Zeitgeschichte 2005

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So wüteten die alliierten Kriegs- und Menschheitsverbrecher

"Heinz-Adolf-Uwe Quabeck" <HAUQX@web.de> schrieb am 07.05.05 01:37:35:

Die Landsberg-Akte des Rottenführers der Waffen-SS GUSTAV PETRAT V

Tod durch den Strang am 19. Nov. 1948, 23 Jahre alt!

Joseph Halow:

Die Massen- und Völkermörder hängten die Besiegten auf und nannten ihre Verbrechen rechts-staatliche Befreiungsdemokratie!

Die von Petrat nach der Verurteilung eingereichten Berufungsunterlagen befanden sich auch in den Akten. Es war eine verlorene Stimme aus dem Grab eines jungen Menschen. Ich las sie mit quälendem Schmerz. Seine Aussagen waren in deutscher Sprache, doch sie wurden dem Militärgouverneur der US-Besatzungszone in englischer Übersetzung eingereicht. Da nur eine Handvoll Amerikaner die deutsche Seite der Geschichte über die »Kriegsverbrecher« eingesehen hat, gebe ich die Niederschriften Petrats hiermit ungekürzt und im Originaltext wieder:

"Ich, Gustav Petrat, geboren 12. November 1924 in Wirballen, Litauen, zur Zeit in Landsberg am Lech, gebe hiermit eine eidesstattliche Erklärung ab, nachdem ich dariiber informiert wurde, daß diese dem Militärgouverneur der US-Besatzungszone eingereicht werden soll. Mir ist bekannt, daß jede falsche Aussage schwer bestraft wird.

1.) Im Mai 1944 wurde ich wegen meiner Verwundung zum Wachpersonal des KL Mauthausen versetzt, wo ich als Hundeführer der 16. Wachkompanie zugeteilt war. Mein Dienstgrad war Rottenführer (Unteroffizier) der Waffen-SS.

2.) Am 10. Mai 1945 wurde ich von amerikanischen Soldaten in Ried bei Mauthausen gefangengenommen und in das Lager Tittling eingeliefert. Schon bei der Ankunft wurde ich mit Peitschen, Fäusten und Füßen mißhandelt, wie es zur damaligen Zeit bei den neu eingelieferten Gefangenen üblich war.

3.) Untergebracht wurde ich, wie viele andere auch, auf einem Kartoffelfeld im Freien, wo wir allen Witterungseinflüssen preisgegeben waren. Die ersten drei Tage bekamen wir nichts zu essen, und vorn vierten Tage an teilte man uns für 20 Gefangene 1 Brot und für 2 Mann 1 Liter Suppe zu. Unter diesen Umständen lebte ich einige Wochen bis zu meiner totaler Unterernährung, so daß es mir kaum möglich war, mich vom Fleck zu rühren.

4.) Am 26. Mai 1945 hatte ich dort meine erste Vernehmung, die eine der denkwürdigsten meiner ganzen Gefangenschaft ist. Noch ehe ich die erste Frage vorgelegt bekam, wurde ich schon dermaßen geschlagen, daß ich zusammenbrach. Nachdem es mir trotz meines geschwächten Zustandes und mit den nötigen Fußtritten seitens der Vernehmer gelang, hochzukommen, begann erst die eigentliche Vernehmung. Man legte mir Fragen vor, die ich beim besten Willen nicht beantworten konnte. Ich sollte angeben, wo sich die Führer vom KZ Mauthausen befänden. Es war mir unmöglich Auskunft zu geben, da ich es wirklich nicht wußte und ich als kleiner Rottenführer dies auch gar nicht wissen konnte. Meine Antwort löste einen Hagel von Schlägen aus.

Die zweite Frage betraf mich selbst. Man fragte mich, wieviel Häftlinge ich erschossen und erschlagen habe, worauf ich wahrheitsgemäß und mit reinem Gewissen antwortete: »Keinen Einzigen.« Danach zog einer der Vernehmer eine Pistole und drohte mir, mich umzulegen, wenn ich nicht sofort die Wahrheit sage: Er meinte, daß ich ja doch aufgehängt werde. Ich sagte ihm nochmals, daß ich nur die Wahrheit gesagt habe und daß er mich ruhig umlegen könnte, dann wäre ich wenigstens von dem ganzen Schwindel befreit. Darauf nochmals Schläge und mit einem Stoß ins Kreuz flog ich zur Tür hinaus.

5.) Am 9. Juni 1945 wurde ich mit weiteren 80 Gefangenen in das Internierungslager Moosburg gebracht. Am 7. September 1945 hatte ich in Moosburg meine zweite Vernehmung, wo mir die gleichen Fragen vorgelegt wurden wie im Lager Tittling. Auch dort bekam ich Schläge mit einer Peitsche. Diese bestand aus einem etwa 30 cm langen Holzgriff, woran Lederriemen befestigt waren. Da ich die Fragen negativ beantworten mußte, sagte man mir, daß es noch andere Mittel und Wege gäbe, um mich zur Wahrheit zu zwingen. Darauf entfernte sich der Vernehmer aus dem Vernehmungszimmer und brachte nach einigen Minuten einen zweiten Vernehmer. Da ich auch bei diesem die an mich gestellten Fragen verneinen mußte weil ich mir keiner Tötung bewußt war, schlug er mit Fäusten auf mich ein und drohte mit »Aufhängen« und »Erschießen«. Nachdem ich bei meiner Aussage blieb, wurde ich in meine Unterkunft wieder zurückgebracht. Am 10. Februar 1946 wurde ich in das Internierungslager Dachau überwiesen.

6.) Hier wurde ich zweimal vernommen. Bei der Vernehmung am 21. Juni 1946 wurden mir Erklärungen vorgelesen, in denen ausgesagt wurde, daß ich im KZ Mauthausen acht Häftlinge erschossen hätte. Dies sollte ich unterschreiben, was ich aber strikt verweigerte, weil ich niemals einen Häftling erschossen habe. Nach wiederholter Aufforderung doch zu unterschreiben wurde ich mit Füßen getreten und mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Dann legte man mir ein Papier zur Unterschrift vor, in dem es hieß, daß ich niemals von amerikanischen Vernehtnern und Soldaten geschlagen wurde. Ich lehnte ab. Erst nach erneuten Schlägen und der Androhung, daß ich das Zimmer nicht verlassen werde, bis ich meinen Namen darunter setzte und der Drohung, daß sie meinen Starrsinn schon zu brechen wüßten, unterschrieb ich.

Ich hatte in meinem Leben noch nie mit dem Gericht zu tun gehabt und hatte Angst, daß man mir das Leben noch schwerer machen würde.

7.) Im Januar 1947 begannen im Sonderlager Dachau die sogenannten »Bühnenschauen«. Ich wurde dreimal den Häftlingen gegenüber gestellt, doch hat mich kein einziger von Ihnen im Geringsten belastet. Der Leiter der »Bühnenschau«, Mr. ENTRESS, machte die Häftlinge darauf aufmerksam, daß ich viele Häftlinge erschossen und erschlagen haben soll, worauf aber nur Gelächter ertönte. Ich war zu dieser Zeit 22 Jahre alt. Mit 19 1/2 Jahren kam ich als Hundeführer nach Mauthausen. Ein ehemaliger prominenter Häftling, Dr. SANNER, äußerte, er kenne mich nicht, aber wenn ein Hundeführer Häftlinge erschlagen oder erschossen hätte, wäre dies bestimmt im Lager bekannt gewesen. Dieser mich entlastenden Aussage schlossen sich noch viele andere ehemalige Häftlinge an.

8.) Mitte Juli 1947 wurde ich mit meinen 7 Mitangeklagten das erste Mal unserem Offizialverteidiger, MAJOR WILLIAM A. OATES, vorgestellt. Auf seine Frage, ob ich wüßte, weshalb und von wem ich angeschuldigt würde, konnte ich nur antworten, daß ich mir keiner Schuld bewußt bin und auch nie damit gerechnet habe, daß man mir einen Prozeß machen würde, da ich ja niemand mißhandelt oder getötet hätte. Major Oates sagte mir, daß er auch nichts wisse, keinen Einblick in die Belastungspapiere der Anklage bekomme und sich deswegen an meine Angaben, die allgemeine Anklageschrift und an die Aussagen der Belastungszeugen beim Prozeß halten müsse. Da nur der Ankläger über die Akten verfügte und mein Verteidiger keinen Einblick bekam, war ihm natürlich die Verteidigung sehr schwer gemacht. Major OATES versprach, alles zu tun, was in seiner Macht stand. Auch gab ich ihm die für mich wichtigen Zeugen an, die auch in Dachau interniert waren.

9.) Am 15. Juli 1947 erhielt ich eine allgemeine Anklageschrift und kam mit meinen Mitangeklagten in den Bunker 1, Lager Dachau. Es war unmöglich, sich dort mit der Beschaffung von Entlastungsmaterial zu befassen. Man war von der Außenwelt abgeschnitten. Briefe an Angehörige oder Bekannte, in denen etwas über Zeugen oder den kommenden Prozeß stand, wurden so beschnitten, daß der Empfänger nur noch Streifen erhielt, aus denen er nichts entnehmen konnte. Schon aus diesem Grunde war es mir unmöglich, Entlastungsmaterial für mich heranzuschaffen. Anforderungen von Sonderbriefen an Zeugen oder Vormeldungen zum Verteidiger waren zwecklos. Man hat schon im kleinen damit angefangen, das Beschaffen von Entlastungsmaterial unmöglich zu machen. Auch war die Zeit bis zum Verhandlungsbeginn ohnehin zu kurz, um noch irgendwelches Material zu beschaffen.

10.) Am 6. August 1947 begann die Verhandlung die bis zum 21. August 1947 dauerte.

11.) Die Belastungszeugen hatten jede Unterstützung der Anklagebehörde. Wenn sie des Meineids überführt waren, sprang der Ankläger -MR. LUNDBERG- auf, griff die Verteidigung an, daß sie die Zeugen einschüchtere und als Lügner hinstellen würde.

12.) In Wirklichkeit war es umgekehrt. Entlastungszeugen wurden vom Ankläger durch Anbrüllen eingeschüchtert oder als unwahr hingestellt. Es kam vor, daß Entlastungszeugen von ausländischen Ex-Häftlingen bedroht und auch geschlagen wurden, so daß diese kein Interesse mehr hatten, sich der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Sie befürchteten, daß man auch ihnen etwas zur Last legen würde. Nicht unberechtigt, denn den ausländischen Häftlingen, die gegen alles was deutsch war, voller Haß- und Rachegedanken waren, konnte man auch dies zutrauen.

13.) Im Prozeß-Saal befanden sich polnische, jugoslawische und jüdische Häftlinge als Zuhörer. Sie übten den sogenannten Informationsdienst aus, d.h. alles was im Laufe der Verhandlung erörtert worden war, teilten Sie in den Gerichtspausen ihren Kameraden, die noch auf ihre Vernehmung warteten, mit. Diesen war es dann möglich, die Belastungen auf Grund ihrer Kenntnisse zu festigen und die Entlastung, die sowieso gering war, ganz zunichte zu machen. Aus diesem Grunde war es auch möglich, daß bei den Belastungen immer das Gleiche zum Vorschein kam.

14.) Den Belastungszeugen wurden vom Ankläger oder dessen Dolmetscher die von uns ausgefüllten Fragebogen vorgelegt. Somit konnte sieh jeder genaue Daten heraussuchen um den Angeklagten zu belasten, ohne dabei fürchten zu müssen, falsche Angaben zu machen. Trotzdem kam es vor, daß sie sich im Kreuzverhör widersprachen. Nachdem die Zeugen aber unter dem Schutz des amerikanischen Gerichts standen, hatten sie auch bei Meineid nichts zu befürchten. Dies hat sich ja wiederholt bewiesen.

15.) Wir als Angeklagte hatten kein Recht unsere Meinung zu äußern. Zu Beginn des Prozesses wurden wir vom Verteidiger darauf aufmerksam gemacht, daß wir uns beim Prozeß ganz ruhig zu verhalten hätten und die Fragen, die wir gerne an die Zeugen gerichtet haben wollten, auf einen Zettel schreiben und seinem Dolmetscher Mr. BARR geben sollten.

16.) Ich verstand den größten Teil der Ausführungen beim Prozeß nicht, da ich Litauer bin und die deutsche Sprache nur wenig beherrsche. Ich mußte mich immer erst in den Gerichtspausen bei meinen Mitangeklagten erkundigen, wessen man mich beschuldigte.

17.) Ein Schlußplädoyer wurde seitens des Verteidigers nicht gehalten.

Am 21.8.47 wurde ich zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 26.6.1948 bestätigt.

Landsberg/Lech, den 10. September 1948 gez. Gustav Petrat

Unterschriftbeglaubigung:

Ich bestätige hiermit, daß die obige, die richtige Unterschrift von Gustav Petrat ist.

Lloyd A. Wilson, Captain CMP, Gefängnisdirektor.

Amtlicher Stempel des "Kriegsverbrechergefängnisses" Landsberg.