Politische Verfolgungen 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 12/04/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

Neue Anklage gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik

Der Freiheitsdichter, unschuldig in Handschellen gelegt, unschuldig neu angeklagt.

Eine Woche vor seiner offiziellen Entlassung nach eineinhalbjähriger Haft (Urteil aus dem Jahre 1992), erhielt der österreichische Freiheitsdichter und Buchautor Gerd Honsik eine neue Anklage in der Gefängniszelle zugestellt.

Die Anklageschrift (85 Seiten) ist rechtskräftig geworden, da der Einspruch Honsiks abgelehnt wurde. Prozeßbeginn ist sinnigerweise der 20. April 2009 vor dem Wiener Landesgericht.

Bereits im Jahre 1992 wurde der Freiheitsdichter verurteilt, obwohl der vom Gericht eingesetzte Gutachter, Professor Gerhard Jagschitz, nach fünfjähriger Forschung dem Gericht in einem Zwischenbericht mitteilte, es gäbe "keine direkten Beweismittel für die Existenz der Gaskammern."

Im Prozeß schlug der Gutachter, eingeklemmt zwischen Beweismangel für die Gaskammern und dem Aussagedruck von Seiten der Politik für die Gaskammern, einen hilflosen Fluchtweg ein. Er erklärte unter Eid, daß wohl keine dokumentarischen Beweise für die Gaskammern zu finden gewesen seien, allerdings hätte es eine Tarnsprache gegeben, die indirekt die Massenvergasungen beweise. Das Wort "Sonderbehandlung" sei im NS-Staat das "Code-Wort für Vergasungen" gewesen.

Damit hatte sich Professor Jagschitz eines Meineides für den Holocaust schuldig gemacht, denn er hatte bereits 1977 in einem Zeitungsinterview explizit erklärt, "'Sonderbehandlung' bedeutete eine bessere Behandlung und nicht Tötung." Diese Aussage wurde von der Zeitschrift "Format" Nr. 21, 2001 erneut abgedruckt.

Dem Dichter hatte der Meineid des Gerichtssachverständigen wenig geholfen. Das Urteil wurde aufrechterhalten und er selbst nach 15 Jahren im spanischen Exil ausgeliefert. Das Urteil von 1992 enthielt auch eine Verurteilung für die Feststellung, das Verbrechen von Katyn sei von den Sowjets verübt worden und nicht von der Wehrmacht. Das ist zwar wahr, und es war seinerzeit schon bekannt, doch verurteilt wurde Honsik dennoch für die vollkommen richtige und wahre Aussage.

Auf der gleichen juristischen Hochseilartistik bewegt sich die erneute Anklage gegen den tadellosen Dichter. Die Ablehnung seines Antrags auf Haftverschonung bis zu einem möglichen Urteil wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, es sei mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. In Österreich muß man darunter bis zu 20 Jahren Haft verstehen.

Was wird dem Dichter vorgeworfen. Ein gewichtiger Anklagepunkt ist der Vorwurf, er habe in einer seiner Publikationen behauptet, "die Wehrmacht hatte ritterlich gekämpft". Eine Tatsache, die nicht nur von Systemhistorikern, sondern von unzähligen Politikern, gerade von österreichischen Politikern, seit 1945 bis heute öffentlich immer wieder wiederholt wird. Aber Honsik soll für dieselbe, historisch vollkommen richtige Feststellung, "empfindlich" bestraft werden.

Außerdem wird ihm vorgeworfen, er hätte publiziert, der Angriff der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Jahre 1941 sein ein Präventivschlag gewesen. Wiederum eine historische Tatsache, die heute Eingang in die System-Geschichtsschreibung gefunden hat. Man denke nur an das Buch von Suworow "Der Eisbrecher".

Sein größtes "Verbrechen" hat Honsik laut Anklage begangen, weil er sich zur deutschen Kulturnation bekennt. Tatsächlich spricht man in Österreich deutsch, und 1000 Jahre lang gehörte Österreich zum Deutschen Reich. Geht es noch wahnsinniger?

Interessant wird es werden, wenn es um die Stellung von Beweisanträgen geht. Die Honsik vorgeworfenen "Verbrechen" fallen nämlich nicht unter das "Beweisthemaverbot" in Verbindung mit Holocaust-Forschungen.

Die Honsik in der Anklage vorgeworfenen Holocaust-Leugnungs-Vergehen stammen aus dem Jahre 1986, sind also nach dem Strafgesetz verjährt, oder sie wurden bereits vom Landesgericht Wien vor 20 Jahren freigesprochen, wie z.B. der Dachau-Widerspruch.

Der Dichter hatte den Holocaust im wesentlichen nur an drei bestimmten Orten, von denen damals einer allerdings als "Kern" des Völkermordvorwurfs galt, angezweifelt.

Als seinerzeit der gegen Honsik eingesetzte Gutachter, Prof. Jagschitz, "keine dokumentarischen Beweise" für Anklage gegen Honsik finden konnte, wurde in Österreich ein neues Gesetz gezimmert, um solche Blamagen künftig auszuschließen. Dieses Gesetz kann man heute als Lex-Honsik bezeichnen, denn in den Parlamentsprotokollen und bei der Juristentagung, auf die sich der Gesetzgeber laut "Motivenbericht" beruft, wurde von den Rednern der Name Honsik im Zusammenhang mit dem zu schaffenden Gesetz insgesamt 21 Mal genannt.

 

Angesetzte Prozess-Termine (Landesgericht Wien
Zimmer 303, 3. Stock
20. April 2009 (9.00 - 15.00h)
24. April 2009 (9.00 - 15.00h)
27. April 2009 (9.00 - 15.00h)