Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 25/04/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Augen zu und durch für die neue Inquisition

Der völlig unschuldige Freiheitsdichter und Autor Gerd Honsik vor dem Inqusitions-Tribunal. Ein Mann, dessen Forschungen sogar vom Gerichtsgutachter bestätigt wer-den mußten, dem man kein falsches Wort nachweisen konnte, wird von schwerbewaffneten Polizisten bewacht. Er, der völlig unschuldig ist, wird schlimmer behandelt als der abscheuliche Kinderschänder und Kindesmörder Fritzl.

Die Existenz Gottes kann man weder mit Wissen begründen noch forensisch bzw. dokumentarisch nachweisen. Man muß an Gott glauben, wenn man ihn für sein Seelenwohl benötigt. Wissen kann niemand, daß Gott existiert.

Früher wurden jene verbrannt, geköpft oder gevierteilt, die die Kraft für den Glauben an einen Gott nicht aufbringen bzw. gewisse Dogmen der Religionen nicht glauben konnten.

Heute genießen die Menschen im sogenannten "aufgeklärten" Westen vordergründig Religionsfreiheit. Sie müssen also nicht mehr an das Nichtnachweisbare einer Religion, an den nicht nachweisbaren Gott glauben, wenn sie dies nicht können oder wollen. Die Parole der "Aufklärung" lautet: "Wissen, anstatt glauben".

Der Schweizer Theologe Hans Küng prangerte in einem Interview in der ZDF-Dokumentation "Index" (7.4.2009) die Inquisition der Katholischen Kirche (die Verfolgung all jener, die wissen wollten, anstatt sich einem Glaubenszwang zu unterwerfen) als ein Verbrechen gegen die Menschenrechte und gegen die Evangelien an. Küng wörtlich: "Das wird alles gemacht im Namen der Wahrheit. Man will die Gläubigen schützen vor gefährlichen Leuten usw. Aber das ist natürlich alles gegen das, was man über Freiheit im Neuen Testament liest. Und das ist natürlich gegen die Menschenrechte. … Sie haben Richter, die gleichzeitig Ankläger sind. Die Ankläger die Richter. Sie haben praktisch keine Chance in diesem Verfahren, denn man will nicht die Wahrheit herausfinden, man will nur, dass Sie zur Kirchenlehre JA sagen."

Heute wird niemand mehr von Inquisitionsrichtern der Katholischen Kirche gezwungen, in einem chancenlosen Verfahren die Wahrheit aufzugeben und sich zu nichtbeweisbaren Glaubensdogmen zu bekennen. Was Herr Küng heute der Katholischen Kirche anlastet, findet nicht in der Katholischen Kirche statt, sondern tobt als Terror der neuen Holocaust-Inquisition unter der Menschheit.

Ja, es muß heute wieder geglaubt werden. Zwar nicht mehr an die "unbefleckte Empfängnis", sondern an die neuen Götter des Holocaust, die Juden. Heute müssen wir ihre Geschichten von der "Vernichtung in Gaskammern" glauben, obwohl es dafür keinen einzigen naturwissenschaftlichen Beweis und kein einziges Dokument gibt. Wir müssen ganz einfach glauben, und wer wissen will, wandert bis zu lebenslänglich hinter Gitter, wie zu Zeiten der Hexenverfolgung (Inquisition). Nur dass heute (noch) kein Scheiterhaufen auf die Wissenwollenden wartet.

Aktuelle Beispiele der unheiligen Holocaust-Inquisition sind die Prozesse gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik in Wien und gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz in Mannheim.

Richter Andreas Böhm, der über Honsik das Index-Urteil zu sprechen hat, scheint sorgfältig ausgesucht worden zu sein. Es wird im Internet viel über seine angeblichen privaten Neigungen kolportiert. Sein Haß auf Honsik, dem er das Menschenrecht auf Verteidigung verwehrt, könnte damit erklärbar geworden sein.

Honsik wurde bei Prozeßbeginn am 20. April 2009 nicht erlaubt, gegen die Anklage in Einzelheiten Stellung zu nehmen, sich zu verteidigen. Diese Linie entsprach ganz dem Datum des Prozeßbeginns, das einen weiteren Triumph über Adolf Hitler symbolisieren sollte. Es wurde ihm gedroht, wenn er sich verteidigen würde, wäre die Konsequenz ein neues Verfahren gegen ihn. Mit dieser Methode werden im Rahmen der Holocaust-Inquisitions-Prozesse neuerdings lebenslängliche Urteile gefällt, wie die Verurteilung von Horst Mahler (knapp 13 Jahre) zeigt.

Honsiks Verteidiger, der Doyen der Wiener Strafverteidiger, Dr. Herbert Schaller, zitierte den Strafrechtsgelehrten, Professor Dr. Theodor Rittler, der über den österreichischen Index-Paragraphen 3g Verbotsgesetz folgendes sagte: "Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung." Aber Rechtsstaatlichkeit interessiert die Holocaust-Inquisition natürlich nicht, Dr. Schaller durfte noch nicht einmal zu ende reden.

Am zweiten Verhandlungstag, am 24. April 2009, argumentierte das Inquisitionsopfer Honsik, dass man von Seiten der Verfolgungsjustiz die Lage verkenne. Er sagte: "Das Verbotsgesetz zwingt mich nicht, an sechs Millionen vernichtete Juden zu glauben." Und zur Klarstellung fügte er an: "Ich bin schließlich kein Täter." Doch solche Klarstellungen verschärfen nur noch die Urteile bei Holocaust-Inquisitions-Prozessen. Es ist  wie bei der Hexenverfolgung: Gestand die "Hexe", war sie schuldig. Gestand sie nicht, "leugnete" sie, und war auch schuldig.

Doch der Dichter ließ sich nicht einschüchtern und kündigte Beweisanträge zu allen Anklagepunkten an. Selbstverständlich werden Beweise vor einem Holocaust-Inquisitionsgericht nicht zugelassen. Aber sie werden damit aktenkundig für die nachfolgenden Generationen, die sich zumindest im Rückblick einmal voller Abscheu an diese Ära der Schande und Menschenverachtung erinnern können. Dr. Schaller bekräftigte, dass sogar vor deutschen Holo-Inquisitionsgerichten mittlerweile eingeräumt wurde, "dass es die Gaskammern so nicht gegeben hat." (diepresse.com, 24.4.2009)

Honsik machte aktenkundig, daß "im Konzentrationslager Mauthausen im Nachhinein Rekonstruktionen vorgenommen wurden". Der Dichter, Forscher und Buchautor führte die Unrechtsjustiz vor als er ausführte, "er habe sich damals 'in voller Euphorie' befunden, weil ein Wiener Zeitgeschichtler [Prof. Dr. G. Jagschitz], der im Gerichtsauftrag ein Gutachten über die Existenz von Gaskammern erstellen sollte, 'keine Beweise' geliefert hätte." (diepresse.com, 24.4.2009)

Das Argument des Inquisitions-Richters darauf lautete: "Als Historiker sind sie eine absolute Null." (diepresse.com, 24.4.2009)

Man kann zusammenfassen: Das Wiener Landesgericht beauftragte damals den Offizialhistoriker Prof. Gerhard Jagschitz mit der Aufgabe, Beweise für die Existenz von Massenvernichtungsgaskammern zu finden. Nach fünf Jahren weltweiter Forschungen erklärt Jagschitz 1991/92 in einem Gutachten gegenüber dem Gericht, dass er keine Beweise finden konnte. Im Prozeß bestätigt er noch einmal, dass er keine Dokumentenbeweise finden konnte, aber das Wort "Sonderbehandlung" wäre gleichbedeutend mit Vernichtung durch Gas gewesen. Das war natürlich ein Meineid für den Holocaust, denn zuvor hatte derselbe Jagschitz in einem Interview erklärt, dass "Sonderbehandlung" in der Tat bessere Behandlung bedeute wie z.B. Unterbringung in Hotels usw.

Honsik wurde also unschuldig verurteilt. Verurteilt, weil er in seinem Buch "Freispruch für Hitler?" Fragen stellte. Er wurde übrigens auch für die historische Tatsache, dass der Völkermord von Katyn von den Sowjets begangen wurde und nicht von der Wehrmacht, verurteilt.

Und trotz dieser Rehabilitierung Honsiks durch System-Historiker beschimpfte der Inquisitionsrichter Böhm den Angeklagten am 24. April 2009 als "eine Null". In einem rechtsstaatlichen Verfahren hätte er sofort seines Amtes als Vorsitzender dieses Prozesses enthoben werden müssen, da er damit mehr als nur seine Befangenheit dokumentierte.

 

Die Rechtsanwältin Sylvia Stolz kann alles beweisen, was sie beantragt und öffentlich erklärt hat. Doch sie darf es nicht. Wie einst bei der Inquisition soll nicht die Wahrheit ermittelt, sondern vor den modernen Ketzer-Gerichten nur das JA zur neuen Holocaust-Religion abgepresst werden.

 

Auch im Stolz-Prozeß sind die Auswüchse der Holocaust-Inquisition als Wahrzeichen dieser Prozeß-Rituale weithin sichtbar geworden, was wir Dank der Berichterstattungen von Günter Deckert in allen Einzelheiten erfahren.

Die bereits inhaftierte Rechtsanwältin Sylvia Stolz wies darauf hin, dass ein Historiker-Ausschuß der Pariser Universität Sorbonne bereits 1982 in einem Beitrag in "Le Monde" feststellte, dass es keinen Plan zur "Judenvernichtung" gegeben habe. In diesem Zusammenhang forderte die Angeklagte die Expertenaussagen anderer System-Historiker. Sie zitierte z.B. den jüdischen Holocaust-Papst Raul Hilberg, der über den angeblichen Plan, festgelegt im sogenannten "Wannsee-Protokoll", sagte, es handele sich um eine "alberne Geschichte". Auch der jüdische Historiker Léon Poliakov in seinem Buch "Breviaire de la haine" (Gebetsbuch des Hasses) dokumentiert, dass es keinen "Ausrottungsplan" gab. Und das in der BRD im Rowohlt-Verlag erschienene Buch des jüdischen Princeton Professors Arno J. Mayer, "Der Krieg als Kreuzzug", lehrt ebenfalls, daß es keinen "Ausrottungsplan" gegeben hat. Deckert zitiert den Beweisvortrag von Frau Stolz: "Der Gutachter werde also vor dem Gericht Zeugnis ablegen, daß es keine Pläne der NS-Regierung zur Vernichtung der Juden gab. Insofern sei die Nicht-Vernichtung der Juden eine denkbare Deutung. Die Glenz-Strafkammer habe dazu keine Feststellungen getroffen. Daher sei der Weg für eine Neubewertung frei. Durch den Vortrag des Gutachters erhalte die Kammer Einsicht in ihre Beweggründe und habe so die Möglichkeit einer Neubewertung."

Alles, was der Inquisitionsrichter von Mannheim, Olaf Rinio, dazu zu sagen hatte, war: "Diese Beweisanträge sind völlig ungeeignet, da sich der Sachverständige bei seinem Gutachten auch irren kann." Das heißt also, daß jene, auf die sich die Gerichte und das Holo-System normalerweise stützen, sich dann irren können, wenn ein Holo-Ketzer sie als Zeugen laden möchte. Was ist denn dann die Grundlage der Holo-Story? Offenbar besteht das Holo-System und seine Offenkundigkeit alleine aus der "Unfehlbarkeit" der Inquisitionsrichter, die zwar nicht wissen, worüber sie urteilen, dafür aber umso härter die Wissenden bestrafen?

Damit ist also bewiesen: Für die Holo-Story gibt keine, aber auch nicht die geringsten Sach- und Dokumentenbeweise. Es gibt nur Gebote und "Überlieferungen", die nicht wissenschaftlich hinterfragt werden dürfen. Es gibt keine Tatwaffe, keine Leichen und keine Dokumente, die die "Überlieferungen" der "Überlebenden" belegen könnten.

Das Grundlagen-Urteil für den Holocaust, das Urteil des Großen Auschwitz-Prozeß’ von Frankfurt offenbart, dass es sich beim Holocaust um eine neue Inquisition zur Durchsetzung einer Weltreligion handelt. Wir lesen im Auschwitz-Urteil, Aktenzeichen: 50/Ks 2/63, auf Seite 109: "Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, daß die Zeugen – verständlicherweise – nur selten genaue Angaben über Ort und Zeitpunkt bestimmter Vorfälle machen konnten. … Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich."