Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 22/03/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Revisionsverfahren gegen die deutsche Jeanne d’Arc

Prozeßbericht von Günter Deckert (leicht gekürzt):

Neuauflage Stolz-Prozeß

1. Verhandlungstag am 18. März 2009 (1848: Beginn der Großdeutschen Revolution)

 

Sylvia Stolz, die deutsche Jeanne d'Arc

 

Vorbemerkung: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat, wie bekannt sein dürfte, das Urteil des Landgerichts (LG) Mannheim, Glenz-Strafkammer, im großen und ganzen bestätigt, darunter auch das 5jährige Berufsverbot, jedoch Frau RAin Stolz in einigen weniger wichtigen Punkten freigesprochen, so daß im Rahmen einer Neuverhandlung die Höhe der Haftstrafe geändert werden muß, d.h. Frau Stolz wird einige Monate weniger bekommen (müssen). …

Nach der Verlesung des Urteils der 1. Instanz, Glenz-Kammer, die wohl beweisen wollten, wie linientreu man ist und dabei auch bereit ist, ein Übersoll anzustreben, ist das Revisionsurteil des BGH dran, das man als Ohrfeige für Grossmann + Glenz & Co. Bezeichnen kann. …

Da es nur noch um die Höhe der Freiheitsstrafe gehe, so Frau Stolz, sei die Frage der Schuld(haftigkeit) ihres Handelns wie auch die Frage ihrer Einsicht von wesentlicher Bedeutung. Sie stellt dann fest, daß Deutschland NICHT frei ist (OMF = Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, so ein Ausdruck von Prof. Carlo Schimd, SPD-MdB und Mitglied der sog. Grundgesetz-Kommission, in seiner Grundsatzrede). Denn in einem "freien Land" käme niemand wegen einer Meinungsäußerung ins Gefängnis. Und, sich an die Zuhörer wendend, grüßt sie die anwesenden "Reichsbürger". Dann erwähnt sie sehr knapp die Anklagepunkte, die aufgrund der eingelegten Revision wegfallen, d.h. von denen sie freigesprochen wurde.

Sie schildert weiterhin recht knapp ihr Verhalten und die verfolgte Strategie im Zündel-Prozeß. Es sei ihr als Verteidigerin immer darum gegangen, das Gericht von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen. Doch das Gericht wollte nicht wissen und habe ihre Beweisanträge grundsätzlich und regelmäßig mit der Begründung "ohne Bedeutung, gehört nicht zu Thema" abgelehnt.

Schuld, so Frau Stolz, setze auch Vorsatz voraus, hier der Vorsatz zum bewußten Lügen, d.h. Falsches wieder besseres Wissen behaupten.

Sie beginnt dann mit der Auflistung von Zeugen und Zeugnissen, auf Grund dessen sie begonnen haben, an der "offiziellen Darstellung der HOLO....-Geschichtsschreibung" zu zweifeln und sich daher verpflichtet sah, im Interesse ihres Mandanten, hier Ernst Zündel, die nunmehr als "Straftat nach § 130" eingestuften Beweisanträge zu stellen, um für ihren Mandanten wie auch für sich selbst Klarheit zu gewinnen ...

Sie beginnt mit dem Jagschitz.Gutachten vom April 1992 im Verfahren gegen Gerd Honsik, Landgericht Wien. Dann zitiert sie ausführlich Prof. Dr. Nolte: "im Bereich der Wissenschaft darf an allem gezweifelt werden!" Hätten die REVISIONISTEN gewichtige Argumente oder seien es nur agitatorische Lügen? Weiter führt sie die Doktorarbeit der Frankreich-Jüdin Olga Wormser-Migot (Le système concentrationaire nazi de 1933 – 19945 = Das System der NS-Konzentrationslager), 1968) ihrer "Glaubensgenossin" Simone Veil, die als geb. Jacob lange Zeit als vergast geführt wurde. Dann die ziemlich junge Arbeit des Fritjof Meyer, die zu unterschiedlichen Aussagen kommen, um so auf die Widersprüche hinzuweisen, die zu Zweifeln berechtigen. Dürfe, so Frau Stolz erneut, eine Anwältin das einfach nicht zur Kenntnis nehmen und keine diesbezüglichen Beweisanträge zur Klärung des Sachverhaltes stellen? Warum ahnde das derzeitige Rechtssystem hierzulande das pflichtbewußte Vorgehen eines Anwaltes als Straftat?

Eine Folgerung, die jedem normal Denkenden eigentlich klar sein müßte: Zweifel müssen erlaubt sein, ja sie müssen sich sogar aufdrängen! Die derzeitige offizielle HOLO...-Geschichtsschreibung sei auf die Ebene einer neuen Staatsreligion emporgehoben worden, die jeden Vergleich mit dem Mittelalter aushalte, ausgenommen das Foltern und Verbrennen. Die heutige HOLO...-Inquisition verurteile immer und schicke Meinungsabweichler ins Gefängnis. – Natürlich darf in ihrer Aufzählung von "hehren und lichtvollen" Zeugen eine Gestalt wie Elie Wiesel nicht fehlen – dieser, nebenbei, überlebte mit seinem Vater Auschwitz (!) und schloß sich dem "Todesmarsch"  gen Westen an, anstatt auf die sowjetischen "Befreier" zu warten...

Nachdem der Vorsitzende Frau Stolz nach der Mittagspause das Wort erteilt hat, setzt sie ihre Ausführungen mit der Frage fort, wie sich die offizielle HOLO...-Geschichtsschreibung die Ausführung dieses "einmaligen Ereignisses" vorstelle. Sie trägt die verschiedenen Theorien vor und zitiert ua. auch einen der bekanntest HOLO...-Päpste, den aus Wien stammenden und mittlerweile verstorbenen US-Juden Raul Hilberg, der in seinem mehrmals überarbeiteten Alterswerk, auch aufgrund der revisionistischen Forschungen, zugeben mußte, daß es keinen Plan oder ähnliches gab. Seine "Lösung": "die unausgesprochene geistig-politische Verwandtschaft der Täter" (, d.h. eine Art von "Telepathie"). Als gewichtiger Zeuge durfte auch der ehemalige Leiter des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, Martin Broszat, mit seinem Kurzbrief an die Wochenzeitung "Die Zeit" aus dem Jahr 1960 nicht fehlen:" Auf dem Gebiet des DEUTSCHEN REICHES gab es keine Vergasungen!" Kein HOLO...-Prozeß auf deutschem Boden, bei dem der Name Prof. Faurisson nicht fällt, hier im Zusammenhang mit seiner "Réponse" (Antwort) an Jean-Claude Pressac und dessen Auftragarbeit für die Klarsfeld-Stiftung, die zu einer Anklage gegen Prof. Faurisson führte.

Um 14.47Uhr unterbricht der Vorsitzende erstmals und bittet, beim THEMA zu bleiben. Frau Stolz läßt sich nicht beirren und fährt in ihrer Argumentation fort. Zwei Minuten später unterbricht der Vorsitzende sie erneut und ermahnt sie, nicht abzuschweifen, sondern über den "HOLO...." zu sprechen. Sie kontert und weist darauf hin, daß alles, was sie vorbringt zum Thema gehört. Und mit Vergnügen erwähnt sie, daß Dr. Meinerzhagen ihr immer untersagt habe, über den "HOLO...." zu sprechen.

Um 14.57Uhr wird Frau Stolz eine weitere Pause von 15 Min. eingeräumt. In allen Pausen wird sie von einem Gerichtsdiener sofort ins "Verließ" gebracht! Weiter geht es um 15.25Uhr. Außer Mack ist kein Pressemensch mehr da. Auch die "staschu"-Leute sind weg. Anwesend noch 1 Gerichtsdiener + 3 Uniformierte, darunter zwei Frauen.

Die offizielle "HOLO..."-Geschichtsschreibung, so Frau Stolz, ihren roten Faden wieder aufnehmend, sei unzusammenhängend, sei unglaubwürdig. Und die wissenschaftliche Infragestellung und Hinterfragung bedeute hierzulande Gefängnis, wenn man nicht Fritjof Meyer heiße. Sie erwähnt dann den Mahler-Prozeß vor dem LG Landshut wegen dessen Äußerung im Gespräch mit einem "Michäll Fridmoo" – Jude, wer es nicht wissen sollte, jener mit "gewissen Vorlieben" - für die mittlerweile eingegangene Zeitschrift "Vanity Fair". Wohl erstmalig wie einmalig bei "HOLO..."-Prozessen hierzulande habe ein Staatsanwalt einen Beweisantrag eingebracht, um den "HOLO...." zu beweisen. In diesem Fall habe es sich um die Aussage des ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Höss gehandelt. Diese sei jedoch nicht gerichtsverwertbar, da sie, wie mittlerweile allgemein bekannt sei, unter FOLTER zustande gekommen sei.

"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er geschah." Das, so Frau Stolz, sei die Problemlösung französischer Geschichtsforscher als Antwort auf das Wirken von Prof. Faurisson im Jahre 1979 gewesen. Sein berühmter Kurzbrief an die Zeitung "Le Monde".

Wer's so schlucken will, der möge es schlucken. Doch wer zu einem anderen Schluß kommen sollte, der geht ins Gefängnis!

Die "HOLO..."-Leugnung werde hierzulande als eine Art von GOTTESLÄSTERUNG aufgefaßt!!!

Die INQUISITION des Mittelalters werde heute kritisiert, zu recht. Aber die heutige Vorgehensweise sei vom Ansatz her die gleiche, da der "HOLO...." den Stellenwert einer (Staats-) RELIGION eingenommen habe. Und hier durfte natürlich der Hinweis auf den Vorgang Bischof Williamson NICHT fehlen.