt noch einmal zwei Jahre zusätzlich. Seine Beweise bezüglich Dachau und Mauthausen wurden unterdrückt. Honsik wurde Rede- und Beweisverbot erteilt und seine beiden Anwälte vom Prozess ausgeschlossen.

Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter aufklären können

Was in Wien geschah ist die Rache an einem Mann, der eine Holocaust-Ikone wie Wiesenthal als Lügner entlarvte. Diese Tatsachen seines Buches konnte man nicht widerlegen, also wurde Honsik wegen "Holocaust-Leugnung" ein weiteres Mal festgesetzt. Sie wollen nicht, dass er noch einmal lebend den Knast verlässt.