Politische Verfolgungen 2005

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Menschenrechtswidrige Gesetze im BRD-Parlament einfach abgenickt

Die EU-Verfassung ist gescheitert und mit ihr eine Gleichschaltung der europäischen Gesetze. Obwohl es in der EU unterschiedliche Strafgesetze gibt, Delikte eines Staates in einem anderen keine sind, gibt es einen gemeinsamen EU-Haftbefehl, der gegenüber völlig unschuldigen Menschen, ohne Überprüfung des Sachverhalts, rücksichtslos vollstreckt wird. Früher hätte man Derartiges nur einem beispiellosen Unrechtsstaat zugetraut. Ein Regime, das unbescholtene, gesetzestreue Menschen festgenehmen und in andere Länder ohne Prüfung der Sache "verbringen" läßt, wäre nach der "Befreiung" der Kategorie Despotie zugeordnet worden. Doch die Wirklichkeit hat alle grausigen Thrillerfilme überholt. Die BRD läßt ihre Bürger einfach festnehmen und deportieren, wenn andere EU-Länder Haftbefehle gegen Deutsche ausstellen, auch wenn die ihnen von diesen Ländern angelasteten Delikte in ihrer Heimat gar keine strafbaren Handlungen darstellen? Wie kann es einen gemeinsamen Haftbefehl in Europa geben, solange die Gesetze völlig unterschiedlich sind, nach denen die Menschen verfolgt werden? Regime, in denen so etwas möglich ist, wurden von Amerika bislang immer zerbombt, wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Demokratie". Doch leider haben die allermeisten BRD-Parlamentarier solche schrecklichen Gesetze ohne zu zögern, ohne näher zu prüfen, im Parlament einfach durchgewinkt. Das Orwell-Verfolgungsgesetz kam von Europa, Europa ist international und gegen Nationalstaaten gerichtet, "somit ist es gut". Also, durchwinken, befanden die Mandatsträger des deutschen Volkes, als sie den EU-Haftbefehl über Deutschlands Menschen brachten. Diese Repräsentanten besitzen auch noch die Dreistigkeit, von "demokratisch-freiheitlicher Grundordnung" zu schwafeln, deren "Werte" wir gegenüber Terroristen verteidigen müßten.

Die Welt, 16.7.2005, Seite 4

Bundesverfassungsgericht entscheidet über EU-Haftbefehl

Zweiter Senat prüft Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - Bislang 19 Personen mit deutschem Pass an EU-Staaten ausgeliefert

Von Michael Mielke

Berlin/Karlsruhe - Unter Experten ist von einer "Nagelprobe für Europa" die Rede oder auch von "Sprengkraft für die gesamte europäische Integration". Gemeint ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl, das am Montag verkündet wird.

Begonnen hatte alles mit einer Verfassungsbeschwerde des in Hamburg in Haft sitzenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli, der mit Hilfe eines Europäischen Haftbefehls nach Spanien ausgeliefert werden soll. Dagegen gibt es jedoch, nicht nur nach Meinung von Darkazanlis Anwalt Michael Rosenthal, eine Reihe rechtlicher Bedenken.

Dem Deutsch-Syrer wird vorgeworfen, in den 90er Jahren Kontakte zu Osama Bin Laden und dem Terrornetzwerk al-Qaida unterhalten zu haben.

Das entsprechende Gesetz "Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung" gibt es in Deutschland aber erst seit dem Jahr 2002. Eine Auslieferung könnte also gegen den Artikel 103 des Grundgesetzes - "keine Strafe ohne Gesetz" - verstoßen.

Zudem darf nach Artikel 16 des Grundgesetzes eigentlich prinzipiell kein Deutscher ins Ausland ausgeliefert werden, und der seit dem 23. August 2004 nach Beschluß des Bundestags auch in Deutschland gültige Europäische Haftbefehl könnte eine unzulässige Modifikation dieses Artikels sein.

Verpflichtet er doch, Personen auszuliefern, denen in einem anderen EU-Staat der Prozeß gemacht werden soll oder die bereits verurteilt wurden. Seitdem wurden 129 Personen an EU-Staaten ausgeliefert. 19 mit deutschem Pass.

Zu den 32 aufgelisteten Straftatbeständen, die eine Auslieferung in einen Mitgliedsstaat "ohne Überprüfung des Vorliegens beiderseitiger Strafbarkeit" ermöglichen, gehören Terrorismus, Waffen- und Drogenhandel, Mord und Totschlag, Rassismus und - in Deutschland in dieser konkreten Form noch gar nicht in Strafgesetzbuch verankert - Fremdenfeindlichkeit und Cyberkriminalität. Die Palette ist breit. So wurde ein Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach Litauen verbracht. Und eine Verkäuferin aus München saß in Österreich wochenlang hinter Gittern, weil sie einen Kreditvertrag ihres angeblich betrügerischen Ehemannes mitunterschrieben haben soll. ...

Und Abgeordnete des Bundestags, die im April vom Gericht befragt wurden, verrieten eher die Unkenntnis der Parlamentarier über den von ihnen entschiedenen Beschluß der Einführung des EU-Haftbefehls. Das Parlament habe sich mit einer "mündlichen Information" begnügt, kritisierte die FDP-Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nicht zuletzt deshalb habe sie auch mit "Nein" gestimmt.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele räumte zwar ein, er habe zwar die wesentlichen Punkte gesehen; es sei dann aber doch nach dem Motto entschieden worden: "Europa sagt, das ist bindend, die Bundesregierung sagt, das ist bindend" - da habe der Bundestag keine Wahl.

Fazit des Senats: Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in deutsches Recht wurde - auch von Abgeordneten der SPD und der CDU - ganz offenbar lediglich abgenickt, aber nicht auf Verfassungskonformität geprüft. Man werde nachschauen, "ob der Bundesgesetzgeber seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat", brachte es Verfassungsrichter Udo di Fabio auf den Punkt. Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, hatte noch weit darüber hinausgehende Bedenken: "Wir müssen prüfen", sagte er, "ob wir nicht schon zuviel unserer Staatlichkeit nach Europa transportiert haben."

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
101.273 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2004

11.275 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19