Verfolgungen 2005

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Türkei oder Deutschland:
Wo werden die Menschenrechte mehr geachtet?
Unerträgliche Heuchelei "im Land der Lügen"

Gegen Orhan Pamuk wird in der Türkei strafrechtlich ermittelt we-gen "Verunglimpfung" der Türkei. Wenn Pamuk wüßte, was in der BRD los ist. Ob er dann noch die Türkei kritisieren würde?

Der türkische Schriftsteller Orhan Pamuk gab der WELT ein Interview, in dem er die Militärs seiner Heimat und den türkischen Staat angeblich beleidigte. Gegen ihn läuft deshalb in der Türkei ein Ermittlungsverfahren. Es drohen ihm unter Artikel 301 des türkischen Gesetzbuches bis zu drei Jahre Haft.

Die verlogene und verdorbene Gutmenschen-Elite der BRD lief sofort Sturm gegen diese "menschenrechtswidrige Verfolgung". Selbst die Botschaft der BRD in Ankara "protestierte" bei der türkischen Regierung ob dieser "antidemokratischen" Maßnahmen und brachte ihr Mißfallen zum Ausdruck.

Orhan Pamuk wurde am 23. Oktober 2005 in der Frankfurter Paulskirche mit dem "Friedenspreis des Deutschen Buchhandels" ausgezeichnet, weshalb die Aufregung "im Land der Lügen" und der politischen Verfolgungen um so größer war.

Die WELT beschimpfte das türkische System mit dem Titel: "Menschen, die die Wahrheit nicht vertragen können." (27.10.05, S. 3) Was die WELT dann vom Stapel ließ, kann man weder mit Giga-Chuzpe noch mit Giga-Zynismus beschreiben. Es gibt dafür einfach kein Wort in der deutschen Sprache. Die WELT schreibt: "Menschen, die die Wahrheit nicht vertragen können, gibt es auch bei uns. Aber bei uns haben sie nicht die Möglichkeit, gerichtlich gegen diejenigen vorzugehen, deren Meinung ihnen nicht paßt." (27.10.05, S. 3)

Da werden in der BRD jedes Jahr etwa 10.000 Menschen strafrechtlich verfolgt und mit vielen Jahren Kerkerhaft für ihre politisch nicht korrekte Meinung bedroht und die WELT schwafelt davon "bei uns kann man nicht gerichtlich gegen Menschen mit anderer Meinung vorgehen". Eine solche Heuchelei stellt alles in den Schatten, was die Großlügner der Weltgeschichte jemals an Dreistigkeiten hervorbrachten.

Wer als junger Mensch in der BRD beispielsweise nicht glauben kann, daß sechs Millionen Juden unter Adolf Hitler umkamen, wird verhaftet und bis zu fünf Jahren eingesperrt. Man wird in der BRD tatsächlich eingekerkert, nur weil man u.U. diesen "geschichtlichen Vorgang" nicht glauben kann.

DIE WELT will den Deutschen glauben machen, in der BRD könne man seine Meinung gegenüber dem System frei äußern, während in der Türkei Kritik am politischen System nach dem türkischen Strafrechts-Artikel 301 als "Erniedrigung der Regierung, des Militärs und des Justizapparates" unter Strafe gestellt sei. Die verlogenen Gutmenschen der BRD tun damit so, als gäbe es zum türkischen Strafrechts-Artikel 301 keine adäquaten Paragraphen im Strafgesetzbuch der BRD. Solche Paragraphen gibt es zuhauf, wie z.B. folgende: "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" (§ 90a) sowie "Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen" (§ 90a). Beide Paragraphen ergeben eine Gesamtstrafe von acht Jahren. Gleiches wird in der Türkei mit "nur" drei Jahren bestraft. Wenn dann in der BRD noch "Holocaust-Nicht-Glauben-Können" hinzukommt, kommen wir "im freiheitlichsten Staat der deutschen Geschichte" schon auf eine mögliche Gesamtstrafe von 13 Jahren.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, kann man da nur sagen. Doch das Schlimme ist, daß diese grauenhafte Gutmenschen-Riege in Politik und Medien nichts dabei findet, wenn Gerichte anständigen Menschen wegen oftmals nur eines einzigen Wortes, wie z.B. ("Holo"), und eines "Lächelns auf den Lippen", eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung aufbrummen, wie im Fall Günter Deckert geschehen. Bei Deckert kamen fünf Jahre zusammen, für eine handvoll politisch inkorrekter Worte.

Der ehemalige Studiendirektor Ernst Günter Kögel wurde zuerst zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich darüber freute, daß etwa dreieinhalb Millionen totgeglaubter Juden Auschwitz überlebten, da Spiegel-Redakteur Fritjof Meier die Opferzahlen von Auschwitz auf etwa zehn Prozent dessen reduzierte, was deutsche Gerichte vorher als amtliche Todeszahl feststellten. Weil sich Kögel am Schluß des Verfahrens mit dem Zitat eines jüdischen Wissenschaftlers beweistechnisch verteidigen wollte, wurde er erneut angeklagt und zu weiteren drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein drittes Strafverfahren läuft gegen Kögel, weil er sich im zweiten Prozeß wegen seines vorgebrachten Beweises für seine Verteidigung wiederum mit dem Zitat eines prominenten Zeugen, nämlich mit den Worten des Auschwitz-Direktors Franziczek Piper, verteidigen wollte. Der 79-jährige ehemalige Studiendirektor erwartet also noch einmal mindestens drei Jahre Gefängnis. Somit muß er für den Versuch, sich vor Gericht mit Beweisen zu verteidigen, wohl insgesamt siebeneinhalb Jahre absitzen. Sollte sich der Ex-Studiendirektor im kommenden Prozeß allerdings erneut mit Beweisen verteidigen wollen, wird es wieder ein Verfahren und eine neue Verurteilung geben. Dies kann so weiter gehen, bis lebenslang herauskommt. Und das für nichts anderes als für ein politisch falsches Wort zum Holocaust und den Versuch, dieses Wort mit Beweisen belegen zu wollen.

Was es in der Türkei nicht gibt, ist in Deutschland justiziable Wirklichkeit. Wenn es um den Holocaust und Juden geht, dürfen sich Angeklagte in der BRD nicht mit Beweisanträgen verteidigen. Jeder Antrag in einem Wissenschafts-Prozeß über den Holocaust, Beweise zu erheben, wie z.B. die Vorlage von Gutachten und Dokumente oder Zeugen zu laden, wird als neue Straftat gewertet und in einem neuen Verfahren gesondert abgeurteilt. So kann also sehr schnell eine lebenslängliche Haftstrafe zustande kommen.

In der BRD werden sogar die Anwälte verurteilt, die für ihre Mandanten bei Holocaust-Prozessen Beweisanträge stellen. Beispielsweise hat das Landgericht Mannheim die Anwältin Sylvia Stolz am ersten Tag des Zündel-Prozesses (8. November 2005) nicht nur von der Verteidigung ausgeschlossen, sondern auch noch gegen sie ein Strafverfahren wegen des Vorbringens von Beweismaterial eingeleitet.

Die Grundlage dieser Prozesse ist Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung). Ernst Zündel soll gemäß diesem Paragraphen den Holocaust geleugnet und somit "Volksverhetzung" verübt haben. Die schwammige Formulierung des BRD-Verfolgungsartikels erinnert an die bissigen Kommentare der WELT, daß Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches ein "ein typischer Gummiparagraph aus dem Repertoire autoritärer Regierungen" sei. (S. 27.10.2005, S. 3).

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Schauen wir uns den BRD-Holocaust-Leugnungs-Artikel (130) etwas genauer an. Paragraph 130 StGB definiert nämlich nicht, was Holocaust-Leugnung sein soll. Dieser Artikel schreibt nicht fest, welche Opferzahl "Leugnung" darstellt und es wird auch nicht definiert, welche "Tatwaffe" man nicht "leugnen" darf. Zündel, wie auch alle anderen Revisionisten bestreiten nämlich nicht, daß Juden gewaltsam umgekommen sind. Sie ziehen lediglich die Zahl von sechs Millionen und die Methode des "offenkundigen Massenmordes" in Zweifel. Nach dem Verfolgungsparagraphen 130 hätten sie aber gar nicht erst angeklagt werden dürfen, weil dieser Artikel keine Mindestopferzahl und keine Tatwaffe zur Tatbestandsdefinition vorgibt. Darüber hinaus sagen heute prominente jüdische Personen das, wofür Zündel in Mannheim gefangen gehalten wird.

Ja, ja, die "türkischen Gummiparagraphen für politische Prozesse" ... und in der BRD quellen die Gefängnisse über von politischen Gefangenen.

Tatsache ist, Holocaust-Kritiker können in der BRD lebenslänglich eingekerkert werden. Dann nämlich, wenn sie sich vor Gericht mit Beweisanträgen zu verteidigen versuchen. Dasselbe blüht einem jeden Anwalt, der Auschwitz-Reformatoren mit Beweismitteln vor BRD-Gerichten verteidigt. Eine solch grauenhafte Aussicht besteht für Herrn Orhan Pamuk wegen seiner regimekritischen Worte in der Türkei nicht, auch wenn sein "Verfolgungsschicksal" von den verlogenen Gutmenschen in der BRD noch so sehr beweint wird.

Richtig, es war die BRD, die in der Türkei von der türkischen Regierung verlangte, in der Türkei müsse endlich jeder Bürger seine Meinung frei äußern dürfen!