Politik 2009

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 03/07/2009 - Quelle: NJ-Autoren

Gefährliche Kinderschänder werden in der BRD freigelassen, freie Holocaust-Forscher und Deutschgesinnte landen dafür lebenslänglich hinter Gitter

Wegen eines angeblichen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensfehlers wurde ein gefährlicher Kinderschänder aus der Haft entlassen. Anders ist das bei vollkommen unschuldigen, für unser Volk sehr wertvollen Menschen. Wenn die freien Geschichtsforscher für das Publizieren ihrer Holocaust-Fakten vor Gericht gestellt werden, gibt es niemals Verfahrensfehler, die ihnen einen Gefängnisaufenthalt ersparen würden. Da geht jede Staatsanwaltschaft auf Nummer sicher, dass diese Aufklärer am besten für immer in den BRD-Kerkern verschwinden.

Man denke nur an Horst Mahler, der mit 73 Jahren 13 Jahre Gefängnis für das Publizieren von historischen Tatsachen aufgebrummt bekam. Auch 90-Jährige werden in Österreich und in der BRD wegen Widerstandes gegen Systemlügen vor die Richter geschleppt und abgeurteilt. Erst am 17. Juni 2009 wurde der 85-jährige Herbert Schwaiger vom Landgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er in seinem Buch die Bedrohung der deutschen Nation durch Überfremdung mit unwiderlegbaren Tatsachen belegte.

Warum dieser Wahnsinn? Weil die Wahrheit in Sachen Siegergeschichtsschreibung und Lobbytum für das politische System der BRD eine Bedrohung seiner Existenz darstellt. Deshalb beweisen die Systemlinge ihre "liberale" Gesinnung gerne in Form von Perversionsförderung jeglicher Art.

Dies wird nicht nur durch die Haftentlassungen von gefährlichen Kinderschändern deutlich, sondern auch durch die in den Medien subtil betriebene Werbung für Pornographie, für Schwulenparaden, für die Verharmlosung der grassierende Ausländerkriminalität, für Drogenverherrlichung usw. Das sind Wahrzeichen dieser "freiheitlichen" BRD-Politik.

Und diese Freiheit trägt die BRD sogar mit Waffengewalt in fernste Länder. Derzeit wird gerade Afghanistan mit deutschen Soldaten zu diesem neuen Lebensglück "überredet". Dafür lässt die ebenso liebenswerte wie quallige Bundeskanzlerin im Bunde mit ihrem berüchtigten Minister für den ausländischen Kriegseinsatz, Franz Josef Jung, die jungen deutschen Soldaten am Hindukusch mittlerweile zahlreich sterben. Halt, das ist falsch, die jungen Soldaten sind gar nicht tot, weil es in Afghanistan laut BRD-Sprech ja gar keinen Krieg gibt.

 

http://www.welt.de/vermischtes/article2241886/Gefaehrlicher_Kinderschaender_aus_Haft_entlassen.html
23. Juli 2008, 12:14 Uhr

Verfahrensfehler

Gefährlicher Kinderschänder aus Haft entlassen

Wegen eines Verfahrensfehlers ist ein als weiterhin gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen aus der Haft entlassen worden. Gestern hatte der Bundesgerichtshof erneut seine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. …

Der Baufacharbeiter war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt. Er war zwischen 1995 und 1998 regelmäßig nach Tschechien gereist, um Kinder sexuell zu missbrauchen und dies zu filmen. Sein jüngstes Opfer war sieben Jahre alt.

Das Landgericht Dresden hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung zweimal angeordnet – erfolglos. Zur Begründung hieß es, Siegmar F. habe während der Haft die zuvor bekundete Bereitschaft zur Therapie nicht erkennen lassen. Ein Gutachter hatte ihm eine gefestigte Pädophilie bescheinigt und im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung eine ungünstige Prognose gestellt.

Die erste Entscheidung zur Sicherheitsverwahrung hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zurück. Beim zweiten Mal entschied er endgültig gegen die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Der Senatsvorsitzende Clemens Basdorf sagte zur Begründung, die Sicherungsverwahrung hätte schon im ersten Verfahren zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt werden müssen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht seien damals dazu verpflichtet gewesen, die Verhängung der Maßregel und die erklärte Therapiebereitschaft des Täters kritisch zu prüfen.

Dazu hätte ein Sachverständiger zugezogen werden müssen, der vermutlich erkannt hätte, dass es sich bei den Erklärungen des Mannes um reine Lippenbekenntnisse gehandelt habe. Diese Prüfung sei damals versäumt worden und könne heute nicht mehr nachgeholt werden, sagte Basdorf.

Kinderschändungen und Kindertöten als demokratische Errungenschaft?