Politische Verfolgungen 2007

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Holocaust-Glaubenszwang-Opfer Zündel: Sieben Jahre Kerker wegen wissenschaftlicher Forschung

Ernst Zündel, Held im Kampf um die Menschenrechte und die Wahrheit, tat, was die BRD-Gerichtsbarkeit und die BRD-Politik hätten tun sollen, aber bis heute nicht getan haben. Er ließ ein Gutachten über die Holocaust-Gaskammern anfertigen. Diese wissenschaftliche Großtat hat ihm nun sieben Jahre Kerkerhaft eingebracht.

Der Vorsitzende im Zündel-Holocaust-Prozeß, Dr. Ulrich Meinerzhagen, begründete sein menschenrechtswidriges Urteil vom 15. Februar 2007 gegen den Historiker, Forscher und Menschenrechtsaktivisten Ernst Zündel mit der Falschbehauptung, dieser hasse die Juden. Selbstverständlich haßt Zündel die Juden nicht, nur weil er ein wissenschaftliches Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz und Maidanek anfertigen ließ. Es wäre ohnehin die Pflicht der BRD-Politik und seiner Justiz gewesen, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Hätte Zündel nicht das Leuchter-Gutachten in Auftrag gegeben und dieses veröffentlicht, wäre er nie in Mannheim vor Gericht gestellt worden. Das Glaubenszwangs-Urteil mit "Judenhass" zu begründen, ist deshalb eine infame Verdrehung der Tatsachen.

Richter Meinerzhagen wußte genau, daß Ernst Zündel sogar von zwei jüdischen Professoren im Gefängnis besucht wurde, die über ihn positiv im Internet berichteten (NJ englische Abteilung). Die beiden jüdischen Professoren unterstützten sogar Zündels Argumentation. Der verstorbene jüdische Auschwitz-Heimkehrer, Holocaust-Forscher und Buchautor ("Sündenböcke") Joseph Burg (Ginsburg), war ein enger Kampfgefährte und Freund von Ernst Zündel. Im Großen Gaskammer-Prozeß von Toronto im Jahre 1988 sagte er für Zündel als Zeuge unter Eid dahingehend aus, daß es keine Judenvergasungen unter Hitler gegeben hätte. Joseph Ginsburg wurde bei NS-Schauprozessen in der BRD niemals als jüdischer Augenzeuge akzeptiert. Und Zündel soll ein "Judenhasser" sein?

Richter Ulrich Meinerzhagen verurteilte Ernst Zündel neben seiner abwegigen "Juden-Haß"-Begründung in erster Linie wegen "Holocaust-Leugnung" und "Holocaust-Verharmlosung", obwohl er selbst im Verlauf des Prozeß-Geschehens die "Holocaust-Geschichte" gemäß BRD-Verfolgungs-Definition intensiver ausgehöhlt und eindeutiger "geleugnet" hat, als dies Zündel je getan haben könnte.

Derselbe Richter, der Ernst Zündel die grundlegenden Menschenrechte verweigerte, sich mit Beweisen zu verteidigen, und dies auch noch im Verfahren zugibt, schreckte am Ende nicht davor zurück, diesen tadellosen Forscher und Humanisten zu sieben Jahren Kerkerhaft der Politik zuliebe zu verurteilen. Zwei Jahre Folterhaft in Kanada für denselben Tatvorwurf rechnete er nämlich bei seinem Strafmaß von fünf Jahren nicht an.

In der Verhandlung vom 12.1.2007 gestand Dr. Meinerzhagen mit Bedauern ein, daß es keine forensischen Beweise für die Existenz von Holocaust-Gaskammern gebe.

In der Verhandlung vom 2.2.2007 erklärte Dr. Meinerzhagen, daß die genauen Holocaust-Opferzahlen nicht zu ermitteln seien.

In der Verhandlung vom 9.2.2007 erklärte Dr. Meinerzhagen, daß die Holocaust-Opferzahl eine Million betrage. Nach gängiger Definition von "Holo-Leugnung" der BRD-Verfolgungsmaschinerie leugnete der Richter damit den Holocaust quasi total, da er "dem jüdischen Leid" fünf Millionen "Opfer" entzog.

In der Verhandlung vom 9.2.2007 bestätigte Dr. Meinerzhagen, daß bei BRD-Verfolgungs-Prozessen nach Paragraph 130 StGB keine Beweise zu Gunsten der Angeklagten zugelassen werden dürfen. Damit gibt ein hoher Landgerichtsrichter zum ersten Mal in der BRD-Geschichte zu, daß die BRD die international verbrieften Menschenrechte bricht und schändet.

Was die BRD und ihr Gerichtssystem sträflich unterließen, tat aber Ernst Zündel, der Angeklagte und das Opfer des "holocaustleugnenden" Richters Dr. Ulrich Meinerzhagen.  Zündel gab dem amerikanischen Ingenieur für Zyanid*-Hinrichtungs-Gaskammern, Fred Leuchter, den Auftrag, die als Gaskammern bezeichneten Gebäude in Auschwitz, Birkenau und Maidanek kriminal- und labortechnisch zu untersuchen. Zündel stützte sich später bei seinen publizistischen Veröffentlichungen auf dieses Gutachten. Er berief sich also auf eine hochwissenschaftliche Arbeit, die nichts mit Haß zu tun hat.

 

"Bemerkenswert ist die eisenharte Weigerung des Gerichts, neue natur-wissenschaftliche Erkenntnisse zuzulassen und entsprechende Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben", sagte Rechtsanwalt Ludwig Bock

AP, 15. 2. 2007

Ungeachtet der Tatsache, daß Richter Meinerzhagen das Fehlen eines BRD-Gutachtens über die Holocaust-Gaskammern - wie das Leuchter-Gutachten - eingestand und beklagte, verweigerte er dem Angeklagten sein Menschenrecht nach Artikel 19 der UN-Menschenrechtscharta, dieses Leuchter-Gutachten als Beweis zu seinen Gunsten in den Prozeß einzuführen.

Ungeachtet der Tatsache, daß Richter Meinerzhagen behauptete, die Holocaust-Opferzahl würde eine Million betragen, machte er Ernst Zündel zum Opfer dieses Ketzerprozesses und verurteilte ihn wegen "Holocaust-Leugnung" und "Holocaust-Verharmlosung". Was soll Zündel denn geleugnet und verharmlost haben, wenn der Tatbestand "der sechs Millionen" nicht zu ermitteln ist und wenn der Richter selbst "fünf Millionen vergaste Juden wegleugnet"? Da greift sich der mündige Bürger an den Kopf. Deutsche-Demokratische-Jusitz - oder Alice im Holocaust-Wunderland?

*Zyanid-Gas hatte in Hitler-Deutschland den Markennamen Zyklon-B. Diese Gas wurde für die Seuchenbekämpfung schon lange vor dem 2. Weltkrieg hergestellt.

Lesen Sie jetzt den Prozeßbericht von Günter Deckert über den letzten Verhandlungstag am 9.2.2007 (Plädoyers):

Die eingefügten Kommentare in gelben Kästen gehören nicht zum Deckert-Prozeß-Bericht. Es handelt sich um NJ-Kommentare!

Polizeieinsatz in der Halle wie in der letzten Zeit, im Saal 1 (der große Saal) im Schnitt vier, verteilt auf die beiden Seiten. Heute sollte pünktlich begonnen werden, d.h. um 9Uhr. Die "Kontrolle" begann daher früher. Der von mir angenommene Ansturm an Zuhörern blieb aus, obwohl es klar war, daß es heute interessant werden dürfte. – Es handelt sich um den längsten Verhandlungstag, der erst um 18.05Uhr zu Ende ist.

Verhandlung angesetzt um 9Uhr. Trotz Zusage des pünktlichen Beginns erscheint das Gericht erst um 9.11Uhr, immerhin so früh wie noch nie. – Ernst wurde kurz zuvor in den Saal gebracht. Seine Anhänger stehen auf.

Anwesend:

1) das Gericht in der bekannten Besetzung unter Vorsitz des Dr. (jur.) Meinerzhagen; später nur noch Dr. M.....

2) StA Grossmann

3) alle RAe, auch Dr. Schaller, Wien, obwohl er gesundheitlich schwer angeschlagen ist

4) 2 x "staschu"; am Nachmittag nicht mehr dabei – 4 Polizisten + 1 Gerichtsdiener; alle bewaffnet

5) Medien: 3 – dpa-Blondine (Mitte 30)***, taz- (1)"Jungfer" (um die 50), ap-Vertreter (Mitte 30)

6) Zuhörer (zu Beginn) 47, darunter 2 x "Antifa"/Judengemeinde – im Laufe des Tages nimmt die Zuhörerzahl ab.

*** Auf sie geht eine dpa-Meldung im heutigen Mannheimer Morgen (MM) und wohl auch in anderen Zeitungen zurück, welche die dpa-Meldung übernommen haben. taz = Tageszeitung, Berlin, Organ der linksradikalen, alternativen Szene

Dr. M... eröffnet die Sitzung, fordert die Zuhörer zu Disziplin und Ruhe auf und die "Würde des Gerichtes" zu achten – Zuwiderhandlungen würde er ahnden (lassen). – Er wendet sich auch recht ausführlich an die Verteidiger und wies darauf hin, daß auch sie ein "Organ der Rechtspflege" seien. Das bringe auch Einschränkungen mit sich. Das Gericht müsse "korrigierend eingreifen" (Drohung), wenn die Ehre von

Richter Ulrich Meinerzhagen gibt als erster BRD-Richter zu, daß bei Verfol-gungs-Prozessen nach Paragraph 130 StGB keine Beweise zu Gunsten der Angeklagten zugelassen werden dürfen. Damit gesteht zum ersten Mal ein Landgerichtsrichter, daß die BRD die international verbrieften Menschen-rechte auf Verteidigung durch Beweis-erhebung bricht und schändet.

Verfahrensbeteiligten beschädigt würde. Das Gericht wisse um die Schwere der Aufgabe der Verteidigung und erkenne deren Zwangslage. Er wies darauf hin, daß durch die neuere Rechtsprechung des BGH die Möglichkeiten der Verteidigung bei § 130-Verfahren beschränkt seien. Die Kammer neige indes zu einer großzügigen Auslegung, werde aber bei Überschreitung der "Grenzen" einschreiten. So habe Dr. Schaller, nach Auffassung des Gerichtes, diese Grenze in seinem Schlußwort zwei- bis dreimal überschritten, doch sehe die Kammer aufgrund seines hohen Alters von der Einleitung von Ermittlungen gegen ihn ab. - Er fragt dann, ob es bei der Reihenfolge Bock, Rieger bleibe. Diese bejahen.

Ehe RA Bock mit seinem Schlußwort beginnt, gibt RA Rieger noch zwei (schriftliche) Beweisanträge ab; auch RA Bock reicht noch einen ein.

Dr. M... unterbricht daraufhin um 9.22Uhr die Verhandlung für 10 Minuten, damit Ablichtungen angefertigt werden, und die anderen Verfahrensbeteiligten Kenntnis vom Sachverhalt nehmen können. – Weiter geht es um 9.44Uhr. – Auf Frage von Dr. M... nach Stellungnahmen lehnen StA Grossmann, die Anwälte Beust, Bock und Hinney ab, Dr. Schaller tritt bei; EZ will auch keine Stellungnahme abgeben.

Sachgutachten zur "Wannsee-Konferenz" – Dr. M... liest auszugsweise vor, weil der handschriftliche Antrag angeblich nicht immer genau zu entziffern sei. Der Antrag beinhaltet verschiedene Theorien zum Stellenwert der "Wannsee-Konferenz", die gewohnheitsmäßig als "Konferenz zur Vernichtung der europäischen Juden" bezeichnet wird, darzulegen, darunter auch Theorien aus dem Lager der Nicht-Revisionisten. – In zweiten Antrag, so weit ich das mitbekommen habe, ging es nochmals um die Fragen der Opfer wie der sog. Wiedergutmachung. In ihm werden auch die Namen der Juden John Sack, Verfasser des Buches "Auge um Auge", Norman Finkelstein, Verfasser des Buches "Die Holocaust-Industrie",  Tom Segev, Israel-Jude, und Israel Shamir genannt.

Nach Klärung der Unklarheiten läßt Dr. M... verlauten, nach Auffassung der Kammer, erfüllten diese Anträge die BGH-Anforderungen der "qualifizierten Auschwitz-Lüge". Dr. M... mahnt RA Rieger förmlich ab und diktiert dies auch dem Gerichtsschreiber. – RA Rieger kontert sofort sehr deutlich und weist darauf hin, daß er keine "öffentliche Erklärung" abgegeben hat. Diese habe vielmehr Dr. M... getan und damit habe er (!) sich im Sinne des § 130 strafbar  gemacht, da er (!) die Öffentlichkeit hergestellt habe.

RA Bock beginnt nun mit seinem Schlußwort. Er weist darauf hin, daß die umfangreichen Akten (2) dieses Verfahrens mindestens 50 Jahre lang für die Nachwelt an einem sicheren Ort gelagert werden, um zu verhindern, daß sie bei einem möglichen politischen Wechsel nicht der Vernichtung anheim fallen. – Anschließend nimmt er sich das Schlußwort von StA Grossmann vor und liest ihm so richtig die Leviten. Er verliest auch Auszüge aus dem § 130 (3), spricht den § 185 an und verweist auf Art. 1 GG (4). Der "Staat des Grossmann" sei ein Staat der [Miß???]Achtung und Ausgrenzung, ein Staat der Bücherverbrennung (5), ein Staat der Unduldsamkeit. Grossmann, wie immer wenn es in ihm kocht, versucht, Kunststückchen mit seinem Bleistift zu machen. – Bock zitiert weiter aus dem Buch des bekannten Strafverteidigers Prof Grimm "Mit offenem Visier", hier das Gespräch mit einem Geheimdienstler der Gegenseite während seiner Haft, die Grimm beschreibt "...von der Freiheit befreit und in Haft...". Es ging um das Lügen in Kriegszeiten. Er verweist hier auch auf das Buch von Arthur Ponsonby (4) "Falsehood in Wartime" (Lügen in der Kriegszeit). – Der StA, so Bock weiter, sei nur ausführendes Organ, und die Kammer arbeite "im Jahr 13 nach Orlet" (5) mit der Offenkundigkeitskeule. Es handle sich um einen Unterdrückungsmechanismus mißliebiger Meinungen in der Art von Inquisitionsgerichten. Mit Rechtstaatlichkeit habe das nichts mehr zu tun. – Dann zitiert er sehr lange und ausführlich das Presseecho auf das zweite Urteil einer Kammer des Mannheimer Landgerichtes (Vorsitz: Dr. Müller, SPD; Berichterstatter: Dr. Orlet/Sudetendeutscher, Ex-CDU; Beisitzerin: Frau Folkerts), wie es sich in der Buch-Doku von G. Anntohn / H. Roques, Hrsg, findet: "Der Fall Günter Deckert – Märtyrer für Forschungs-, Meinungs- und Redefreiheit im Spannungsverhältnis von Geschichte / "Zeitgeschichte", Justiz und Politik" – 480 S., Broschur, 48 DM, Weinheim 1994 (6). – Er wendet sich dann an die Kammer und fragt, ob sie willens sei, der Pressehetze stand zu halten, ob sie Lichterketten und Mahnwachen, Dienstunfähigkeit und eine Richter-Anklage wie im Fall Dr. Orlet – geplant, aber nicht durchgeführt, da dieser zuerst krank werden und dann seinen Hut nehmen mußte – verkrafte. Wenn die Kammermitglieder diese Fragen mit JA beantworten würden, dann handle es sich bei ihnen um Übermenschen. Ein NEIN indes bringe die Angst zum Ausdruck, auch die Angst bezüglich der Folgen für die Karriere. Die Verurteilung erfolge insofern aufgrund von Scheuklappen, aus Anpassung an den Zeitgeist, aus Angst und fehlendem Mannesmut vor Königsthronen. Man arbeite mit OFFENKUNDIGKEITS-Beschwörungen, passe sich stromlinienförmig der politischen Richtigkeit an, denn "Angst essen Ehre auf!" – Sind Richter wirklich (noch) frei? – Er erwähnt dann Beispiele aus seiner Verteidigertätigkeit bei NS-Prozessen und seinen Erfahrungen mit Zeugen.

Hitlers Nürnberger Rassegesetze haben heute in Israel Geltung. Auch MEIN KAMPF ist in Israel erlaubt.

"Das israelische 'Gesetz zur Rückkehr nach Israel' basiert tatsächlich auf den Nürnberger Rassegesetzen Adolf Hitlers, die klar darlegten, wer Jude ist."

haaretz.com, Israel, 24.5.2003

Bock zitiert in diesem Zusammenhang auch aus "Mein Kampf" zum Thema Juden, aus den "Nürnberger Gesetzen zum Schutz des deutschen Blutes..." dem der Reichstag einstimmig zugestimmt habe, darunter auch der Erzliberale "Papa Heuss", der erste Präsident der BR Deutschland. – Göring, so Bock, werde die Aussage nachgesagt "Wer Jude ist, bestimme ich!" Heutzutage handelten Staatsanwaltschaften wie Richter nach der Losung "Wer Volksverhetzer ist, bestimme ich bzw. bestimmen wir!" Er verweist iauf den "Fall F. Meyer" (dessen AU...-Aufsatz in der Zs. "osteuropa", Mai 2002, S. 631 – 641; die Zs. wird von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, Vorstandsvorsitzende die sattsam bekannte CDU-Dame Prof.. Rita Süssmuth, herausgegeben. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche! So sei G. Deckert wegen der Veröffentlichung des Urteils "LG Mannheim II" verurteilt worden, die linksliberale Frankfurter Rundschau dagegen nicht. Losungen wie "Deutschland verrecke!" oder "Bomber Harris, Do It Again! (Bomber-Harris (7), mach´s noch einmal) auf einem Transparent linker Deutschenhasser blieben straffrei: Meinungsfreiheit, Werturteil...  – Bei der Zeugen-OFFENKUNDIGKEIT handle es sich um eine Schein-OFFENKUNDIGKEIT. – Dann nimmt er sich Kammerfeststellungen vor:

a) Rudolf-Gutachten – Warum sage man nach dem A, hier die Wissenschaftlichkeit müsse von einem neutralen Forscherkreis überprüft werden, nicht auch B? Die Kammer habe dazu die Möglichkeit gehabt.

b) Warum überprüfe man nicht durch einen Sachbeweis die Frage des Nachbaues von Gaskammern? – Was ist  Wahrheit? Die Suche nach (der) Wahrheit sei die ureigenste Aufgabe des Historikers, wie das auch der SPD-Politiker von Dohnany anläßlich des Todes von Joachim Fest, des langjährigen FAZ-Herausgebers und Verfassers einer beachtenswerten Hitler-Biographie, zum Ausdruck gebracht habe. Auch Frau Zypries, SPD, derzeitige Justizministerin der schwarz-roten Berliner Regierung, spreche sich neuerdings für eine Nichtverurteilung aus. Er kommt dann auf die neue "Holo...-Holding" der Judenschaft zu sprechen, hier der Zusammenschluß von Fritz Bauer-Institut (8), Frankfurt, und Jüdischem Museum, der es weiterhin um die wissenschaftliche Aufarbeitung des Holo.... gehe. Und dann bemühe die Kammer immer wieder die OFFENKUNDIGKEIT... Er verweist gegen Ende seiner Ausführungen auf das Problem des Völkermordes an den Armeniern – wer in Frankreich diesen leugne, mache sich strafbar, wer ihn in der Türkei leugne, jedoch nicht bzw. umgekehrt. Er schloß mit den Worten "Nun verurteilt mal schön!" -  Die Zeit: 10.46Uhr.

Dr. M... ordnet eine Pause von 10 Minuten an. Weiter geht es um 11.07Uhr.

Zu Beginn meldet sich Dr. Schaller mit einer Einlassung zu den Ausführungen von RA Bock zu Wort und weist erneut darauf hin, daß sich in Beiträgen die israel-freundlichen Die Welt, der gebürtige Deutsche und nunmehrige Lord Dahrendorf wie auch Frau Zypries mittlerweile für eine Nichtbestrafung aussprechen.

Ab 11.08Uhr hat RA Jürgen Rieger das Wort. – Der Hintergrund des Verfahrens bleibe im Dunkeln, die Öffentlichkeit sei aufgrund der Vorgehensweise der Kammer ausgeschlossen, die heutige Presse sei angepaßt. Kennzeichnend ein Bericht im "Mannheimer Morgen" "... das Gericht werde schon einen Dreh finden ...." Wenn es ein Journalist wagen sollte, einen Beweisantrag zu veröffentlichen, mache er sich strafbar! Das politische wie das Medienklima sei aufgeheizt. Es herrsche ein Inquisitionsklima. Die ideologische Großwetterlage verlange die Einteilung in Gläubige und Lügner. Er verweist auf die Problematik der Zeugenaussagen und rügt mit Nachdruck das Fehlen wie das Einführen von Sachbeweisen. In diesem Zusammenhang erwähnt er einen Musterfall von Glaubenwollen. Es ging um die angebliche Vergewaltigung eines Mädchens. Erst als mittels Sachbeweis festgestellt wurde, daß keine Entjungferung stattgefunden hatte, brach die Anklage zusammen. – Es sei berechtigt, von einer Holo...-Religion zu sprechen. Dazu liest er einen längeren Text aus der Jungen Freiheit (JF) vom 26.1.2007 vor, der sich mit Äußerungen des Israel-Juden Dan Diner befaßt, der sich als Hoher Priester der Holo....-Religion darstelle und die "Vermenschlichmachung" der Holo...-Erfahrung und eine Gedächtniskultur fordere. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Völkermorden der Weltgeschichte dürfe es nicht geben. Der Holo.... sei einzigartig gewesen. -

Die islamische Welt wolle letztendlich nicht anerkennen, daß der Holo.... über Allah stehe. Es gäbe indes auch vereinzelte jüdische Gegenstimmen. So z. B. die des orthodoxen Rabbiners Friedman aus Wien, dargestellt in "Die Jüdische", Wien, vom 12.12.2006. – Die Frau Merkel, CDU, ordne indes den Holo... als Teil der deutschen Identität ein... Man könne an den Holo... als Religion glauben, ein Nichtglauben könne jedoch nicht bestraft werden, zumal kein Gegenbeweis zulässig sei. – Er verweist dann auf das 500jährige europäische Drama der Hexenprozesse, dem rd. neun Millionen Menschen zum Opfer gefallen seien. Kirche wie Justiz hätten in einmütiger Eintracht unschuldige Opfer auf den Scheiterhaufen geschickt, darunter auch einen Giordano Bruno, der erst 1992 rehabilitiert worden sei. – Die Gerichte seien nicht mit Fachleuten besetzt, da Juristen nun mal keine Historiker seien. Sie würden jedoch, zusammen mit der Politik, neue Dogmen schaffen und Abweichler unnachgiebig verfolgen und bestrafen.Ernst Zündel, so Jürgen Rieger, habe sich für sein Volk, das deutsche Volk eingesetzt und für die Wiederherstellung von dessen Ehre gekämpft. – Alle Beweisanträge der Verteidigung seien nach dem fast gleichen Bausteinmuster abgelehnt worden, obwohl die Opferzahlen des Holo... im freien Fall seien. Hier verweist er auf neuere Forschungen, ua, auf die zum Lager Maijdanek. Der jüdische Museumsleiter Kranz habe die Zahl von ehemals 1,7 Millionen Toten auf nunmehr 59.000 vermindert; die Revisionisten wären bei ihren Berechnungen auf eine Zahl von rd. 42.000 gekommen. – Die Kammer spreche immer wieder von übereinstimmenden Zeugenaussagen. Diese gebe es jedoch nicht. Er verweist auf verschiedene Schilderungen bei den Tötungsarten. Leider gebe es im Vergleich zu den früheren Schwurgerichtsprozessen keine wörtliche Mitschrift mehr, so daß es später sehr schwer sei, solche Verfahren nachzuvollziehen. Zeugenaussagen führten zu Urteilen. Auf diese beriefen sich dann Historiker. Und auf diese beriefen sich dann wieder die Gerichte.... – Es gäbe seitens der Revisionisten  ernstzunehmende Sachbeweise wie das Leuchter- und Rudolf-Gutachten. – Auch die Tätergeständnisse stimmten nicht überein; sie seien mit Vorsicht zu genießen. Er verweist auf die "Aussagen/Geständnise" von Höss und Bär. So habe es auch Gaswagen (zur Entlausung) bei der Wehrmacht gegeben. – An Urkunden gäbe es außer Rechnungen nichts. – Warum verweigere die Kammer die Einführung von nicht gleichlautenden Urteilen in das Verfahren? Auf wen, auf welche Historiker stützt sich eigentlich die Kammer? Dazu habe man noch nichts gehört. In diesem Zusammenhang weist er auf einen Beitrag von Prof. Nolte – an angesehener wie seriöser Historiker; er hatte den "Historikerstreit" ausgelöst -, den dieser für die FAZ verfaßt hatte: 23.8.1994. In einem späteren Leserbrief hat er Aussagen aus seinem Beitrag hinterfragt. Das sei Größe. Das Gericht dagegen sei verblendet.

Als RA Rieger eine Pause macht, nutzt dies das Gericht und ordnet um 12.20Uhr die Mittagspause bis 13.30Uhr an.

EZ wird wieder um 13.37Uhr aus den "Katakomben" in den Saal gebracht, das Gericht erscheint erst um 13.42Uhr. – Alle drei Medienmenschen sind  noch anwesend.

RA Rieger fährt in seinem Schlußwort fort und weist darauf hin, daß auch bei seriösen Historikern die Opferzahl umstritten sei. Er verweist auf Nolte. Die EINZIGARTIGKEIT werde vorwiegend mit der Höhe der Zahl getöteter Juden begründet. Die Zahl von 6 Mio finde sich in der Nürnberger Rechtsprechung. Diese gehe auf eine Ausarbeitung des Jüdischen Weltkongresses zurück, dessen einziger greifbarer Zeuge ein gewisser Vrba war, dem die Flucht aus einem KL gelungen war. Die Kammer lege sich auf keine Zahl fest. Für sie seinen mehrere Millionen OFFENKUNDIG. In seinen weiteren Ausführungen nimmt er sehr ausführlich Bezug auf die Arbeit von Walter N. Sanning "The Dissolution of Eastern European Jewery" (Die Auflösung des osteuropäischen Judentums (9); dt. "Die Auflösung", erschienen bei Grabert) – Es habe keine 6 Mio Juden im deutschen Machtbereich gegeben. Juden seien ua. auch durch die Sowjets in den Osten verschleppt worden. Es seien 200.000 jüdische Partisanen getötet worden. Es seien auch Juden als reguläre Soldaten der Roten Armee gefallen. Juden seien auch altersbedingt gestorben. Es habe Judenpogrome durch die Ostvölker gegeben. Angeblich seien 3 Mio Wiedergutmachungsanträge gestellt worden. Die Kammer werde bewußt nicht konkret, weil sie nichts Konkretes vorweisen könne. Wie beim "Nürnberger Prozeß", so werde auch in diesem Verfahren nicht nach Entlastendem gesucht bzw. Entlastendes wird nicht zugelassen. – Zur Tatwaffe lägen auch keine Sachbeweise vor. So werde ua. die Tötung mittels Dieselmotoren (aus dem T 34) behauptet. Dies sei technisch unmöglich. Er sei gerne bereit, dies in einem Selbstversuch dem Gericht zu demonstrieren.. Alle Beweise habe die Kammer abgelehnt. Dies sei die Kapitulation der Vernunft, zumal die Kammer völlig frei gewesen sei, eigene Beweise zu erheben. Der BGH verbiete das nicht, er meine nur, die Beweiserhebung sei nicht erforderlich. – Der § 130, 3, der in diesem Verfahren zugrunde gelegt werden soll, sei zudem verfassungswidrig. Dies behaupte mittlerweile auch der ehemalige Kammervorsitzende am LG Hamburg Dr. G. Bertram – dieser hatte G.R. Lauck, NSDAP AO, Lincoln, Nebraska, USA,  zu vier Jahren verurteilt! Die Kammer hätte einen entsprechenden Vorlagebeschluß an das BVerfG machen können, wenn sie gewollt hätte. Der § 130 sei deutsches Sonderrecht in Europa; der Versuch, dieses Sonderrecht auch zu einem EU-weiten Sonderrecht zu machen – so die schwarz-rote Berliner Regierung -, dürfte wohl kein Erfolg beschieden sein. Mit einem solchen Sondergesetz wird wissenschaftliche Forschung verhindert. – Die brddr sei zu einer Mediendiktatur geworden. Selbst ein R. Herzog, CDU, ua. auch mal Präsident und "Erfinder des brddr-Holo...-Tages", habe einmal bemerkt, die brd(dr) sei keine Demokratie (mehr), da es keine Gewaltenteilung mehr gebe.

Mit dem "Fall Deckert", 1994, hat die Demokratie in der brd(dr) ein Ende gefunden! So Rieger wörtlich.

Die Medien hatten zur Hatz geblasen!

Die Richter sind zu feige, sich dem Medienterror entgegen zu stellen. Die Medien hätten nicht zu entscheiden, was Recht oder Unrecht ist. G. Gaus, SPD. Habe einmal gesagt, "Das Maß an Freiheit läßt sich an den Lippenbekenntnissen ablesen, damit man in Ruhe gelassen wird. Es werde eine Betroffenheitskultur gepflegt, eine Schuldkultur, ein Schuldkomplex. Weder die Amerikaner noch die Briten noch die Franzosen kämen je auf den Gedanken, ihre Hauptstadt oder sonstige wichtige Städte mit "Denkmälern der Schuld" zu "verschönen".

WAS wird EZ  vorgeworfen? – Er sei der Vater / Macher der Weltnetzseite, der "zundelsite". Frau Dr. Rimland-Zündel habe sich jedoch dazu bekannt. Zudem könne EZ das technisch überhaupt nicht. Frau Dr. R...-Zündel habe auch die "z-grams" alleine gemacht.. Die Behauptung, EZ habe jede einzelne Zeile zuerst abgesegnet, sei nicht beweisbar. – Sein Buch? (10) Das sei längst verjährt. - Ohne die weltweite Ausdehnung des Tatortrechts durch den BGH, d.h. brddr-deutsche Staatsanwälte könne in jedem Land der Welt, in dem eine "Straftat nach brdrr-deutschem Recht" verübt wird, verfolgen, sei die Abschiebung nicht erfolgt und sei eine Verurteilung nicht möglich. Im "Fall Dr. Töben" (11) sei dies zum ersten Mal durchgespielt worden; die brddr-deutsche Justiz habe mit der "Bekämpfung von Weltnetzkrimininalität" damals Neuland betreten. – In Sachen GERMANIA-Rundbriefe konnte EZ keine Verbreitungsabsicht nachgewiesen werden. Der  entsprechende Versuch, den Beweis mit Zeugen zu führen, sei kläglich gescheitert. Die Kammer, so Rieger, werde es jedoch irgendwie hindrehen, um zu einer Verurteilung zu kommen, denn sie sei in jeder Hinsicht befangen. – Der Holo... als Gründungsmythos (12) von Israel sei doch eine Tatsache. Und damit hänge auch die Pflege der Schuldkultur zusammen. Man benötige den Schuldkomplex für die Zahlungsbereitschaft (Wiedergutmachung). – Er geht dann Schritt für Schritt auf die Punkte der Anklageschrift (13) ein, macht auf die Taktik der Staatsanwaltschaft aufmerksam, durch Weglassung von Stellen, die durch Punkte ersetzt werden, die gewünschte Tendenz zu erzeugen. RA Rieger macht deutlich, daß sich bei all den aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten auch nach brddr-deutschem Recht um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Als RA Rieger im Zusammenhang mit dem Anklagepunkt Opferzahl mit verschiedenen Zahlen arbeitet, verliert Dr. M..., in dem es schon seit längerer Zeit "arbeitete", die Geduld und unterbricht um 15.37Uhr RA Rieger mit dem Einwurf, er [Rieger] bestreite die staatlich geplante Massenvernichtung im Gegensatz zur herrschenden Meinung der seriösen Geschichtswissenschaft. Falls das nochmals geschehe, werde er ihm das Wort entziehen. Zudem habe das strafrechtliche Folgen. [Der Vorsitzende Richter, der diese Drohung aussprach, gab im Verlauf des Verfahrens selbst zu, daß die Opferzahlen nicht zu ermitteln sind] Auch Berichterstatter Hamm machte seiner "Empörung" Luft und mischt sich einige Male, ohne das Wort zu haben, ein. Jürgen Rieger läßt sich indes nicht aus der Ruhe bringen und fährt fort. Als er im Zusammenhang mit der Frage nach der Souveränität der bdr(dr) erneut auf das Problem der OFFENKUNDIKEIT zu sprechen kommt, unterbricht Dr. M... um 15.45Uhr erneut seine Ausführungen und mahnt ihn erneut ab, weil er die OFFENKUNDIGE Massenvernichtung in Abrede stelle.. Dies bedeute Leugnung.  RA Rieger bezeichnet die Richter als feige.

Erregt unterbricht Dr. M... die Verhandlung für 5 Minuten.

Dr. M... will dann dem Gerichtschreiber wegen Beleidigung des Gerichtes folgenden Kammerbeschluß diktieren: "Die Krankheit der Richter werde..." RA Rieger fällt ihm sofort ins Wort und stellt fest, daß er das nicht gesagt habe. Er habe ausgeführt, daß für ihn "die Feigheit der Richter kein Maßstab für die Verteidigung sei." – Dr. M... macht einen Rückzieher und droht "Falls erneut...., dann Wortentzug. Ein Ermittlungsverfahren werde eingeleitet werden. Dr. M.. wie auch Hamm, der sich wieder maikäferhaft aufgepumpt hatte,

Obwohl Richter Meinerzhagen be-hauptete, die Holocaust-Opferzahl würde eine Million betragen, verur-teilte er Ernst Zündel als Opfer dieses Ketzerprozesses wegen "Holocaust-Leugnung" und "Holocaust-Verharm-losung". Was soll Zündel denn geleugnet und verharmlost haben, wenn der Tatbestand "der sechs Millionen" nicht zu ermitteln ist und wenn der Richter selbst "fünf Millionen vergaste Juden wegleugnet"?

verdeutlichen ihre Auffassung vom geschichtlichen Kerngeschehen dahingehend, daß annähernd 1 Million Juden umgekommen sei. Das sei eine OFFENKUNDIGE Tatsache, die von RA Rieger in Abrede gestellt werde. Dr. M will Rieger das weitere Verlesen aus der Anklageschrift untersagen. Doch Rieger hält dagegen, macht deutlich, daß es sich um Ausführungen in der Anklageschrift handelt und läßt sich nicht beirren. Er macht weiter. Dr. M... gibt "zähneknirschend" klein bei. Später, als Rieger darauf hinweist, daß der BGH zum Thema Gaskammern nichts ausgesagt habe, greift Dr. M... wieder ein und bemerkt, daß dies durch Untergerichte geschehen sei. Als Rieger anzweifelt, daß die Kammer, d.h. Berufsrichter wie Schöffen, alles von A bis Z gelesen hat, unterbricht Dr. M...  sehr erregt wieder und verbittet sich dies. Rieger kontert, er könne ja die Kammermitglieder nach Einzelheiten befragen. Dann werde sich herausstellen, wer im Unrecht sei. Dr. M... erklärt, die Kammer "habe zur Kenntnis genommen". Er droht erneut, setzt zum Diktieren an, hält inne und läßt dann Rieger weiter reden. Während der weiteren Ausführungen merkt man immer wieder, wie es in Dr. M... und Hamm "arbeitet", doch es bleibt bei bösartigen Blicken der beiden, auch in Richtung Publikum.

Dr. Schaller geht um 15.30Uhr. – Alle drei Medienvertreter sind noch da.

Um 17.14Uhr wird Dr. M..., unterstützt von Hamm, wieder aktiv und fordert RA Rieger auf, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dieser stellt klar, daß er die ganze Zeit über nichts anderes mache.

RA Beust geht um 17,17Uhr; sein Kollege Hinkey war bereits am frühen Nachmittag gegangen.

Der Begriff "AU...-Lüge", so Rieger, lasse sich verschieden deuten. Das Gericht sei aufgrund der Vorgaben durch das BVerfG gehalten, die Deutung zugrunde zu legen, welche die mildeste Strafe nach sich ziehe. So ist z.B. AU...-Lüge im Sinne von Mythos straffrei.

Die BRD verpflichtete sich offenbar gegen-über den Siegermächten, die Holocaust-Erzählung mit Hilfe der Justiz auf ewig zu schützen! Richter Meinerzhagen seufzte, als er in seiner Urteilsbegründung indirekt darauf hinwies. "Die Grundlagen" für die Existenz der BRD (von Siegers-Gna-den???) müssen demzufolge der Schutz der Holocaust-Erzählung sein, festgelegt im Überleitungsvertrag mit den Siegern.

"Wegen der historischen Erfahrungen und der Verantwortung für die Ver-gangenheit könne Deutschland nicht auf den Schutz der staatlichen Grund-lagen verzichten, sagte Meinerzhagen. Es gebe keinen Zweifel an der Verfas-sungsmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen."

AP, 15. 2. 2007

Nach der "Durcharbeitung" der Anklageschrift wendet sich RA Rieger abschließend zwei weiteren Gesichtspunkten zu. Da sei einmal das vom StA geforderte Strafmaß zu betrachten. fünf Jahre Haft für abweichende Meinungen  im politisch-geschtichtlichen Bereich statt freier Erörterung im angeblich freiesten Staat in Europa...  Dann die Nichtanrechnung der Folterhaft in Kanada. Die Kammer gehe nach wie vor von der Rechtmäßigkeit des von Richter Blair geleiteten Verfahrens und seines Urteils aus, obwohl der Gutachter vom M. Planck-Institut (für vergleichendes Völkerrecht), Freiburg, ein Dr. Koch, nicht in der Lage gewesen sei, dies zu begründen, ganz einfach weil er keinen Zugang zu den Dokumenten gehabt habe. Zudem werde die 11.9.-Gesetzgebung in Kanada derzeit nicht nur öffentlich kritisch hinterfragt, sondern auch vom höchsten kanadischen Gericht überprüft. Zumindest in einem Fall habe man deutlich zurückrudern müssen. Das Parlament habe sich öffentlich entschuldigt, und dem Betroffenen seien sieben Mio Kanada-Dollar als Entschädigung zugesprochen worden. Auch das gefällt Hamm nicht. Er greift wieder ein. Doch Rieger macht ruhig weiter und erklärt, die Hilfskonstruktionen "Destabilisierung der deutschen Regierung", Befürworter der "White Supremacy Movement" (Bewegung für weiße Vorherrschaft) würden nicht greifen. Er beantrage Freispruch. Das Gericht könne nicht behaupten, es habe von den Argumenten der Revisionisten keine Kenntnis gehabt. Die abweichende Meinung von EZ sei wohl begründet (gewesen). Im Rahmen seiner Wahrheitskampagne habe er nur wissenschaftliche Forschungsergebnisse (Leuchter, Rudolf) verbreitet. Auch müsse die Ausweitung des Tatortrechtes gesehen werden. Weder in Kanada noch in den USA sei das, was EZ gemacht habe, ein Straftatbestand. Jürgen Rieger endet um 18.05Uhr.

Dr. M... teilt mit, daß die Verhandlung am 15. Februar, 9Uhr, fortgesetzt wird.

Die dpa-Blondine wie die taz-Jungfer waren bis zum Schluß da; der ap-Vertreter ging kurz vor 17Uhr. – Alle drei haben einen Bericht verfasst. – Die dpa-Meldung ganz am Ende, der taz-Bericht wie auch der ap-Bericht (nur auf Englisch) jeweils getrennt von diesem Bericht..

Anmerkung Berichterstatter

Es ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß es an diesem 15. Februar 2007 zur Verkündung des Urteils kommt. – Von den beiden anderen Pflichtverteidigern hat nur RA Beust erklärt, er wolle sich abschließend äußern, wohl nur in Bezug auf das Strafmaß. Sein Schlußwort dürfte kaum länger als 20 – 30 Minuten dauern.. Sofern EZ, der bislang durchweg geschwiegen hat, keine längeren Ausführungen machen will, falls überhaupt, dann hat Dr. M... ausreichend Zeit, das Urteil, sprich die Verurteilung – alles andere käme einem Wunder gleich – zu "begründen".

Fußnoten Berichterstatter

(02) umfangreiche Akten – Es ist zu hoffen, daß es gelingt, dieses Verfahren entsprechend auszuwerten und in die interessierte Öffentlichkeit zu tragen, zumindest in  den Ländern, in denen das noch erlaubt ist. Dies bedeutet, daß die Auswertung durch einen Kreis zu erfolgen hat, dem erfahrene Juristen und Historiker angehören, deren Ergebnis(se) verlegerisch und auch für Normalverbraucher verständlich und zugänglich veröffentlicht werden (können).

(03) Den Inhalt des ganzen § 130 sollte sich jeder zu Gemüte führen, indem er die derzeit neueste Ausgabe des StGB = Strafgesetzbuch kauft – ich habe die 38. Auflage mit Stand vom 1. Sept. 2002, muß mir also wieder die neueste zulegen – oder sich eine Ablichtung besorgt. Die Ausgabe als TB (= Taschenbuch) in der dtv-Reihe bei Beck ist preiswert (damals 5 €); dtv-Nr. 5007.

(04) Ponsonby, brit. MP = Member of Parliament, also Abgeordneter im brit. Unterhaus, verfaßte diese Untersuchung von knapp 200 S. 1928. Erstveröffentlichung Großbritannien 1928, USA 1929. - Ich besitze die englische Ausgabe (Nachdruck über IHR = Institute for Historical Review ( = Institut zur Überprüfung der Geschichte),  aus dem Jahr 1980. – Meines Wissens gab es auch (gibt es auch noch?) einmal eine deutsche Übersetzung, möglicherweise bei Grabert, Tübingen.

(05) Dr. jur. Rainer Orlet, Richter am LG Mannheim, Berichterstatter (und Verfasser der Rohfassung des Urteils) im 2. Mannheimer Deckert/Leuchter-Prozeß. Wegen der Urteilsbegründung (1 Jahr auf Bewährung, 10.000 DM Geldstrafe, Vernichtung des Originalvideos) gab es weltweiten Protest, der schließlich zur frühzeitigen Zwangspensionierung von Dr. Orlet führte und einer weiteren Verhandlung, dieses Mal vor dem LG Karlsruhe. Urteil der drei Berufsrichterinnen – Vorsitz eine CDU-Dame: 2 Jahre ohne Bewährung bei gleichem Sachverhalt..

(06) Wegen der Herausgabe dieser Doku(mentation) erhielt ich 15 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Grund: Abdruck des 1. Mannheimer LG-Urteils unter Vorsitz des SPD-Mitgliedes und Juden Dr. Nussbruch (Selbstaussage). Damit hätte ich die "Leuchter-Botschaft" erneut transportieren wollen. - Das Buch wurde "verbrannt", d.h. die in der Druckerei beschlagnahmten Filme wurden vernichtet. – Sollte einer der Empfänger dieses Berichtes aus dem Kreis der Älteren der Gefährtenschaft dieses Buch noch besitzen und nicht wissen, in welche Hände es einmal gerät, dann möge er es bitte rechtzeitig an mich schicken. – Die Familie hat nur noch ein einziges Exemplar.

(07) "Bomber-Harris", Spitzname für den britischen Verantwortlichen bei der RAF (= Royal Air Force), der die Churchillsche Luftkriegführung gegen die deutsche Zivilbevölkerung und auch für DRESDEN verantwortlich zeichnet.

(08) Fritz Bauer, Jude aus Schwaben, der in Dänemark (trotz deutscher Besetzung) den Krieg überlebt hat. Später Generalstaatsanwalt in Hessen, "Vater des Frankfurter Auschwitz-Prozesses". – Nach ihm ist ein Institut zur Erforschung des Holo.... mit Sitz in Frankfurt benannt.

(09) Walter N. Sanning (US-Amerikaner): "Die Auflösung" – 319 S., Broschur, Tübingen 1983. – Ob das Buch mittlerweile indiziert ist, weiß ich nicht. Verboten ist es meines Wissens noch nicht.

(10) Wohl "Ernst Zündel – ein Mann der Geschichte macht --- Bericht über einen Geschichtsprozeß in Kanada" – 138 S., Broschur, Toronto, Kanada 1992

(11) Dr. phil. Frederick Töben, gebürtiger Stuttgarter, australischer Staatsbürger, ehemaliger Lehrer, Leiter und Gründer des "Adelaide Institue", war von einer Kammer des LG Mannheim nach Anklage durch den sattsam bekannten "sta klein" zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden wegen "Weltnetz-Kriminalität". – Der BGH hat das Urteil, da zuuu (!) milde, aufgehoben. Ein neuer Prozeß scheitert daran, daß Dr. Töben nicht die Absicht hat, wegen eines neuenn Prozesses nach brddr-Deutschland zu kommen.

(12) Siehe dazu das Buch des französischen Historikers und Philosophen Roger Garaudy, eines ehemaligen Kommunisten, "Les Mythes fondateurs de la politique israélienne" (Die Gründungsmythen der israelischen Politik) – 277 S., Broschur, "Samiszdat Roger Garaudy", 1996.  Im Klartext heißt dies, daß kein (!) frz. Verlag gefunden wurde, der bereit war, das Buch zu veröffentlichen. Und das im "Lande Voltaires"! – Angeblich soll eine deutsche Übersetzung als Manuskript vorliegen; der Druck scheitere jedoch a) am Interesse, b) an der Finanzierung.

(13) Die Anklageschrift steht bereits seit längerer Zeit im Netz. – Ich werde erst beim nächsten und möglicherweise letzten Bericht die Quelle nennen, da ich mich andernfalls vor der Verkündigung des Urteils strafbar machen würde.

Weinheim/B., den 11.2.2007 – mit einiger Verspätung, da ich durch eine Erkältung etwas angeschlagen bin.

Günter DECKERT

WER diesen Bericht, sei es auszugsweise oder in Gänze, auswertet / nutzt, möge bitte auch die Quelle nennen. Ansonsten muß er sich den Vorwurf des geistigen Diebstahls gefallen lassen. – Eine Vergütung wird nicht verlangt.

Es liegt auf der Hand, daß dieser Bericht, der keine Niederschrift im strengen Sinne des Wortes darstellt und schon gar keine Mitschrift sein kann, mein ganz persönlicher Eindruck ist. Er gibt das Verfahren vom 9.2.2007 so wieder, wie ich es mitbekommen habe, was dieses Mal aufgrund der außerordentlichen Länge der Verhandlung nicht ganz leicht war. – Ich gehe jedoch davon aus, daß die Schlußworte wie auch die Beweisanträge der Verteidiger und die Ablehnungen durch die Kammer in hoffentlich absehbarer Zeit in allen Einzelheiten nachgelesen werden können..

Die amtlichen Auschwitz-Opferzahlen, die Staatsanwalt Grossmann als "Wasserstandsmeldungen" bezeichnet