Zu: "EU-Vertrag: Der Bundestag muss nachsitzen"; Welt vom 1.7.2009
Karlsruher Veitstanz
Neuerdings gebärden sich die Verfassungsrichter in den roten
Roben ziemlich unglaubwürdig: In Sachen Lissabon-Vertrag
nötigen sie die Reichstagsabgeordneten dazu, in einem neuen
Begleitgesetz sich selber mehr Rechte gegenüber Brüssel
zuzuschreiben.
Dabei lernt jeder Jura-Student im ersten Semester, dass Verträge
immer eine übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten
darstellen. Alles andere - nämlich eine nur einseitige
Willenserklärung nur eines Staates - ist rechtsunwirksam und
völkerrechtlich unverbindlich.
Solange also nur das
Berliner Parlament eigene Rechte formuliert, ohne dass der
Lissabon-Vertrag daran angepasst wird, ist das Ganze eine
Eigenbeschwindelung.
Dieses Windei zeigt uns, mit welchen
Taschenspielertricks das Wahlvolk zur Schlachtbank geführt
werden soll. Wohl dem, der seinen Kinderglauben an die
Erklärungen aus Berlin und Karlsruhe noch nicht verloren hat
...
(Jürgen Böck, Wasserburg)
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