Zeitgeschichte 2005

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"Die Todeself-Lüge"

Wie die perversen Antideutschen immerfort Lügen gegen die Wehrmacht und gegen die Deutschen verbreiten!

National Zeitung, 4. März 2005, Seite 1

"Die Todeself": Fernsehfälschung gegen die Wehrmacht

Keine Lüge ist den System-Jour-nalisten zu schmutzig, zu pervers, zu unanständig, wenn es darum geht, die Deutschen und ihre Wehrmacht zu verunglimpfen. Gemäß Strafgesetz lügen die Macher des System-Journalismus selbstverständlich nicht, wenn es um Holocaust-Geschichten geht, wie uns das Strafgesetz belehrt!

Die Todeself - Ein Fußballspiel auf Leben und Tod

ARD (WDR): 10. März 2005, ab 3.35 Uhr

Am 9. August 1942 trafen der "FC Start", die ukrainische Betriebsmannschaft der Bäckerei III in Kiew, und die deutsche Luftwaffenelf "Adler" im Zenit-Stadion in Kiew aufeinander. Gut eine Woche nach dem Spiel holte die Gestapo 8 der 11 Sieger ab. ... Nach dem Spiel holte die Gestapo acht der elf Sieger ab. Einer von ihnen, ein aktiver Geheimpolizist, wurde zu Tode gefoltert, die anderen ins Lager Siretz deportiert. Dort starben drei von ihnen bei einer Massenexekution, darunter Torwart Trusewitsch. ... Mittlerweile erinnern drei Skulpturen vor dem Stadion von Dynamo Kiew und in der Stadt erinnern an vier Fußballer, die einen Sieg mit dem Leben bezahlten.

Film von C. Bredenbrock. Ein WDR-Beitrag

Mit dem WDR-Film "Die Todeself" hat die ARD Jetzt eine der abgedroschensten antideutschen Lügen-Geschichten gegen Wehrmachtsoldaten wieder aufgewärmt. Seit den siebziger Jahren behaupten Meinungsmacher in bemerkenswerter Hartnäckigkeit, Wehrmachtsoldaten hätten 1942 nach einem verlorenen Fußballspiel gegen sowjetische Kriegsgefangene in Kiew aus Rache vier Spieler der gegnerischen Mannschaft erschossen.

Die Lüge vom "Fußballmord. von Kiew" ist einst von der sowjetischen Propaganda ins Leben gerufen worden. Man errichtete in Kiew sogar ein Denkmal für diese "Opfer der deutschen faschistischen Horden". Als die Geschichte In den achtziger Jahren vermehrt von bundesdeutschen Nestbeschmutzern aufgegriffen wurde, richtete die National-Zeitung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde, In diesem Falle Hamburg, eine Anfrage. Mit Schreiben von 30. September 1985 entkräftete Oberstaatsanwalt Bock von der Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Vorwürfe. Darin heißt . es u.a.:
"Auch nach Maßgabe der von den sowjetischen Behörden erbetenen und von diesen auch geleisteten Rechtshilfe konnte weder ein Vorgang der behaupteten Art selbst, noch ein (...) Sonderlager für sowjetische Kriegsgefangene, noch eine Luftwaffeneinhalt, die für die behauptete Ausschreitung in Betracht kommen könnte, festgestellt werden. Die sowjetischen Behörden haben keine Zeugen für die Tat benannt. Da weitere Beweismittel nicht zur Verfügung standen, musste das Verfahren im März 1976 eingestellt werden." (Aktenzeichen Jpr 162/85)."