Politische Verfolgungen 2009

NJ Logo  
site search by freefind Detailsuche

Erstveröffentlichung dieses Artikels: 18/11/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Wurde uns nicht gelehrt, dass nur Despotien Sondergesetze anwenden?

In der BRD ist die freie Geschichtsforschung im Zusammenhang mit der jüdischen Erzählung vom Holocaust verboten. Nur die politische Geschichtsschreibung ist zugelassen. Wer immer unabhängig Wahrheiten ermittelt, die mit der Offizial-Erzählung nicht im Einklang stehen, landet hinter Gitter. Seit neuestem sogar lebenslänglich. Das System klagt ganz einfach einzelne Teile von Veröffentlichungen an und legt sozusagen jedem Satz fünf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe zugrunde, bis lebenslänglich dabei herauskommt. Horst Mahler erhielt auf diese Weise über 12 Jahre Kerker aufgebrummt.

Der kürzlich verstorbene Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der Held des deutschen Befreiungskampfes gegen die Fremdherrschaft, hatte vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen den Verfolgungsparagraph 130 StGB Verfassungsbeschwerde eingelegt. Rieger argumentierte, dass das Forschungs- und Meinungsverbot dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung widerspreche. Jetzt, kurz nach seinem Tod, wurde gegen Riegers Beschwerde entschieden. Die strafrechtliche Wissenschafts- und Meinungsunterdrückung sowie die Sonderbehandlung der Verfolgten durch Verwehrung von Beweisen, ist gemäß der Entscheidung des BVerfG vom 17. November 2009 "rechtens".

Der Erste Senat des BVerfG entschied, dass es sich beim Volksverhetzungsparagraph 130 Strafgesetzbuch um ein Sondergesetz handelt, womit die viel gepriesene Gleichheit vor dem Gesetz hochoffiziell mit Füßen getreten wurde, "weil er sich nicht generell gegen die Verherrlichung totalitärer Willkürregime richtet, sondern allein Äußerungen mit Bezug zum Nationalsozialismus unter Strafe stellt." (FAZ, 17.11.2009)

Die Robenträger wussten also ganz genau, dass sie mit ihrer Entscheidung die Menschenrechte außer Kraft setzen würden, denn sie erklärten, dass "grundsätzlich die Meinungsfreiheit nur durch 'allgemeine', also nicht gegen bestimmte Auffassungen gerichtete Gesetze eingeschränkt werden darf." (FAZ, 17.11.2009)

Die Robenträger rechtfertigen ihre Entscheidung zugunsten von Sonderverfolgungsmaßnahmen mit dem "Unrecht und Schrecken der Nazi-Herrschaft". Das ist ein Zirkelschluss. Es handelt sich bei dieser Begründung um die juristische Vorwegnahme von historischen Tatsachen, denn nur eine freie Forschung kann ermitteln, worin das "Unrecht und der Schrecken der Nazi-Herrschaft" genau bestand. Darüber hinaus darf eine wirkliche Demokratie nicht ein von politischer Seite gefördertes Geschichtsbild über ein "Unrecht" mit einem "Sonderrecht" schützen, während das deutsche Volk ohne ein "Sonderrecht" auskommen muss für einzigartiges Unrecht und erlittener alliierter Schreckensmaßnahmen.

Um also zu verhindern, dass wahrheitsgemäße Forschungen ans Licht der Öffentlichkeit gelangen und das deutsche Volk als Nation nachrangiger Klasse vor dem Gesetz behandelt werden kann, haben sich die Richter am BVerfG dazu herabgelassen, ein "Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen" und wissenschaftliche Ergebnisse als rechtmäßig zu erklären. "Angesichts des Unrechts und des Schreckens der Nazi-Herrschaft mache die Verfassung in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen." (FAZ, 17.11.2009)

Obwohl es also in der BRD jetzt hochoffiziell keine Gleichheit vor dem Gesetz mehr gibt, sondern das "Sonderrecht" einer speziellen Gruppe gegen freie Forscher, Wissende und gegen das Andenken von Millionen von ermordeten Deutschen wütet, erklärte der Erste Senat des BVerfG: "Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden." (FAZ, 17.11.2009) Ganz schön zynisch-satanisch.

Nicht mehr freie Historiker stellen fest, worin "das Unrecht und der Schrecken der Nazi-Herrschaft" bestand, sondern Robenträger in den Gerichten, obwohl ihnen dafür jede Qualifikation abgeht. Jedes Ergebnis einer freien Geschichtsforschung kann freie Historiker in der BRD im Namen der Demokratie hinter Gitter bringen, und zwar mit dem Hinweis auf das geltende "Sonderrecht". So stellt sich der Zentralrat wahrscheinlich die Demokratie vor.