Verfolgungen 2006
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Politische Verfolgungen - Quelle: NJ-Autoren - Quelle: NJ-Autoren

Rudolf-Prozess

Tag 4, LG Mannheim - 06.12.06

(Nikolaus-Tag / Knecht Ruprecht-Tag für die kleinen und die "großen" Kleinen)

Prozeßberichterstatter: Günter Deckert
Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.14Uhr, d.h. die übliche Verspätung, die man hierzulande das "akademische Viertel" nennt
Anwesend:
1) das Gericht in der gleichen Besetzung mit dem Vorsitzenden Schwab
2) StA Grossmann
3) die beiden Verteidiger
4) 1 Gerichtsdiener, 2 uniformierte Polizisten – alle bewaffnet; nur 1 x "staschu" (= "Staatsschutz" = polit. Polizei), der zwischendurch weg war, dann aber nach rd. 30 Minuten wieder kam
5) Medien: 0
6) Zugörer: im Schnitt 36, darunter Frau Haverbeck/Vlotho vom "Collegium Humanum" sowie ein in Frankreich lebenden niederländischer Chemiker namens Hans D...., der von mir "betreut" wurde.

Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden fragt RAin Stolz, warum Germar Rudolf (GRu) noch immer in Fußfesseln zum Gerichtsgebäude gebracht werde. Richter Schwab will sich noch einmal darum kümmern und dafür sorgen, daß dies unterbleibt, da er GRu nicht als Sicherheitsrisiko einstufe.

Danach erhält GRu das Wort. Er faßt noch einmal kurz den letzten Teil seiner Ausführungen zum Thema Wissenschaftlichkeit zusammen, um dann auf das Problem Verlässlichkeit von Zeugen-Aussagen zu kommen. Hier verweist er auf einen längeren Beitrag im Magazin "Der Spiegel", der auf jeden Fall in der Netzausgabe vom 28. Okt. 2006 erschienen sei. Der Spiegel-Beitrag nimmt vornehmlich auf US-amerikanische Forschungsergebnisse Bezug. "Die Dichtung überwiege die Wahrheit!" Er verweist in diesem Fall auf die erfundene Holo..-Geschichte eines Schweizer Bürgers, der sich den "Verfolgtennamen Benjamin Wilkomirski" zu gelegt hatte und dessen Buch weltweit als großartig gefeiert wurde, nicht nur jüdische Preise bekam, aber von Anfang bis Ende erfunden, also gelogen sei. Kritik an Zeugenaussagen könne KEINE Beleidigung von Opfern sein.

Damit leitete GRu zur "Würdigung / Wertung" des § 130 StGB (= Strafgesetzbuch) über: der berüchtigte Volksverhetzungs- oder "AU....-Paragraph". (1)

Ausführlich äußert er sich zum Problem der "Störung des öffentlichen Friedens", zum Problem "leugnen", was man im Deutschen mit "bestreiten wider besseres Wissen / bestreiten bewußt der Wahrheit zuwider" umschreiben kann. Feststellungen von Staatsanwaltschaften wie von Richtern / Gerichten der "brddr" erachte er als Zumutung und führt zum Beweis Stellen aus der Anklageschrift, teilweise auch aus dem Haftbefehl zur Untermauerung seiner Auffassung an. Selbst wenn man die KRITIK als "Tabubruch" einstufe, sei dies kein Grund, daraus einen Straftatbestand zu machen. Er führt einige Tabubrüche an, die Weltgeschichte geschrieben haben:

Kopernikus (Astronomie usw.), Darwin (Bibel / Evolution) – als beste geschichtliche Parallele nennt er die sog. Konstantinische Schenkung, die eine bewuße Fälschung der kathol. Kirche, d.h. des damaligen Papsttums gewesen sei; dieser Vorgang habe u.a. auch Martin Luther, den "Vater des Protestantismus", beeinflusst, dank der Erfindung der Gutenbergschen Druckkunst. Die Infragestellung, das Hinterfragen von Doktrinen und Lehren seien nicht verletzend / beleidigend. Dies sei eine willkürliche, eine unzulässige Auslegung durch das SYSTEM (Politik + Justiz).  Zum Thema Hetze(n), Aufhetzen führt er Stellen aus dem Urteil des LG Stuttgart gegen ihn an, in dem man ihm unterstellt habe, er spreche den Juden das Lebensrecht ab. Er vergleicht das heutige Vorgehen gegen "Abweichler" mit dem Vorgehen der Behörden des 3. Reiches gegen einen katholischen Pfarrer (H. Meyer) – dieser hatte damals von der Kanzel gegen das NS-System gepredigt. (Die Art und Höhe der Bestrafung hatte er nicht erwähnt! Wer kennt den Vorgang? Wer hilft aus?) – Der heute "herrschende Zeitgeist" ziele auf Unterdrückung (abweichender Auffassungen und Meinungen). Zur § 130-Problematik verweist er auf zwei Doktorarbeiten:

a) Thomas Wandres: "Die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens" – 338 S., broschur, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2000 (sehr empfehlenswert, aber auch sehr teuer! De.)

b) Florian Körber / Eric Hilgendorf: "Rechtsradikale Propaganda im Internet – Der Fall Töben" – 260 S., TB (= Taschenbuch), 39 EUR, Logos-Verlag, Berlin 2003.

Ein strafrechtlicher Schutz der "gesetzlichen Wahrheit" sei grundgesetzwidrig! (2) Den Juden würde ein Sonderrang / -status eingeräumt und damit ihre Andersartigkeit besonders betont. Der Schutz von Tabus könne auch ein Schuß nach hinten werden. GRu macht deutlich, daß durch diese Sondergesetzgebung auch die Freiheit der Verteidigung (durch ihn selbst) wie auch der Verteidiger unzulässig eingeschränkt, ja geradezu verhindert wird, da das Stellen von Beweisanträgen durch die Verteidiger bereits einen Straftatbestand darstelle und zu Verfahren gegen diese führe. Seine Arbeit, so GRu, gebe keinen konkreten Anlaß für die Vorgehensweise gegen ihn. Es gehe darum, die Arbeit der REVISIONISTEN unmöglich zu machen, sie zu ächten und ihn persönlich zu vernichten. Dies regt den sonst schläfrig wirkenden StA Grossmann auf, so daß er sich zu dem Zwischenruf "hinreißen läßt" "Sie nehmen sich viel zu ernst!" (Ich äußere hörbaren Unmut über dieses Verhalten, das der Vorsitzende nicht rügt. Mich dagegen rügt und ermahnt er und droht, denn ich sei keine Verfahrenspartei, obwohl die Verhandlung öffentlich ist. Zuhörer müssen Automaten sein...)

Nach den allgemeinen Ausführungen seiner EINLASSUNG ZUR SACHE äußert sich GRu zum konkreten Vorgang, d.h. der Anklageschrift wie auch dem Haftbefehl (4), der zum großen Teil übereinstimmt.

1. Tatvorwurf: Billigung der Vorgehensweise der Hitler-Regierung gegen die Juden
2. Damit moralische Entlastung der Machthaber des 3. Reiches
3. Er wirke über seine Werke auf den Leser ein (= Aufhetzung .....)
4. Tabubrüche, vor allem in der Werbebroschüre

Er nimmt zu den Punkten recht ausführlich Stellung, führt Belege an und weist darauf hin, daß alles viel ausführlicher in seinem letzten eigenen Buch "Vorlesungen über den Holocaust" – 571 S., broschur, 30 EUR, Castle Hill Publishers, Hastings/East Sussex, England, 2006 – dazu mehr später.

GRu äußert sich recht ausführlich zum Thema WIEDERGUTMACHUNG, wirft in dem Zusammenhang der Staatsanwaltschaft vor, sie suche, obwohl dazu verpflichtet, NIE nach Entlastendem, um dann die Frage nach dem WARUM, dem "cui bono" (= Wem nutzt es?) zu stellen. Sühne, Buße, Geld... Es gebe KEINE Sippenhaft, KEINE Erbschuld, KEINE kollektive Verurteilung und KEINE Kollektivhaftung. Doch genau das geschehe mit dem deutschen Volk seit dem Ende des 2. WK. Hierzu zitiert er einen US-Amerikaner, der längere Zeit Frankfurt am Main einen Lehrstuhl für Politik innehatte, der in einem Aufsatz von der "Erbschuldkultur" gesprochen habe, was einer Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln gleichkomme. Das Problem der "Singularität" (= dt. der Einzigartigkeit) sei ein Fall für Psychopathologie. Dies führe zu: einer anderen Form von RASSISMUS mit der Folge, daß der Deutsche, auch der heutige, als rassisch / völkisch minderwertig behandelt, erpreßbar und auch erpreßt werde. Nicht nur die "herausgehobene Gruppe", auch das etablierte Politsystem der "brrdr", das als Dauer-Moralapostel auftrete, sei Nutznießer der Erbschuldthese, weil man damit politische Konkurrenz nicht nur von den "Futtertrögen" fernhalten, sondern sie auch "fertig" machen könne, indem man sie ausgrenze, ächte, verfolge, auch und gerade über den § 130. Die sog. westliche Wertegemeinschaft werde hierzulande auf den Kopf gestellt, die Menschenwürde werde mit Füßen getreten. Er habe nichts gegen eine Einzelwiedergutmachung, sei aber entschieden gegen eine Gruppenwiedergutmachung ("Jewish Claims Conference" = Jüdische Agentur für Wiedergutmachung(sforderungen) – z.B. gegen Deutschland, gegen Österreich, gegen die Schweiz. Juden wie Norman G. Finkelstein (Die Holocaust-Indsutrie – 234 S., Leinen, 19.80 EUR?, Piper-Verlag, München 2001; engl. Ausgabe 2000 bei Verso London & New York) und Raul Hilberg, die ebenfalls kritisierten, blieben unbehelligt, hätten sozusagen Narrenfreiheit.

In einem neuen "Kapitel" kommt GRu dann auf sein letztes Buch "Vorlesungen über den Holocaust" zu sprechen, das die Staatsanwaltschaft auf zweienhalb Seiten "bearbeite". Kurz erwähnt er den Vorgang des Osnabrücker Professors Hepp, der in einer Veröffentlichung in einer lateiniuschen (!) Fußnote "Kritisches" zum Thema AU..... ausgeführt habe. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, zumal sich Professoren "irren dürfen"...

Die Staatsanwaltschaft, so GRu, wolle das Buch "Vorlesungen ...." (*) einziehen, wolle es "unter Polizeiaufsicht verbrennen, da man den Arbeitern wohl nicht traue. "Wer bücher verbrennt, der verbrennt bald auch Menschen", so die "Linke" über den Vorgang im 3. Reich (entartete Bücher....). Die gängige Rechtspraxis in der "brddr" seit dem Ende des 2. WK habe über 50.000 Bücher vernichtet, was die größte Büchervernichtung in der Geschichte der Menschheit sei.

Hier greift Richter Schwab ein und erklärt, das Gericht habe die Absicht, das Buch in das Verfahren einzubeziehen . Daraufhin stellte RAin Stolz einen entsprechenden Antrag, das Buch mündlich einzuführen. Und begründet den Antrag ausführlich. GRu nimmt erläuternd dazu Stellung und weist darauf hin, daß die Stelle in der Anklageschgrift aus einer Rohfassung des Buches, nicht aber aus der endgültigen Fassung, wie sie gedruckt und ins Weltnetz gestellt wurde, stamme. Die Rohfassung sei der Staatsanwaltschaft über das BKA durch Anzapfen der Telefonleitung von Horst Mahler zugegangen. Richter Schwab fragt StA Grossmann um dessen Stellungnahme. Falls..., dann im sog. Still-Leseverfahren, d.h. Kenntnis erhalten NUR das Gericht + Staatsanwaltschaft, NICHT aber die Zuhörer. Richter Schwab erklärt, das Gericht werde heute nicht darüber entscheiden, aber den Antrag beraten. Damit man wisse, von welcher Fassung auszugehen sei, habe das Gericht vor, einen Zeugen aus dem BKA (= Bundeskriminalamt) für die nächste Sitzung laden zu lassen; StA Grossmann möge den Ansprechpartner dem Gericht benennen. Da man, so Richter Schwab, noch immer bei der Einlassung des Angeklagten sei, die Einvernahme eines Zeugen in die Beweisaufnahme gehöre, rege er dennoch die Vernehmung dieses Zeugen an, sozusagen als Einschub, und versprach, daß danach GRu wieder mit seinen Ausführungen fortfahren könne. Dies diktiert er dem Protokollführer.

Das Gericht verkündet eine kurze Pause von 11.36 bis 11.15Uhr. Weiter geht es aber erst um 11.37 Uhr mit der Schwab-Erklärung, daß man die Vernehmung des BKA-Zeugen für die nächste Sitzung am 21. Dezember plane. Er erklärt weiterhin, er werde sich um den Vorgang Fußfesseln noch einmal kümmern** und schließt die heutige Verhandlung um 11.40Uhr. Er weist auch darauf hin, daß mit weiteren Gerichtsterminen zu rechnen ist; diese sollen am 21. Dezember bekannt gegeben werden.

Nächste Verhandlung am 21. Dezember, 9Uhr, gleicher Ort

WER Interesse am genauen Wortlaut des § 130 hat, kann sich an mich wenden (Freiumschlag + eine Sonderbriefmarke von 0, 45 EUR) oder man besorge sich das StGB für 9.90 EUR: Beck-Texte im dtv, Bd. 5007 – ich habe die 38. Auflage aus dem Jahr 2002; möglicherweise gibt es mittlerweile eine neuere Auflage.

Auch die GG-Art. 1 und 5 kann ich liefern, oder man bestellt das GG mit Kommentar kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn und Berlin – einfach ins Netz und unter www.informationen..... nachschauen.

*Die Zündel-Kammer unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen hat die Einführung dieses Buches über einen Beweisantrag abgelehnt! – So darf man gespannt sein, wie die Rudolf-Kammer entscheidet.

**Da noch ein Haftbefehl besteht, hat GRu, obwohl er bereits in Strafhaft ist, die sogenannte Überhaft, was einer eingeschränkten Strafhaft mit Untersuchungshaftcharakter gleichkommt. – Ich habe das Gleiche zweieinhalb Jahre lang in Stuttgart und Bruchsal mitgemacht.

Weinheim/Bergstraße, den 6. Dezember 2006, Günter Deckert


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