Politische Verfolgungen 2005

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Die totale Unterjochung der drangsalierten Deutschen

Maulkorb für den mündigen Bürger

Von Helmut Fürst, 52152 Simmerath

Mit dem neuen Gesetz, das leider weit über die EU-Richtlinie hinausgeht und (neben Diskriminierung wegen Geschlecht oder Rasse) auch Benachteiligungen wegen Behinderung und sexueller Orientierung bekämpfen will, hat die Koalition einen weiteren Grund geliefert, bei der nächsten Wahl Alternativen dem Vorzug zu geben. Mit diesem Gesetz wird dem mündigen Bürger ein Maulkorb verpaßt. Der Bäcker oder Metzger darf nicht mehr frei wählen, ob er einem jungen Mann mit normalem Aussehen oder einem Homosexuellen mit drei Ringen im Ohr und einem in der Nase einen Ausbildungsplatz gibt. Der Homosexuelle betritt den Raum mit der Bemerkung: "Ich bin homosexuell, und Sie müssen mich einstellen, sonst zeige ich Sie an wegen Diskriminierung. Dann haben Sie alle Prozeßkosten zu tragen und zu beweisen, daß Sie mich nicht diskriminiert haben!" Alles, was nicht der Spaßgesellschaft entspricht, kann dann als Diskriminierung ausgelegt werden. Der Gastwirt, der es aus Gewissensgründen ablehnt, unverheiratete Pärchen übernachten zu lassen, wird der Diskriminierung angeklagt, weil das Pärchen sich mit seiner sexuellen Orientierung beleidigt fühlt. Bleibt es bei dem Entwurf, muß man sich fragen, ob demnächst auch das freie Denken verboten wird.

Dieser Artikel ist eine Antwort auf den Beitrag "Deutsche sollen vor Diskriminierung geschützt werden", WELT vom 16. Dezember 2004. (Die Welt, 18.12.2004, Seite 9)

Selbstverständlich wird dieses Gesetz gegenüber globalistischen Konzernen nicht angewandt, wenn diese in rassistischer Überhöhung oftmals den Standpunkt vertreten, Neger könnten bestimmte von ihren Unternehmen ausgeschriebene Arbeitsstellen mangels genetischer Fähigkeiten nicht ausfüllen. Dieser Rassismus der Globalisten kommt am deutlichsten bei der Afrika-Negierung zum Ausdruck. In Afrika gibt es die "billigsten" Arbeitskräfte, als genau das, was die Globalisten ständig suchen - doch sie investieren dort nicht. Warum nicht? Weil sie den Negern die Fähigkeit absprechen, den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden zu können. Es geht also bei diesem Gesetz einzig darum, die Restdeutschen zur Gänze einem endgültigen Unterjochungsterror auszusetzen und sie dadurch in ihrem eigenen Land rechtlos zu machen.

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
101.273 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2004

11.275

Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19