Politische Verfolgungen 2009 |
|
Erstveröffentlichung dieses Artikels: 20/09/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht |
Horst Mahler an die Judenführung
Horst Mahler wurde im Februar 2009 zu zwölf Jahren Kerkerhaft verurteilt, in seinem Fall bedeutet das lebenslänglich. Lebenslänglich für friedliche Meinungsäußerungen, ruhend auf nachweisbaren Quellen und Dokumenten. Soviel zur sogenannten Demokratie des BRD-Systems. Aus seiner Zelle im Gefangenenlager verfasste der gepeinigte Dissident einen Brief an die Judenführung und an die hebräische Machtzentrale B'nai B'rith. An die Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland
Charlotte Knobloch zur Weiterleitung an die "Söhne des Bundes" (B’nai B’rith)
"Denket nicht, ich sei gekommen, Hiermit gebe ich Euch davon Kenntnis, daß ich bezüglich sämtlicher gegen mich anhängigen Anklagen wegen vermeintlicher Holocaust-Leugnung, Volkverhetzung zum Schaden der Judenheit sowie Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend OMF-BRD genannt) die von mir gegen die bereits ergangenen Verurteilungen eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen habe. Damit sind die verhängten „Strafen“ – sie lauten auf Freiheitsentzug für die Dauer von zwölf Jahren nunmehr rechtskräftig. |
|||||