Politische Verfolgungen 2005

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Zweiter Gaskammer-Prozeß gegen Ing. Wolfgang Fröhlich

Am 29. August 2005 wurde der ehemalige Wiener Bezirksrat erneut wegen "NS-Wiederbetätigung" verurteilt, diesmal zu vier Jahren Gefängnis. Der 54-Jährige war bereits vor zwei Jahren zu drei Jahren Haft mit teilweiser Bewährung verurteilt worden, weil er gemäß Anklage "die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich sowie die historisch gesicherten Opferzahlen in den Konzentrationslagern geleugnet" habe.

Das Ex-FPÖ-Mitglied verbreitete nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Vorjahr (nach der ersten Verurteilung) unter dem Titel "Galilei 2000 - Dokumentation eines politischen Schauprozesses" eine selbst gebrannte CD, auf der er sich mit dem "Unrechtsurteil" befasste.

Ing. Wolfgang Fröhlich wird in Handschellen abgeführt. Er wurde zu weiteren vier Jahren Haft verurteil, weil er wie Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer, wie die Wochenzeitung DIE ZEIT und wie die jüdische Schriftstellerin und Holo-caust-Expertin Gitta Sereny behauptet, in den offiziell als Gaskammern ausgewiesenen Gebäuden in Auschwitz und Birkenau hätten keine Massenvergasungen stattge-funden.

Der frühere FPÖ-Kommunalpolitiker wurde 1994 aus der Haider-Partei ausgeschlossen, weil er öffentlich die "multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft" beklagte.

Im September 2003 wurde Ing. Wolfgang Fröhlich zum ersten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt - drei Jahren Haft, teilweise auf Bewährung. Ihm wurde schon damals in der Anklageschrift zur Last gelegt, er habe "mit pseudowissenschaftlichen Ausführungen" die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern des Dritten Reichs geleugnet".

Tatsächlich verfasste und verbreitete der Ingenieur zahlreiche Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung von Juden im Dritten Reich mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren in Abrede stellte. Diese Aktivitäten brachten ihm die erwähnten drei Jahre Gefängnis nach dem "Verbotsgesetz" ein, davon zwei Jahre auf Bewährung. Er wurde 2003 in allen Anklagepunkten für schuldig befunden.

Der hochbegabte Ingenieur wollte und konnte sich offenbar mit dem Ersturteil nicht abfinden. Er empfand den Richterspruch und die Urteilsfindung der Geschworenen als falsch und menschenrechtsverletzend. Er glaubte, forensisch beweisen zu können, daß im Stammlager Auschwitz und in den als offenkundig geltenden Gaskammern von Birkenau keine Massenvergasungen stattgefunden hätten. Entsprechende Beweise durfte Wolfgang Fröhlich vor Gericht nicht einbringen.

Fröhlich stützte sich bei seinen inkriminierten Druckwerken, die zur ersten Verurteilung führten, auf die beiden bekanntesten Gutachten zu diesem Komplex. Erstens auf das Leuchter-Gutachten und zweitens auf das Rudolf-Gutachten.

Der amerikanische Ingenieur Fred Leuchter konstruierte für die US-Justiz Hinrichtungsgaskammern auf der Basis von Cyangas (Blausäure, zu Auschwitzzeiten Zyklon-B genannt). Leuchter analysierte Gemäuerproben der als Menschentötungsgaskammern ausgewiesenen Gebäude in Auschwitz sowie Auschwitz-Birkenau und erhielt den laboramtlichen Befund: keine signifikanten Bläusäurerückstände feststellbar. Leuchter folgerte daraus, daß diese Räumlichkeiten niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen seien, darin also niemand vergast worden sei. Der deutsche Diplom Chemiker Germar Rudolf vollzog die Leuchter-Untersuchungen noch einmal nach, nur mit viel mehr Detailgenauigkeit, und kam zu demselben Schluß. Beide Gutachten sind in Österreich und Deutschland verboten.

Wolfgang Fröhlich empfand das Erst-Urteil als Akt einer Justiz-Willkür, weil ihm seine Beweisanträge zur Einbringung der Gutachen von Leuchter und  Rudolf abgelehnt wurden. Die "Justizwillkür" ergab sich für Fröhlich insbesondere aus der Tatsache, daß mittlerweile selbst der leitende SPIEGEL-Redakteur Fritjof Meyer und Systemmedien sowohl das Leuchter-Gutachten als auch das Rudolf-Gutachten weitestgehend bestätigten, wenn auch mit anderen Begründungen.

Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer behauptet tatsächlich, die im Frankfurter Auschwitz-Prozeß festgestellten Massenvergasungen in Birkenau (Krema II und III) hätten dort gar nicht stattgefunden. Diese Einrichtungen seien für die Massenvergasungs-Behauptung nur deshalb herangezogen worden, weil die theoretischen Verbrennungs-Kapazitäten in diesen Einrichtungen eher zu der "Phantasie-Zahl" von vier Millionen gepaßt hätten. Denn die beiden Bauernhäuser (die physisch nicht mehr nachzuweisen sind) mit viel weniger Verbrennungskapazitäten, in denen die Vergasungen stattgefunden hätten, wären als Stütze der 4-Millionen-Zahl ungeeignet gewesen. Meyer: "Die Phantasiezahl [von vier Millionen] gründet sich laut Piper auf die Krematoriumskapazität (das ist auch ein Teil meiner Methode, die aber zu einem Zehntel der behaupteten Opferzahl führt) ... Die extreme Zahl bedingte einen anderen Tatort als die beiden umgebauten Bauernhäuser. Die Krematorien [Krema II und Krema III], in denen der Gasmord immerhin versuchsweise stattgefunden hatte, boten sich dafür an - obwohl in dem sowjetischen Kommissionsbericht die Krematorien wie überhaupt der Gasmord jeweils nur mit einem Satz erscheinen." (1)

Wolfgang Fröhlich konnte nicht glauben, daß er trotz dieser offiziellen Enthüllungen des SPIEGEL-Redakteurs verurteilt wurde. Immerhin widerspricht Fritjof Meyer sogar dem amtlichen Frankfurter Auschwitz-Urteil, auf das sich alle Richter berufen, wenn sie Holocaust-Kritiker wegen "Leugnung" verurteilen. Deshalb bezeichnete der Ex-Politiker im zweiten Verfahren das "Verbotsgesetz" lachend als "Denkverbotsgesetz" zumal er sich doch nur auf "naturwissenschaftliche Gutachten" bezogen habe.

Aber nicht nur Fritjof Meyer führte die offizielle Vergasungs-Geschichtsschreibung ad absurdum, sondern auch die renommierte Wochenzeitung DIE ZEIT. Diese über alle Extremismuszweifel erhabene System-Zeitung schreibt, die Judenausrottung sei in erster Linie gar nicht in den Gaskammern erfolgt, sondern in Gräben, Grubenrändern und Hinrichtungsbaracken: "Tatsächlich aber starb der größte Teil aller NS-Opfer nicht in den Gaskammern von Auschwitz oder Treblinka, sondern an Gräben und Grubenrändern, in Hinrichtungsbaracken und auf freiem Feld." (DIE ZEIT, 20.01.2005 Nr.4: )

DIE ZEIT leugnet damit in vollem Umfang den "Judenmord", denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte für alle Menschen in Deutschland verbindlich fest, daß der "der Massenmord an den Juden vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern begangen wurde" und dies "eine offenkundige Tatsache" sei. (Bundesgerichtshofurteil: 1 StR 179/93)

Auch die jüdische Erfolgsautorin und Holocaust-Forscherin Gitta Sereny sagte in einem Interview mit der bekanntesten Tageszeitung der Welt, der Londoner TIMES: "Auschwitz war ein schrecklicher Ort, aber es war kein Vernichtungslager." (The Times, 29.8.2001)

Weil Wolfgang Fröhlich in diesen hochprominenten öffentlichen Stellungnahmen zu Auschwitz sowie in den amtlichen Publikationen der System-Medien seine Version von Auschwitz bestätigt sieht, erging er sich nach Verbüßung seiner ersten Freiheitsstrafe nicht in Auschwitz-Wohlverhalten, sondern kämpfte sogleich wieder aktiv für seine Sicht der Gaskammer-Geschichte:

Im Juni 2004 verschickte er an Institutionen und Ämter die selbst gebrannten CDs, in denen er seine Thesen wiederholte und die Massenvernichtung als "absolut unmöglich" und "technisch-physikalischen Nonsens" bezeichnete.

In seinen Ausführungen beschuldigte er die Geschworenen des ersten Verfahrens, die ihn schuldig gesprochen hatten, sie hätten auf Aufforderung des Vorsitzenden Richters ihren Eid gebrochen.

Diese Beschuldigung hatte sich auch in der Anklageschrift zum zweiten Prozeß niedergeschlagen. Darin wurden Wolfgang Fröhlich nicht nur neuerliche Verstöße gegen das "Verbotsgesetz" angelastet, sondern auch noch "Verleumdung der Justiz".

"Er hat sich sehr über den ersten Prozeß geärgert", erklärt Verteidiger Harald Schuster im Gespräch mit der APA das Verhalten des Ex-Bezirksrats kurz vor Beginn des zweiten Gaskammer-Prozesses.

Die Verhandlung am 29. August 2005 fand "unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt", zumal im ersten Prozess Sympathisanten des Angeklagten das Verfahren mit Zwischenrufen gestört hatten. "Ich habe Saalschutz angefordert", erklärte Richterin Claudia Bandion-Ortner schon Wochen vor Prozeßbeginn. So wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eingesetzt, um die Verhandlung eines Meinungs- und Forschungsdeliktes der Wissenschaft von schwer bewaffneten Kampftruppen überwachen zu lassen.

1- Durch einen Artikel von Fritjof Meyer über die Zahl der Opfer von Auschwitz wurde eine Kontroverse ausgelöst. Auf den Artikel von Franciszek Piper hin hatte Fritjof Meyer eine Erwiderung verfasst, die er dem linksextremistischen Internet-Portal des IDGR (Informationsdienst gegen Rechtsextremismus) am 4. Dezember 2003 per Email zukommen ließ; die Veröffentlichung beim IDGR ist vom Verfasser autorisiert.