Multikultur 2007
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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 2007 - Quelle: NJ-Autoren - Quelle: NJ-Autoren

So sieht Minderheiten-Justiz im Multikulti-Paradies aus

Wer kann sie noch zählen, die zahlreichen Mordtaten, die vor BRD-Gerichten sozusagen als Kavaliersdelikte juristisch verhätschelt wurden, nur weil sie von Ausländern verübt wurden. Insbesondere wenn Deutsche Opfer ausländischer Gewalt wurden, gab es nur allzu oft Freisprüche bzw. milde Sanktionen. "Es hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Urteile - sogar bei Mord - gegeben, die Täter im Namen 'anderer Sitten' bzw. eines anderen 'Kulturkreises' milder verurteilt oder gar freigesprochen haben." (Alice Schwarzer, Spiegel.de, 22.3.2007)

Jetzt erregte plötzlich ein Richterentscheid die gesteuerte Öffentlichkeit, als wäre Derartiges einmalig in der BRD, obwohl gerade solche Multikulti-Entscheidungen vor den Gerichten quasi zur Regel geworden sind. Eine Frankfurter Familienrichterin verweigerte einer Marokkanerin mit BRD-Pass die vorzeitige Scheidung wegen Gewaltanwendung ihres Ehemannes. Die Richterin begründete ihren Beschluß damit, daß "der Koran das Züchtigungsrecht vorsehe." Deshalb, so die Richterin, "sei die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine 'unzumutbare Härte'." (Welt, 22.3.2007, S. 5)

Die Richterin zitierte den Koran aber richtig. In Sure Vier, Vers 34 heißt es: "Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie." (Welt, 22.3.2007, S. 5)

Argumentiert wird jetzt aber, daß sich die Moslems nicht den Weisungen Gottes, sondern dem BRD-Gesetz, das von "ungläubigen Sündern" geschrieben wurde, zu unterwerfen hätten.

So wäre es normalerweise richtig. Aber dann darf man keine Multikultur zulassen, die sozusagen immer Religionsunruhen nach sich zieht. Man darf den Angehörigen anderer Religionen nicht die absolute Religionsfreiheit versprechen, wie dies in der BRD geschieht. Absolute Religionsfreiheit bedeutet, daß der Gläubige das Wort seines Gottes dem menschlichen Gesetz vorziehen darf. Mehr noch, daß der Gläubige das Wort seines Gottes dem menschlichen Gesetz voranstellen darf. Ganz unvorstellbar für wahre Muslime ist, daß das Gesetz Gottes hinter das Gesetz von "Ungläubigen" zurückzuweichen hätte.

Es gibt bereits eine lange Tradition in der BRD, daß man diesem Multikultur-Versprechen Rechnung trägt. Zahlreiche Entscheidungen von Gerichten stellten z.B. fest, daß muslimische Männer mehrere Ehefrauen haben dürfen. Die Richter verpflichteten gleichzeitig die deutschen Sozialkassen, die Vielweiberei zu finanzieren. "Eine Zweitfrau eines in Deutschland anerkannten irakischen Flüchtlings mit Aufenthaltsrecht hat wie die erste Ehefrau auch Anspruch auf Aufenthaltsrecht. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor." (FR, 30.3.2004) Niemals ein Aufschrei der Gutmenschen, obwohl für Deutsche in solchen Fällen nach wie vor der Bigamie-Paragraph gilt, der Vielweiberei mit hohen Gefängnisstrafen ahndet (Ehegesetz, §§ 5, 20 und 171)

Auch Ehrenmorde wurden vor BRD-Gerichten als Todschlag ausgelegt, weil dies eben in der Türkei Kulturgut sei, wenn auch offiziell verboten, so die BRD-Justiz.

Warum nur regen sich alle Gutmenschen plötzlich über einen Richterbeschluß auf, den sie früher als multikulturelle Großtat gepriesen hätten, um ihren Ausländerwahn unter Beweis zu stellen? Plötzlich quakt der der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, davon, Religion habe bei Gerichtsentscheidungen nichts verloren: "Was der Koran, die Bibel oder sonstige religiöse Lehren vorschreiben, kann für Entscheidungen der Justiz nicht maßgeblich sein." (Welt, 22.3.2006, S. 5) Wer steuert diese Leute plötzlich in eine andere Richtung? Sieht sich der Zentralrat der Juden vielleicht von der Multikultur bedroht, wie der ehemalige israelische Premierminister Ariel Scharon bereits feststellte?

Welch eine Heuchelei, davon zu schwafeln, daß die Religion bei Gerichtsentscheidungen nichts verloren habe. Ernst Zündel, der nicht alle Holocaust-Geschichten glauben kann, wurde deshalb vor dem Mannheimer Landgericht im Februar 2007 von Richter Meinerzhagen zu insgesamt sieben Jahren Kerker verurteilt. Meinerzhagen begründete sein gemäß UN-Charta menschenrechtswidriges Urteil mit einem Moses-Zitat aus dem Alten Testament, dem Buch der Rache.

Ob Terror, ob Rechtsvernichtung, ob Finanzkatastrophe, ob Bildungsuntergang, ob Rentenverlust und Krankenunterversorgung oder ausufernde Kriminalität – verursacht werden diese Elendszustände maßgeblich durch die BRD-Einfuhrpolitik fremder Völkermassen. Genannt: multikulturelle Bereicherung.