Politische Verfolgungen 2007

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Die angeklagte Rechtsanwältin Sylvia Stolz:
"Menschen, die die Wahrheit sagen, bringt man in der BRD zum Schweigen"

AP (Associated Press), 20.3.2007

Zündels Anwältin wegen Aufstachelung zum Haß angeklagt

Staatsanwälte in Deutschland haben am Dienstag die ehemalige Anwältin des Rechtsaußen-Aktivsten Ernst Zündel wegen Aufstachelung zum Haß angeklagt. Sylvia Stolz wird beschuldigt, den Holocaust geleugnet und in einem Schriftsatz mit "Heil Hitler" gegrüßt zu haben.

Sylvia Stolz grüßte am Schluß eines Schriftsatzes an das Ober-landesgericht Karlsruhe mit "Heil Hitler". Mit dieser Provokation wollte sie darauf hinweisen, daß die Verteufelung Adolf Hitlers heute mit dem Strafrecht erzwun-gen werde.

Sylvia Stolz vertrat Ernst Zündel im ersten Teil seines Prozesses, der zusammenbrach, nachdem sie als Verteidigerin vom Verfahren ausgeschlossen wurde. Begründet wurde der Ausschluß damit, sie habe die Verhandlung sabotiert.

Der zweite Teil des Zündel-Prozesses endete im Februar 2007 mit einer Verurteilung wegen Aufstachelung zum Haß durch Holocaust-Leugnung. Zündel, 67, der 2005 von Kanada in die BRD ausgeliefert wurde, lebte vorher in Tennessee (USA). Er wurde in Mannheim zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erklärte, daß nun auch Frau Stolz wegen Aufstachelung zum Haß angeklagt worden sei, weil sie versucht habe, das Verfahren zu sabotieren und Symbole einer verbotenen Organisation gezeigt habe.

Während des Zündel-Prozesses widersprach Frau Stolz wiederholt der Judenmord-Anklage und rief laut Staatsanwaltschaft zum Haß gegen die jüdische Bevölkerung auf. Sie schloß einen Schriftsatz mit dem Gruß: "Heil Hitler", so die Staatsanwaltschaft. Dieses Dokument war für jedermann im Internet zugänglich, fügte die Staatsanwaltschaft ihrer Anklage hinzu.

Sylvia Stolz bestreitet ihre ihr angelasteten Einlassungen vor Gericht nicht. Auch nicht, daß sie ihren Schriftsatz mit "Heil Hitler" beendete. Sie erklärte gegenüber Associated Press (AP) während eines Telefonats, daß sie erwartete, angeklagt zu werden. Mit ihren Äußerungen und Schriftsätzen wollte sie, wie sie sich ausdrückte, "gegen eine unrechtmäßige Regierung ankämpfen, die von den Alliierten im besetzten Nachkriegsdeutschland errichtet wurde".

"Wir leben in Deutschland unter einer fremden Besatzung. Und diese fremde Besatzungsmacht stellt Adolf Hitler seit 60 Jahren als Teufel dar. Aber das ist falsch," sagte sie. "Die Wahrheit kann nur ausgesprochen werden, wenn jemand versucht, dieses Tabu zu brechen." Frau Stolz wird auch beschuldigt, versucht zu haben, "den Fortgang des Prozesses mit Interventionen und Provokationen zu stoppen." Damit, so die Anklagebehörde, hat sie den Verfahrensfluß gestört.

Der Vorsitzende Richter unterbrach im März 2006 den Zündel-Prozeß und beantragte, Frau Stolz als Verteidigerin vom Verfahren auszuschließen, nachdem sie das Gericht als "ein Werkzeug der ausländischen Macht" angeprangert und die Juden an vorangegangenen Verhandlungstagen als ein "Feindvolk" bezeichnet hatte.

Im April 2006 mußte sie aus dem Gerichtssaal getragen werden, weil sie sich weigerte, die Verteidigung ihres Mandanten aufzugeben und den Saal zu verlassen. Als Polizisten sie wegtrugen rief sie: "Widerstand. Das deutsche Volk wird sich erheben."

Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, daß sie beantragen werde, Frau Stolz auch die Rechtsanwaltszulassung zu entziehen.

Sylvia Stolz erklärte gegenüber AP: "Die fremde Besatzungsmacht scheint sich bedroht und beleidigt zu fühlen. Das Aussprechen der Wahrheit wird als Verunglimpfung angeklagt. Menschen, die die Wahrheit sagen, bringt man zum Schweigen. Egal, ob es sich um Rechtsanwälte, Ärzte, Akademiker, Ingenieure oder Angehörige anderer Berufsgruppen handelt."


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