Politische Verfolgungen 2008

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"Sie, meine Herren Richter, sprechen kein Urteil über mich, sondern über sich"

"Hier wird Recht im Geiste des Talmud gesprochen"

Prozeßbericht von Günter Deckert

Zusammenfassung der letzten Einlassung der deutschen Jeanne d'Arc vor dem Mannheimer Ketzer-Gericht am 10. Januar 2008:

Sylvia Stolz machte deutlich, daß sie sich nicht als Angeklagte, sondern als Klägerin sehe. Sie klage die 4. Große Strafkammer (StK) des Seelenmordes am deutschen Volk an. Mit der Holo....-Keule werde die Wahrheit unterdrückt, das Recht verhöhnt, und die logische Unsinnigkeit des Verurteiltwerdens überdeutlich.

Das Ganze habe als Scheingerichtsverhandlung begonnen. Die Hauptverhandlung sei vorgetäuscht worden und mittels offener Gewaltandrohung sei das offizielle Holo....-Bild verteidigt worden. Der politische Wille der Kammer sei letztendlich die Auslöschung des deutschen Volkes. Vor aller Welt habe sich die Kammer als eine dem deutschen Volk feindliche Macht gezeigt. Mit offenem Rechtsbruch sei man vor der Wahrheit geflohen. Immer wieder, gebetsmühlenartig, seien alle Beweisanträge mit der Begründung "Mißbrauch" abgelehnt worden. Tatsächlich habe überhaupt keine Beweiserhebung stattgefunden. Der subjektive Tatbestand sei aus "objektiven Indizien" erschlossen worden. Das deutsche Volk, so Frau Stolz, werde die Kammer eines Tages richten.

Die Anklageschrift enthalte bereits alles! Die Verteidigung habe sich den Inhalt der Anklageschrift zu eigen gemacht und damit sei die gewünschte Verurteilung die logische Folge. Da Sachbeweise verboten sind, wird jede rechtsstaatliche Einbringung von Beweisen zur Straftat erklärt. Abgeschafft sei damit auch die Unschuldsvermutung. Für eine das Wort verdienende Sachaufklärung sei (angeblich) keine Zeit gewesen. Für Glenz habe Sachaufklärung darin bestanden, die Personalien festzustellen, den Lebenslauf abzufragen und festzustellen, ob das Behauptete bzw. Geschriebene auch so gesagt bzw. geschrieben worden sei. Und das sei´s dann auch schon gewesen. Nicht einmal der Schein sei mehr gewahrt worden. Dies sei offener Rechtsbruch, eine eindeutige Abschaffung des Rechts. Der Verteidiger sei zu vorauseilendem Gehorsam angehalten. Auch wenn die OFFENKUNDIGKEIT immer wieder ins Feld geführt werde, so werde NIE erwähnt, daß es noch immer KEINE Grundsatzentscheidung des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) gibt, inwieweit der Au.... - oder Holo...-Paragraph 130 überhaupt verfassungsgemäß ist.

Grossmanns Verweise auf in- und ausländische Gerichtsurteile... - "Nürnberg"? Das sei nichts anderes als Inquisition gewesen. Es seien Zeugen mit eingebauter Glaubwürdigkeit aufgetreten, auch in späteren Verfahren. Und Judenaussagen durften nicht beanstandet, nicht hinterfragt werden. Der ständig wiederholte Hinweis auf einen "historischen Konsens" sei nur durch Ausgrenzung und Bestrafung der Abweichler, der Widersprecher zustande gekommen, im Ausland wie hierzulande.

Grossmann habe ausgeführt, der Nationalsozialismus sei mausetot, weil der Makel des Holo.... auf ihm laste. Kein Wunder, denn er werde nur teuflisch, verbrecherisch dargestellt, das deutsche Volk werde zum Verbrechervolk gestempelt. Was wäre jedoch, wenn es einen Holo.... offiziell nicht gegeben hätte? Auch in diesem Prozeß zeige sich, daß weltmachtpolitische Interessen im Spiel sind. Und deswegen werde eine objektive Geschichtsforschung verhindert. Als Beweis für das geistige Klima in dieser Sache verweist sie auf den "Fall Hermann" (ua. NS-Familienpolitik, Autobahnbau....)

Die Systemformel sei einfach strukturiert: Beweisanträge werden als Mißbrauch, also als Straftat der Verteidigung gewertet. Die Schlußtiraden des StA seien "unterste Schublade", seien reine Beschimpfung gewesen.

Gewisse Kreise bräuchten das schlechte Gewissen der Deutschen. "Doch wären diese so böse wie dargestellt, dann müßte man StA Grossmann schon längst die Haut abgezogen haben." Glenz unterbricht und diktiert diese Aussage dem Gerichtsschreiber. Und er ermahnt Frau Stolz, im Schlußwort keine weiteren Straftaten zu begehen.

Grossmann hätte gerne, daß man sagt, "JA, die Vernichtung der Juden war richtig!" Denn eine Befürwortung muß unterstellt werden, um die Strafwürdigkeit zu unterstreichen.

"Wer das zerstörerische Wesen der Judenheit erkennt und ausspricht, wird bestraft." Glenz sofort zum Gerichtsschreiber: "Schreiben Sie das nieder!" - Über Juden, so Frau Stolz weiter, dürfe man nichts Nachteiliges sagen. Doch das Erkennen der Ursachen sei die Grundvoraussetzung für eine Änderung und Verbesserung der Zustände - Die Schrift von Horst Mahler habe hier den schlüssigen Beweis erbracht. Sie stehe zu dieser Auffassung. Glenz wieder zum Gerichtsschreiber: "Ins Protokoll!" - "Deutschland", so Frau Stolz, "steht unter der Macht der Judenheit." - Glenz: "Wir erwägen eine Befristung des Schlusswortes, wenn ....!" "Nach dem Ende des 2. WK", Frau Stolz weiter, "sind die eigentlichen Verbrecher an die Macht gekommen." Glenz: "Ich mahne Sie ab!" - Immer wieder fordert Frau Stolz die Ursachenforschung, die Prüfung und Beschaffung der Sachbeweise.

"Der National Sozialismus", so Frau Stolz, "ist nicht tot, da er das Gute darstellt, auch wenn Idealismus nicht zeitgemäß ist." An StA Grossmann fragend, auch in Richtung Gericht! "Ist er Deutscher? Oder ist er vielleicht mit jenem Moshe Grossmann verwandt, der nach Kriegsende vier Jahre lange gegen Deutsche im Osten gewütet hat, wie es John Sack, Jude, mittlerweile verstorben, in seinem Buch 'Auge um Auge' berichtet?" Und direkt an die Richterbank gewandt fragte Sie: "Sind Sie wirklich Deutsche? Deutschtum steht auch für Tugend! Niemand kann das, was hier geschieht, für richtig, für tugendhaft halten. Hier wird Recht im Geiste des Talmud gesprochen." An die Schöffen gewandt fordert sie diese auf, ihr Recht als Laienrichter auszuschöpfen und auch jetzt noch die Forderung zu stellen, in die Beweisaufnahme zur Sache einzutreten. Für den Wahrheitsbeweis reiche die Zeit noch. "Sie sollten  damit auch für die Wahrheit, für das deutsche Volk und für eine bessere Welt eintreten. Was das Gericht macht, ist ein Verbrechen." Doch die Geschichte nehme ihren Gang. "Ich sehe gefaßt meiner Verurteilung entgegen und habe im Gefängnis genügend Ruhe, um weiterhin über diese Probleme nachzudenken. Sie, meine Herren Richter, werden jedoch keine innere Ruhe mehr finden."

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"Die Darstellung des National Sozialismus als Verbrechersystem soll diese Geistesbewegung abwerten. Hier wird bewusst Gehirnwäsche betrieben. Adolf Hitler hat das Judenproblem, die Macht der Juden erkannt, zumindest ansatzweise. Ja ich bekenne mich zu den Werten des National Sozialismus." Sofort Glenz: "Ich verweise auf § 130, 4. Das Gericht wird darüber nachdenken.." Und er ermahnt erneut und droht, das Schlusswort zeitlich zu begrenzen. - "Wenn mein handeln", so Frau Stolz wieder, "dazu beigetragen hat, ein Mehr an Wahrheit zu tage zu fördern, dann gehe ich gerne ins Gefängnis. Für dieses Tun nehme ich in Kauf, öffentlich ausgelacht, für dumm gehalten zu werden."

Aufrecht, den nach unten blickenden Robenträgern rief Sylviy Stolz zu: "Sie, meine Herren Richter, sprechen kein Urteil über mich, sondern über sich."

Sylvias Schlußwort erinnerte an die letzten Worte des Großen Giordano Bruno, der dem Ketzer-Gericht am 17. Februar 1600 entgegenrief: "Mit größerer Furcht wohl sprecht Ihr mir das Urteil, als ich es empfange."

Hier geht es weiter zum Deckert-Bericht über den Spruch des Schandurteils