Politische Verfolgungen 2005

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Die Verurteilung des Liedermachers Frank Rennicke

Vor etwa 15 Jahren schrieb der Sänger das "Heimatvertriebenenlied" um das sich die Anklage dreht. In diesem Lied wird das Schicksal der Vertriebenen aus den ehemaligen ostdeutschen Gebieten beschrieben und die Sorge vor einer Überfremdung Deutschlands in der Gegenwart.

In seinem jüngsten Rundbrief vom 26. April 2005 schreibt Frank Rennicke folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Beiliegend übersende ich Ihnen einen Bericht sowie Presseartikel über das gestrige Urteil des Böblinger Amtsgerichts. Durch dieses wurde ich wegen meiner Kritik an der (von der ermittelnden Staatsanwaltschaft so benannten) "Umvolkung" bzw. multikulturellen Gesellschaft verurteilt, sogar für eine bereits verhandelte und "bestrafte" Tat. Bitte nehmen Sie dieses Urteil zur Kenntnis und machen Sie das meiner Familie zugefügte Unrecht nach Ihren Möglichkeiten bekannt.

Ich lege Ihnen außerdem eine Schilderung der bisherigen Verfolgung wegen des "Heimatvertriebenen-Liedes" bei.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Rennicke

[...] LETZTE MELDUNG:
Die umfangreichen Revisionsschriften der zwei Rechtsanwälte der Familie Rennicke wurden ohne Begründung zurückgewiesen. Das Urteil ist damit seit August 2003 rechtskräftig. Die Familie Rennicke hat mit umfangreichen Schriftsätzen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungs­gericht gestellt und ist bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof auf die Menschenrechtsverletzungen des BRD-System hinzuweisen und Gerechtigkeit einzufordern.

Am 25.04. 2005 erfolgte eine erneute Verurteilung wegen des Liedes durch den Direktor des Amtsgerichts Böblingen Dr. Schulz - diesmal wegen der Verteidigungs- und Pressemitteilung im Internet, obwohl dieses "Delikt" bereits verhandelt und bestraft wurde. Trotz etlicher klarer Belege für eine Unschuld (z.B. war das Lied durch ein bayerisches Amtsgericht als nicht strafbar beurteilt worden) und einem hörenswertem Schlußwort des Sängers, erhielt er ein Urteil von 3 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung und Einziehung der zweiten Rechnerantage. Es wurde in Berufung gegangen - weitere Gerichtstermine noch unbekannt- Neue Verfahren und Ermittlungen mit zweifelhaften Begründungen wurden gegen Frank Rennicke eröffnet. Eine neue Verurteilung würde zum Bewährungsverlust und zur Inhaftierung führen.

Zeitgleich werden gezielte Rufmord kam pagnen gegen die vorbildliche siebenköpfige Familie geführt. Sie wurde durch falsche Freunde (auch im Auftrage staatlicher Stellen) hintergangen und schwer geschädigt. Gerade jetzt ist Solidarität und Mithilfe das Gebot der Stunde' Der bekannteste volkstreue deutsche Liedermacher darf nicht zum Schweigen gebracht werden! [...]