Zeitgeschichte 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 16/08/2009 - Quelle: NJ-Autoren

"Dumme Nazis":
Das wäre der perfekte Holocaust gewesen

Warum wurde die Typhus-Epidemie nicht als Holo genutzt?

Die politische Holocaust-Lehre lautet: Sechs Millionen Juden wurden mit Zyklon-B in den Gaskammern der deutschen Konzentrationslager während der Hitler-Zeit planmäßig, die Betonung liegt auf planmäßig, ermordet. Dieser politische Lehrsatz fand Eingang in das berühmt gewordene Deckert-Urteil des Bundesgerichtshof: "Der Massenmord an den Juden vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern begangen, ist eine offenkundige Tatsache" (Bundesgerichtshofurteil: 1 StR 179/93

Diese Bundesgerichtshofentscheidung stützte sich u.a. auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt im sogenannten Großen Auschwitz-Prozeß. Dort, so der BGH, und in vielen anderen Gerichtsverfahren, sei der Holocaust an den Juden in Gaskammern in allen Einzelheiten ermittelt und bewiesen worden. Allerdings hält das Auschwitz-Urteil fest, dass zum Nachweis des "größten Massenmordes in der Menschheitsgeschichte" keine Beweise eines normalen Mordprozesses zur Verfügung standen und die Hilfsbeweise, die Zeugenaussagen, ungenau waren und nicht überprüft werden konnten: "Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß die Zeugen – verständlicherweise – nur selten genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt bestimmter Vorfälle machen konnten. … Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich." (Auschwitz-Urteil, Aktenzeichen: 50/Ks 2/63, auf S. 109)

Das hinderte das Gericht allerdings nicht daran, den "Holocaust in Gaskammern" dennoch in seinem Urteil festzuschreiben. Da kann man sich nur juristisch schütteln. Das Gericht reiste zum Ortstermin nach Auschwitz und ließ keine gerichtsmedizinischen Untersuchungen vornehmen. Noch schlimmer, es ließ die "Tatwaffe Gaskammern" nicht labortechnisch untersuchen.

Die revisionistische Wissenschaft hingegen legt Wert auf ihre dokumentierten Forschungsergebnisse, wonach das Insektengift Zyklon-B nicht zum Massenmord an den Juden verwendet worden sei, sondern ganz im Gegenteil, der Rettung jüdischen Lebens gedient hätte. Die Häftlingsunterkünfte seien mit Zyklon-B begast worden, um die dort nistenden Läuse auszumerzen, die das tödliche Fleckfieber übertrugen. Diese Forschungssicht wird von der politischen Holocaust-Lehre selbstverständlich nicht anerkannt und als sogenannte "Holocaust-Leugnung" strafrechtlich verfolgt.

Wenig Beachtung im Zusammenhang mit der Prüfung der Logik der politischen Holocaust-Lehre fand bislang die Tatsache, daß zur Holo-Zeit eine Fleckfieber-Epidemie mit ungekannter Wucht in Auschwitz wütete. Dieses Faktum wird auch von der politischen Holocaust-Lehre nicht bestritten. Wir zitieren deshalb an dieser Stelle den ehemals wichtigsten Holocaust-Protagonisten der Lobby, nämlich den von der jüdischen Beate-Klarsfeld-Stiftung eingesetzten "Holocaust-Gutachter" Jean Claude Pressac: "Die Auswirkungen der Typhusseuche, die täglich 250 bis 300 Gefangene, aber auch Zivilisten und SS-Leute dahinraffte …" (Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers bei der der Beate Klarsfeld Foundation, 515 Madison Avenue, New York, NY 10022, S. 50)

In diesem Zusammenhang ist von noch größerer Bedeutung, daß Reichsführer SS, Heinrich Himmler, Anweisung gab, alles zu unternehmen, die Typhus-Epidemie in Auschwitz auszumerzen, mit allen zur Verfügung stehenden medizinischen und hygienischen Maßnahmen. Dazu Pressac, der den Garnisonsarzt für Auschwitz, SS-Hauptsturmführer Dr. Eduard Wirths, zitiert: "Ich sehe ein Wiederaufflackern der Typhusseuche voraus, wenn nicht in aller Eile Sondermaßnahmen zur Verbesserung der sanitären Lage in die Wege geleitet werden." (Pressac, S. 82)

Pressac erklärt anschließend, daß "die Wendungen 'Sondermaßnahmen' und 'Sonderbaumaßnahmen' Anordnungen bezeichneten, welche mit sanitären Fragen oder den diesbezüglichen Gebäuden (z.B. Wasserversorgung, hygienische Maßnahmen bezüglich der Häftlinge etc). in Verbindung standen." (Pressac, S. 107, Anmerkung 256)

Mit dem Bau der Desinfektions- und Entwesungseinrichtungen der Zentralsauna wollten die SS-Leute "jedes Wiederausbrechen des Typhus in Birkenau 'definitiv' verhindern." (Pressac, S. 69)

Da stellt man sich als denkfähig gebliebener Mensch die Frage, warum Hitler und Himmler alle Kräfte der Reichsmedizin und der Reichshygiene aufboten, die Juden vor dem grässlichen Typhus-Tod zu bewahren, um sie gleich nach ihrer Rettung äußerst kostspielig - und mit einer sehr gefährlichen Methode für die Täter selbst sowie für die Umgebung - töten zu wollen? Noch unverständlicher ist in diesem Zusammenhang der Aspekt, daß die Vergasungs-Methode später eindeutig als Massenmord nachweisbar sein mußte, der Typhustod hingegen im Rahmen von Kriegsopfern gesehen würde.

Hätte Hitler die Juden ganz einfach an Typhus sterben lassen, es starben ja täglich bereits 300 Häftlinge, wie Pressac berichtet, hätte man ohne medizinische und hygienische Sondermaßnahmen diese Zahl täglich leicht auf 1000 oder mehr Tote steigern können.

Nochmals: Das hätte den Vorteil gehabt, daß man der Welt einen Typhus-Holocaust leicht als natürliche Kriegsopfertragödie hätte verkaufen können. Schlimme Seuchen in Kriegszeiten hat es zu allen Zeiten gegeben und sind schon immer als Kriegsopfer akzeptiert worden. Und selbst heute, in der Holocaust-Zeit, werden die Auschwitz-Seuchentote als Kriegsopfer in den Statistiken geführt. Sie spielen bei der Holocaust-Erzählung keine tragende kriminelle Rolle.

Wozu also der Bau der aufwendigen und komplizierten Vergasungseinrichtungen, wenn man die Juden so einfach eines "kostenlosen" und "natürlichen" Todes hätte sterben lassen können? Warum haben sich gemäß politischer Holocaust-Geschichtsschreibung Hitler und Himmler also einer Massenmordprozedur bedient, die man ihnen bis in alle Ewigkeit als "einzigartiges Verbrechen" nachweisen kann?

Zusammengefaßt analysiert: Warum wurden die Juden vor dem Typhus-Tod gerettet, um sie gleich nach ihrer Rettung mit Giftgas zu töten? Wenn man der NS-Führung zynische Bestialität unterstellt, wie dies heute üblich ist, dann sollte man annehmen, sie hätten die Juden dem Typhus-Tod ausgeliefert, weil der sehr viel schrecklicher ist als der Tod durch Gas.

Heute, nachdem die ursprünglichen von der politischen Holocaust-Lehre festgelegten Auschwitz-Tote um etwa 90 Prozent reduziert wurden (von 4000.000 auf 400.000), ist die Erzählung über den Gas-Holocaust mit menschlicher Logik kaum zu begreifen. Denn diese Todeszahl hätte man mit dem Typhus-Holocaust ganz leicht auch erzielen können.

Sowohl das Leuchter-Gutachten wie auch das Rudolf-Gutachten kommen nach chemisch-physikalischen Analysen von Mauerwerksproben der von der politischen Holocaust-Lehre explizit ausgewiesenen Gaskammern zu dem Schluss, dass diese Gebäude niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen seien. Juristisch wäre das so auszudrücken: "Die Tatwaffe war nicht geladen." Das Rudolf-Gutachten wurde vom Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung, Hans Westra, im belgischen Fernsehen (Panorama, 27.4.1995) erstaunlicherweise als "wissenschaftlich perfekt" bezeichnet.

Na, ja, da kann man nur sagen, die Nazis waren eben "dumm", die Typhus-Ausrottung wäre der "perfekte Holocaust" gewesen, weil sie als Epidemie holocaustisch nicht nachzuweisen gewesen wäre.