Politische Verfolgungen 2008

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 05/12/2008 - Quelle: NJ-Autoren

Horst Mahler zwang Staatsanwalt zur Beweiserhebung

Horst Mahler hat es zum ersten Mal in der unseligen Holocaust-Verfolgungsgeschichte der BRD geschafft, daß sich ein Staatsanwalt gezwungen sah, Beweisanträge gegen die Fakten des Angeklagten einzubringen. Mahlers Beweisanträge haben offenbar den Richter wie die im Gerichtssaal anwesenden Juristen derart beeindruckt, daß aus dem Publikum Applaus gespendet wurde. Selbst der Staatsanwalt zweifelte nach Mahlers Beweisanträgen, daß die Offenkundigkeitskeule noch lange die Wahrheit unterdrücken kann. Der Richter kann schlecht die Beweisanträge von Horst Mahler ablehnen, wenn sogar der Staatsanwalt diese für so bedeutend hält, daß er eigene dagegenstellen mußte. Sollte der Richter die Beweisanträge des Staatsanwalts zulassen, wäre das Duell eröffnet und das System würde unter den revisionistischen Tatsachen begraben werden.

 
 

Ein Held: Horst Mahler

 

Horst Mahler, Ebersberg, am 3. Dezember 2008

Kurzmitteilung zur Lage im Landshuter Friedman-Prozeß:

Am Dienstag, dem 2. Dezember 2008, ging im großen Saal des Landgerichts Landshut der 2. Tag der Berufungsverhandlung im Prozeß wegen der Begrüßung von Michel Friedman mit "Heil Hitler, Herr Friedman!" sowie wegen Leugnung des Holocausts über die Bühne (erstinstanzliche Verurteilung: 10 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung).

Der Zuhörerraum war mit ca. 50 Personen gut gefüllt. Kein Szene-Publikum. Guter bayerischer Durchschnitt, dem Augenschein nach versetzt mit zahlreichen "studierten Leuten" (vermutlich aus Justizkreisen). Ohne sich dessen bewußt zu sein, hat diese Prozeßöffentlichkeit eine entscheidende Rolle gespielt. Von ihr kam nämlich, nachdem ich die (auszugsweise) Verlesung des nachstehend dokumentierten "Ersuchens an die Laienrichter" und des sich im Text anschließenden Sammelbeweisantrages beendet hatte - zunächst zaghaft dann nachdrücklich – Szenen-Applaus,. den der Vorsitzende ungerügt hinnahm.

Er wird wohl gewußt haben, wer da als Öffentlichkeit anwesend war und ihm "auf die Finger schaute". Die Zuhörer gaben ein Bild der wahren Stimmung im Lande, was der Richterbank nicht entgehen konnte! Und dann kam die Sensation, deren Folgen noch gar nicht abzusehen sind: Oberstaatsanwalt Freutsmiedl – ein idealer Partner – brachte nach der Mittagspause zur Abwehr der von mir mit zahlreichen Beweisanträgen vorgetragenen Angriffe auf die Offenkundigkeit des Holocausts seinerseits drei Beweisanträge an, weil – wie er erklärte – nicht mehr auszuschließen sei, daß mein Vortrag das Gericht in meinem Sinne beeindruckt haben könnte. Um diesen Eindruck zu zerstören, will er vom Gericht:

1. eine Rede von Heinrich Himmler
2. das "Geständnis" des zeitweiligen Kommandanten des KL-Auschwitz, Rudolf Höß, sowie
3. einen Bericht der Tageszeitung "DIE WELT" aus dem Jahre 1999 (?) über eine Äußerung des Max-Planck-Instituts zum "Rudolf-Gutachten"

im Wege des Urkundenbeweises verlesen lassen. Das war der berühmte "Griff in’s Klo".

Das Gericht ist jetzt in einer Zwickmühle: Wie kann es die von mir gestellten zahlreichen Beweisanträge – wie bisher üblich – als "bedeutungslos" ablehnen, wenn sogar die Staatsanwaltschaft befürchtet, daß sie die Überzeugung des Gerichts von der Offenkundigkeit des Holocausts erschüttern könnten?

Zunächst ordnete der Vorsitzende eine "Lesepause" bis zum 23. Dezember 2008 an. Bis dahin wollen er und die beiden Laienrichter den ansehnlichen Stapel Beweisanträge "im Selbstleseverfahren" zur Kenntnis nehmen, in die die wesentlichen revisionistischen Geschichtswerke eingearbeitet sind.

Einen Tag vor Heiligabend geht es dann weiter – Ende offen.

Die Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr und geht bis 12.00 Uhr, wieder im Justizgebäude, Landshut, Maximilianstr.