Politische Verfolgungen 2004

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Deutsche Richter, Büttel eines politischen Klüngels?
Den Deutschen nehmen, Synagogen geben?

"Der Staat - und mit ihm sein Eigentum - gilt als Eigentum der Parteien. Sie beherrschen Fernsehen und Rundfunk. Gerichte und öffentliche Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute." (Der Spiegel 26/1992, Seite 23) "Richterämter zunehmend Beute der Parteien." (Focus 44/2001, Seite 68)

Von: NPD-Pressemitteilung [pressemitteilung@npd.de]
Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2004 13:17
Betreff: Der Presse zur Kentnis

NPD-Parteizentrale
Seelenbinderstr. 42
12555 Berlin

   

Landgericht Düsseldorf
Dienstgericht
Postfach 103461
40025 Düsseldorf

Berlin, den 2. Februar 2004

Dienstaufsichtsbeschwerde

nach §§ 35 ff des Landesrichtergesetzes von Nordrhein-Westfalen gegen die Richter am Amtsgericht und am Landgericht Bochum Feldmann, Kimmeskamp, Böttrich, Breitkopf, Brunholdt-Kirchner, Berger-Drame, Gerlach, Helbich, Hülsebusch, Kemper-Baudzus, Knoblauch, Krieger, Dr. Krökel, Lohkamp, Richter, Sichau, Schönenberg-Römer, Stoppel, Zöpel, Zieger, Uelner, Tecklenburg, Franz und Bandini wegen Verstoßes gegen § 39 des Deutschen Richtergesetzes sowie weiterer in Frage kommender Verstöße.

Der Dienstaufsichtsbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der NPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen führt am 13. März 2004 in Bochum eine öffentliche Demonstration durch, die dem Versammlungsgesetz entsprechend beim Polizeipräsidenten von Bochum angemeldet wurde. Die Demonstration richtet sich gegen den geplanten Bau einer Synagoge in Bochum. Das Motto lautet: "Stoppt den Synagogenbau! 4 Millionen für das Volk!?"

In einem offen Brief, der auch der Presse übergeben wurde, haben die oben genannten Richter am Amts- beziehungsweise Landgericht Bochum offenbar auf Initiative der Richter Feldmann und Kimmeskamp den Polizeipräsidenten von Bochum, Wenner, aufgefordert, diese Demonstration zu verbieten. Der Text des Briefes der Richter ist beigefügt.

Mit dieser öffentlichen Erklärung haben die betreffenden Richter gegen den § 39 des Deutschen Richtergesetzes verstoßen, der die Richter zur politischen Zurückhaltung verpflichtet. In der Vorschrift heißt es: "Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird."

Durch die öffentliche Verbreitung des Briefes wird deutlich, daß an Zurückhaltung nicht zu denken ist. Die Richter haben diesen offenen Brief auch nicht als Zivilpersonen, sondern als Richter unterschrieben. Ihnen kam es also auf die größtmögliche öffentliche Wirkung an.

Für Mitglieder, Freunde und Anhänger der NPD ist die Unabhängigkeit dieser Richter nicht mehr gegeben. Es ist nicht auszuschließen, daß Personen aus diesem NPD-nahen Kreis mit einzelnen Richtern aus dieser Gruppe zu tun haben. Unparteiisch werden dann entsprechende Verfahren nicht sein. Das Vertrauen zu diesen Richtern ist nicht mehr gegeben. Das Vertrauen in die Rechtsprechung des Amtsgerichtes und des Landgerichtes Bochum insgesamt ist nicht mehr gegeben.

Erschwerend kommt hinzu, daß die Unterzeichner des offenen Briefes die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Zulässigkeit rechter Demonstrationen in Zweifel ziehen und die Bindewirkung bisheriger Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes anzweifeln. Die Aufforderung, die Demonstration in Bochum zu verbieten, ist damit auch gleichzeitig eine Aufforderung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu ignorieren. Dieses Verhalten von einem Richter ist mit seinen Dienstpflichten nicht zu vereinbaren kann nicht hingenommen werden.

Ich beantrage deshalb nach § 48, Absatz 1 Nummer 5 des Landesrichtergesetzes von Nordrhein-Westfalen die Entfernung dieser Richter aus dem Dienst. Ersatzweise beantrage ich nach § 48, Absatz 1 Nummer 4 des Landesrichtergesetzes von Nordrhein-Westfalen eine Gehaltskürzung für die Richter Böttrich, Breitkopf, Brunholdt-Kirchner, Berger-Drame, Gerlach, Helbich, Hülsebusch, Kemper-Baudzus, Knoblauch, Krieger, Dr. Krökel, Lohkamp, Richter, Sichau, Schönenberg-Römer, Stoppel, Zöpel, Zieger, Uelner, Tecklenburg, Franz und Bandini.

Frank Schwerdt

NPD-Bundesgeschäftsführer

Wirklichkeit in der demokratischen BRD sieht so aus:
89.998 Strafverfahren zwischen 1994 und 2003 wegen falscher Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik. Die BRD-Gesetze sind so gemacht, dass sich ein nationalfühlender und ein sich national äußernder Mensch automatisch strafbar macht:

"Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund", reine "Propagandadelikte" ("Volksverhetzung"). Angaben beruhen auf den Bundesverfassungsschutzberichten 1995-2003. Es wurden ...

1994

5.562

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1995

6.555

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1996

7.585

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1997

10.257

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1998

9.549

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

1999

8.651

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2000

13.863

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2001

8.874

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2002

9.807

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19

2003

9.295

  Menschen strafverfolgt, unschuldig gemäß UN-Menschenrechts-Charta, Art. 19