Politische Verfolgungen 2007

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Ein Richter gesteht vor seinem Angeklagten:

"Die genaue (Holocaust-Opfer)-Zahl ist nicht zu ermitteln"

Für die Existenz der Holocaust-Gaskammern gibt es keinen Sachbeweis. Das hat der Vorsitzende Richter im Glaubenszwang-Prozeß von Mannheim bereits in der Verhandlung vom 12. Januar 2007 eingestanden. In der Verhandlung am 2. Februar 2007 hat er auch noch zugegeben, daß die Holocaust-Opferzahl nicht zu ermitteln ist. Doch im selben Atemzug behauptet er, es seien Millionen gewesen. Wie will er das denn wissen, wenn die Opferzahl gar nicht zu ermitteln ist? Der Staatsanwalt legt noch einen drauf und nennt die offiziellen Auschwitz-Holocaust-Opferzahlen "Wasserstandsmeldungen". Hätte das Zündel getan, würde er zu seiner Kerkerhaft noch einmal Gulag aufgebrummt bekommen. Doch Richter Dr. Meinerzhagen ist fest entschlossen, den Holocaust-Forscher Ernst Zündel, der als erster ein forensisches Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz hat erstellen lassen, wegen Holocaust-Leugnung weiterhin im Kerker zu quälen. Wir fragen Richter Meinzerzhagen, was, um Gottes Willen, kann denn Zündel geleugnet haben, wenn die Holocaust-Opferzahl nicht zu ermitteln ist und der forensische Nachweis für die Gaskammern nicht erbracht wurde, wie Sie im Prozeßverlauf selbst zugegeben haben? Wie kann ein Tatbestand offenkundig sein, obwohl er nicht genau zu ermitteln ist? Zündel hingegen hat einen laborwissenschaftlichen Nachweis über die Gaskammern von Auschwitz erbracht, den Sie ihm aber als Straftat vorwerfen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach Informationen aus der Richteretage, wie dem NJ von juristischen Kreisen zugetragen wurde, mehrere Male über das Kanzleramt den Vorsitzenden Richter angemahnt, um jeden Preis einen Schuldspruch über Zündel zu fällen. Die BRD, so Merkels Druck, sei gemäß Überleitungsvertrag mit den Siegern zur Aufrechterhaltung der Holocaust-Geschichte verpflichtet, obwohl gemäß eingesetztem Zündel-Richter die Opferzahl nicht ermittelt werden kann und die Gaskammern eines forensischen Nachweises entbehren.

Lesen Sie jetzt den Prozeßbericht von Günter Deckert über die Verhandlung am 2.2.2007:

Uniformierte Polizei schwach vertreten: 1 Benz-Bus (klein), 7 Polizisten, darunter eine Frau. – Saal 1 (Gr. Saal) – Kontrolle wie üblich (wie auf einem Flughafen), jedoch ohne großes Getue und recht flott.

Verhandlung angesetzt auf 9Uhr. Ernst Zündel (EZ) erscheint um 9.16Uhr im Saal; die Anwesenden, ausgenommen "staschu" und Antifa-Weiber/Judengemeinde (?), stehen auf. – Das Gericht betritt kurz darauf den Saal. Alle sind gehalten aufzustehen, weil sitzen bleiben als "Mißachtung des Gerichtes" ausgelegt werden kann, was zu Ausschluß und anderen Ordnungsmaßnahmen führen kann.

Anwesend:

1) Die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Ulrich Meinerzhagen (später nur noch Dr. M...)

2) StA Grossmann (Gro)

3) alle (!) Verteidiger; die beiden ernannten Pflichtverteidiger erscheinen nach der Mittagspause nicht mehr – Anmerkung: Rechtsanwalt wird üblicherweise mit RA abgekürzt, Rechtsanwältin mit RAin und Rechtsanwälte mit RAe

4) 2 x "staschu" – 1 Gerichtsdiener + 3 Polizisten, alle bewaffnet

5) Medien: 4, darunter Mannheimer Morgen (MM), eine Blondine für dpa, ein Grauhaariger für die Süddeutsche Zeitung (SZ), München sowie der "Tageszeitung" (taz), Berlin, der jedoch später kommt und dafür auch wieder früher geht

6) Zuhörer: 38, darunter die beiden bekannten Gesichter der Antifa/...-Weiber sowie 2 weitere "Linkische"; die Zuhörerzahl schwankt ständig, um nach der Mittagspause unter 30 zu fallen. – Unter den Zuhörern auch wieder von weither Angereiste.

Dr. M... eröffnet die Sitzung um 9.18 Uhr und will das Wort Dr. Schaller für den letzten Teil von dessen Schlusswort übergeben.

RA Rieger meldet sich jedoch zu Wort und beantragt, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten, u.a. auch Gegenvorstellungen (auf erfolgte Ablehnungen) vortragen bzw. einbringen zu können, weil er am 26. Januar verhindert war. Er habe dies die Kammer frühzeitig wissen lassen. Dr. M... liefert eine ausführliche Ablehnungsbegründung. Dem Antrag werde u.a. auch deswegen nicht entsprochen, weil am 26. Januar genügend Verteidiger zur Interessenswahrnehmung des Angeklagten anwesend gewesen wären. Das Gericht habe angekündigt, daß die Beweisaufnahme abgeschlossen sei, um das Verfahren voranzubringen. Die Riegerschen Verlegungswünsche hätten eine Verzögerung von mindestens einem Monat gebracht, was in anbetracht der langen Haft von EZ geboten gewesen sei. Die Kammer sehe sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe, das den "Beschleunigungsgrundsatz bejaht habe, bestätigt. RA Rieger könne bereits heute mit seinem Schlussvortrag beginnen und dabei noch Beweisanträge, die schriftlich einzureichen seinen, einbringen.

Jetzt meldet sich RA Bock zu Wort und kündigt an, daß er noch Anträge stellen wolle. Ihm sei bislang keine Frist gesetzt worden. Zudem sei er am 15.2. nicht da, da bei Gericht in Mainz. Es kommt zu einem lebhaften Schlagabtausch zwischen Dr. M.../Hamm (Berichterstatter) und den RAen Bock und Rieger. Dr. M... ändert plötzlich seine Taktik, wendet sich an RA Bock und sagt, er könne seine Beweisanträge stellen. Das Ganze ähnelte sehr der sog. Echternacher Springprozession. (1).

Im Hinblick auf abgelehnte Rieger-Anträge beantragt er eine Entscheidung des Gerichtes, ob es nur für Juden einen besonderen Opferstatus gebe, nicht aber für die Opfer des Kommunismus und die Verbrechen an den Deutschen nach dem 8. Mai 1945. Weiterhin will er wissen, woraus die Kammer die angebliche anti-jüdische Einstellung herleite, und worin die anglichen zahlreichen antijüdischen Zeugnisse bestehen würden – hier spielt er auf die von Frau R.-Zündel zugeschickte DVD an. Weiterhin will er wissen, ab welcher Opferzahl es zu einer Entlastung des Angeklagten komme. – RA Rieger schließt sich diesen Anträgen an.

Auf Frage von Dr. M. antwortet StA Gro, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen" oder "Statements" (= Erklärungen). Dr. Schaller reicht zwei schriftliche Anträge ein. Die beiden vom Gericht "eingebrachten Pflichtverteidiger" geben, wie üblich, keine Stellungnahme ab.

Um 9.35 Uhr wird eine Pause von 15 Minuten angesetzt; weiter geht es 20 Minuten später.

(Dr. Schaller, von mir befragt, teilt mit, daß die erlaubte Stellung von Beweisanträgen durch RA Bock kein Wiederein-tritt in die Beweisaufnahme sei, sondern es sich hier um eine Art Grauzone handle)

Bei der Fortsetzung der Verhandlung teilt Dr. M... mit, daß die Kammer von den Gegenvorstellungen und Beweisanträgen Kenntnis genommen habe. StA Gro gibt keine Stellungnahme dazu ab, RA Bock beantragt die Übersetzung der nichtdeutschen (englischen) Texte der Anlagen zu Beweisanträgen von RA Rieger. Weiterhin besteht er auf dem Vorlesen von Rieger-Anträgen, ehe er eine Stellungnahme abgibt. Die Zuhörer hätten ein Recht zu erfahren, worum es geht; es sei schließlich eine öffentliche Verhandlung. Es kommt erneut zu einem Schlagabtausch zwischen Dr.M.../Hamm und den RAen Bock und Rieger, was bei den Zuhörern zu Heiterkeitsausbrüchen führt, was natürlich Dr. M... noch mehr in Fahrt bringt. Er fordert die Polizisten auf, genau aufzupassen, wer durch solche Handlungen auffalle und droht mit Ordnungsstrafen. Trotz der Vorhaltungen der RAe Bock und Rieger weigert sich Dr. M..., seine Entscheidung zu begründen. RA beantragt eine erneute Unterbrechung der Sitzung. Dieser "Anregung" kommt Dr. M... nach und setzt gegen 10.42 Uhr die Verhandlung erneut für 15 Minuten aus. Zuvor hatte RA Dr. Schaller noch erklärt, er trete den Rieger-Anträgen12 –16 sowie dessen Gegenvorstellungen 4 - 11 bei.

Die Verhandlung wird um 11.02 Uhr fortgesetzt.

RA Bock fragt den Vorsitzenden, ob denn die ganze Kammer über ausreichende Englischkenntnisse verfüge, er sei dazu aufgrund seiner schwachen Englischkenntnisse nicht in der Lage. Dr. M.. diktiert diesen Sachverhalt dem Gerichtsschreiber. RA Bock verlangt dann, daß der Vorsitzende auch diktiert, daß die Kammer das Verstehen der englischen Texte für das Verfahren für nicht erforderlich halte. Dann beantragt er ein "historisches Gutachten", das sich befassen soll:

a) mit den Folterungen von KZ-Zeugen, u.a. Höss;

b) mit den Haftbedingungen von EZ in Toronto (2) – RA Rieger gibt weitere Anträge schriftlich ab.

Um 11.10 Uhr wird die Verhandlung für weitere 15 Minuten unterbrochen; weiter geht es bereits (?) um 11.38 Uhr.

Bei Fortsetzung teilt Dr. M.. mit, das Gericht habe von den Rieger-Anträgen Kenntnis genommen. Dr. Schaller erklärt nun, daß er den Rieger-Anträgen beitritt; die anderen geben keine Stellungnahme ab. Dr. M. verkündet, daß die Kammer das "historische Gutachten" als nicht erforderlich ablehne, da es zur Beweisfindung nichts beitrage. Dr. M... diktiert dem Gerichtsschreiber, die Kammer habe auch von den Gegenvorstellungen Kenntnis genommen.

Dr. M. verkündet dann die Kammerbeschlüsse in Bezug auf den Antrag Bock zur Frage des "besonderen Opferstatus". Die genaue Zahl, so Dr. M..., sei nicht zu ermitteln, sie gehe aber in die Millionen, spiele aber im Verfahren keine Rolle, zumal ja eh alles OFFENKUNDIG sei. Auf seine Frage nach weiteren Beweisanträgen meldet sich niemand mehr. Dr. M... fragt dann den Staatsanwalt, ob er noch zu seinem Schlusswort (gehalten am 26.1.,) was hinzufügen wollen. Gro verneint. Dr. M... teilt dann mit, er habe die Änderung der Reihenfolge der Schlußworte geändert und fordert RA Rieger auf, mit seinen Ausführungen zu beginnen. Dr. Schaller meldet sich zu Wort und fragt, warum er seine Ausführungen nicht zu Ende machen könne. Er habe dem Wort des Vorsitzenden vertraut. Er sei, obwohl gesundheitlich angeschlagen, nur aus diesem Grunde zur heutigen Verhandlung gekommen. Dr. M... teilt mit, er habe die Änderung verfügt, weil RA Rieger an zwei angesetzten Terminen verhindert sei. Er habe für ihn, RA Rieger, zwei Tage angesetzt. Daher bestehe er auf der Änderung der Reihenfolge. Nach lebhaften und sehr deutlichen Worten in Richtung Kammervorsitzender erklärt sich Dr. M... mit der ursprünglichen Reihenfolge, die auch unter den Verteidigern so angesprochen gewesen sei, einverstanden, nachdem RA Rieger erklärt hatte, daß er für seine Schlussausführungen höchstens sechs Stunden benötige. RA Bock teilt mit, er werde nicht unwesentlich länger als der StA sprechen; dieser hatte am 26.1. etwas über 30 Minuten geredet. Dr. M... verkündet dann, daß am 9. Februar die RAe Bock und Rieger (in dieser Reihenfolge) reden können und unterbricht die Sitzung für die Mittagspause, die bis 13.30 Uhr gehen soll. Die Verhandlung wird um 13.38 Uhr fortgesetzt – die beiden "staschu"-Leute sind nicht mehr, jedoch der MM-Schreiber, der SZ-Schreiber und die dpa-Blondine.

Dr. M... teilt mit, daß Beweisanträge auch noch im Verlauf der Schlußausführungen eingebracht werden können. Er erbittet noch einmal RA Rieger um eine Neueinschätzung seines Zeitrahmens. Dieser versichert, daß er nicht mehr als sechs Stunden benötigen werde, vielleicht sogar weniger, da ja Beweisanträge schriftlich eingereicht werden müssen.

Dr. M.. übergibt nun das Wort an Dr. Schaller für den letzten Teil seines Schlußvortrages. Eingangs wendet er sich gegen die Unterstellung der Verschleppungstaktik, u.a. auch hinsichtlich des Antrages auf Einführen der Gutachten von Leuchter und Rudolf. Dann geißelt er in äußerst scharfen Worten das Verhalten der Medien, denen er Stimmungsmache im Geiste der finstersten Inquisition vorwirft. Zudem hätten sie keine Ahnung von Tuten und Blasen in dieser Sache. Sie hätten nicht einmal begriffen bzw. begreifen wollen, daß auch in diesem Verfahren Sachbeweise, forensische Beweise, die auch heute noch erbracht werden können, nicht eingebracht worden sind, obwohl dies laut Strafprozeßordnung (StPO) zu den ureigensten Aufgaben der Kammer gehöre. Bereits 2005 habe der Wiener "Standard" in zwei Artikeln darauf hingewiesen, daß der Holo.... ein Problem der Geschichtsforschung sei, nicht jedoch der Strafjustiz. Auch "Die Welt", der man keine NS-Entlastung unterstellen könne und deren israelfreundliche Haltung bekannt sei, habe sich 2006 in vier Beiträgen in gleicher Weise geäußert. Beim Thema Holo.... gebe es keine Meinungsfreiheit; man gehe heute vor wie bei den Hexenprozessen von einst. Die Urteile der brddr-Gerichte seien NICHT auf Sachbeweise, sondern nur auf Zeugenaussagen und Tätergeständnisse gegründet, deren Schwächen jedem Gericht bekannt seien. In zwei Beiträgen / Gesprächen mit dem Wiener Standard hätten sich Lord Dahrendorf, Deutscher von Geburt, wie auch der in Wien geborene Jude, US-Prof. i.R., Raul Hilberg, gegen eine Bestrafung von Holo...-Leugnern ausgesprochen. Hilberg zufolge seien in den nunmehr 60 Jahren erst (!) 20% des Holo... erforscht, und dennoch spreche der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder von der OFFENKUNDIGKEIT. In seinem Standardwerk von über 800 S. befasse sich Hilberg auf nur 50 Seiten mit dem Problem der Gaskammern, ohne jedoch einen einzigen Sachbeweis anzuführen. Er fordere daher FREISPRUCH, da der subjektive Tatbestand (Vorsatz) nicht gegeben sei. EZ habe "subjektiv gutgläubig gehandelt". – Er führte dann aus, wie EZ nach seiner Auswanderung nach Kanada über einen früheren franko-kanadischen Offizier mit dem Thema Holo... in Berührung kam. Er habe dann auch die Bücher von Prof. Paul Rassinier (2) "Die Lüge des Odysseus" und "Was ist Wahrheit" (3) gelesen. Dann auch Richard Harwoods "Did Six Million Really Die?" (4). – Über die Toronto-Prozesse (5), die jüdische Kreise gegen ihn angezettelt hätten, sei auch Prof. Robert Faurisson, ein anerkannten Textkritiker, ins Spiel gekommen.

Seine Idee sei es gewesen, ein technisches Gutachten über die AU...-Gaskammern in Auftrag zu geben. EZ und sein Umfeld hätten eine Summe von fast 100.000 Dollar aufbringen müssen, damit sich der US-Gaskammerfachmann Fred A. Leuchter (6) auf den Weg nach AU... machen konnte. Sein Ergebnis: So wie es geschildert wird, war es technisch unmöglich... Auf die Schultern von Leuchter stieg dann Germar Rudolf (7) Es gehe nicht um glauben (müssen), sondern um Sachbeweise im Zusammenhang mit Zyklon B, mit Gaskammern, mit Massengräbern. Mit Blick darauf sollte die Kammer zumindest der Rechtsfigur des "bedingten Vorsatzes" Rechnung tragen, zumal die Kammer – wie bereits ausgeführt – von Rechts wegen verpflichtet sei, diese Sachbeweise selbst zu besorgen. Dann "ohrfeigt" er den Schreiber des MM-Artikel in der Ausgabe vom 27.1.2007 über die Verhandlung vom 26.1. Das Ganze sei billigster Stil und übelste Meinungsmache, auch in der Sprache, wenn es in dem besagten Artikel heiße, das Gericht werde schon "einen Dreh finden, um der Verteidigung das Wort zu entziehen...."

In Richtung StA Gro sagte er, nach Auffassung der Anklage sei die OFFENKUNDIGKEIT des Holo... keine Meinung, sondern eine Tatsache. Dies sei eine doppelte OFFENKUNDIGKEIT und juristisch nicht haltbar. Man mache es sich zu einfach, wenn man alle Sachbeweise ablehne und den REV... zur Pseudowissenschaft erkläre und sozusagen "ex-cathedra" (von der Kanzel herab) verkünde, was geschichtliche Wahrheit ist. Der Nachweis für die objektive wie subjektive Tatseite werde bei Holo...-Verfahren außer Kraft gesetzt. AU.... sei ein MYTHOS! Dabei spielte er auf einen revisionistischen Klassiker an, nämlich auf das umfangreiche Werk des mittlerweile hochbetagt verstorbenen Dr. jur. Wilhelm Stäglich "Der Auschwitz-Mythos". (8) – StA wie Kammer stünden auch im Gegensatz zu den Erkenntnissen eines Fritjof Meyer (9), der die Massenvernichtung ganz woanders ansiedle als Richter in den Prozessen festgeschrieben hätten. M. sei nicht belangt worden; Anzeigen gegen ihn seien nach langen Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Zweierlei Maß? Am Rande erwähnt er den jüngsten UN-Beschluß (10) in Sachen Holo.... Die 103 Zustimmer-Staaten, so Dr. Schaller, seien durchweg Länder, die am Finanztropf der USA hingen oder sich der sog. Westlichen Wertegemeinschaft zugehörig fühlten. Auch in der Zeitgeschichte sei 1 x 1 = 1 und nicht 4!

Die Kammer habe es nicht geschafft, in den 40 (!) Aktenbänden irgendeinen Sachbeweis zusammen zu tragen; sie habe auch keinen Nachweis für die subjektive Tatseite erbracht. EZ habe in Verteidigungshaltung für sein Volk gehandelt, indem er gegen die Holo...-Industrie und Holo...-Religion aufgestanden sei. Das Verfolgtenschicksal der Deutschen nach 1945 (auch nach 1918) könne man ungestraft beleidigen, verleumden... Die Offenkundigkeit der subjektiven Tatseite müsse zu einen Freispruch führen, zumal die Anklage nur aus der Deckung der OFFENKUNDIGKEIT (der objektiven Tatseite) heraus argumentiere. Falls, so Dr. Schaller, ein Freispruch aufgrund der herrschenden (politischen) Umstände nicht möglich sei, so appelliere er an das Gericht, zumindest beim Strafmaß Nachsicht zu zeigen. StA Gro habe nicht fünf Jahre, sondern letztendlich sieben Jahre gefordert, denn er habe die zwei Jahre folterähnlicher Haft (11) in Kanada völlig ausgeklammert. Das sei unmenschlich und mit normalen Verstand nicht nachvollziehbar. Auch könne hier "kollegiales Verhalten" gegenüber dem kanadischen Richter Blaise kein Grund sein, denn es sei davon auszugehen, daß auch dieser ein Opfer der Geheimdienste geworden sei, denen nicht erst seit dem 11. Sept (2001) jedes Mittel recht sei, um den gewünschten Erfolg zu erreichen – als Beispiel führt er auch die angeblichen Massenvernichtungswaffen des Irak unter Saddam H. an, Anlaß für die Bush-Krieger, in den Irak einzufallen, um das Land "zu befrieden und zu demokratisieren". Das Gericht möge das Strafmaß so ansetzen, daß EZ bei Verkündigung des Urteils frei kommt. EZ habe auch nicht mehr vor, sich nach der Wiedererlangung der Freiheit revisionistisch zu betätigen. Er habe seinen Beitrag geleistet. Er wolle sich vorrangig Fragen der Ernährung und Gesundheit zuwenden. Dr. Schallers Ausführungen werden von den Zuhörern mit Beifall aufgenommen. Dr. M... schaut nur kurz nach vorne, "reagiert" aber nicht mit Ordnungsmaßnahmen.

Die Verhandlung wird um 14.50 Uhr erneut für 10 Minuten unterbrochen; weiter geht es um 15.08 Uhr.

Dr. M... ersucht dann RA Bock, mit seinen Schlußausführungen zu beginnen. Dieser fühlt sich dazu nicht in der Lage, zumal die Luft im Raum mittlerweile sehr schlecht geworden war. Dr. M... will zuerst weitermachen. Er erkundigt sich indes noch einmal bei RA Rieger, ob dessen Zeitplanung, d.h., nicht mehr als sechs Stunden, weiterhin gelte. Als dieser bejaht, scheint Dr. M... sehr erleichtert und beendet die Sitzung einige Minuten später, kündigt aber an, daß man am kommenden Freitag, 9. Februar, sicherlich länger als 15 Uhr tagen werde. StA Gro fordert das Gericht auf, endlich einmal pünktlich zu beginnen (!), d.h. um 9.00 Uhr. Dr. M... verspricht dies....

Weinheim/B., den 3.2.2007

Günter Deckert

NS: Im der heutigen Ausgabe des Mannheimer Morgen (MM) und seiner Nebenausgaben findet sich auf Seie 3 eine schmaler Dreispalter mit der Überschrift "Anwalt: Zündel hat genug vom Thema Holocaust" – Untertitel: Schaller fordert Freispruch für Rechtsextremisten / Schnelles Prozeßende in Sicht".

In der Tat ist davon auszugehen, daß das Urteil im Zündel-Prozeß am 15. Februar verkündet wird. Die RAe Bock und Rieger werden am 9.2. plädieren, "Wunschpflichtverteidiger" von Dr. M..., RA Hans-Ulrich Beust, will angeblich auch was sagen (wohl zum Strafmaß), sein Kollege Ekkart Hinney will sich nicht äußern.

Am 31.1.07 hat BILD, Ausgabe Rhein-Neckar, sooo richtig zugeschlagen. In einem fast halbseitigen Artikel mit der Überschrift "300 000 Euro: So viel kostet bisher der Endlosprozeß gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel. Und der Steuerzahler blecht und blecht ....", der mit einer Fotomontage aufgemacht ist, die rd. 75% des Artikels einnimmt – zu sehen ist oben rechts EZ, wie er die Hand grüßend an die Stirn legt, links unten ist RA Bock zu sehen, darunter RA Beust (mit dem Eindruck "Pflichtverteidiger je 265 Euro pro Tag", daneben, über dem Text, wird ein junger Mann (mit Halbglatze und Tarnjacke, was heute Mode ist!) mit dem (4) Metalldetektor kontrolliert – daneben "Polizeieinsatz 250.000 Euro" und darunter "Ein Neonazi wird von der Polizei im Gerichtsgebäude auf Waffen kontrolliert. Er will zum Zündel-Prozeß" – (Auf diese Art von Zuhörer mußte BILD sicherlich monatelang warten..; mir sind solche Gestalten NICHT in Erinnerung) – In einer Pause befragte ich einen jungen Polizisten, was er davon halte. Seine Antwort: "Ist halt die BILD-Zeitung!" Treffender kann man es nicht zum Ausdruck bringen. Der Name des Schreiberlings wird nicht genannt! Der Artikel endet wie folgt: "Und der Steuerzahler blecht weiter für die braune Lügen-Show..." Die Bilder für die Fotomontage hat laut Hinweis ein Nahke aus Rossbach (v.d.H., nordwestlich von Frankfurt) geliefert.

Anmerkungen

(1) Echternach, Stadt an der Mosel unweit von Trier, auf der luxemburgischen Seite. – Die Echternacher Narren springen 2 vor und 3 zurück.

(2) Deutsch bei Druffel-Verlag, ???? – Leider Fehlanzeige in meinem Archiv. – An guterhaltenem Ex. sehr interessiert.

(3) Ebenfalls bei Druffel – 284 S., broschur, 1978³ - frz. Originaltitel: "Le véritabke procès Eichmann ou les vainqueurs incorrigi-bles » (Der wahre Eichmann-Prozeß oder die unverbesserlichen Sieger) Prof. Paul Rassinier, Radikalsozialist, war im Widerstand gegen die deutsche Besatzung und wurde ins Lager Buchenwald (bei Weimar) verbracht. Er hat Buchenwald überlebt und es anders erlebt, als es danach "oggiziell geschildert" wurde.

(4) Die deutsche Ausgabe des Engländers Harwood erschien mit dem Titel "Starben wirklich sechs Millionen?" als Nr. 1 der Reihe "Historischen Tatsachen" (HT), die von Udo Walendy geschaffen wurde; inzwischen gibt es fast 100 Ausgaben.

(5) Auf der Grundlage eines Gesetzes aus der Kolonialzeit (Verbreitung falscher Nachrichten) wurde EZ wegen Verbreitung des Harwood-Textes durch Juden, Wortführerin war eine Sabrina Citron, angeklagt und letztinstanzlich formal (!) freigesprochen, weil das höchste kanadische Gericht das fragliche Gesetz außer Kraft gesetzt hatte.

(6) Siehe letzter Teil zu 5) – Ist ua. in der Dokumentation "The Holocaust on Trial" (Der Holo... vor Gericht) nachzulesen.

(7) Hierzu das Leuchter- und das Rudolf-Gutachten. – Alle Leuchter-Gutachten finden sich, leider nur auf Englisch, in einer mit kritischen Anmerkungen versehenen Ausgabe, die G. Rudolf noch vor seiner Abschiebung fertig gestellt hat. – 228 S., broschur, Chicago, USA, 2005

(8) W. Stäglich: "Der Auschwitz-Mythos --- Legende oder Wirklichkeit – Eine kritische Beweisaufnahme" / 467 S.- + 24 S. Bildteil, Leinen, Tübingen 1979. – Dieses Buch wurde "verbrannt", d.h. vernichtet. – Dr. Stäglich wurde deswegen der Doktortitel (UNI Göttingen) auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem 3. Reich aberkannt.

(9) Fritjof Meyer – sein Kurzaufsatz erschien in der Zs. Südosteuropa (Hrsg. ua. Rita Süßmuth, CDU, ehemals Präsidentin des Bundestages) – Meine sofortige Anzeige – ich war der erste – wurde über 18 Monate später sinnigerweise von der Generalstaats-anwalt Stuttgart abgelehnt: wissenschaftliche Arbeit; ähnlich erging es der Anzeige von Horst Mahler. . F. Meyer, einflußreicher SPIEGEL-Mitarbeiter, hat auch 1994 (!), zusammen mit dem mittlerweile erstorbenen Rudolf Augstein, Prof. Nolte befragt. Über-schrift des Beitrags: "Ein historisches Recht Hitlers?......" – Der Artikel ist sehr interessant und kann beim Spiegel-Verlag noch bezogen werden. – SPIEGEL 40/1994.

(10) Die UN-Resolution kam auf Betreiben der US-Regierung zustande, obwohl es in den USA kein dem § 130 entsprechendes oder ähnliches Gesetz gibt. Auch die Russen haben sich dieser Resolution angeschlossen. Beide Großmächte haben was zu verbergen! Die Amis haben ihr Indianerproblem, das verdrängt wird, und die Russen haben nicht nur das Problem mit den zaristischen Unterwerfungsfeldzügen im Südosten und Osten, sondern auch mit dem einzigartigen millionenfachen Mord im Zeichen des Kommunismus, was inzwischen gut dokumentiert ist.

(11) Gefängnis in Toronto – Zelle: Stahlwände, Zementboden, Matratze auf Zementboden; Fenster (Milchglas) nicht zu öffnen; Tag und Nacht Licht; nur vier (!) warme Mahlzeiten im Zeitraum von zwei Jahren; täglich nur 10 Minuten Hofgang; kein Kontakt zu Mitgefangenen – Einzelhaft; das kann man auch als Isolationshaft bezeichnen; Zahnschmerzen fast eineinhalb Jahre nicht behan-delt – der Knastzahnarzt, ein Jude, habe die Behandlung verweigert, weil er angeblich Angst vor EZ gehabt habe; mehrmals täg-lich nackt ausziehen- nach Anwaltsbesuchen grundsätzlich; kein Kugelschreiber; Bleistift durfte nicht gespitzt werden; keine Bü-cher, auch keine Ausleihe möglich – konnte jedoch mit ab und zu seiner Frau zu telefonieren, was hierzulande in der U-Haft nicht möglich ist, jedoch in der Strafhaft; man darf genehmigte Nummern zweimal in der Woche anrufen; in Sonderfällen auch öfter – so war es zumindest zu meiner Zeit in der "Veste Bruchsal", in der ich fast fünf (!) Jahre verbracht habe.. --- WO blieb die diplomatische deutsche Vertretung, die Botschaft in Ottawa, das Generalkonsulat in Toronto?

NS: Für diese Abfassung habe ich fast fünf (!) Stunden benötigt; begonnen am 2.2. um 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr und beendet am Samstagmorgen, 3.2. – Aus gegebenem Anlaß! Ich verbitte mir, daß Leute, die nicht bei den Verhandlungen anwesend sind, "Richtigstellungen" im Netz herumschicken, weil ihnen was nicht paßt. Das Manipulieren überlasse ich den SYSTEMmedien! Ich werde solche Weiterleiter künftig aus meinem Verteiler nehmen.

Es liegt auf der Hand, daß Berichte immer persönlich gefärbt sind. Ich bemühe mich jedoch, so zu berichten, wie ich die Verhandlung erlebt habe. Meine Berichte sind weder eine Mitschrift noch eine Gerichtsniederschrift. Ich lehne es aber ab, Punkte wegzulassen, weil sie möglicherweise nachteilige Folgen haben könnten, da sie zu einer anderen Beurteilung führen (könn(t)en).

Für meine Berichte habe ich weder einen Auftrag noch werde ich dafür bezahlt. Wie viele andere auch opfere ich nicht nur Zeit und Geld, sondern bringe obendrein noch zusätzliche Zeit auf für das Abfassen der Berichte und das Zuarbeiten in beiden Verfahren. Ich bin indes der einzige, der über beide Verfahren regelmäßig und ziemlich zeitnah berichtet.

WER meine Berichte, in Gänze oder auch nur auszugsweise, verwendet, möge bitte auch die Quelle nennen. Wer dies nicht tut, handelt unredlich und begeht geistigen Diebstahl.

Einige bemängeln, zu Recht, den einen oder anderen Tippfehler. Ich schreibe mit der "Methode Adler", da ich es nie gelernt habe, wie man auf einer Schreibmaschine schreibt . Niemand ist vollkommen, auch ich nicht! Wer Tippfehler feststellt, beweist, daß er den Text aufmerksam liest, und so biete ich jedem etwas...

Die amtlichen Auschwitz-Opferzahlen, die Staatsanwalt Grossmann als "Wasserstandsmeldungen" bezeichnet


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