Zeitgeschichte 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 01/01/2009 - Quelle: NJ-Autoren

Der erbitterte Krieg der BRD-Gerichte gegen die geschichtliche Wahrheit

Staatsanwalt räumt ein, daß er Mahlers Beweisanträge unterdrücken muß, da diese die Holocaust-Offenkundigkeit einreißen würden!

Einer der am meisten verfolgten Deutschen ist derzeit Horst Mahler. Der Idealist, der Kämpfer für das Gute, dieser Streiter für die Wahrheit, dieser Märtyrer für Deutschland, steht mit 72 Jahren gleichzeitig vor mehreren Gerichten in der BRD. Und nur, weil er sich dem BRD-Holocaust-Terror widersetzt.

Am 23. Dezember 2008 war ein weiterer Verhandlungstag vor dem Landgericht Landshut angesetzt. Es ging um die Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit dem Interview, das er dem berüchtigten "Kokser" und Sexkäufer Michel Friedman (Vanity Fair) gab. Daß Mahler provozierend bei Interview-Beginn Friedman mit den Worten begrüßte, "Heil Hitler, Herr Friedman", gilt nur als strafrechtliche Randerscheinung. Wofür Horst Mahler für den Rest seines Lebens hinter Gitter soll, sind seine Ausführungen im Rahmen des Interviews. Der Angeklagte hatte fundiert dargelegt, daß gemäß den unwiderlegten revisionistischen Forschungen die Erzählung von der Massenvergasungen von Juden während der Hitler-Zeit nicht stattgefunden haben könnten.

Obwohl Friedman klar war, daß Mahler dieses Thema erschöpfend erklären würde, brach er nicht nur nicht das Interview ab, sondern publizierte es auch noch auf über 60 Seiten des VF-Magazins. Wenn es sich beim Holocaust-Widerspruch gemäß BRD-Repression schon um ein "Verbrechen" handeln soll, dann müsste Friedman jetzt mit auf der Anklagebank sitzen – wegen "Beihilfe". Das ist aber nicht der Fall. Es geht also nur darum, Aufklärer fertig zu machen, sie zu zerstören, damit die Mächtigen dieses Systems ihr teuflischen Geschäft ungehindert betreiben können.

Horst Mahler ist ein Held. Den Tod im Kerker vor Augen, lässt er keine Möglichkeit aus, den Staatsanwalt als Verfechter der Holo-Erzählungen mit Fakten lächerlich zu machen, was mit lautstarken Beifallsbekundungen vom Publikum gefeiert wurde: "Sogar eine lautstarke Beifallskundgebung gab es, als der wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor Gericht stehende Rechtsextremist einmal mehr Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl attackierte." (PNP, 24.12.2008)

Über 100 Beweisanträge stellte Horst Mahler, um "den Glauben von Richter und Schöffen an den Holocaust zu erschüttern." (PNP, 24.12.2008)

Dann zwang Mahler Oberstaatsanwalt Freutsmiedl vor der Wissenschaft in die Knie. Im Rahmen seiner Beweisanträge brachte Horst Mahler das Rudolf Gutachten in das Verfahren ein: "In dem Gutachten war die Nachweisbarkeit von Zyanid-Verbindungen in den Gaskammern von Auschwitz in Abrede gestellt worden." (PNP, 24.12.2008)

Das Rudolf-Gutachten ist bis heute unwiderlegt. Es wurde vom Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung (Amsterdam), Hans Westra, im Rahmen einer belgischen Fernsehsendung (Panorama, 27.4.1995) als "wissenschaftlich perfekt" bezeichnet. Das Gutachten wurde seinerzeit über 300 BRD-Professoren für Anorganische Chemie geschickt. Nicht eine einzige Fehlermeldung kam zurück.

Was sollte Freutsmiedl dagegen noch vorbringen, ohne im Sinne der Beweisführung zusammenzubrechen? Er stammelte: "In Auschwitz war nach dem Zweiten Weltkrieg alles kaputt und dem Verfall preisgegeben. Es ist nicht nachvollziehbar, woher die angeblich für das Gutachten untersuchten Mauerteile stammen." (PNP, 24.12.2008)

Normalerweise hätte Freutsmiedl nach dieser Äußerung aus dem Prozeßgeschehen gezogen gehört. Mit dieser Aussage stellte er sich gegen alle gängigen Systemdarstellungen über den Holocaust. Nämlich, daß die Ruinen der sogenannten Gaskammern tatsächlich noch gut erhalten sind. "Weil in Auschwitz II die Überreste einer Gaskammer noch den Umständen entsprechend sehr gut erhalten waren, zeigten uns unsere Führer(innen) diese hier." (aus dem Reisebericht des Landauer Gymnasiums (24.9.2002) Und die Uni-Siegen berichtet auf ihrer Internet-Präsenz am 15.10.2001: "Zuletzt betraten wir die Gaskammer des Stammlagers, die im Gegensatz zu Birkenau noch gut erhalten ist." Das fv-Gymasium (Voerde) schreibt ebenfalls im Zusammenhang mit einer Klassenfahrt nach Auschwitz im Jahre 2001: "Wir sehen die Gaskammer und das Krematorium, die einzigen noch erhaltenen. Komplett mit schweren Türen, Verbrennungsöfen und Kamin - die letzte Station im Leben zu vieler Menschen."

Das sind also die Kenntnisse eines Oberstaatsanwalts, der in der BRD massenweise Menschen verfolgt, die im Gegensatz zu ihm die Holocaust-Erzählung erforscht haben. Darüber hinaus könnte Freudsmietl noch heute in Auschwitz die entsprechenden Proben von den noch erhaltenen Resten der als "Gaskammern" ausgewiesenen Gebäude untersuchen lassen. Dazu wäre er in einem rechtsstaatlichen Verfahren sogar verpflichtet.

Diesem Menschenverfolger war klar, daß seine pseudojuristische Anklage nur durch brachiale Willkür gerettet werden konnte. Und so ging es ihm nur noch darum, daß Mahlers vorgelegtes naturwissenschaftliches Beweismaterial rechtswidrig abgewehrt wurde. Selbst der Berichterstatter der Passauer Neuen Presse erkannte, daß Mahlers Beweisanträge in einem rechtsstaatlichen Prozeß die Holocaust-Offenkundigkeit zertrümmern würden. Über die menschenfeindliche Gegenwehr des Staatsanwalts liest man dazu in der PNP: "Oberstaatsanwalt Freutsmiedl beantragte seinerseits, sämtliche Anträge, die darauf abzielten, die Offenkundigkeit der systematischen Judenvernichtung zu widerlegen, abzulehnen." (24.12.2008)

"Mahler-Verteidiger Ludwig Bock zeigte sich von der im Prozessverlauf ergangenen Ankündigung, dass gegen ihn ebenfalls ein Verfahren wegen Holocaust-Leugnung eingeleitet werde, wenig beeindruckt. Zynisch stellte er fest: 'Niemand widerspricht, dass es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, aber zum Desinfizieren von Kleidung'." (PNP, 24.12.2008)

Der Vorsitzende Richter Robert Mader wollte sich selbst natürlich keinen Strafmaßnahmen aussetzen, indem er ein rechtsstaatliches Verfahren mit Beweisen zulassen würde. Mader dachte wohl an seine Pension, die er nicht riskieren wollte. Und so würgte er die unwiderlegbaren Beweisanträge Horst Mahlers ab. Gleichzeitig erklärte er Mahlers Beweisvorbringen als Straftat. Derartiges wäre noch nicht einmal in den stalinistischen Schauprozessen möglich gewesen, geschweige denn, im gebrandmarkten China von heute. Mader wörtlich: "Wir halten uns an das, was das Gesetz im § 130 - Volksverhetzung - vorgibt. Allein in 89 Anträgen wurde der Holocaust geleugnet." (PNP, 24.12.2008)

Vor Gericht spiegeln sich die menschenrechtswidrigen Verhältnisse des Systems am deutlichsten wider. Genauso wenig wie das Fernsehen es wagen würde, den Auftragshistorikern des Systems wissenschaftliche Kapazitäten wie Professor Robert Faurisson, Horst Mahler, Germar Rudolf, Dr. Frederik Töben usw. gegenüberzustellen, genauso wenig kann es sich ein Gericht erlauben, die Beweisanträge der freien Holocaust-Forscher zuzulassen. Das System würde zusammenbrechen.

Man fragt sich nur, wie es noch Menschen geben kann, die etwas glauben, was sie per Strafgesetz glauben müssen, und wofür es keinerlei forensische Beweise gibt. Der gesamte Holocaust-Komplex besteht nur aus Zeugenaussagen, und wer sich diese näher ansieht, läuft Gefahr, den Verstand wegen der Absurdität vieler dieser Augenzeugenberichte zu verlieren.

Während bei jedem einfachen Mordfall als erstes die Tatwaffe und das Opfer laborwissenschaftlich untersucht werden, hat man "im größten Mordfall der Menschheitsgeschichte" weder die Tatwaffe ("Gaskammern") untersucht, noch nach den Opfern gegraben und diese entsprechenden pathologischen Untersuchungen unterzogen.

Aber die revisionistische Wissenschaft hat die "Tatwaffe" untersucht und namhafte Labors wie die Bostoner Alpha-Laboratories sowie das renommierte Institut Fresenius in Deutschland haben keine Zyanid-Rückstände in den Gemäuerproben aus den "Gaskammern" feststellen können. Obwohl die Reaktion von Zyanid (Zyklon-B) mit den Eisenspuren im Gemäuer eine ewige Verbindung eingeht, die weder ausgewaschen noch von der Sonne zerstört werden kann, konnten die Labors keinerlei Rückstände der untersuchten Gemäuerproben feststellen.

Wenn die BRD-Gerichte bei den menschenrechtswidrigen Prozessen gegen sogenannte Holocaust-Leugner (richtig: freie Holocaust-Forscher) sämtliche Beweisanträge ablehnen, dann erfolgt das meistens mit der Begründung, daß im Schlüsselprozeß, im Auschwitz-Prozeß vor dem Landgericht Frankfurt (50/Ks 2/63) bereits alles wissenschaftlich aufgeklärt worden sei. Es wird unbedarften, gutgläubigen Zuhörern der Eindruck vermittelt, im Großen Auschwitz-Prozeß seien in Auschwitz die Leichen und die Tatwaffen untersucht worden, wie es eben bei einem Mordfall Standard ist.

Das ist falsch, richtig ist vielmehr: "Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß die Zeugen – verständlicherweise – nur selten genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt bestimmter Vorfälle machen konnten. … Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich." (Auschwitz-Urteil 50/Ks 2/63, Seite 109)

Im größten Mordprozeß aller Zeiten, im Grundlagenprozeß über die Holocaust-Erzählung, wurden also weder die Mordopfer ausgegraben und untersucht, noch hatten die Gerichte die Tatwaffe forensisch analysiert. Aber noch schlimmer ist die Tatsache, daß die immer als unumstößlicher Beweis der politischen Geschichtsschreibung angeführten Zeugen laut Gericht nicht in der Lage waren, "genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt bestimmter Vorfälle zu machen".

So sieht der Beweis für den Holocaust also aus. Um eine solche Erzählung am Leben erhalten zu können, muß man natürlich die Menschenrechte außer Kraft setzen, sonst würde alles zusammenkrachen.