Politische Verfolgungen 2007

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19 Monate Gefängnis für:
"Oh, Holocaust, wie haste dir verändert"

Karl-Wilhelm Schneider machte seinem Protest gegen den BRD-Holocaust-Glaubenszwang und die Verfolgung der Wissenschaft mit Satire und Ironie Luft. Bei "unglaublichkeiten.com" veröffentlichte er eine Reihe von Artikeln, u.a. "Oh, Holocaust, wie haste dir verändert" und "Mein Kampf gegen das Vergessen des Holocaust".

Karl-Wilhelm Schneider

Richter Volker Schäfer am Amtsgericht St. Goar verurteilte Herrn Schneider am 5. April 2007 für seinen Holocaust-Widerstand zu 19 Monaten Gefängnis ohne Bewährung (2010 Js 10101/04.2 Ds) wegen "Volksverhetzung in neun Fällen". Sein Wahlverteidiger durfte ihn vor Gericht nicht verteidigen, da dieser keine Anwaltslizenz besitze, was aber vor einem Amtsgericht nicht zwingend vorgeschrieben ist. Beweisanträge in Form der Dokumenteneingaben, die den Beweis für die echten Überzeugungen des Angeklagten erbracht hätten, daß es den Holocaust nicht gegeben habe, waren ebenfalls untersagt.

Schneider wollte in einem philosophischen Aufsatz ausdrücken, daß, wer immerzu sechs Millionen "ermordete Juden" zum Thema Nummer eins der Weltpolitik macht, so wie dies die herrschende Schicht der BRD tut, der könnte eine "Sechs-Millionen-Wirklichkeit" nach den kosmischen Gesetzen auslösen. Daß es sich dabei um eine Art Satire handelte, erkennt jedermann unschwer daran, daß sein "kosmischer Holocaust" für das Jahr 2005 vorausgesagt wurde. Wie wir alle wissen, ist nichts dergleichen eingetreten. Überdies machte Herr Schneider deutlich, daß ein solcher "kosmischer Vollzug" ohne deutsche Beteiligung bliebe, weil die Deutschen, wie er auch, derartige Taten aus tiefster Überzeugung ablehnten. Schon aus diesem Grund ist es falsch, von einem "Aufruf zur baldigen Ermordung der Juden" zu reden, und solches auch noch ins Urteil zu schreiben.

Karl-Wilhelm Schneider wurde auch dafür verurteilt, daß er die offiziellen Inspektionsberichte des Internationalen Roten Kreuzes aus den 1940er Jahren veröffentlichte. Die Berichte von seinerzeit weisen auf keinerlei Verbrechen hin. Das Rote Kreuz entschuldigte sich in den 1990er Jahre dafür, daß die Inspekteure damals in Auschwitz keinerlei Hinweise auf Verbrechen feststellen konnten. Allerdings wurden die Auschwitz-Berichte bis heute nicht verändert bzw. ergänzt. Das Gericht sah in der Veröffentlichung der Auschwitz-Besuchsberichte des Roten Kreuzes den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Die Verfolgungslage in der BRD ist so gestrickt: Wer sich möglichst viele tote Juden aus der Zeit des Nationalsozialismus wünscht, ist politisch korrekt und wird, je nach gesellschaftlicher Stellung, sogar mit den höchsten Weihen versehen. Wer sich allerdings darüber freut, daß z.B. mindestens 90 Prozent der ursprünglich von Gerichten als ermordet erklärten Auschwitz-Juden tatsächlich nach Kriegsende lebend zurückkehrten, wird ins Gefängnis geworfen.

Der Angeklagte sieht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht St. Goar eine Prozeßfarce. Es handele sich nach seiner "Überzeugung bei dem Richter um den Schergen eines unrechtmäßigen Regimes. Folglich scheidet auch jegliche Vertretung vor Gericht aus." (Rhein-Hunsrück-Zeitung, 27.10.2006, S 17)


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