Zu: "Das Eva-Prinzip - warum ARD-Sprecher durchdrehen"; WELT vom
11. September.2007
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Mehr als 10.000 Deutsche werden jährlich
strafrechtlich verfolgt, weil sie Meinungen und Wahrheiten
sagen, die in der Holocaust-Demokratie verboten sind! |
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Eva Herman wird vom NDR gefeuert, weil sie Werte wie "Kinder,
Mütter, Familie, Zusammenhalt" als "das, was gut war" - in Bezug
auf den Nationalsozialismus -, bezeichnet.
Na prima, jetzt warte
ich noch darauf, dass Frau Christa Müller in die braune Ecke
gestellt wird, weil sie für die Erziehung durch die Mutter
eintritt.
Und dann fürchte ich, dass meine 89-jährige Mutter
auch noch mit der (Nazi-)Verfolgung rechnen muss, weil sie es
heute noch gut findet, dass sie ein Ehestandsdarlehen anno 1937
bekommen hat, das nach dem dritten Kind getilgt war.
Ungeachtet
dessen, was in Frau Hermanns Arbeitsvertrag steht, muss man
feststellen, dass es schon mehr als hysterisch anmutet, wie
Frauen, die sich "nur" um ihre Familien kümmern, abqualifiziert
werden. Und überhaupt: Was immer sich unsere Regierung von
Erziehung außerhalb der Familie erhofft - die DDR konnte durch
eine solche nicht erhalten werden.
Helga Mansk, 56332 Moselsürsch
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Artikel 5 GG ist schon längst zugunsten der
Holocaust-Industrie außer Kraft gesetzt worden. Die
international verbrieften Menschenrechte gelten schon
lange nicht mehr für Deutsche in der BRD!
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Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert jedem das Recht auf
freie Meinungsäußerung. Von diesem Recht hat Frau Herman
Gebrauch gemacht. Nicht mehr und nicht weniger. Aber offenbar
gilt dieses verfassungsmäßige Grundrecht nicht, wenn es um das
Dritte Reich geht!
Während es inzwischen weitgehend Konsens ist,
die DDR differenziert zu betrachten, während das Fernsehen schon
in (N)ostalgie schwärmt, ist das Dritte Reich noch immer
beziehungsweise immer mehr eine verbotene Zone, die zu betreten
ein unkalkulierbares Risiko darstellt.
Natürlich ist die Meinung von Frau Herman politisch nicht
korrekt in einer Zeit, in der die nicht berufstätige Ehefrau,
Mutter und Hausfrau massiv diskriminiert, in der die Familie
immer mehr verstaatlicht wird, und das sogar von einer
CDU-Ministerin, die die berufstätigen Mütter wesentlich stärker
fördern möchte als die nicht-berufstätige Mutter und das mit
Geldern des Steuerzahlers.
Auch kann man trefflich darüber
streiten, ob die Familienpolitik im Dritten Reich dem
vorzuziehen ist. Aber darum geht es überhaupt nicht. Man mag zu
der Meinung von Frau Herman stehen, wie man will. Man mag ihr
vorwerfen, dass sie selbst ein ganz anderes Leben führt als das
von ihr propagierte. Das setzt aber nicht die verfassungsmäßige
Meinungsfreiheit außer Kraft. Nach zwölf Jahren brauner und 40
Jahren roter Diktatur in Deutschland sollten wir wirklich alles
tun, um zu verhindern, dass diese frisch erworbene
Meinungsfreiheit schon wieder unter die Räder kommt. Darum mein
Appell: Wehret den Anfängen!
Rolf Bürgel, 64295 Darmstadt
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Wird der letzte Rest von Menschenrechten in der BRD mit
der NAZI-KEULE totgeschlaen? |
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Unabhängig davon, wie man zu der Äußerung von Frau Herman zur
Wertigkeit von Familie und Mutterschaft vor dem Zweiten
Weltkrieg steht, erwartet man als kritisch denkender Mensch eine
sachliche Diskussion. Schließlich beschäftigen wir auf
Staatskosten zahlreiche Wissenschaftler, die sich mit der
Aufarbeitung unserer Zeitgeschichte befassen.
Von dieser Seite
erwarte ich plausible Gegenargumente. Aber wie steht es schon im
"Faust" geschrieben: "Denn eben wo Begriffe fehlen, da stellt
ein Wort zur rechten Zeit sich ein!" Dieses Wort ist heutzutage
die Nazikeule.
Dipl.-Ing. Karlheinz Maier, 67141 Neuhofen
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