Wortmeldungen 2005


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Deutsche sind in der Türkei rechtlos und total diskriminiert
Aber Türken dürfen Deutschland überrennen und vereinnahmen

30.12.2004

Süddeutsche Zeitung

Seite 11

Schröder macht sich für Türkei stark / SZ vom 14. Dezember
Erwerbstätigkeit verboten

Wenn die türkische Regierung umfangreiche Reformen auf den Weg bringt, muss das nicht bedeuten, dass der ausführende Staatsapparat diese auch zügig umsetzt. Wie die Türkei einen deutsch-türkischen Vertrag versteht; zeigt folgendes Beispiel:

Im Jahr 1952 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei die Wiederanwendung, des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens vom 12. 1. 1927 vereinbart, das sich mit dem Status der Angehörigen der beiden Staaten beim Aufenthalt im anderen Land befasst. Die Türkei hält sich nicht an das Abkommen. Andererseits wagt es unsere Regierung nicht, das Abkommen zu kündigen. Während prinzipiell jeder Türke in Deutschland ein kleines Geschäft; eine Änderungsschneiderei, ein Restaurant und so weiter aufmachen kann, und auch Grundstücke ohne räumliche Beschränkung erwerben kann, ist dies Deutschen in der Türkei nicht erlaubt.

Es gibt über 30 türkische Gesetze, die eine Erwerbstätigkeit von Deutschen in mehr als 50 Berufen und sogar den Grundstückserwerb verbieten. Für Deutsche in der Türkei besteht - im Gegensatz zu Türken in Deutschland - keine Aussicht auf einen rechtlich abgesicherten Daueraufenthalt.

Nach Bestätigung des Auswärtigen Amts dürfen folgende Berufe von Deutschen in der Türkei nicht ausgeübt werden: Rechtsanwalt, Lehrer, Arzt, Zahnarzt, Tierarzt,' Apotheker, Chemiker, Krankenpfleger, Krankenschwester, Börsenmakler, Optiker, Chefredakteur, Arbeiten in allen Arten von Transportgeschäften, Makler, Musiker, Fremdenführer, Dolmetscher, Fotograf, Straßenhändler, Friseur, Schriftsetzer, Schneider, Schuster, Hutmacher, Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holz verarbeitenden Industrie, Pförtner, Hausverwalter, Kellner und so weiter.

Die von mir angeregte Kündigung des deutsch-türkischen Niederlassungsabkommens von 1927 sei, wie das AA mitteilte, "nicht der geeignete Weg". Die Türkei bewerbe sich um die Mitgliedschaft in der EU, "ein Schritt, der nach einer gewissen Übergangsfrist die tatsächliche Niederlassungs- und Berufsfreiheit ermöglicht".

Damit auch Deutsche in der Türkei die Rechte haben, wie die Türken in der Bundesrepublik, müssen wir die Türkei in die EU aufnehmen.

Karl-Heinz Schüler; Baden-Baden

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