Politische Verfolgungen 2005

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Freiheitskämpfer Ernst Zündel jetzt vor BRD-Holocaust-Gericht

Horst Mahler (li) und Ernst Zündel (re), für viele zwei Helden im Gerichtssaal.  Horst Mahler wurde als Assistent der Verteidigung ausgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren wurde ihm seine Anwaltszu-lassung entzogen, weil er Beweisanträge in Sachen Holocaust stellte. Der Anwältin von Ernst Zündel, Sylvia Stolz, wurde das Mandat von Richter Meinerzhagen ebenfalls entzogen, weil sie gleichsam Beweisanträge stellte. Zündel soll nach Auffassung des Gerichts von einem Systemverteidiger vertreten werden, der keine Beweisanträge stellt und auf schuldig plädiert mit "verminderter Zurechnungsfähigkeit".

Vor der 6. gr. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat der Prozeß gegen Ernst Zündel wegen "Holocaust-Leugnung" (§ 130) am 8. November 2005 mit einem Eklat begonnen. Der Vorsitzende Richter, Ulrich Meinerzhagen, entzog Zündels junger Verteidigerin, Frau Sylvia Stolz, das Mandat und leitete auch gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung" ein - weil sie Beweisanträge gestellt hatte. Sie wollte mit eindeutigen Dokumenten und forensischen Gutachten beweisen, daß Ernst Zündels publizistische Aussagen, für die er im Gefängnis sitzt, richtig seien. Wie lange sich der Prozeß hinziehen wird ist unklar, da Dissidenten vor BRD-Gerichten ihre international verbrieften Menschenrechte, wenn es um Juden und Auschwitz geht, nicht in Anspruch nehmen dürfen. Unschuldsbeweise vorzubringen, wurde in der BRD zur Straftat erklärt. Das sind Menschenrechtspraktiken, wie man sie sich noch nicht einmal im Zusammenhang mit der Ex-DDR vorzustellen vermag.

Stefan Huster hat 1996 in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft 8/1996 S. 487 ff.) überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB mit Artikel 5 Abs. I S. 1 GG unvereinbar ist: § 130 Abs. 3 StGB stelle "ersichtlich geradezu den Musterfall einer Norm dar, die auf diese (vom Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise gegen eine bestimmte inhaltliche Meinung gerichtet ist" (a.a.O. S. 489, linke Spalte ). Statt daraus die Konsequenz zu ziehen, daß dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden müsse, arbeitete er ein Programm aus, „um“ wie er es bezeichnet - § 130 III StGB das gewünschte Anwendungsfeld zu eröffnen. Von wem gewünscht? Und aus welchen Interessen?

Am 1. März 2005 wurde Ernst Zündel nach zweijähriger Isolationshaft in Kanada, ohne daß er ein einziges kanadisches Gesetz verletzt hätte, an die Justizvollzugsanstalt Mannheim überstellt. Ernst Zündel wurde in den USA überrumpelt und nach Kanada entführt, um ihn von dort an die BRD auszuliefern. Die BRD-Führung erfüllte sich mit der Habhaftwerdung Zündels ihren lang ersehnten Wunsch, den Mann in ihre Krallen zu bekommen, der die BRD von Alliierten Gnaden angeblich destabilisierte. So jedenfalls argumentierte der mit dem Auslieferungsfall Zündel betraute kanadische Richter Pierre Blais. Dieser begründete Zündels Überstellung an die deutschen Verfolgungsbehörden damit, daß er ein "Sicherheitsrisiko" für Kanada dargestellt habe und den deutschen Staat "destabilisiert" hätte.

Wenn die BRD also mit friedlichen Argumenten eines sogenannten Neonazis zu destabilisieren ist, dann fragt man sich, wie tragfähig ist eigentlich das Fundament, auf dem diese "große freiheitliche Republik" errichtet wurde?

Zündel war der erste, der die "Tatwaffe" Gaskammern in Auschwitz von dem Ingenieur für US-Hinrichtungsgaskammern, Fred Leuchter, im Jahre 1988 forensisch untersuchen ließ. Leuchter kam zu dem Ergebnis, die als Gaskammern ausgewiesenen Gebäude seien nicht mit Zyklon-B in Verbindung gekommen. Leuchters Arbeit inspirierte den deutschen Wissenschaftler und Diplom-Chemiker Germar Rudolf, das Leuchter-Gutachten zu überprüfen. Es entstand das Rudolf-Gutachten. Rudolf flüchtete 1996 ins Ausland und wurde am 19. Oktober 2005, ähnlich wie Zündel, in den USA zwecks Auslieferung nach Deutschalnd überrumpelt und in Abschiebehaft genommen.

Ernst Zündel mit seiner pazifistischen Grundeinstellung, seiner Warmherzigkeit gegenüber Freund und Feind, seinem Gespür für das Verlangen der Menschen nach Aufklärung, machte den Holocaust-Revisionismus weltweit bekannt. Ihm ist es gelungen, sein forensisches Geschichtsbild von Auschwitz in die Lehranstalten der internationalen Universitäten einzuschleusen. Ernst Zündels Aktivitäten führten dazu, daß große Bereiche der islamischen Welt, zum Leidwesen der BRD-Politik, mittlerweile nicht mehr an den Holocaust glauben. Mehr noch, gerade aus der arabisch-islamischen Welt kommen heute die feurigsten Widersacher des jüdisch-deutschen Auschwitz-Geschichtsbildes. Ob es sich um arabische oder türkische Zeitungen handelt, die meisten "leugnen" den Holocaust - in willentlicher Verletzung des deutschen Holocaust-Gesetzes.

Ernst Zündel wird von sehr vielen Menschen rund um den Globus als der größte deutsche Freiheitskämpfer der Nachkriegswelt angesehen. Er gilt schon jetzt als Denkmal deutschen Freiheitsgeistes und deutscher Charakterfestigkeit. Die BRD-Mächtigen verstiegen sich in den perfiden Plan, Zündels Geist, Quell und Kraft seiner Argumente, in einer abgeriegelten Zelle ersticken zu wollen.

Nimmt das System jetzt Rache an Zündel, nur weil es ihm argumentativ nicht gewachsen ist? Rache an einem Mann, der vollkommen gewaltfrei kämpfte. Ernst Zündel war stets nur mit der Kraft der eigenen Überzeugung, des Edelmuts und dem international garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung bewaffnet, als er das mächtige BRD-System intellektuell herausforderte. Man gebrauchte menschenverachtende Gewalt und setzte die Menschenrechte außer Kraft, um Zündels Geist und Idealismus überwältigen zu können.