Verfolgungen 2006
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Politische Verfolgungen - Quelle: NJ-Autoren - Quelle: NJ-Autoren

Nicht Recht und Gesetz regieren das Land, sondern fremde Herren. Horst Mahler bald in Kriegsgefangenschaft. Empört euch nicht, sondern handelt!

Die Verurteilung von Horst Mahler zu 9 Monaten Freiheitsstrafe – ohne Bewährung - wegen vermeintlicher Volksverhetzung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Prozeßvertreter der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands im Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist rechtskräftig.

Er wird jetzt schon bald den Weg in die Kriegsgefangenschaft antreten müssen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gebe ich nachfolgend einen Auszug aus der Revisionsbegründung wieder, die Horst Mahler verfaßt und durch seinen Pflichtverteidiger dem Bundesgerichtshof vorlegen ließ. Dieser hat 1 Jahr und 3 Monate gebraucht, um einstimmig herauszufinden, daß das Rechtsmittel „offensichtlich unbegründet“ sei. Mit dem einen Satz: “Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Januar 2005 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.“ hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 8. August 2006 die Rechtskraft für das Urteil herbeigeführt.

Horst Mahler wird gegen diese Entscheidung Grundrechtsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Er selbst hat öffentlich die Frage gestellt, ob es denn glaubhaft sei, daß der Sieger über das Deutsche Reich sich der Rechtsprechung der Gerichte des Besiegten unterwerfen wollte. Damit ist wohl alles über die Erfolgsaussichten des angekündigten Rechtsbehelfs gesagt.

Sylvia Stolz
Rechtsanwältin
Sun, 27 Aug 2006 17:44:32 EDT


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