Politische Verfolgungen 2005

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Das Wahrheitsverbot in der Verbots-Republik

Es gibt keine wahrheitsgemäße Aufarbeitung der deutschen Geschichte. Die Wahrheit in Grundfragen der deutschen Existenz mußte in der BRD Verboten weichen. "Die Aufarbeitung der deutschen Geschichte erschöpft sich in Verboten". Nicht das Erkennen der Wahrheit wollten die BRD-Eliten durchsetzen, sondern die Unterjochung der Massen durch Wahrheitsverbote, ruhend auf ideologischem Moralisieren: "Groß waren die 68er im Moralisieren, nicht im Erkennen; und so ist es geblieben." Sie haben mit ihren Wahrheitsverboten Menschen und Land kaputt gemacht: "40 Jahre Dauerbewältigung haben uns nicht voran gebracht." Nur Schlagwörter bestimmen das Leben in der BRD, nicht Tatsachen. Und das am häufigsten gebrachte Totschlagwort heißt "Auschwitz".

Die Welt, 16.4.2005, Seite 28

Wahrheitsverbot in der Verbots-Republik

Vergangenheit, die nicht vergehen soll

Zum Beispiel Joschka Fischer: Der Beitrag der 68er zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte erschöpft sich in Verboten. ...

Groß waren die 68er im Moralisieren, nicht im Erkennen; und so ist es geblieben. ...

Der Beitrag der 68er und derer, die ihnen die Stichworte lieferten, bestand nicht im Erkennen und Entdecken, sondern in allerlei Verboten: Vergleichsverboten, Relativierungsverboten, Aufrechnungsverboten, Entsorgungsverboten und so weiter. Sie etablierten eine Gesinnungspolizei, die jede Aussage über diese Zeit zu einem unkalkulierbaren Risiko gemacht hat. ...

40 Jahre Dauerbewältigung haben uns nicht voran gebracht.

Sie haben die Deutschen von dem erklärten Ziel, sich zu ihrer Vergangenheit in ein verantwortliches und erträgliches Verhältnis zu setzen, immer weiter entfernt. Der Stil, in dem heutzutage angeklagt und abgeurteilt wird, macht die Floskel vom Normalzustand, dem wir angeblich entgegeneilen, den wir unter Vorantritt der Roten und der Grünen sogar schon erreicht hätten, zu einem bösen Witz. Die Vergangenheit ist zur Rumpelkammer geworden, aus der sich jeder mit Trivialargumenten zu Bekämpfung des Gegners versorgen kann. Ein oder zwei Wörter reichen, um das Gespräch zu beenden, noch ehe es begonnen hat; das häufigste ist "Auschwitz".

Niemand hat es so oft und so wahllos benutzt wie Joschka Fischer. Es diente ihm in allen möglichen Funktionen, mal für und mal gegen den Feldzug auf dem Balkan, mal als ein Köder fürs vereinigte Europa und mal als Waffe gegen die Nachrüstung. Anders als sie das selbst behaupten, haben er und seine Freunde das Denken keineswegs befreit, sondern eingezäunt, in einem Dogmenstreit erstarren lassen, in dem die Schlagworte die Argumente ersetzen.

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
101.273 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2004

11.275

Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19