Politische Verfolgungen 2005

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Sogar wegschauen gilt künftig als sexuelle Belästigung

Fahren ein Mann und eine Frau gemeinsam im Aufzug und behauptet die Frau, der Mann habe sie mit Blicken belästigt, obwohl er in Wirklichkeit scheu wegschaute, muß er dennoch wegen belästigender Diskriminierung Schadensersatz in stattlicher Höhe leisten - weil er nicht das Gegenteil beweisen kann. Das neue Anti-Diskriminierungs-Gesetz soll die Deutschen endgültig zerstören, ihre Wirtschaft vernichten.

Das "Antidiskriminierungsgesetz" ist durch. Es ist ein Gesetz, das vorgibt, ungerechtfertigte Diskriminierungen einzudämmen und zu bestrafen. In Wirklichkeit ist es ein Instrument, mit dem die Restdeutschen bei Bedarf allesamt kriminalisiert und verfolgt werden können, um sie endgültig niederzuzwingen. Der Geschäftsführer der erfolgreichen deutschen Fluggesellschaft AIR BERLIN prangert den Verfolgungswahn im "Multi-Kulti-Rausch" in seinem Bordmagazin rücksichtslos an. Mit dem Instrument "Antidiskriminierungsgesetz" können letztlich auch die letzten erfolgreichen deutschen Unternehmen kaputt gemacht, und so den Globalisten zur Ausschlachtung in den Rachen geworfen werden. Joachim Hunold, der in seinem Bordmagazin diese irrwitzigen Zustände in aller Offenheit angeprangert hat, ist ein ebenso mutiger wie fähiger deutscher Unternehmer.

Bordmagazin AIR BERLIN 2/2005, Seite 3

Arbeitsbeschaffung paradox!

Joachim Hunold
Geschäftsführer AIR BERLIN

Obwohl es mehr als fünf Millionen Arbeitslose in Deutschland gibt, müssen wir regelmäßig mit großformatigen Stellen anzeigen neue Mitarbeiter für unser wachsendes Unternehmen suchen. Trotz der Vielzahl der Bewerber ist es dann manchmal nicht einfach, den geeigneten Mann oder die geeignete Frau für eine ausgeschriebene Position zu finden. Denn neben der beruflichen Qualifikation ist auch entscheidend, ob der Kandidat oder die Kandidatin in das Team passt, das Verstärkung braucht. Bisher liegt die Entscheidung darüber bei unseren Fachabteilungen.

Demnächst werden wir für die Personalauswahl wohl ein Juristen-Team einsetzen und Videoaufzeichnungen machen müssen. Nämlich dann, wenn das von der Bundesregierung vorgelegte Antidiskriminierungsgesetz (ADG-E) vom Parlament beschlossen wird. Damit setzt die Bundesrepublik eine bereits im Jahr 2000 von der EU beschlossene Richtlinie um. Zwar reichlich spät, dafür aber nach "deutscher Art" gleich wieder 150-prozentig.

Eine Vermutung genügt

Nach der von den Grünen diktierten Gesetzesvorlage darf die Ablehnung eines Bewerbers nicht wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Aussehens, wegen einer Behinderung oder der sexuellen Identität erfolgen.

Falls also künftig eine Kandidatin oder ein Kandidat beim Einstellungsgespräch ungefragt erklärt, dass sie/er einer religiösen Sekte angehört oder homosexuell ist, dürfte ihr bzw. ihm die ausgeschriebene Stelle schon so gut wie sicher sein, zumindest aber ein Schmerzensgeld. Firmen sollen nämlich bereits dann eine Entschädigung zahlen, wenn auch nur einer der oben genannten Diskriminierungstatbestände vermutet werden darf. Wenn ein Unternehmen nicht das Gegenteil beweisen kann, hat es schon verloren. Doch es kommt noch verrückter. Ein Arbeitgeber darf auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn ein(e) Bewerber(in) annimmt, dass er/sie nach der Einstellung eine Diskriminierung "erfahren würde". In der Praxis muss man sich das wohl so vorstellen: Wenn dem Personalchef eine tief dekolletierte Kandidatin gegenübersitzt und sein Blick sich einmal in ihrem Ausschnitt verfängt, darf sie eine künftige sexuelle Belästigung vermuten.

Goldesel für Juristen

Dann bekommen wir amerikanische Verhältnisse. Denn der Manager einer US-Firma, der allein im Lift steht, verlässt diesen fluchtartig, sobald eine attraktive Mitarbeiterin zusteigt. Sie könnte ihn nämlich auf ein astronomisch hohes Schmerzensgeld verklagen, wenn sie sich durch Worte oder Blicke belästigt fühlt. Während in den USA jedoch Anwaltskanzleien solche Prozesse auf eigenes Risiko und mit hoher Erfolgsbeteiligung führen, sollen in Deutschland auch noch Antidiskriminierungsvereine ein Klagerecht erhalten. Auf dem Personalsektor ist damit das gleiche Unwesen vorprogrammiert wie im Wettbewerbsrecht, wo sich heute Abmahnvereine mit Paragraphenreiterei goldene Nasen verdienen. Das wird ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen, nicht aber für Menschen, die Arbeit suchen. Denn Firmenchefs werden sich künftig wohl genau überlegen, ob sie noch Stellen ausschreiben sollen. Und das alles, weil die Grünen wieder mal im Multi-Kulti-Rausch sind. Kiew lässt grüßen!

Einen guten Flug wünscht Ihnen

Joachim Hunold, Geschäftsführer Air Berlin

" Das Antidiskriminierungsgesetz unterminiert die Freiheit der Bürger, hebelt Grundprinzipien des Rechtsstaates aus und schränkt die Verfügung über das Privateigentum ein. Die krude Verkürzung der Argumentation [auf Arbeitsplatzgefahr] verhindert, daß die Bürger erfahren, in welcher Art und Weise hier mit ihren Freiheitsrechten Schlitten gefahren wird." (Die Welt, 11.5.2005, Seite 14)

Die Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
101.273 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, daß sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651   Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2004

11.275 Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19