Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 16/01/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Die Angst vor fälschungsfreier Geschichte treibt die "Demokraten" zu neuen Verbots-Exzessen

In der BRD sind Originaldokumente aus der Hitlerzeit nur dann erlaubt, wenn sie von den Auftragshistorikern mit aufwendigen Elaboraten verfälscht bzw. ins Gegenteil dessen verkehrt worden sind, was sie in Wirklichkeit aussagen. Bestes Beispiel ist Adolf Hitlers Werk MEIN KAMPF. Im Rahmen der üblichen Tageslügen wird mit Leichenbittermine geseufzt, dass die Menschen seinerzeit das Buch leider nicht gelesen hätten, sonst wäre Hitler "verhindert worden". Nach dieser Logik müsste MEIN KAMPF heutzutage überall gedruckt werden, um in "Zukunft einen Hitler zu verhindern". Aber das ist seltsamerweise nicht der Fall, MEIN KAMPF bleibt unterdrückt in der Verbotsdemokratie. Niemand soll das Buch zu lesen bekommen. Dabei kann man wahrlich nicht mit allem einverstanden sein, was Adolf Hitler in seinem Werk zum Ausdruck brachte. Das würden die Menschen aber genau so sehen. Doch die Fälscher fürchten sich halt schon vor dem kleinsten Stückchen Wahrheit.

Jetzt wurde ein neues Projekt gestartet, es trägt den Namen "ZEITUNGSZEUGEN". Der Herausgeber dieser wichtigen Originalzeugen (die Zeitungen der Hitlerzeit in Faksimile), die Albertas Limited (London), will mit diesem Projekt die Zeitungen von damals als Zeitzeugen Zeugnis ablegen lassen. Der Verlag wirbt mit einer absolut einleuchtenden Zielsetzung: "Zeitungszeugen bringt Ihnen, ausgehend von den dramatischen Ereignissen und folgenschwersten Entwicklungen der NS-Zeit, jene Informationen nahe, mit denen die damalige Bevölkerung konfrontiert wurde: aus Deutschland und damit 'Nazi-Presse' ebenso wie Blätter der politischen Gegner, aus dem Exil, dem deutschsprachigen Ausland, dessen Fokus klar auf die Vorgänge in Deutschland ausgerichtet war. Ab sofort verfügen Sie über die einmalige Gelegenheit nachzulesen, welche Informationen Ihren Eltern und Großeltern zur Verfügung standen, wie die jüdische Gemeinde publizistisch auf das NS-Regime reagierte oder wie aus Deutschland Vertriebene die Vorgänge im 'Reich' kommentierten."

Unkommentierte Zeitungen von damals kann das System nicht zulassen, es fürchtet, seine Lügen würden entlarvt werden. Das System will mit allen Mitteln verhindern, dass sich die Menschen aus den Originaldokumenten eine eigene Meinung bilden. Eine solche Informationsfreiheit hat die BRD für ihre Untertanen nicht vorgesehen. Bayern hat nun die Notbremse zur Verhinderung der Aufklärung gezogen und die Veröffentlichung der Originaldokumente von damals ganz einfach verboten.

Ausgelieferte Exemplare werden eingezogen und verbrannt (Bücherverbrennung aktuell).

Spätestens jetzt müsste auch einem Hartkern-Politisch-Korrekten der BRD klar geworden sein, warum die revisionistische Literatur verboten ist und verbrannt wird. Warum Aufklärer wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Ernst Zündel, Ernst G. Kögel und die Tausende von namentlich nicht genannten Verfolgten im Gefängnis enden bzw. im Kerker gelandet sind.

 

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html - 16.01.2009

PROJEKT "ZEITUNGSZEUGEN"

Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Von Christoph Cadenbach, Sebastian Fischer, Hans Michael Kloth und Severin Weiland

Juristischer Ärger für das Geschichtsprojekt "Zeitungszeugen": Bayerns Finanzministerium untersagt der Zeitschrift den Abdruck von Nazi-Zeitungen - und zwar, weil der Freistaat die Rechte daran hält. Jetzt sollen sogar bereits veröffentlichte Exemplare eingezogen werden.

München - Was haben die Deutschen zwischen 1933 und 1945 in den Zeitungen gelesen? Und was können wir heute zwischen den Zeilen der NS-Blätter lesen? Mit diesen Fragen wirbt das Zeitschriftenprojekt "Zeitungszeugen": Ein Nachdruck von historischen Texten und Artikeln aus der Zeit des Nationalsozialismus - Nazi-Presse und Blätter politischer Gegner im Original. Startauflage: 300.000.

Der ersten Ausgabe in der vergangenen Woche wurde ein Druck der einst im Münchner Eher-Verlag erschienenen Zeitung "Der Angriff" beigelegt, in der Ausgabe vom 30. Januar 1933. Schlagzeile: "Reichskanzler Hitler." Herausgeber: Joseph Goebbels, der spätere Propagandaminister. Für die nächsten "Zeitungszeugen" ist der "Völkische Beobachter", die einstige NSDAP-Parteizeitung, angekündigt.

Doch soweit soll es nicht kommen - wenn es nach Bayerns Finanzministerium geht. Man habe "untersagt, dass im Rahmen der Zeitung 'Zeitungszeugen' nationalsozialistische Zeitungen veröffentlicht werden", teilte das Ministerium SPIEGEL ONLINE mit. Der Hintergrund: Nach Kriegsende ging das gesamte Vermögen des Eher-Verlags inklusive der Lizenzrechte für die NS-Blätter auf den Freistaat Bayern über. Die entsprechende Zuständigkeit dafür obliegt bis heute dem Finanzministerium in München.

Dieses betreibt seit Jahren eine restriktive Politik und untersagt Abdruckgenehmigungen im In- und Ausland. Dies geschehe zum einen aus Respekt vor den Opfern des Holocaust, für die Neuveröffentlichungen immer wieder einen Affront und eine Konfrontation mit ihren Leiden darstellten. Zum anderen wolle man einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorbeugen, so das Ministerium.

Nun sollen die bereits erschienenen Exemplare der ersten "Zeitungszeugen"-Ausgabe wieder eingezogen werden. Außerdem forderte das Finanzministerium die Initiatoren - das britische Verlagshaus Albertas Limited - auf, eine entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben.

Die "Zeitungszeugen"-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz sagte zu SPIEGEL ONLINE, dass sie "mit diesem Fall gerechnet" habe. Man teile jedoch nicht die Meinung des bayerischen Finanzministeriums und habe es daher auch nicht vorab wegen der Urheberrechte kontaktiert. Vorerst gehe man davon aus, dass "Zeitungszeugen" nicht aus dem Verkauf genommen werden müsse. Eine Stellungnahme des Verlags sei bei Gericht bereits eingereicht. Vermutlich müsse ein Rechtsstreit geführt werden.

Es sei ein fundamentaler Unterschied, ob eine NS-Zeitung einfach so wiederveröffentlicht werde oder, wie in "Zeitungszeugen", als historische Quelle gezeigt und eingeordnet werde. Zu den juristischen Aspekten des Streits wollte sich Paweronschitz im Detail aber nicht äußern. Derzeit prüfe ein Anwalt die Lage, sagte die Chefredakteurin.

Das Zeitungsprojekt hat einen Expertenbeirat. Prominentestes Mitglied ist der Leiter des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung, Wolfgang Benz. Der Historiker zeigte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht gänzlich überrascht von der Vorgehensweise des bayerischen Finanzministeriums: "Dass es mit München schwierig werden könnte, sofern es um den Nachdruck aus dem Eher-Verlag geht, war der Redaktion, so glaube ich, bewusst."

Benz verweist aber auf das österreichische Vorläuferprojekt des Verlags im vergangenen Jahr. Dort wurde der "Völkische Beobachter" ebenfalls nachgedruckt. "Ich wundere mich, dass das Finanzministerium in München darauf offenbar gelassen reagierte, denn auf meinem Schreibtisch liegt die faksimilierte Ausgabe des Völkischen Beobachters vom 15. Juni 1940. Soweit mir bekannt, gab es dazu keine Reaktionen", so Benz.

Der Historiker verteidigte das Projekt, auch NS-Zeitungen nachzudrucken: "Wahrscheinlich werden in einer Stunde Guido Knopp über die NS-Zeit im ZDF mehr Filmausschnitte aus dem Dritten Reich und Symbole frei Haus an ein Millionenpublikum gesendet als in einem historisch und fachlich begleiteten Faksimileprojekt." Ausdrücklich hätten sich Beirat und Redaktion im Vorfeld darauf geeinigt, keine Ausgaben des antisemitischen Hetzblatts "Der Stürmer" nachzudrucken.

Rechte an "Mein Kampf"

Zudem verweist Benz darauf, dass nicht nur NS-Zeitungen nachgedruckt werden. "Es war immer beabsichtigt, ein breites Spektrum darzustellen. Natürlich wird das, je länger die NS-Zeit andauerte, schwieriger." So habe man sich auch darauf verständigt, Ausgaben der deutschen Exilpresse, der Presse des Saarlands (bis zum Anschluss ans Deutsche Reich 1935) und der ersten deutschen Ausgaben unter alliierter Kontrolle 1944/45 nachzudrucken.

Benz ist überzeugt, dass das Projekt auch ohne die Erzeugnisse des Eher-Verlags weitergeführt werden kann. So habe etwa die "Frankfurter Zeitung" bis 1943 bestanden. "Ohne die Faksimiles aus dem Eher-Verlag wird das Rückgrat nicht gebrochen", so Benz.

Bayern hält auch die Rechte an Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" - allerdings nur noch bis zum Jahr 2015. In dem Jahr - 70 Jahre nach Hitlers Selbstmord - läuft der Urheberschutz für das Buch aus. Bisher lehnt die bayerische Regierung eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe ab.

Mit Material von ddp und dpa


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