Jüdische Studien 2007

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"Unsägliches Elend hatten jüdische Wucherer und Güterschlächter über Grundherren und Bauern gebracht."

"Die Landplage des schnorrenden und schachernden Judentums, das die öffentliche Sicherheit ernstlich gefährdete"

Heinreich von Treitsche: Die Juden sind unser Unglück

"Heinrich von Treitschke:
"Die Juden sind unser Unglück!"

Heinrich von Treitschke (1834-1896) war Historiker und Publizist. Er war einer der wichtigsten Mitarbeiter Bismarcks und wurde 1866 Professor für Geschichte in Kiel, danach Heidelberg und Berlin, wo er nach dem Tode Leopold von Rankes Historiograph des preußischen Staates wurde. Sein Hauptwerk "Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert" ist die Schilderung deutschen Lebens vor 1848, fundiert und auf großer Forschungsarbeit beruhend. Das in vielen Auflagen erschienene Werk hat das Gedankengut des nationalen deutschen Bürgertums und sein Geschichtsbild entscheidend beeinflußt. (aus Umschlagstext, "Deutsche Geschichte im19. Jahrhundert")

Das deutsche Bürgertum, der König, ja selbst der liberale und weltoffene Friedrich der Große hegten offene Abneigung gegen Juden und Treitschke verkürzte einen Luther-Satz auf die weltberühmt gewordene Formel: "DIE JUDEN SIND UNSER UNGLÜCK". Das ganze deutsche Volk, samt seiner Führung, war also bereits vor Adolf Hitler wehrhaft gegen Juden eingestellt. Da dieses Phänomen aber nicht auf Deutschland beschränkt war, muß wohl die ganze Welt antisemitisch gewesen sein. Ja, selbst Jesus Christus, der christliche Erlöser und Sohn Gottes, war wohl in diesem Sinne der herausragendste Antisemit der Menschheitsgeschichte, denn er nannte die Führungsjuden "Kinder des Teufels, Mörder und geborene Lügner". Die Frage stellt sich, wer ist Schuld am Antisemitismus? Die Antisemiten, sagen die Juden. Heinrich Treitschkes Geschichtswerk erlaubt einen Einblick in die Gedankenwelt des deutschen Bürgertums im 19. Jahrhundert und verschafft Aufschluß darüber, warum das Judentum damals in Deutschland auf Ablehnung stieß.

Im folgenden eine Passage aus , "Deutsche Geschichte im19. Jahrhundert", Treitschkes Buch neu aufgelegt im Emil Volmer Verlag (Phaidon Verlag), Essen, 2001, ISBN 3-88851-224-7, Seite 334:

Zitatanfang:

Härter noch verhielten sich die Provinzialstände gegenüber den Juden. Das befreiende Edikt vom 11. März 1812 war in den neuen Provinzen noch nicht eingeführt, nur seine Vorschriften über den Staatsdienst galten selbstverständlich für den gesamten Staat und wurden überall streng eingehalten: auch in den Rheinlanden, wo man einige von Frankreich übernommene jüdische Subalternbeamte in der Stille pensionierte. Nach dem Kriege bemühte sich Hardenberg mehrmals, den jüdischen Freiwilligen, zumal den Rittern des Eisernen Kreuzes, eine Anstellung oder doch eine Entschädigung zu erwirken; jedoch das gesamte Staatsministerium wollte von dem Buchstaben des Gesetzes nicht abweichen, da den Juden bereits "ohne alle Aufopferung die früheren Rechte so bedeutend erweitert" worden seien, und einigte sich schließlich zu dem Beschlusse, daß jüdischen Soldaten niemals ein Zivilversorgungsschein gegeben werden dürfe, nur in besonderen Fällen Unterstützung oder Pension. Der König hegte, wie den Ministern wohl bekannt war, im Grunde seines Herzens eine ebenso lebhafte Abneigung gegen das Judentum wie einst Friedrich der Große. Auswärtigen Juden erteilte er das Staatsbürgerrecht nur selten und nach sorgfältiger Prüfung. Er hoffte, durch die religiöse Bekehrung den alten Gegensatz allmählich verschwinden zu sehen und schenkte seine besondere Gunst dem neuen Vereine "zur Verbreitung des Christentums unter den Juden", der im Jahre 1824 mehrere hundert Bekehrungen verzeichnen konnte, doch gegen den Stamm des strengen Altjudentums nichts ausrichtete. Indes von dem bereits Gewährten dachte Friedrich Wilhelm nicht wieder abzugehen, und nur einmal ließ er sich zu einer Zurücknahme bewegen: Dezember 1822 wurde den Juden der Zutritt zu den akademischen und Schulämtern wieder untersagt, "wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse". Unterdessen bestanden in den neuen Provinzen des Ostens noch die harten kursächsischen und schwedischen Judengesetze, im Westen die Vorschriften des Code Napoleon. Um diese unerträgliche Ungleichheit zu beseitigen, verlangte die Krone den Rat der Provinzialstände.

Da brach auf allen acht Landtagen stürmische Entrüstung los. Der Groll, der hier redete, entsprang nicht, wie vormals der Judenhaß der Burschenschaft, einer unklaren christlich-germanischen Schwärmerei, sondern der wirtschaftlichen Bedrängnis des Landvolks; denn unsägliches Elend hatten jüdische Wucherer und Güterschlächter während der schweren Krisis, die um die Mitte der zwanziger Jahre die deutsche Landwirtschaft heimsuchte, über Grundherren und Bauern gebracht. Angesichts solcher Erfahrungen hielten die Grundbesitzer fast allesamt für ausgemacht, daß die Gesetzgebung der napoleonischen Zeit die Juden weder veredelt, noch sie ihren christlichen Mitbürgern näher geführt habe. Kein einziger der acht Landtage empfahl die allgemeine Einführung des Edikts von 1812. Alle verlangten vorbeugende Maßregeln zum Schutze des Grundbesitzes; schade nur, daß die Vorschläge wieder sehr weit auseinander gingen. Die einen wollten den Juden den Ankauf von Landgütern, die anderen den Hausierhandel und alle Darlehnsgeschäfte untersagen. Auch sollte ihnen nicht erlaubt sein, sich die Namen geachteter christlicher Familien anzueignen; diese Bitte kehrte fast auf allen Landtagen wieder, da die großen altgermaischen Geschlechter der Lehmann und Meier sich über ihre neue morgenländische Namensvetterschaft gar nicht trösten konnten. Die drei Grenzprovinzen des Ostens forderten außerdem noch strenges Einschreiten wider die Landplage der schnorrenden und schachernden Einwanderer, die aus der polnischen Wiege des deutschen Judentums jahraus jahrein westwärts zogen und zumal in Ostpreußen die öffentliche Sicherheit ernstlich gefährdeten.